26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/1
II
(Vorbereitende Rechtsakte)
KOMMISSION
PROGRAMM „EUROPA GEGEN DEN KREBS"
Vorschlag für ein Aktionsprogramm 1987—1989
einschließlich des Entwurfs eines Beschlusses des Rates über die Aufklärung der Öffentlichkeit und die
Ausbildung des im Gesundheitswesen tätigen Personals
KOM(86) 717 endg.
(Von der Kommission dem Rat vorgelegt am 17. Dezember 1986)
(87/C 50/01)
VORBEMERKUNG
Die Staats- und Regierungschefs der zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben im
Juni 1985 in Mailand und im Dezember 1985 in Luxemburg betont, „daß es von Interesse wäre, ein
europäisches Aktionsprogramm gegen den Krebs in Gang zu bringen", damit das europäische
Aufbauwerk nicht nur einen notwendigen Beitrag zur Bekämpfung dieser Krankheit leisten, sondern
auch eine neue, den Sorgen der Bürger besser entsprechende Dimension erhalten könne.
Auf Grund dieser Schlußfolgerungen des Europäischen Rates und im Hinblick auf die Ausarbeitung
eines Vorschlags für ein Programm „Europa gegen den Krebs" hat die Kommission der Europäischen
Gemeinschaften im Januar 1986 einen Ausschuß hochrangiger Krebsforscher eingesetzt (*). Die
folgenden Vorschläge beziehen sich auf die ersten drei Programm]ahre und stützen sich weitgehend
auf die Schlußfolgerungen des Ausschusses, dessen Einsatzbereitschaft und hervorragende Arbeit
hervorgehoben werden müssen.
Darüber hinaus kamen dieser Arbeit die von der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen
Agentur für die Krebsforschung durchgeführten bzw. in Durchführung begriffenen Studien und
Forschungsarbeiten zugute.
Der Vorschlag für das Aktionsprogramm 1987—1989 umfaßt vier Bereiche:
— Krebsverhütung: Am 7. Juli wurde vom Rat und den im Rat vereinigten Vertretern der
Regierungen der Mitgliedstaaten eine Entschließung angenommen, in der die Grundzüge des die
Krebsverhütung betreffenden Teils des Europäischen Programms zur Krebsverhütung aufgezeigt
sind (2). Die vorliegende Mitteilung, die etwa 30 gemeinschaftliche Aktionen aufzeigt, ergänzt
dieses Programm.
— Unterrichtung und Gesundheitserziehung der breiten Öffentlichkeit und Unterweisung des
Gesundheitspersonals in Krebs betreffenden Fragen; dieser Mitteilung ist ein entsprechender
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates beigefügt.
(*) Dem Ausschuß hochrangiger Krebsforscher gehören folgende Persönlichkeiten an: Prof. C. de Duve,
Stellvertreter: Prof. Boon (Belgien); Prof. C. Schmidt (BRD); Prof. E. Grundmann (BRD); Dr. O. Moeller
Jensen (Dänemark); Prof. J. Estape (Spanien); Prof. M. Tubiana (Frankreich); Dr. B. Vassilaros (Griechen-
land); Dr. M. Moriarty (Irland); Prof. U. Veronesi (Italien); Prof. M. Dicato (Luxemburg); Dr. R. Kroes
(Niederlande); Prof. J. Conde (Portugal); Prof. N. Bleehen (Vereinigtes Königreich). Ab Januar 1987 wird
Prof. J. Einhorn Schweden als Beobachter vertreten.
(2) ABl. Nr. C 184 vom 23. 7. 1986, S. 19.
Nr. C 50/2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
— Krebsforschung: Im November 1986 unterbreitete die Europäische Kommission dem Ministerrat
der Europäischen Gemeinschaften einen Vorschlag einer Verordnung des Rates (*) betreffend ein
Koordinierungsprogramm der EWG von Forschung und Entwicklung im Bereich der medizini-
schen und Gesundheitsforschung (1987 — 1989). Die vorliegende Mitteilung erläutert die die
Krebsforschung betreffenden Aspekte im einzelnen.
Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen fallen unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der
Europäischen Kommission. Sie können daher eigenverantwortlich von der Kommission durchgeführt
werden; die meisten Maßnahmen werden bereits 1987 anlaufen. Diese Mitteilung enthält ebenfalls
viele Vorschläge für Aktionen, die die Europäische Kommission im Zeitraum 1987—1989 dem
Europäischen Parlament zur Stellungnahme und dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften
zur Genehmigung vorzulegen beabsichtigt. Diese Vorschläge können daher zu einem späteren
Zeitpunkt noch geändert werden.
(") Dok. KOM(86) 549 endg. vom 29. 10. 1986.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/3
INHALTSVERZEICHNIS UND ZUSAMMENFASSUNG
Allgemeine Einleitung 6
KAPITEL 1: KREBSVERHÜTUNG 8
I. BEKÄMPFUNG DES TABAKKONSUMS
Vorgeschlagene Aktion 1 ('): Harmonisierung der Steuer auf die in der Europäischen Gemeinschaft
hergestellten Tabakerzeugnisse unter Zugrundelegung der höheren Steuersätze 11
Vorgeschlagene Aktion 2: Finanzierung der Krebsverhütungsmaßnahmen auf nationaler Ebene mit Hilfe des
gestiegenen Tabaksteueraufkommens 12
Aktion 3 (2): Veröffentlichung von Preisindizes — ausschließlich Tabak — durch das Statistische Amt der
Europäischen Gemeinschaften 12
Vorgeschlagene Aktion 4: Harmonisierung der Kennzeichnung von Zigaretten in der Europäischen
Gemeinschaft * ": 12
Vorgeschlagene Aktion 5: Verkaufsverbot für Zigaretten mit hohem Teergehalt 12
Vorgeschlagene Aktion 6: Harmonisierung der Normen für die Bestimmung der Tabakrauchkompo-
nenten 12
Vorgeschlagene Aktion 7: Verkaufsverbot für steuerfreien Tabak innerhalb der Europäischen Gemein-
schaft 13
Vorgeschlagene Aktion 8: Verbot des Tabakverkaufs an Kinder 13
Vorgeschlagene Aktion 9: Reduktion der Tabakproduktion und Umstellung auf weniger schädliche
Tabaksorten sowie Untersuchung von Möglichkeiten zur Umstrukturierung 13
Vorgeschlagene Aktion 10: Kampagne zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Hinblick
auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums 14
Vorgeschlagene Aktion 11: Untersuchung der einzelstaatlichen Vorschriften und Ausarbeitung von
Vorschlägen zur Reglementierung des Rauchens in öffentlichen Räumen 14
Vorgeschlagene Aktion 12: Untersuchung der einzelstaatlichen Vorschriften und Ausarbeitung von
Vorschlägen für gemeinschaftliche Vorschriften über die Einschränkung der Tabakwerbung 14
Aktion 13: Bilanz der Anti-Rauch-Kampagnen 14
Aktion 14: Informationsaustausch über Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums 14
II. VERBESSERUNG DER ERNÄHRUNG
Aktion 15: Analyse der vorhandenen Daten über „Ernährung und Krebs" 18
Aktion 16: Ausarbeitung von Ernährungsempfehlungen zur Krebsverhütung, die auf jede der einzelnen
Teilnehmergruppen abgestimmt sind 18
Vorgeschlagene Aktion 17: Harmonisierung der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln in der Europäischen
Gemeinschaft 18
Vorgeschlagene Aktion 18: Schutz der Verbraucher vor bestimmten Nahrungsmitteln 18
Aktion 19: Verbesserung der Informationskampagnen über Ernährungsfragen 19
Aktion 20: Durchführung von Informationskampagnen für empfehlungswerte Nahrungsmittel 19
Vorgeschlagene Aktion 21: Förderung geeigneter Nahrungsmittel und Verarbeitungstechniken 19
Aktion 22: Vergleichende Bewertung der Modellversuche über die Ernährungsweise 19
Aktion 23: Informationsaustausch über „Ernährung und Krebs" 19
III. SCHUTZ GEGENÜBER KARZINOGENEN STOFFEN
Vorgeschlagene Aktion 24: Schutz gegen ionisierende Strahlungen und Maßnahmen im Anschluß an
Tschernobyl 27
Aktion 25: Einrichtung eines „Clearing-Hauses" für vermutlich karzinogene Chemikalien und Erstellung
einer Liste dieser Stoffe 27
Aktion 26: Intensivierung der Arbeiten auf Gemeinschaftsebene und Benennung einer Sonderarbeitsgruppe
zur Einstufung und Kennzeichnung von karzinogenen Stoffen 27
Vorgeschlagene Aktion 27: Verabschiedung von Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer, die dem Rat zur
Erörterung vorliegen 29
Vorgeschlagene Aktion 28: Neue Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer gegenüber karzinogenen
Stoffen 29
Vorgeschlagene Aktion 29: Verbesserung der praktischen Organisation der Verhütung berufsbedingter
Krebserkrankungen in Unternehmen einschließlich Information der Arbeitgeber und Arbeitnehmer . . . . 29
Vorgeschlagene Aktion 30: Neue Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit gegen krebserregende
Stoffe 30
(a) Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ausgearbeiteten Vorschläge für Aktionen werden
im Zeitraum 1987 bis 1989 dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme und dem Ministerrat der
Europäischen Gemeinschaft zur Genehmigung vorgelegt.
