Nr. C 328/30 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 22. 12. 86
Stellungnahme zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Japan und den
Vereinigten Staaten
(86/C 328/12)
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 18. Dezember 1985 gemäß Artikel 20
Absatz 4 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
„Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Japan und den Vereinigten Staaten".
Dit mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre
Stellungnahme am 9. September 1986 an. Berichterstatter waren die Herren Curlis und
Staratzke.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 239. Plenartagung (Sitzung vom 18. September)
einstimmig folgende Stellungnahme:
Beziehungen EG/Japan/USA
1. Die Europäische Gemeinschaft, die Vereinigten
Staaten und Japan sind die wichtigsten Wirtschaftspart-
ner der Welt. Sie tragen eine sehr große Verantwortung
für die Weltwirtschaft als Ganzes, eine Verantwortung,
die wegen der engen wirtschaftlichen und politischen
Verflechtung mit den übrigen Ländern Europas, Afri-
kas, Asiens und Amerikas, die aufgrund ihrer Bevölke-
rung, ihrer Ressourcen und ihrer wirtschaftlichen Ent-
wicklungsperspektiven sehr wichtig sind, noch stärker
ins Gewicht fällt. In dieser Stellungnahme werden vor
allem die in diesem Bereich vorhandenen wirtschaftli-
chen' Probleme dargelegt.
2. Da auf diese Wirtschaftsräume zusammen etwa
5 5 % des Welthandels entfällt, haben die drei Partner
ein gleichgelagertes Interesse daran, ein gutes Klima für
die Entfaltung des Welthandels zu schaffen und zu einer
ausgewogeneren Entwicklung desselben beizutragen.
3. Was die Handelsbeziehungen im Bereich der ge-
werblichen Erzeugnisse und der Dienstleistungen an-
geht, so sollten die drei Partner im multilateralen
GATT-Rahmen natürlich weiterhin auf eine Liberalisie-
rung des Handels hinarbeiten. Der Ausschuß verweist
in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom
22. Mai 1986 zu den nächsten GATT-Verhandlungen
und zur Erneuerung des Multifaserabkommens(1). Der
immer größere Handelsbilanzüberschuß, den Japan in
den letzten Jahren gegenüber den Vereinigten Staaten
und der Gemeinschaft aufbauen konnte, ist eine schwe-
re Bedrohung für das Gleichgewicht des internationalen
Handels.
4. Im Agrarbereich müßten die drei Partner eine
größere Solidarität unter Beweis stellen, um die Schwie-
rigkeiten zu regeln, die aus einem die kaufkräftige Nach-
frage übersteigenden Angebot landwirtschaftlicher Er-
zeugnisse herrühren. Die Überproduktion in den USA
und der EG hat nicht nur zu Handelsschwierigkeiten
zwischen diesen beiden geführt, sondern hat auch effek-
tiv zu einem Rückgang der Weltmarktpreise für zahlrei-
che Grundstoffe beigetragen. Dies wiederum hat die
Kaufkraft von grundstoffproduzierenden Ländern
(!) ABl. Nr. C 207 vom 18. 8. 1986.
geschwächt. Japan ist in seinem Nahrungs- und Futter-
mittelbedarf weit von der Selbstversorgung entfernt,
plant jedoch erhebliche Steigerungen seiner einheimi-
schen Produktion, was in Anbetracht seiner Bedeutung
als Einfuhrland die Weltmarktpreise weiter schwächen
wird. Die drei Partner sollten alles unternehmen, um die
gegenseitigen Ergänzungsmöglichkeiten zwischen ihren
Erzeugnissen besser zu nutzen und im Wege einer Koor-
dinierung ihrer verschiedenen Agrarpolitiken nach ge-
meinsamen Lösungen Ausschau zu halten. Ein Mehr an
mittel- und langfristiger Koordinierung zwischen ihnen
sowie mit Drittländern müßte eine zweckmäßigere Or-
ganisation der Erzeugung ermöglichen, die zu einer
fortschreitenden Senkung der Kosten für die Durchfüh-
rung der landwirtschaftlichen Beihilfepolitiken führen
sollte. Die USA, die Gemeinschaft und Japan sollten
ihre Agrarpolitiken durch Konsultationen im Rahmen
eines neuen Agrarsystems innerhalb des GATT koordi-
nieren. Im Rahmen der kommenden GATT-Runde soll-
ten Agrarproduktionsziele, Subventionen und sonstige
Beihilfemaßnahmen behandelt werden, wobei der Not-
wendigkeit einer internationalen Arbeitsteilung Rech-
nung zu tragen ist.