(2) Die meisten der angekündigten Aktionen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kommission der Europäi-
schen Gemeinschaften und werden bereits 1987 von ihr durchgeführt werden.
Nr. C 50/4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
IV. SYSTEMATISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN UND FRÜHERKENNUNG
Aktion 31: Förderung von Maßnahmen zur systematischen Früherkennung und frühzeitigen Diagnose von
Gebärmutterhals- und Brustkrebs 31
Aktion 32: Bewertung und Verbesserung der Maßnahmen zur systematischen Früherkennung und
frühzeitigen Diagnose sonstiger wichtiger Krebsformen 32
V. EUROPÄISCHER KODEX ZUR KREBSBEKÄMPFUNG
Aktion 33: Leicht verständliche Formulierung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" 33
KAPITEL 2: MASSNAHMEN ZUR KREBS VERHÜTUNG — INFORMATION UND GESUNDHEITS-
ERZIEHUNG 33
I. INFORMATION DER BREITEN ÖFFENTLICHKEIT
Aktion 34: Erstellung eines europäischen Verzeichnisses von privaten Einrichtungen zur Krebsbekämp-
fung 34
' Aktion 35: Auswertung der privaten oder öffentlichen Informationskampagnen über Krebsbekämpfung 35
A. Vorgeschlagene Aktionen 1987:
Aktion 36: Sensibilisierung der Medien für die Krebsverhütung und das Programm „Europa gegen den
Krebs" 35
Aktion 37: Durchführung einer Meinungsumfrage „Euro-Barometer" über die Einstellung der Europäer
zu Krebs und Krebsverhütung 35
Aktion 38: Beteiligung an der Finanzierung von publikumswirksamen Fernsehsendungen über
Krebsverhütung 36
Aktion 39: Verteilung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" bei sportlichen und kulturellen
Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Gemeinschaft 36
Aktion 40: Veranstaltung zum ersten Jahrestag der Eröffnung des Programms „Europa gegen den
Krebs" 36
Aktion 41: Ausarbeitung der 1989 während dem „Europäischen Informationsjahr über Krebs"
durchzuführende Aktionen 37
B. Vorgeschlagene Aktionen 1988:
Vorgeschlagene Aktion 42: Veranstaltung einer „Europäischen Woche der Krebsbekämpfung" als Test
für die Kampagne im „Europäischen Informationsjahr über Krebs 1989" 37
Vorgeschlagene Aktion 43: Ausweitung der bereits 1987 durchgeführten Informations- und Sensibili-
sierungsmaßnahmen zum Thema Krebsverhütung im Jahre 1988 37
C. Vorgeschlagene Aktionen 1989:
Vorgeschlagene Aktion 44: Motivierung der Lehrkräfte und des Gesundheitspersonals für die
Verbreitung der Europäischen Gebote zur Krebsverhütung 38
Vorgeschlagene Aktion 45: Veranstaltung einer an die Öffentlichkeit gerichteten Medienkampagne:
„Das Europa der Zwölf — zwölf Tage gegen den Krebs" 38
Vorgeschlagene Aktion 46: Ausweitung der 1987 und 1988 durchgeführten Informations- und
Sensibilisierungsmaßnahmen zur Krebsverhütung im Jahre 1989 38
II. GESUNDHEITSERZIEHUNG
Aktion 47: Ausarbeitung einer vergleichenden Bilanz für die Lehrpläne zur Gesundheitserziehung in den
europäischen Ausbildungsstätten 39
Vorgeschlagene Aktion 48: Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gesundheitserziehungs-
programme in Europa 39
Vorgeschlagene Aktion 49: Bereitstellung von Lehrmaterial für die Gesundheitserziehung 39
Vorgeschlagene Aktion 50: Finanzielle Beteiligung an Fernsehsendungen zur Gesundheitserziehung, die sich
mit der Verhütung und der Behandlung von Krebs befassen 39
KAPITEL 3: AUSBILDUNG DES IM GESUNDHEITSWESEN TÄTIGEN PERSONALS 39
Aktion 51: Vergleichende Überprüfung der Ausbildungssysteme an den Hochschulen für das im
Gesundheitswesen tätige Personal 42
Vorgeschlagene Aktion 52: Erarbeitung von Vorschlägen zur zielgerechteren Gestaltung der Studien über
Krebserkrankungen 43
Aktion 53: Mobilitätsstimulierung der Medizinstudenten und der Krankenpflegeschüler 43
Vorgeschlagene Aktion 54: Gemeinsame Erarbeitung von Lehrmitteln und Verfahren zu ihrer Erprobung in
den medizinischen Fakultäten anläßlich des „Europäischen Informationsjahres über Krebs" 44
Aktion 55: Erfahrungsaustausch im Bereich der ständigen Weiterbildung 44
Vorgeschlagene Aktion 56: Gemeinsame Erarbeitung von Software für die Expertensysteme 44
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/5
KAPITEL 4: KREBSFORSCHUNG 44
Vorgeschlagene Aktion 57: Gewährung europäischer Stipendien zur Förderung der Mobilität der
Krebsforscher 46
I. FORSCHUNGSARBEITEN ZUR VERBESSERUNG DER VERHÜTUNG, REIHENUNTER-
SUCHUNG UND ERKENNUNG VON KREBSERKRANKUNGEN
A. Verbesserung der Informationssysteme über die Häufigkeit und die Art der Krebserkrankungen . . . 46
Aktion 58: Vergleichende Übersicht über die vorhandenen Krebsregister und Empfehlung zu ihrem
gewünschten Mindestinhalt und die Zugangsbedingungen 46
B. Epidemiologische Forschungen zur Verbesserung der Verhütung 47
Vorgeschlagene Aktion 59: Europäische Koordinierung der medizinischen Forschung über Ernährung
und Krebs 47
Vorgeschlagene Aktion 60: Intensivierung der Europäischen Forschung über die Berufskrebse . . . . 47
Aktion 61: Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften an der Finanzierung von Forschungsarbeiten
über die Verhütung strahleninduzierter Krebserkrankungen 48
Aktion 62: Weitere Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an der Finanzierung von Forschungs-
arbeiten über die krebserregenden Umweltfaktoren 48
Vorgeschlagene Aktion 63: Europäische Koordinierung der medizinischen Forschung zum Thema
Krebs und Fortpflanzung 48
Vorgeschlagene Aktion 64: Europäische Koordinierung der medizinischen Forschung über das passive
Rauchen 48
C. Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Reihenuntersuchungen und der Diagnostik 49
Vorgeschlagene Aktion 65: Fortsetzung der europäischen Koordinierung im Bereich der medizinischen
Forschung über die automatisierte Gewebeanalyse 49
Vorgeschlagene Aktion 66: Fortsetzung der europäischen Koordinierung der Forschungsarbeiten über
die medizinische Bildwiedergabe 49
II. FORSCHUNGSARBEITEN ÜBER DIE KREBSTHERAPIE
Vorgeschlagene Aktion 67: Intensivierung der europäischen Koordinierung der medizinischen Forschung auf
dem Gebiet der Überwachung multizentrierter Therapieversuche 50
Aktion 68: Finanzielle Beteiligung an einem europäischen Netz der Datenbanken über Zellkulturen, die
monoklone Antikörper produzieren 51
Aktion 69: Finanzielle Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an Forschungsarbeiten im Bereich der
Gentechnologie und der Proteintechnologie zur Herstellung von Krebsbekämpfungsmitteln 52
Vorgeschlagene Aktion 70: Kofinanzierung von Forschungsarbeiten über den Einsatz gezielt wirkender
Krebsbekämpfungsmittel durch die Europäische Gemeinschaft 52
Aktion 71: Kofinanzierung von Forschungen über die Pharmakologie krebshemmender Substanzen durch
die Europäische Gemeinschaft 52
Vorgeschlagene Aktion 72: Harmonisierung der Versuchsnormen für krebsbekämpfende Medikamente 53
III. GRUNDLAGENFORSCHUNGEN IM BEREICH DER KREBSERKRANKUNGEN
Vorgeschlagene Aktion 73: Kofinanzierung der Erforschung des Genoms und der menschlichen Onkogene
durch die Europäische Gemeinschaft 54
Vorgeschlagene Aktion 74: Kofinanzierung von Forschungen über Nukleinsäuresonden durch die Euro-
päische Gemeinschaft 54
SCHLUSSFOLGERUNG
Aktion 75: Regelmäßige Bewertung des vorliegenden Aktionsplans 1987 — 1989 mit dem Europäischen
Ausschuß der Krebsforscher und Erstellung einer Gesamtbilanz im Jahr 1989 55
Entwurf eines Beschlusses des Rates 56
Nr. C 50/6 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
ALLGEMEINE EINLEITUNG
So alt wie die Menschheit (der rund fünfhunderttausend Jahre alte Kanam-Kiefer weist bereits Spuren
auf)(J), vielgestaltig in seinen Erscheinungsformen (es gibt heute mehrere Hundert verschiedene
Arten), in unserer entwickelten Gesellschaft weitverbreitet — jeder vierte Europäer war, ist mit dieser
Krankheit konfrontiert oder wird es sein — wird Krebs immer noch als eine mysteriöse Krankheit
empfunden, die dadurch gekennzeichnet ist, daß bestimmte Zellen sich aus Gründen verändern und
unkontrolliert vermehren, über die zwar immer mehr bekannt wird, die aber bisher zum Teil noch
ungeklärt sind. Sollte sich die Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen, wird im Jahr 2000 jeder dritte
Europäer irgendwann in seinem Leben an Krebs erkranken.
Dieser Sachverhalt ist besorgniserregend, darf jedoch nicht überdramatisiert werden. Das Ansteigen
der Zahl der Krebserkrankungen ist offensichtlich größtenteils auf eine Verlängerung der durch-
schnittlichen Lebensdauer zurückzuführen, da die Häufigkeit der Krebserkrankungen mit zunehmen-
dem Alter rapide ansteigt. Als Todesursache stehen die Krebserkrankungen beim Menschen, nach den
kardiovaskulären Krankheiten, nur an zweiter Stelle.
Ebenso, wie in früheren Jahrhunderten die Infektionskrankheiten, ist Krebs heutzutage die am
meisten gefürchtete Krankheit, vermutlich, weil mit einer Behandlung noch allzuoft Verstümmelun-
gen oder unerwünschte Nebenwirkungen verbunden sind, und wohl auch, weil einige Krebsarten, bis
vor einiger Zeit wirksame schmerzbekämpfende Arzneimittel erfunden wurden, andauernde und
unerträgliche Schmerzen verursachten.
Wir müssen uns jedoch nicht länger damit abfinden, daß Krebs unheilbar ist. Es steht fest, daß sich die
Häufigkeit der Erkrankungen durch Vorsorge verringern und ihre Behandlung durch Forschung im
Bereich der Therapie verbessern läßt. So haben rund 40 % der Kranken dank der heute zur Verfügung
stehenden Mittel Überlebenschancen bzw. können geheilt werden, während 1950 kaum ein Viertel
der Kranken geheilt wurde (2). Vor allem kann Krebs oft vermieden werden, was der in einigen
Ländern verzeichnete spürbare Rückgang von drei weitverbreiteten Krebsarten beweist.
So ist der spektakuläre Rückgang von Magenkrebs in den entwickelten Ländern wahrscheinlich auf
eine gesündere, mikrobenfreie Ernährung (dank der Kühlschränke und vielleicht auch der oxida-
tionshemmenden Nahrungsmittelzusätze) zurückzuführen. Ferner läßt sich der Rückgang der
Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs — einer Krankheit, von der immer mehr angenommen wird,
daß sie durch Geschlechtsverkehr übertragen wird — vermutlich durch eine regelmäßige gynäkolo-
gische Überwachung und eine bessere Hygiene bei Männern und Frauen erklären. Schließlich ist in
Ländern, wie den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich, die früher als andere mit
Anti-Rauch-Kampagnen begonnen haben, eine Abnahme von Lungenkrebs zu verzeichnen.
Durch verstärkte Vorsorge und effektive Behandlung, die durch Forschungsarbeiten ergänzt wird,
können die Europäer in Zukunft darauf hoffen, daß sich die krebsbedingte Mortalitätsrate sowie die
Zahl der Krebskranken noch weiter spürbar verringert. Der Kampf gegen Krebs betrifft alle auf allen
Ebenen. Die Landwirtschaft und die Industrie in Europa können ihre Vorschriften und Verfahren
angleichen, damit die Umgebung, in der die Europäer tagtäglich leben, verbessert und von
krebsinduzierenden Faktoren befreit wird. Im Bereich Forschung und Technologie können auf
europäischer Ebene die Wirksamkeit der privaten und öffentlichen Anstrengungen auf dem Gebiet der
Forschung durch eine bessere Koordinierung der Humanressourcen und finanziellen Mitteln
gesteigert werden.
0) „Origine et evolution de l'homme", Musee national d'histoire naturelle, Paris, 1984.
(2) M. Tubiana, „Le Cancer", Presses Universitaires de France, Paris, 1985.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/7
Entwicklung der Inzidenz neuer Krebserkrankungen in Dänemark 1943—1980
(Inzidenz pro 100 000 Personen, alterskonstant)
MÄNNER
100.0.
Magen
10.0.
1.0.
0.1
>- "^ .. .-
- Pankreas
•"•" .- Melanom
.••'** Larynx
Lippen
" -r-».- Leukämie, ANLL
' ' ' ' Oesophagus
'Pharynx
1 1 1 - r — 1 1 1
1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980
FRAUEN
100.0 _,
10.0 _ -
1.0 _
0.1
Brust
Gebärmutterhals
Magen
. ^j Gebärmutterkörper
;.*-"-*•* Ovarium
* Rektum
Melanom
Z"^ Pankreas
Blase
Leukämie, ANLL
- Oesophagus
—- Pharynx
„.—• —• Lippen
1 1 1 - r 1 1 1
1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980
Quelle: Ole Moeller Jensen und Mitarbeiter, „Cancer Registration in Denmark" — National Institute Monograph
n° 65 — S. 2 4 5 - 2 5 1 .
Anmerkung: Das 1942 ins Leben gerufene dänische Krebsregister ist das erste Register dieser Art in Europa.
Daher ermöglicht es eine langfristige Beobachtung der Krebsinzidenzraten.
Nr. C 50/8 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
KAPITEL 1
KREBSVERHÜTUNG
(einschließlich Früherkennung)
Schon vor langer Zeit haben aufmerksame Beobachter festgestellt, daß die Häufigkeit bestimmter
Krebsarten im Zusammenhang mit Lebensweise und Arbeitsbedingungen der Erkrankten steht. Am
scharfsinnigsten war wohl der englische Arzt Percival Pott. Bereits 1775 machte er die Ärzteschaft
darauf aufmerksam, welche Rolle Ruß wahrscheinlich bei Hodenkrebs (an dem Fabrikschornstein-
feger oft erkrankten) spielt. Zwei Jahrhunderte später wird diese Feststellung im Jahre 1915 durch die
Experimente der zwei japanischen Ärzte Yamigiwa und Ichikawa bestätigt: Auf regelmäßig mit Teer
bestrichenen Kaninchenohren bildeten sich Krebsgeschwülste.
Einer der großen Fortschritte der Medizin im 20. Jahrhundert war die Bestätigung, daß Lebensweise,
Arbeitsbedingungen und Umwelt die Häufigkeit der Krebserkrankungen beeinflussen. Auf diesem
Gebiet haben epidemiologische Forschungen einen entscheidenden Beitrag geleistet. So geht aus
Umfragen bei amerikanischen, den Alkohol- und Tabakgenuß verbietenden Religionsgemeinschaften
(Mormonen, Siebenten-Tags-Adventisten) hervor, daß dort die Häufigkeit aller Krebsarten halb so
hoch ist wie bei den Amerikanern gleichen Alters, gleichen Geschlechts und gleichen Berufs, die sich
nicht an diese Vorschriften halten. Umfragen bei einwandernden Bevölkerungsgruppen führten
ebenfalls zu bedeutsamen Schlüssen. So verringert sich die Häufigkeit der in Japan weit verbreiteten
Magenkrebserkrankungen während der 15 Jahre nach der Einwanderung der Japaner in die
Vereinigten Staaten. Dann werden diese Japaner wiederum anfällig für Dickdarm- und Mastdarm-
krebs, wie es bei den Amerikanern der Fall ist. Diese geographischen Unterschiede bei der Häufigkeit
der Krebserkrankungen und diese unterschiedliche Anfälligkeit je nach Lebensweise haben zu der
Annahme geführt, daß Krebs beim Menschen größtenteils auf externe Faktoren zurückzuführen
ist.
In mehreren Studien hat man versucht, die relative Bedeutung der verschiedenen Risikofaktoren
quantitativ zu bestimmen. Die einzelnen Autoren kamen dabei insgesamt zu ziemlich ähnlichen
Schlußfolgerungen. In ihrem Bericht aus dem Jahre 1981 über die „Ursachen von Krebs" in den
Vereinigten Staaten sind die weltweit anerkannten britischen Epidemiologen Richard Doli und
Richard Peto (*) zu dem Ergebnis gekommen, daß mehr als drei Viertel der Krebstodesfälle mit
externen Faktoren in Zusammenhang stehen (siehe Tabelle 1). Für einige dieser Faktoren, z. B.
Tabakrauch, sind die Schlußfolgerungen eindeutig. Bei anderen, wie die Ernährung, gibt es noch
große Ungewißheit, und weitere Forschungsarbeiten sind notwendig. Diese spezifischen Daten, die
sich auf die Vereinigten Staaten beziehen, sind für die europäischen Länder natürlich nur Richtwerte.