5. Bezüglich des Währungsbereichs stellt der Aus-
schuß mit Befriedigung fest, daß die Entwicklung der
Paritäten zwischen Yen und Dollar bzw. zwischen dem
Dollar und den Währungen der Gemeinschaft in eine
realistischere Richtung geht. Gleichwohl würde eine
Liberalisierung des japanischen Kapitalverkehrs dazu
führen, daß die Wechselkursentwicklung im Sinne einer
weiteren Aufwertung des Yen gegenüber den Währun-
gen der Gemeinschaft den tatsächlichen Kaufkraftver-
hältnissen noch besser entsprechen würde. Ähnliches
gilt auch für die Entwicklung der Zinssätze, die der
europäischen Wirtschaft dank der Verringerung der
Finanzierungskosten einen Aufschwung ermöglicht und
den Entwicklungsländern Erleichterungen hinsichtlich
ihrer Schuldenlasten (Schuldendienst) und ihrer Ener-
gieversorgungskosten (schwächerer Dollar) verschafft.
6. Die unlängst in Tokio beschlossenen Konsulta-
tionsmechanismen zur Vermeidung übermäßiger Pari-
tätsschwankungen können in diesem Zusammenhang
eine noch positivere Rolle spielen, sofern auch die wich-
tigen Maßnahmen der nationalen Wirtschaftspolitiken
weitestgehend koordiniert werden. Regelmäßige Kon-
sultationen vor der Festlegung wichtiger wirtschaftspo-
22. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 328/31
litischer Entscheidungen sind immer mehr vonnöten,
damit bei nationalen Maßnahmen auch die Auswirkun-
gen auf die Außenbeziehungen und auf die Partner
berücksichtigt werden. Dies ist um so notwendiger, als
die Einfuhren aus Schwellenländern eine immer größere
Rolle in den Volkswirtschaften der Vereinigten Staaten
und der Gemeinschaft spielen.
Beziehungen EG/Japan
7. Der Ausschuß stellt fest, daß Japan nach Jahrhun-
derten der Isolierung seit ungefähr 40 Jahren sehr um
eine Öffnung nach außen hin bemüht ist. Seit einigen
Jahren ist überdies eine gewisse Internationalisierung
der japanischen Gesellschaft zu verzeichnen, die ein
größeres Interesse für die westliche Lebensart entwik-
kelt, was Herausforderungen und Chancen für die Wirt-
schaftsteilnehmer der Gemeinschaft bedeutet.
8. Einige typische Züge der japanischen Kultur —
z.B. größer Arbeitseinsatz, Streben nach Perfektion und
einer ständigen Verbesserung der Produktionsqualität
— spielen in der japanischen Wirtschaft eine große
Rolle. Hinzu kommt, daß Japan bereits seit mehreren
Jahrzehnten eine Organisation seines Produktionsappa-
rates betreibt, die auf einer strategischen Analyse und
Durchdringung des Weltmarktes basiert, in Verbindung
mit einer Konzentration seiner Ausfuhranstrengungen
auf bestimmte Erzeugnisse und Technologien. Japan
hat traditionsgemäß eine sehr niedrige Verbrauchsrate
und eine sehr hohe Sparquote.
9. Dennoch hat das Interesse am Weltmarkt die Ver-
brauchsgewohnheiten der Japaner noch nicht wesent-
lich verändert, die weiterhin einheimischen Erzeugnis-
sen den Vorzug geben. Die durch eine starke vertikale
Integration und sehr enge Beziehungen zwischen Groß-
unternehmen, Banken und Regierung gekennzeichnete
japanische Wirtschaftsorganisation bei Erzeugung und
Vertrieb bewirkt zudem, daß der japanische Markt für
ausländische Fertigerzeugnisse nahezu undurchdringbar
ist. Auch die noch immer unzureichende Präsenz der
europäischen Unternehmer auf dem japanischen Markt
— die nicht nur mit sprachlichen Problemen zusammen-
hängt — ist eine Erklärung für den beunruhigend hohen
Überschuß der japanischen Handelsbilanz. Natürlich
sind in diesem Zusammenhang auch andere Aspekte
von Bedeutung, wozu nicht zuletzt die Unterbewertung
des Yen gehört.
10. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die oben
beschriebenen kulturellen und wirtschaftlichen Fakto-
ren sowie die Tatsache, daß die japanischen Ausfuhren
durch ein komplexes, wenig transparentes, aber gut
organisiertes Verwaltungssystem „gesteuert" werden
(Zielvorgaben für die Industrie, Konzentration auf
Schwerpunktbereiche), letztendlich in der Gemeinschaft
die begründete Überzeugung aufkommen lassen, daß
Japan sich nicht unbedingt an die GATT-Regeln hält.
11. In der japanischen Versorgungspolitik gibt es
zahlreiche Beispiele (gespaltenes Preissystem für NE-
Metalle, Einfuhrbeschränkungen für Nahrungsmittel,
Steuerdiskriminierungen von Wein und Spirituosen) für
ein handelspolitisches Verhalten, das zwar dem Wort-
laut nach mit dem GATT im Einklang zu stehen scheint,
in Wahrheit aber durch seine gravierenden Auswirkun-
gen auf die Volkswirtschaften der Partnerländer dem
Geiste dieses Abkommens zuwiderläuft.
12. Der Ausschuß betont, daß diese Probleme im
Rahmen der nächsten GATT-Runde unbedingt in An-
griff genommen werden müssen.
13. In der Zwischenzeit müßte Japan, um die derzei-
tige Lage ins Gleichgewicht zu bringen und um zu
vermeiden, daß die Gemeinschaft sich zu Schutzmaß-
nahmen genötigt sieht, seine — gewiß wohlgemeinten
und langfristig sicherlich wirksamen — Öffnungserklä-
rungen durch quantitative Einfuhrverpflichtungen er-
gänzen, die eine Verringerung der Diskrepanz zwischen
Ein- und Ausfuhren ermöglichen. Japan muß seine Ein-
fuhren aus der Gemeinschaft steigern, um zu verhin-
dern, daß diese sich genötigt sieht, insbesondere durch
Anwendung eines Ausnahmezollsatzes, Maßnahmen
zur Eindämmung der japanischen Ausfuhren zu treffen.
14. Hinzu kommt, daß Japan nunmehr einen techno-
logischen, wirtschaftlichen und finanziellen Entwick-
lungsstand erreicht hat, der so groß ist, daß dieses Land
mehr Verantwortung im Rahmen eines internationalen
Währungssystems und gegenüber den Entwicklungslän-
dern übernehmen müßte.
1.5. Japan müßte unbedingt alle erforderlichen Maß-
nahmen ergreifen, um so rasch wie möglich durch eine
Beseitigung sämtlicher Hindernisse, insbesondere im
Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der
Gründung von Unternehmen (europäische Investitionen
in Japan), zu einer größeren Öffnung seines Marktes
für Fertigwaren, Dienstleistungen und Investitionen zu
gelangen. Außerdem sollte es sich zweckmäßigerweise
stärker um einen realistischen und stabileren Wechsel-
kurs zwischen dem Yen und den europäischen Währun-
gen bemühen und eine systematische Liberalisierung
seines Finanzsystems (Banken, Versicherungen) betrei-
ben. Überdies müßte Japan umgehend die Einfuhr-
beschränkungen für bestimmte empfindliche Ver-
brauchsgüter abschaffen. Die Gemeinschaft dagegen
müßte ihre Verfahren betreffend die Anwendung von
Schutzklauseln verschärfen und japanische Investitio-
nen in den Mitgliedstaaten Bedingungen unterwerfen,
die mit den Bedingungen vergleichbar sind, welche Ja-
pan auf Investitionen aus der Gemeinschaft anwendet.
Im übrigen schließt sich der Ausschuß den Empfehlun-
gen des Europäischen Parlaments an.
Beziehungen EG/USA
16. Die EG und die USA müssen bei allen binnen-
und außenwirtschaftlichen Maßnahmen grundsätzlich
eine gegenseitige Verantwortlichkeit berücksichtigen.