Doch stellen sie eine ernste Annäherung dar, außer vielleicht für die Rolle des Alkohols, die in einigen
Ländern, z. B. Frankreich, wo Alkohol für mehr als 10 % aller krebsbedingten Todesfälle
verantwortlich gemacht wird, viel bedeutender ist.
Aus diesen Feststellungen geht unzweifelhaft hervor, daß Krebs oft vermieden werden kann, wenn nur
die Gesellschaft und die sie bildenden Einzelpersonen ihre Rechtsvorschriften und ihr Verhalten so
anpassen, daß die derzeitigen Kenntnisse im Bereich der Krebsverhütung optimal genutzt werden.
Nach Ansicht der europäischen Krebsforscher könnte mit vereinten Kräften die Krebsmortalität in
den europäischen Ländern bis zum Jahr 2000 um 15 % verringert werden.
(!) R. Doli und R. Petro, „The Causes of Cancer", Oxford, University Press, Oxford, New York, 1981.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften N r . C 5 0 / 9
Tabelle 1
Krebsbedingte Todesfälle nach verursachenden Faktoren am Beispiel der Vereinigten Staaten
Faktoren bzw. Faktorenkategorie
Tabak
Alkohol
Ernährung
Nahrungsmittelzusätze
Sexual- und Fortpflanzungsverhalten
Beruf
Umweltverschmutzung
Industrieprodukte
Medizin und medizinische Verfahren
Geophysikalische Faktoren
Infektion
Prozentsatz aller krebsbedingten
Todesfälle
Beste
Schätzung
30
3
35
1
7
4
2
1
1
3
10?
Schwankung der
Schätzungen
25 — 40
2 — 4
10 — 70
— 5 — 2
1 — 13
2 — 8
1 — 5
1 — 2
0 ,5— 3
2 — 4
1 — ?
Quelle: R. Doli und R. Peto.
I. BEKÄMPFUNG DES TABAKKONSUMS
1. Tabak und Krebs
Erst 1950, seit den Arbeiten der englischen Ärzte R. Doli und A. B. Hill (J) begann man , einen
Zusammenhang zwischen Tabakkonsum und Lungenkrebs herzustellen. Seitdem wurden mehr als 40
karzinogene Stoffe im Tabakrauch ermittelt; die zahlreichen Umfragen bei an Lungenkrebs
Erkrankten ergaben, daß diese Krankheit in mindestens 90 % der Fälle auf Tabakmißbrauch
zurückzuführen ist. Die Ergebnisse dieser epidemiologischen Untersuchungen wurden durch
regelmäßige Follow-up-Untersuchungen bestätigt und gefestigt: Über Jahre hinweg wurde der
Gesundheitszustand Hundert tausender von Menschen, die alle anfangs gesund waren, beobachtet . So
wurde entdeckt, daß die Lungenkrebshäufigkeit im Verhältnis zur Zahl der täglich gerauchten
Zigaretten steht: Bei Personen, die täglich 20 Zigaretten rauchen, tritt Lungenkrebs beispielsweise
zwanzigmal häufiger auf als bei Personen, die nur eine Zigarette rauchen (2); für diese wiederum ist
das Krebsrisiko um 20 % größer als bei Nichtrauchern. In allen Geweben, die mit Tabakrauch in
Berührung kommen — Lippen, M u n d , Zunge, Kehlkopf, Rachen, Speiseröhre, Lungen, aber auch
Bauchspeicheldrüse, Nieren und Blase — tritt Krebs ebenfalls häufiger auf, da die Rauchrückstände
ins Blut übergehen und über die Harnwege ausgeschieden werden.
Wenn jedoch jemand das Rauchen aufgibt, verringert sich sein überhöhtes Sterblichkeitsrisiko
allmählich im Laufe von zehn bis fünfzehn Jahren; am Ende dieser Zeitspanne ist seine Lebenser-
wartung wieder so hoch wie die eines Nichtrauchers (3). Im übrigen verlaufen die Entwicklungskur-
ven der Zahl Lungenkrebserkrankungen und des Tabakkonsums parallel, sind jedoch um 20 Jahre
verschoben. Dieser Zei t raum entspricht in der Tat der „Inkubationszeit" von Lungenkrebs.
Im Laufe der letzten Jahre richtete sich die Aufmerksamkeit ebenfalls auf die gesundheitlichen
Auswirkungen der unfreiwilligen Inhalation von Tabakrauch , d. h. des „passiven Rauchens". Es
zeichnet sich heute immer deutlicher ab , daß Rauchen nicht nur dem Raucher schadet, sondern auch
denjenigen, die, ob sie wollen oder nicht, in einer Umgebung voller Tabakrauch leben müssen. Vor
einem Jahr hat das Journal of the American Medical Association (Ausgabe Mai 1985) 14 zu diesem
0) R. Doli. — A. B. Hill, „Smoking and Carcinoma of the lung", British Medical Journal, 2, 739—748,
1950.
(2) Internationale Agentur für die Krebsforschung, Monographs on the Evaluation of the Carcinogenic Risk of
Chemicals to Humans: Tobacco Smoking. Volume 38, Lyon, Frankreich.
(3) R. Roemer, „L'action legislative contre l'epidemie mondiale de tabagisme", WHO, Genf, 1983.
Nr. C 50/10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Beziehung zwischen Häufigkeit von Todesfällen durch Lungenkrebs und der Zahl der gerauchten
Zigaretten pro Tag entsprechend verschiedenen prospektiven Studien
Zunahme der Häufigkeit von
Todesfällen durch Lungenkrebs
X35
X30
X2.5
X20
X 15
X 10
X 5 -
Q Großbritannien
Raucher (Männer)
USA
10 20 30
Zahl der gerauchten Zigaretten/Tag
40
Quelle: M. Tubiana, „Le Cancer", Presses Universitaires de France, Paris, 1985.
Thema in den Vereinigten Staaten, in Japan, in der Bundesrepublik Deutschland, in Griechenland und
in anderen Ländern durchgeführte epidemiologische Untersuchungen geprüft. Davon führten 13 zu
dem Ergebnis, daß bei Nichtrauchern, die Zigarettenrauch zu Hause und am Arbeitsplatz ausgesetzt
sind, das Lungenkrebsrisiko wesentlich höher ist. In einem Referat vor dem Internationalen
Weltkongreß in Budapest im Jahre 1986 schätzte Sir Richard Doli sogar, daß ein Viertel bis ein Drittel
aller Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern auf passives Rauchen zurückzuführen seien.
Es läßt sich also nicht mehr bestreiten, daß Tabak bei weitem das häufigste Karzinogen in unserer
Umwelt ist. Deshalb — und alle Krebsforscher der Welt sind sich darin einig — gibt es keine
wirkungsvollere Maßnahme zur Senkung der Krebsmortalität in Europa als die Verringerung des
Tabakkonsums.
2. Für den Zeitraum 1987 bis 1989 geplante Maßnahmen
Die Bekämpfung des Tabakkonsums wird ein langwieriges Unterfangen sein, das sich vermutlich über
eine Generation erstreckt, denn es ist nicht vorstellbar, daß alle Raucher rasch davon überzeugt
werden können, das Rauchen aufzugeben. Doch fehlt es der Europäischen Gemeinschaft durchaus
nicht an wirksamen Mitteln. Durch wohlüberlegten Einsatz ihrer spezifischen Vollmachten in den
Bereichen Binnenmarkt, Gemeinsame Agrarpolitik oder Verbraucherschutz wird sie die nationalen,
öffentlichen oder privaten Aktionen zur Bekämpfung des Tabakkonsums verstärken. Um ein klareres
Bild zu geben, wurden die für den Zeitraum 1987 bis 1989 vorgesehenen Aktionen entsprechend den
wichtigsten Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Gemeinschaft zusammengefaßt. Die Reihen-
folge dieser Aktionen spiegelt daher nicht die Bedeutung dieser wider.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/11
A. Binnenmarkt und Tabak
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben sich verpflichtet, bis Ende 1992 endlich
einen echten Binnenmarkt aufzubauen. Zu diesem Zweck müssen sie unter anderem ihre Steuervor-
schriften harmonisieren, damit die Kontrollen an den Binnengrenzen — die wegen der sehr
unterschiedlichen Steuersysteme in Europa zur Zeit noch notwendig sind — abgeschafft werden
können. In diesem Zusammenhang sind — wie aus Tabelle 2 hervorgeht — Tabakerzeugnisse ein
Schulbeispiel, da die Steuer auf einer normalen Packung von 20 Zigaretten zwischen 0,26 ECU in
Griechenland und 2,76 ECU in Dänemark schwankt.
Diese hohe dänische Steuer, die einen Europa-, ja Weltrekord darstellt, ergibt sich im wesentlichen aus
den spezifischen Merkmalen des dänischen Steuersystems. In Dänemark werden Gesundheitswesen
und soziale Sicherheit nicht über Lohnabgaben mittels Sozialbeiträgen, sondern in erster Linie durch
direkte und indirekte Steuern finanziert.
Tabelle 2
Einzelhandelspreis und Steuerlast der Zigarettenpackungen ä 20 Stück für die in den betreffenden Ländern
gängigsten Marken
(in ECU)
Einzelhandelspreis
Steuerlast
Einzelhandelspreis
Steuerlast
Dänemark
3,16
2,76
Italien
1,02
0,73
M„d
2,54
1,88
Luxemburg
0,97
0,65
Vereinigtes
Königreich
2,35
1,76
Frankreich
0,68
0,51
Deutschland
1,77
1,30
Portugal
0,73
0,50
Nieder-
1,36
0,97
Spanien
0,73
0,38
Belgien
1,24
0,87
Griechen-
0,43
0,26
Aus zwingenden Gründen der Volksgesundheit muß man sich natürlich vergewissern, daß die
Harmonisierung der Verbrauchsteuern und sonstigen Abgaben auf Tabak in den Ländern mit der
höchsten Steuerlast nicht zu Preissenkungen führt. Es empfiehlt sich daher eine Angleichung der
Besteuerung nach oben. Ausgehend von diesem Grundprinzip sollte allerdings die weitgehende
Verschiedenartigkeit der Ausgangssituationen berücksichtigt werden — ein Unterschied von 1 bis 10
zwischen der griechischen und der dänischen Steuer; bis 1992 sollte daher sehr schrittweise
vorgegangen werden, um allen Betroffenen die Anpassung zu ermöglichen, indem ein genügend
großer Harmonisierungsspielraum festgelegt und die Möglichkeit zeitweiliger Ausnahmeklauseln
nicht ausgeschlossen wird.
Vorgeschlagene Aktion 1: Harmonisierung der Steuer auf die in der Europäischen Gemeinschaft
hergestellten Tabakerzeugnisse unter Zugrundelegung der höheren Steuersätze
Bis zum 1. April 1987 legt die Europäische Kommission dem Rat zur Annahme bis Ende 1987
Vorschläge für Gemeinschaftsrichtlinien betreffend die gemeinsamen Margen für die wichtigsten
Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer, einschließlich die Steuern auf Tabakerzeugnisse, vor.
Diese Vorschläge betreffend die Harmonisierung der Steuer auf Tabak und Tabakderivate könnten zu
einer allgemeinen Verringerung des Tabakkonsums und infolgedessen zu einer Verbesserung des
Wohls und der Gesundheit der Europäer führen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ab Beginn des Jahres 1987 die erforderlichen Änderungen der
Steuersysteme in Angriff zu nehmen.
In den meisten europäischen Ländern würden diese Steuermaßnahmen zu einem sehr erheblichen
Anstieg der Steuereinnahmen führen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Zigarettennachfrage
geringfügig fällt, wenn die Preise angehoben werden. Aus einigen, im Vereinigten Königreich und in
anderen europäischen Ländern durchgeführten Studien geht hervor, daß bei einer Anhebung des
Preises (z. B. um 10 %) der Tabakkonsum um die Hälfte dieses Prozentsatzes (in diesem Fall 5 %)
zurückgeht; dieses Verhältnis von 0,5 zwischen Änderungen von Konsum und Preis wird nur bei
geringen Preisanhebungen beobachtet.
Nr. C 50/12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Vorgeschlagene Aktion 2: Finanzierung der Krebsverhütungsmaßnahmen auf nationaler Ebene mit
Hilfe des gestiegenen Tabaksteueraufkommens
Die Kommission beabsichtigt dem Rat 1987 Vorschläge zu unterbreiten, um die gegenwärtige Lage
betreffend Früherkennung und frühzeitige Diagnose bestimmter Krebserkrankungen zu verbessern
(siehe Kapitel IV). Es liegt auf der Hand, daß in den meisten Ländern die Finanzierung dieser
Programme durch eine Erhöhung der Steuern, die sich aus der Harmonisierung der Tabaksteuer in der
Europäischen Gemeinschaft unter Zugrundelegung der höheren Steuersätze ergibt, erleichtert
wird.
Diese Harmonisierung wird zu einer Erhöhung des Einzelhandelspreises für Tabakerzeugnisse
führen. Natürlich sollte diese Erhöhung bei Tarifverhandlungen nicht berücksichtigt werden. Um der
Öffentlichkeit und den Sozialpartnern die Auswirkungen dieser Veränderungen im Steuersektor
besser verdeutlichen zu können, ist es angebracht, die Lebenshaltungskostenindizes ohne Berück-
sichtigung der Tabakerzeugnisse zu veröffentlichen. Bei den Tarifverhandlungen in den Mitglied-
staaten könnte man daher diese Indizes anführen.
Aktion 3: Veröffentlichung von Preisindizes — ausschließlich Tabak — durch das Statistische Amt der
Europäischen Gemeinschaften
Ab 1987 veröffentlicht das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften regelmäßig für jedes
der zwölf Länder einen Preisindex, bei dem Tabakerzeugnisse nicht berücksichtigt werden.
Natürlich sind diese Preiserhöhungen für Tabakerzeugnisse nur eine von mehreren Maßnahmen im
Kampf gegen den Tabak, als dem am weitesten verbreiteten karzinogenen Stoff unseres täglichen
Lebens.
Vorgeschlagene Aktion 4: Harmonisierung der Kennzeichnung von Zigaretten in der Europäischen
Gemeinschaft
Bis Ende 1988 wird die Europäische Kommission dem Rat Vorschläge für die Kennzeichnung von
Zigaretten und sonstigen Tabakwaren unterbreiten, damit jede Packung klar und deutlich mit einer
Warnung vor Gesundheitsschäden und genauen Angaben über die Zusammensetzung des Inhalts
versehen wird.
In diesem Zusammenhang steht bereits jetzt fest, daß sich das Lungenkrebsrisiko der Raucher
verringert, je niedriger der Teergehalt des Tabaks liegt. Um die Raucher zu veranlassen, sich auf
teerarme Marken umzustellen, wurde manchmal die Einführung einer Besteuerung in Abhängigkeit
vom Teergehalt vorgeschlagen. Dies ist aber offensichtlich viel schwieriger zu bewerkstelligen als ein
einfaches Verbot bestimmter Tabakerzeugnisse.
Vorgeschlagene Aktion 5: Verkaufsverbot für Zigaretten mit hohem Teergehalt
Bis Ende 1987 unterbreitet die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie,
um in allen Mitgliedstaaten Zigaretten, deren Teergehalt eine bestimmte Grenze übersteigt, verbieten
zu lassen.
Um die Industrie — und den Rauchern — zu ermöglichen, sich einer solchen Maßnahme anzupassen,
müssen diese Werte gut gewählt werden. Beispielsweise könnten die Höchstwerte je Zigarette 1989
auf 15 mg und 1992 auf 12 mg beschränkt werden. Natürlich können die Mitgliedstaaten oder die
ir0" Hersteller von Tabakerzeugnissen umfassendere Maßnahmen ergreifen und schneller vorgehen.
Damit diese und die vorangehende Aktion voll zum Tragen kommen, sollten auch die Meßverfahren
für diese Stoffe vereinheitlicht werden.
Vorgeschlagene Aktion 6: Harmonisierung der Normen für die Bestimmung der Tabakrauch kom-
ponenten
1987 wird die Europäische Kommission vergleichende Versuche hinsichtlich der verschiedenen
Normen zur Bestimmung der Zusammensetzung des Zigarettenrauchs durchführen, damit sie dem
Rat 1988 die Festlegung einer gemeinsamen Norm vorschlagen kann.
Außerdem sollten traditionsgemäß bestehende Anreize zum Rauchen, wie die Gratisverteilung oder
die verbilligte Abgabe von Tabakwaren an Rekruten oder der steuerfreie Tabakverkauf in Häfen und
Flughäfen rasch abgeschafft werden. Für ein Verbot im ersten Fall sind einzig und allein die
Mitgliedstaaten zuständig, während der zweite Fall unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der
Europäischen Gemeinschaft fällt. Ein solches Verbot besteht übrigens bereits für Reisen innerhalb der
Benelux-Länder.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/13
Vorgeschlagene Aktion 7: Verkaufsverbot für steuerfreien Tabak innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft
Bis Ende 1988 übermittelt die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie,
um den Verkauf von steuerfreiem Tabak in der Europäischen Gemeinschaft zu verbieten.
Neue Erzeugnisse, wie Kautabak, kamen vor kurzem auf den Markt, vor allem in den Vereinigten
Staaten. Durch Aufmachung und Werbung für diese Erzeugnisse werden Jugendliche und Kinder
besonders stark angesprochen. Einige dieser Erzeugnisse enthalten sehr viel Nikotin. Ihr Konsum
kann daher leicht zu einer Nikotin- und somit zu einer Tabakabhängigkeit führen. Einige Länder
haben Maßnahmen zum Schutz vor diesen neuen Erzeugnissen ergriffen. So wurde z. B. im Juli 1986
im Vereinigten Königreich das „Protection of Children (tobacco) Act" angenommen, das den Verkauf
von Tabak und Tabakerzeugnissen an Kinder unter 16 Jahren verbietet, ganz gleich, für wen die
Waren bestimmt sind. In Irland wurden bestimmte Kautabake, z. B. „Skoal Bandits", die aus den USA
kommen, ganz verboten.