Die USA haben sich erst in den letzten Jahren zuneh-
mend in die Weltwirtschaft integriert. Während außen-
wirtschaftliche Aktivitäten einen wachsenden Einfluß
auf die US-Wirtschaft als Ganzes ausüben, haben die
USA daraus noch nicht hinreichend die Konsequenz
gezogen, auch die Wirkungen eigener binnenwirtschaft-
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licher Maßnahmen auf andere Volkswirtschaften zu
berücksichtigen. Besonders in den Beziehungen zwi-
schen der EG und den USA resultieren viele Spannungen
daraus, daß in der amerkanischen Binnenwirtschaftpo-
litik die internationalen Zusammenhänge mißachtet
worden sind. So wurde die Ursachenkette „Haushalts-
defizit — Kapitalimport — Döllarkurs — Verringerung
der amerikanischen Wettbewerbsfähigkeit" lange Zeit
ignoriert.
17. Gegenwärtig versuchen die USA, mit einer Politik
des sinkenden Dollarkuses ihre handelspolitischen Pro-
bleme zu lösen. Der wachsende Wettbewerb nicht nur
der Industrieländer, sondern auch der Schwellenländer
um den amerikanischen Markt hat in den USA zu einer
protektionistischen Welle geführt.
Die US-Regierung hat dem Druck von mehreren hun-
dert protektionistischen Gesetzesvorlagen aus dem
Kongreß und einer Vielzahl von Anträgen auf Import-
schutz, die von Firmen und Wirtschaftsorganisationen
gemäß den amerikanischen Handelsgesetzen gestellt
wurden, bisher weitgehend widerstanden. Sie entsprach
damit ihrem erklärten handelspolitischen Grundsatz,
nicht Einfuhren zu beschränken, sondern fremde Märk-
te für amerikanische Exporteure zu öffnen und nur
bei fehlender Bereitschaft ausländischer Regierungen
Retorsionen zu ergreifen.
18. Nach diesem Grundsatz haben die USA Ende
1985 eine Liste der handelspolitischen Restriktionen
vorgelegt, von denen sie sich bei ihren Exporten signifi-
kant behindert fühlen. Sie bezieht sich auf 33 Länder
im einzelnen — vom denen Japan den breitesten Raum
einnimmt — und auf die Gemeinschaft als Gruppe. Die
EG hat daraufhin eine „Gegenliste" überreicht, die
unfaire Handelspraktiken der USA beinhaltet. Der Aus-
schuß ist der Meinung, daß die Probleme damit transpa-
renter werden und auf dieser Grundlage versucht wer-
den kann, Lösungen für jeden Einzelfall zu finden.
19. Angesichts des schrumpfenden Agrarweltmark-
tes werden die steigenden Produktionsüberschüsse der
EG und der USA, die mit einer wachsenden Produktion
der Entwicklungsländer zusammentreffen, immer mehr
zum Störfaktor im internationalen Handel, und es
wächst die Gefahr eines Handelskrieges zwischen den
USA und der EG sowohl um die eigenen als auch um
dritte Märkte.
20. Mit dieser Problematik eng verknüpft ist der
Streit im Zusammenhang mit der EG-Erweiterung um
Spanien und Portugal. Die Vereinigten Staaten mußten
wissen, daß die Erweiterung der Gemeinschaft um die
Iberische Halbinsel in den betroffenen Ländern Auswir-
kungen auf die Einfuhrregelung für Agrarerzeugnisse
haben würde. Im übrigen erleichtert die Senkung der
spanischen Zölle auf das Niveau des Gemeinsamen
Zolltarifs (GZT) die amerikanischen Ausfuhren von
Industrieerzeugnissen. Die unlängst zwischen der Kom-
mission und der US-Regierung ausgehandelte
Zwischenlösung müßte es ermöglichen, daß dieses Pro-
blem endgültig in gegenseitigem Einverständnis gelöst
wird. Nach Ansicht des Ausschusses bleibt jedoch das
Grundsatzproblem bestehen, nämlich daß bei der Er-
weiterung einer Zollgemeinschaft die Auswirkungen
auf davon betroffene Dritte im Rahmen des GATT
geregelt werden müssen.
21. Ein weiteres grundlegendes Problemfeld in den
Beziehungen EG-USA sind die Beschränkungen des
Technologiestransfers. Ein zunehmender Anteil der
neuen Technologien, wie Mikroelektronik, Informatik,
Automatisierung, Biotechnologie, Luft- und Raumfahrt
oder Telekommunikation eignet sich für zivile wie für
militärische Zwecke. Darum kann aus US-Sicht die
Kontrolle über die militärische Technologie nur durch
eine Ausweitung der Kontrolle auf zivile Technologien
sichergestellt werden. In der Praxis ist insbesondere
die EG bei Exporten in den Ostblock von diesen US-
Embargo-Bemühungen betroffen. Die US-Regeln be-
deuten einen ungerechtfertigten Anspruch auf Extrater-
ritorialität der US-Gesetze. Da auch sämtliche Zubehör-
teile und Technologien, die ihren Ursprung in den USA
haben, darunter fallen, können den Europäern dadurch
sehr leicht einträgliche Ostgeschäfte verdorben werden.
Der Ausschuß ist der Meinung, daß die USA ihre diesbe-
züglichen Regeln revidieren müssen.
22. Im Zusammenhang mit bestimmten Importen
von Industrieerzeugnissen (aktuelles Beispiel: Werk-
zeugmaschinen) wird ein Verlangen nach Selbst-
beschränkung von Seiten der USA damit begründet, daß
ihre nationale Sicherheit gefährdet sei, wenn sie sich
von solche Importen abhängig machten. Der Ausschuß
warnt ausdrücklich davor, das Argument der Gefähr-
dung der nationalen Sicherheit als Vorwand für Han-
delsbeschränkungen zu benutzen.
23. Eine sehr gefährliche Entwicklung für den Welt-
handel könnte der im Mai 1986 vom Repräsentanten-
haus verabschiedete Gesetzentwurf, die sog. „Omnibus-
Trade-Bill", darstellen. Das Gesetz wäre für die US-
Wirtschaft ein Instrument, mit dem sie praktisch für
alles Importschutz erhalten könnte. Die Reagan-Admi-
nistration hat sich ausdrücklich gegen diesen Gesetzent-
wurf ausgesprochen. Sollte er jedoch — auch in ab-
geschwächter Form — vom Senat gebilligt werden,
müßte die Gemeinschaft das Gesetz nach Auffassung
des Ausschusses mit aller Schärfe verurteilen und Maß-
nahmen ergreifen, um ihre Handelsinteressen zu
schützen.
24. Dem GATT begegnen viele Mitglieder des US-
Kongresses mit Vorbehalten: Es wird als ein Instrument
betrachtet, das zur Verteidigung des „rechtmäßigen
Anspruches" der Vereinigten Staaten unwirksam ist. Es
wurde zu verstehen gegeben, daß die neuen multilatera-
len Handelsverhandlungen einen konkreten Beitrag zu-
gunsten der Vereinigten Staaten leisten müssen, um das
Problem ihres Handelsdefizits zu lösen. Der Ausschuß
weist aber mit Nachdruck darauf hin, daß der Welthan-
del auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruht, wenn
es um die Öffnung der Märkte geht. Das Ziel einer
weiteren Liberalisierung darf nicht darin bestehen, die
Handelsprobleme nur eines einzelnen Partner zu lösen.
25. Für die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft
und den Vereinigten Staaten besteht die Gefahr einer
22. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 328/33
Verschlechterung aufgrund der Häufung sektoraler Pro-
bleme. Besonders betroffen ist der Agrarbereich, aber
auch die Eisen- und Stahlindustrie, spitzentechnolo-
gische Erzeugnisse, Werkzeugmaschinen u.a. Der ameri-
kanische Kongreß legt die Regeln des internationalen
Handels häufig im kurzfristigen nationalen Interesse
aus, obwohl die Vereinigten Staaten ein Interesse daran
haben dürften, gemeinsam mit der EG Probleme zu
lösen. Wenn dies nicht im unmittelbaren Dialog gelingt,
sollten sie eine neutrale Instanz damit befassen. Das
GATT bietet hierfür geeignete Mechanismen; beide
Handelspartner sollten sich jedoch darum bemühen, das
Verfahren zur Streitschlichtung effizienter zu machen.
26. Angesichts weltweit instabiler Rahmenbedingun-
gen, gegenseitiger wirtschaftlicher Abhängigkeit und
gemeinsamer Interessen bleiben die USA und die EG
auf vertrauensvolle Konsultation und Kooperation so-
wohl im Bereich der Handelspolitik als auch der allge-
meinen Wirtschaftspolitik und der Währungspolitik an-
gewiesen.