Vorgeschlagene Aktion 8: Verbot des Tabakverkaufs an Kinder
1987—1988 wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament Vorschläge
unterbreiten, um den Verkauf von Tabak und Tabakerzeugnissen an Kinder zu verbieten.
B. Landwirtschaft und Tabak
In der Europäischen Gemeinschaft ist der Tabaksektor durch folgende Wirtschaftsdaten gekenn-
zeichnet. Es gibt heute etwas mehr als 230 000 Tabakproduzenten, die vor allem in den am meisten
benachteiligten Gebieten, wo die Arbeitslosigkeit am höchsten ist, angesiedelt sind. Nachgeschaltet
sind etwa 1 800 000 Personen — zumeist vollzeitlich — in den Bereichen Verarbeitung und
Vermarktung beschäftigt (!). Die Europäische Gemeinschaft führt im übrigen fast die Hälfte ihres
Tabakbedarfs ein, was 1985 ein Handelsdefizit in Höhe von fast 2 Milliarden ECU bedingte.
Daraus ergibt sich, daß jede Politik zur kurzfristigen Reduzierung der europäischen Tabakproduktion
unweigerlich zu Beschäftigungsproblemen in den bereits stark betroffenen Regionen sowie zur
Erhöhung des bereits großen Handelsdefizits führen würde. Es ist jedoch auch klar, daß die in diesem
Bereich verfolgte Politik künftig den Gesundheitsaspekten stärker Rechnung tragen muß.
Vorgeschlagene Aktion 9: Reduzierung der Tabakproduktion und Umstellung auf weniger schädliche
Tabaksorten sowie Untersuchung von Möglichkeiten zur Umstrukturierung
Ab 1987 wird die Europäische Kommission dafür Sorge tragen, daß die Umstellung der Produktion
auf die meistverlangten und zugleich am wenigsten gesundheitsschädigenden Tabaksorten verstärkt
wird. Gleichzeitig wird eine Umstellung auf andere Tätigkeiten, insbesondere auf den Anbau von
Obst und Gemüse, die bei der Krebsverhütung eine positive Rolle spielen, untersucht.
Zu diesem Zweck wird die Kommission Einfluß auf die den Tabakerzeugern garantierten Preise und
die an gemeinschaftliche Tabakkäufer gezahlten Prämien nehmen. Die Käufer — lokale Unterneh-
men, nationale Monopole oder multinationale Firmen — haben 1986 etwa 800 Millionen ECU
erhalten, damit sie gemeinschaftlichen Tabak einkaufen.
Dieser Betrag kann sehr hoch erscheinen, wenn man ihn mit den Mitteln vergleicht, die die
Europäische Gemeinschaft jährlich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellt (etwa
10 Millionen ECU pro Jahr). Aber ein solcher Vergleich ist sinnlos. Beim derzeitigen Stand der
europäischen Integration fällt die medizinische Forschung einerseits noch im wesentlichen in den
nationalen Zuständigkeitsbereich; der Gemeinschaftshaushalt macht nur 1 % der nationalen
Ausgaben in diesem Bereich aus.
Andererseits ist bis heute die Gemeinsame Agrarpolitik eine der wenigen auf europäischer Ebene
durchgeführten gemeinsamen Politiken, so daß die entsprechenden Ausgaben nicht mehr zu Lasten
der Mitgliedstaaten, sondern der Europäischen Gemeinschaft gehen. Es besteht daher kein Zweifel,
daß ohne die Gemeinsame Agrarpolitik an den Tabaksektor in irgendeiner Form sehr hohe nationale
Prämien gezahlt würden, wie dies in den Vereinigten Staaten der Fall ist.
Die Situation, ob europäisch oder amerikanisch, ist deshalb nicht weniger paradox. Aber nach fünf
Jahrhunderten Tabakkonsum kann man die Situation nicht in wenigen Jahren ändern.
Gleichzeitig mit dieser Aktion zur Reduzierung der Tabakproduktion müssen auch Anstrengungen
unternommen werden, um den Konsum von Tabakerzeugnissen in der Europäischen Gemeinschaft zu
(a) „Die Tabakindustrie in der Europäischen Gemeinschaft", Bericht des PEIDA, Edinburgh, 1985.
Nr. C 50/14 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
verringern, damit das bereits sehr große Handelsdefizit nicht noch weiter wächst. Gleichzeitig werden
die Importe von Tabak unter voller Beachtung der in Kraft befindlichen internationalen Vereinba-
rungen berücksichtigt werden. Zu diesem wirtschaftlichen Argument kommt natürlich die Notwen-
digkeit hinzu, die am weitesten in unserer Umgebung verbreitete karzinogene Substanz zu bekämpfen,
die als Ursache von etwa einem Drittel der krebsbedingten Todesfälle anzusehen ist.
Vorgeschlagene Aktion 10: Kampagne zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit im
Hinblick auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums
Im Zeitraum 1987—1989 wird in der Europäischen Gemeinschaft eine auf die breite Öffentlichkeit,
das Lehr- und Gesundheitspersonal ausgerichtete Aktion durchgeführt. Diese Sensibilisierungskam-
pagne wird 1989 im Rahmen des „Europäischen Jahres zur Krebsverhütung" (siehe Kapitel 2) ihren
Höhepunkt erreichen. Die dem Gemeinschaftshaushalt entstehenden Kosten für eine solche Aktion
werden niedriger sein als die Einsparungen, die man durch die Reduzierung der an Käufer von Tabak
aus der Gemeinschaft gezahlten Prämien erreicht. Eine Reduzierung dieser Prämien um 1 % macht
z. B. einen Betrag von 8 Millionen ECU aus. Es handelt sich also sozusagen um einen indirekten
Beitrag des Tabaksektors zum Kampf gegen den Krebs.
C. Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmer
Angesichts der Gefahren des passiven Rauchens und der Notwendigkeit, die direkte und indirekte
Tabakwerbung auf ein Minimum zu beschränken, liegt es bei den einzelstaatlichen Behörden und den
Gemeinschaftsorganen, angemessene Maßnahmen zu fördern.
Vorgeschlagene Aktion 11: Untersuchung der einzelstaatlichen Vorschriften und Ausarbeitung von
Vorschlägen zur Reglementierung des Rauchens in öffentlichen Räumen
Bis Ende 1988 übermittelt die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Reglementie-
rung des Rauchens in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz.
Diese Vorschläge werden sich auf eine vorher durchgeführte Untersuchung über einzelstaatliche
Maßnahmen zur Reglementierung des Tabakkonsums in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen
Gebäuden und am Arbeitsplatz stützen. Erfahrungen aus Ländern, die nicht der Europäischen
Gemeinschaft angehören, werden ebenfalls berücksichtigt.
Vorgeschlagene Aktion 12: Untersuchung der einzelstaatlichen Vorschriften und Ausarbeitung von
Vorschlägen für gemeinschaftliche Vorschriften über die Einschränkung der Tabakwerbung
Bis Ende 1989 übermittelt die Europäische Kommission dem Rat Vorschläge, die darauf abzielen, die
offene Werbung weitestgehend zu verbieten und Schleichwerbung möglichst einzudämmen, insbe-
sondere das Sponsern von Sportveranstaltungen.
Darüber hinaus wird auch empfohlen, daß Ausgaben für Tabakwerbung nicht von der Körper-
schaftssteuer abgesetzt werden können und daß die entsprechenden zusätzlichen Steuereinnahmen zur
Finanzierung von Informationskampagnen über die Gefahren des Tabakkonsums verwendet
werden.
D. Erfahrungsaustausch
Alle Länder haben seit mehr oder weniger langer Zeit, mit mehr oder weniger Entschlossenheit und
mit mehr oder weniger Erfolg Kampagnen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und Maßnahmen
gegen den Tabakkonsum eingeleitet.
Aktion 13: Bilanz der Anti-Rauch-Kampagnen
Die Kommission wird 1987 eine Evaluierung der bestehenden Entwöhnungshilfen für Raucher
vornehmen und die Verbreitung erfolgreicher Initiativen während des gesamten Zeitraums 1987 bis
1989 fördern.
Aktion 14: Informationsaustausch über Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums
Die Kommission wird ab 1987 auch den Informations- und Erfahrungsaustausch über Strategien zur
Bekämpfung des Tabakkonsums innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft fördern.