Schlußfolgerungen
27. In Anbetracht des zunehmenden handelspoliti-
schen Ungleichgewichts, welches die Beziehungen zwi-
schen der Gemeinschaft und Japan sowie zwischen den
Vereinigten Staaten und Japan kennzeichnet, sollte Ja-
pan mehr Verantwortung für die Weltwirtschaft und
den Welthandel als Ganzes übernehmen und die geeig-
neten binnenwirtschaftlichen und währungspolitischen
Maßnahmen zur Beseitigung dieses Ungleichgewichts
ergreifen, damit Retorsionsmaßnahmen der Partnerlän-
der vermieden werden. In der Tat müßte sich Japan im
Bereich der. Einfuhr von Fertigwaren, Dienstleistungen
und bestimmten Rohstoffen sowie im Bereich des Tech-
nologiehandels und des Kapitalverkehrs um eine stärke-
re Integration in die Weltwirtschaft bemühen. (Die Ein-
beziehung der Dienstleistungen in die GATT-Verhand-
lungen müßte sich daher in einem stärkeren Druck auf
Japan niederschlagen, damit dieses Land seine Märkte,
zum Beispiel im Banken- und Versicherungsbereich,
öffnet.)
28. Jedes Land muß die Auswirkungen interner wirt-
schaftspolitischer Entscheidungen auf seine außenwirt-
schaftlichen Beziehungen berücksichtigen. Dies gilt vor
allem für die Agrarpolitik, aber auch für die Haushalts-,
Regional-, Kredit- und Industriepolitik. Die Vereinigten
Staaten, Japan und die EG müssen sich gemeinsam der
Geschehen zu Brüssel am 18. September 1986.
Verantwortung bewußt werden, die ihnen aufgrund
ihres wirtschaftlichen Gewichts für das Funktionieren
des internationalen Handels und Währungssystems so-
wie für Beschäftigung und Wachstum der Weltwirt-
schaft zukommt. Die bisherigen Ergebnisse in diesem
Bereich geben eher zu Enttäuschung Anlaß.
29. Alle am Welthandel Beteiligten haben ein Interes-
se daran, den rechtlichen Rahmen des GATT zu erhal-
ten und zu stärken sowie neue Hemmnisse oder
Rückgriffe auf unilaterale oder bilaterale Lösungen zu
verhindern. In diesem Zusammenhang dürfen japa-
nisch-amerikanische Liberalisierungs- oder Beschrän-
kungsvereinbarungen in bestimmten Bereichen (Halb-
leiter, Telekommunikation, medizinische Geräte, phar-
mazeutische und elektronische Erzeugnisse) nicht zu
einer Benachteiligung der Gemeinschaft führen, denn
bilaterale Handelsvereinbarungen jeder Art haben die
Tendenz, die Handelsströme zum Nachteil unbeteiligter
Dritter zu verzerren.
30. Bilateralismus und Sektorenbetrachtung im
Welthandel untergraben den Multilateralismus und die
Meistbegünstigung als tragende Säulen eines
wohlstandsfördernden Welthandels. Obwohl sie bis
heute von internationalen Vereinbarungen nicht erfaßt
werden („Grauzone"), widersprechen sie einer effizien-
ten internationalen Arbeitsteilung gemäß den günstig-
sten Produktionsstandorten.
31. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß die Ge-
meinschaft schnellstens ihre im Vertrag vorgesehene
gemeinsame Handelspolitik anwenden muß.
32. Die Gemeinschaft müßte mit ihren Partnern In-
itiativen zur Schaffung eines funktionsfähigeren und
wirksameren Weltwährungssystems ergreifen.
33. Der Ausschuß weist noch einmal auf die Zweck-
mäßigkeit hin, zwischen der Gemeinschaft, den Ver-
einigten Staaten und Japan auf allen Ebenen, einschließ-
lich der Berufsorganisation und der Sozialpartner, Kon-
sultationsverfahren zu schaffen. Der Wirtschafts- und
Sozialausschuß müßte die in diesem Bereich erforderli-
chen Initiativen selbst ergreifen. Derartige Konsultatio-
nen sollten natürlich nicht nur den wohlverstandenen
Interessen der drei Partner Rechnung tragen, sondern
auch den Interessen der übrigen Handelspartner und
der Entwicklungsländer, für die der Gemeinschaft eine
besondere Verantwortung zukommt, was vor allem für
die Mittelmeerländer und die AKP-Staaten gilt.
Der Präsident ,
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Gerd MUHR
Full & Egal Universal Law Academy