Wenn die Europäische Gemeinschaft diese vierzehn vorgeschlagenen Aktionen in die Tat umsetzt,
wird sie einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Tabakkonsums, der immer noch unsere
Gesellschaft heimsucht, leisten. Bereits ab 1988 wird regelmäßig eine Bewertung der Auswirkungen
dieser Aktionen durchgeführt, insbesondere im Rahmen der Meinungsumfragen „Euro-Barometer"
(siehe Kapitel 2). Natürlich wäre es auch angebracht, diese Serie von gemeinschaftlichen Maßnahmen
durch andere Vorschläge im Bereich Information und Gesundheitserziehung von Jugendlichen und
Erwachsenen zu ergänzen. Diese Themen werden ebenfalls in Kapitel 2 behandelt.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/15
II. VERBESSERUNG DER ERNÄHRUNG
1. Ernährung und Krebs
Zahlreiche Gründe lassen darauf schließen, daß die Ernähungsgewohnheiten, einschließlich des
Alkoholkonsums, eine wichtige Rolle bei der Entstehung, aber auch bei der Verhütung mehrerer
häufiger Krebsarten bei Männern und Frauen, wie Krebs der Verdauungswege — von der Mundhöhle
bis zum Mastdarm — und Brustkrebs, spielen. In ihrer bereits genannten Studie vertreten Doli und
Peto die Ansicht, daß in den Vereinigten Staaten über ein Drittel der krebsbedingten Todesfälle beim
Menschen auf Ernähungsfaktoren zurückgeführt werden kann. Aber, wie die Autoren einräumen, ist
diese Schätzung sehr ungenau, da ein Unsicherheitsfaktor zwischen 10 % und 70 % (*) gegeben ist,
was im Gegensatz zur Präzision ihrer Schätzung hinsichtlich der Rolle des Tabaks steht; für dies"e ist
die Spanne sehr viel geringer, d. h. 25 % — 45 %.
Es trifft jedoch zu, daß die Einstimmigkeit der Krebsforscher bezüglich des Zusammenhangs zwischen
Tabakkonsum und Krebs schwindet, sobald die Frage des Zusammenhangs zwischen Ernährung und
Krebs angeschnitten wird. Hier ist nach wie vor Vorsicht geboten, weil die genaue Bedeutung
zahlreicher Ernährungsfaktoren oft nicht ausreichend bekannt ist. Jedoch läßt sich aus den bisherigen
Forschungen bereits jetzt eine kleine Anzahl wesentlicher Aussagen ableiten. Die Schlußfolgerungen,
die sich daraus für die Krebsverhütung ergeben, stimmen glücklicherweise mit den Schlußfolgerungen
im Zusammenhang mit der Eindämmung kardiovaskulärer Erkrankungen überein. Die Aufgabe der
Verantwortlichen des öffentlichen Gesundheitswesens wird dadurch also erleichtert.
1. In mehreren europäischen Ländern ist der übermäßige Genuß von Alkohol schon der zweite
Krebsrisikofaktor nach Tabak. In einem Land wie Frankreich, das beim Pro-Kopf-Verbrauch den
Weltrekord hält, soll mehr als eine Krebserkrankung von zehn mit übermäßigem Alkoholgenuß
zusammenhängen. Wenn Äthylalkohol selbst nicht karzinogen ist, so wurde doch festgestellt, daß
dies bei anderen Bestandteilen alkoholischer Getränke bisweilen der Fall ist. Außerdem führt die
chronische Reizung, die Alkohol in Mund, Hals oder Speiseröhre hervorruft, zu einer eindeutigen
Zunahme der Häufigkeit der Krebserkrankungen in diesen Bereichen, insbesondere wenn zum
Alkohol- noch der Tabakkonsum hinzukommt. So liegt in Frankreich die Häufigkeit von
Speiseröhrenkrebs bei Rauchern, die weniger als zehn Zigaretten pro Tag rauchen und weniger als
40 Gramm Äthanol pro Tag trinken, zwanzigmal niedriger als bei Nichtrauchern, die täglich
einen Liter Wein trinken (80 Gramm Äthanol); sie ist vierundvierzigmal niedriger als bei starken
Rauchern, die täglich etwa zwanzig Zigaretten rauchen und einen Liter Wein trinken (2).
2. Abgesehen von übermäßigem Alkoholgenuß, dessen karzinogene Wirkung in bezug auf
bestimmte Krebsarten unumstritten ist (s. Tabelle 3), kommt als zweitem Ernährungsfaktor einer
ausreichenden Zufuhr von frischem Obst und Gemüse eine bedeutende Rolle zu. Dies konnte in
zahlreichen empirischen Untersuchungen nachgewiesen werden, jedoch handelt es sich diesmal
um einen erhöhten Schutz gegenüber bestimmten Krebsarten. So haben z. B. E. Wynder und
M. T. Goodman (3) überzeugend dargelegt, daß eine Ernährung, die reich an frischem Obst und
Gemüse — die wesentliche Quelle für die Zufuhr der Vitamine A und C — ist, einen Schutz
gegenüber Lungenkrebs bietet. Allerdings wurde in mehreren Untersuchungen festgestellt, daß
dieser Schutz bei sehr starken Rauchern, die täglich zwei Päckchen Zigaretten oder mehr rauchen,
unwirksam bleibt. Ebenso ist erwiesen, daß eine an frischem Obst und Gemüse reiche Ernährung
das Risiko einer Erkrankung an Speiseröhren-, Magen-, Bauchspeicheldrüsen- und Dickdarm-
krebs senken kann (s. Tabelle 3).
3. Auch das Übergewicht ist ein bedeutsamer Risikofaktor, vor allem bei Frauen, wie eine
amerikanische Studie gezeigt hat, in deren Rahmen 750 000 Personen während eines Zeitraums
von 13 Jahren beobachtet wurden (4). Für bestimmte Krebsarten, wie Gallenblasenkrebs und
Krebs des Gebärmutterkörpers (Endometrium), sind die Sterberaten bei Personen, deren Gewicht
über vierzig Prozent des Normalwerts beträgt, viermal höher als normal. Was den möglichen
Zusammenhang zwischen Übergewicht und Brustkrebs betrifft, so stellt F. de Waard (5) fest, daß
in 22 der 27 erfaßten Studien eine statistische Korrelation bestätigt wird.
4. Beim gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse bleibt die spezifische Rolle der verschiedenen
Fettarten noch zu klären. Doch deuten mehrere epidemiologische Forschungen darauf hin, daß,
(') Diese Spanne betrifft nur die Nahrungsmittel im engeren Sinne, d. h. ohne Alkohol und Nahrungsmittelzusätze
(siehe Tabelle I).
(2) A. TUYNS, Centre International de Recherche sur le Cancer, Alcool et Cancer, Lyon, 1978.
(3) E. Wynder und T. Goodman „Smoking and Lung Cancer: some unresolved issues", Epidemiological
Reviews, 5, S. 177—207, 1983.
(4) E. A. Lew, L. Garfinkel: „Variations in Mortality by Weight Among 750 000 Men and Woman" Journal of
Chronical Disease 32, 563—576, 1979.
(5) F. de Waard, Dietary Fat & Mammary Cancer, Nutrition and Cancer, Vol 8, N° 1, p. 5—7, 1986.
Nr. C 50/16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
wie bei Tieren, eine zu fettreiche Ernährung ein erhöhtes Risiko insbesondere für Kolon- und
Brustkrebs darstellt. Diese Beobachtung ist um so bedeutender, als diese Erkrankungen heute
Ursache eines großen Teils der krebsbedingten Todesfälle in Europa und in den Vereinigten
Staaten sind (1). Darüber hinaus ist der übermäßige Konsum von Fetten vielleicht auch an der
Entstehung von Pankreaskrebs beteiligt, jedoch muß diese Behauptung noch nachgewiesen
werden.
5. Die Bedeutung der Ballaststoffe für die Darmfunktion war seit recht langer Zeit bekannt. Doch
mußte man bis 1971 warten, als Burkitt (2) einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen
einer ballaststoffarmen Ernährung und der Häufigkeit des Dickdarmkrebses herstellte. Diese
Hypothese, die bis vor recht kurzer Zeit noch vielfach bestritten wurde, wird heute immer
weitergehend anerkannt, vor allem seit sie durch jüngste Studien untermauert wurde, bei
denen moderne Techniken eingesetzt wurden, um den Fasergehalt der Nahrungsmittel zu
messen (3).
6. Außerdem können andere oft ganz unfreiwillig in kleinen Mengen konsumierte Stoffe das
Auftreten bestimmter Krebsarten beim Menschen beeinflussen. So haben sich bestimmte durch
Schimmel entstehende Mykotoxine wie die Aflatoxine, als kanzerogen bei Tieren erwiesen.
Den Arbeiten der Internationalen Agentur (4) für die Krebsforschung zufolge darf auch die
mögliche Rolle der Nitrite, und unter gewissen Bedingungen auch der Nitrate, nicht verschwiegen
werden. Diese Stoffe, im Trinkwasser und Gemüse vorhanden, als Konservierungsmittel
bestimmten Fleischarten und -waren zugefügt, können unter noch zu klärenden Bedingungen im
Magen in N-Nitroseverbindungen umgewandelt werden.
Darüber hinaus sind einige Nahrnngsmittelzusätze, die sich bei Tieren als kanzerogen erwiesen
haben, wie das Buttergelb, heute verboten. Doli und Peto zufolge könnten weniger als 1 % der
Krebstodesfälle auf schädliche Nahrungsmittelzusätze zurückzuführen sein, und ihre Unsicher-
heitsspanne erstreckt sich von — 5 % bis 2 %, wobei die negative Untergrenze darauf hinweist,
daß mehrere dieser Zusätze auch Faktoren der Krebsverhütung sein könnten. Insbesondere
dürften die Antioxidantien, mit denen die Nahrungsmittelkonservierung verbessert wurde, bei
der spektakulären Verringerung der Zahl der Magenkrebsfälle eine gewisse Rolle gespielt
haben.
7. Schließlich hat J. V. Joosens (5) 1980 darauf hingewiesen, daß eine zu stark gesalzene Nahrung
die Magenkrebsrisiken erhöhen könnte. Diese ersten Ergebnisse müssen doch untermauert
werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß die Ernährung bei der Entstehung oder Verhütung
bestimmter Krebsarten eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Bedeutung jedes einzelnen
Ernährungsfaktors kann allerdings in Anbetracht der Tatsache, daß bislang keine ausreichenden
Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen in diesem Bereich vorliegen, noch nicht zuverlässig
beurteilt werden. In Tabelle 3 sind die Schätzungen der Häufigkeit des Zusammenhangs zwischen
Alkoholgenuß, Zufuhr von frischem Obst und Gemüse, Übergewicht und der Entstehung oder
Verhütung bestimmter, bei Europäern, Nordamerikanern und Australiern häufig auftretender
Krebsarten wiedergegeben. Diese Liste ist nicht erschöpfend. Sie kann jedoch noch nicht vervoll-
ständigt werden, da über bestimmte vermutete Zusammenhänge, insbesondere zwischen Harnbla-
senkrebs und einer unzureichenden Vitaminzufuhr sowie zwischen übermäßigem Fettkonsum und
Prostatakrebs noch keine ausreichenden Untersuchungsergebnisse vorliegen. Außerdem sind die
Zusammenhänge zwischen der Höhe der Gesamtkalorienzufuhr und bestimmten Krebsrisiken aus
verschiedenen Gründen, wie z. B. der genauen Bestimmung des Kaloriengehalts der individuell
aufgenommenen Nahrung, schwer zu bestimmen.
Offensichtlich sind zusätzliche Forschungsarbeiten notwendig, um die möglichen Zusammenhänge
zwischen Ernährung und Krebs zu ermitteln. Bestimmte europäische Forschungsprogramme tragen
bereits zu diesen Bemühungen bei und werden dies auch in Zukunft tun (siehe Kapitel IV). Im
augenblicklichen Stadium jedoch lassen sich die vorliegenden Ergebnisse — trotz der Ungewißheiten,
mit denen einige noch behaftet sind — dazu nutzen, um über die Aktionen während des Zeitraums
1987 bis 1989 zu entscheiden.
(a) K. K. Carroll, Dietary Fat & Cancer, Nutrition and Cancer, Vol 8, N° 1, p. 3—5, 1986.
(2) D. P. Burkitt, Epidemiology of Cancer of the Colon and Rectum, Cancer 28, 3—13, 1971.
(3) Weltgesundheitsorganisation, „Health Nutrition: Preventing Nutrition Related Diseases in Europe", Juli
1986.
(4) H. Bartsch and R. Montesanto (CIRC), Relevance of Nitrosamines to Human Cancer, Carcinogenesis, Vol. 5,
N° 11, p. 1381—1393, 1984.
(5) Joosens J. V.: „Stroke, Stomach Cancer and Salt: Possible Clue to the Prevention of Hypertension?" in
Epidemiology of Arterial Blood Pressure, The Hague, Nijhoff, 489—508, 1980.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 5 0 / 1 7
Tabelle 3
Häufigkeit des Zusammenhangs zwischen Ernährungsfaktoren und bestimmten Krebsarten
Ernährungsfaktor
A L K O H O L
FRISCHES OBST U N D GEMÜSE
(einschließlich Vitamine)
Obst- und gemüsearme Ernährung
Obst- und gemüsearme Ernährung
Erhöhte Aufnahme von Vitamin C (100 m g / T a g )
Frischobstarme Ernährung
Frischobst und -gemüsearme Ernährung
(wahrscheinlich Vitamin A)
Frischgemüsearme Ernährung
Ü B E R G E W I C H T
Krebsart
M u n d
Speiseröhre
Kehlkopf
Leber
Speiseröhre
Magen
Magen
Pankreas
Lungen
Dickdarm,
Mas tdarm
Brust
Uteruskörper
(Endometr ium)
Prostata
Häufigkeit des Ernährungsfaktors
in Prozent:
75 % in Verbindung mit T a b a k
4 0 % allein
70 % in Verbindung mit T a b a k
2 5 % allein
30 bis 65 % in Verbindung mit Tabak
1 5 % (bei mehr als 30 g
Ethanol pro Tag)
4 0 % (bei mehr als 370 g
Ethanol pro Tag)
15 bis 5 0 %
7 0 %
5 5 % anstatt 7 0 %
1 5 %
2 0 %
20 bis 40 %
0 bis 1 2 %
2 0 %
2 0 %
Quelle: Vorläufiges Dokument der IARC.
2. Aktionen 1987 — 1989
Damit eine Politik zur Verbesserung der Ernährung und der Gesundheit erfolgreich sein kann, müssen
wir uns der Mitwirkung einer hohen Zahl von Akteuren vergewissern können: die Verbraucher und
Verbraucherorganisationen, die Lehrer- und Ärzteschaft, die Landwirte und die landwirtschaftliche
Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie, das Gaststättengewerbe, die Behörden der Mitglied-
staaten und die Gemeinschaftsinstitutionen. Letztere verfügen über wichtige und spezifische
Befugnisse, was die Verwaltung und die Anpassung des gemeinsamen Industriemarktes und der
gemeinsamen Agrarpolitik anbelangt.
Um jede der zahlreichen angesprochenen Personengruppen für die Mitarbeit an dieser Aufgabe
gewinnen zu können, müssen allerdings klar verständliche und ausführliche Leitlinien erarbeitet
werden, die auf jeden Fall gesondert zugeschnitten sind.
A. Aufstellung von Leitlinien für Ernährung und Krebsverhütung
Derartige Versuche wurden bereits von mehreren Expertenausschüssen in der gesamten Welt
unternommen, so z. B. durch das „National Cancer Institute" (') in den Vereinigten Staaten im Jahre
1982 oder auf europäischer Ebene durch die „European Organization for Cooperat ion in Cancer
Prevention Studies" (ECP) (2)(3). Die Empfehlungen werden selbstverständlich sorgfältig geprüft und
so weit wie möglich verbessert werden.
i1) National Cancer Institute, „Cancer Control — Objectives for the Nation: 1985-2000", Washington,
1986.
(2) E.C.P. Symposium, „Diet and Human Carcinogenesis", Elsevier Science Publishers, Amsterdam, 1986.
(3) „Proceedings of a Joint E.C.P. — I.U.N.B. Workshop on Diet and Human Carcinogenesis", Nutrition and
Cancer, 1986.
Nr. C 50/18 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Aktion 15: Analyse der vorhandenen Informationen über „Ernährung und Krebs"
Bis Ende 1987 wird man die zahlreichen Daten, die bereits über die Zusammenhänge zwischen
Ernährung und Krebs vorliegen, zusammentragen.
Zu diesem Zweck wird die Europäische Kommission das bereits von den Ausschüssen und Gruppen,
die sie im Ernährungsbereich beraten, erarbeitete Fachwissen auswerten und koordinieren; dabei wird
sie sich auch auf die Arbeiten anderer internationaler Einrichtungen stützen, so z. B. der „European
Organization for Cooperation in Cancer Prevention Studies" (ECP) oder der „Internationalen Agentur
für die Krebsforschung" (IARC).
Aktion 16: Ausarbeitung von Ernährungsempfehlungen zur Krebsverhütung, die auf jede der
einzelnen Teilnehmergruppen abgestimmt sind
Parallel dazu bemüht man sich, gezielte Empfehlungen auszusprechen, die sich an die verschiedenen
Personengruppen wenden: Verbraucher und Verbraucherverbände, Lehrpersonal und Ärzteschaft,
Landwirte und die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie sowie das
Gaststättengewerbe.
Selbstverständlich müssen diese Leitlinien auf den jeweiligen Personenkreis zugeschnitten sein, wobei
natürlich die große Vielfalt regionaler und nationaler Unterschiede in der Europäischen Gemeinschaft
berücksichtigt werden muß. Ausschließlich auf der Grundlage der vorstehend genannten Beobach-
tungen lassen sich z. B. eine Reihe von Grundsätzen formulieren, die sich an die Verbraucher, das
Lehrpersonal und die Ärzteschaft richten: Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum, vermeiden
Sie Übergewicht, ernähren Sie sich fettarm, essen Sie frisches Obst, Gemüse und Getreide, die reich an
Ballaststoffen sind („Europäischer Kodex für Krebsbekämpfung" s. u.).
B. Gemeinsamer Markt und Ernährung
Was die landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie betrifft, verfügt die
Gemeinschaft bereits seit langem über Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbrauchergesundheit.
Seit 1962 z. B. dürfen in der Europäischen Gemeinschaft nur Nahrungsmittelzusätze verwendet
werden, die in einem Verzeichnis zusammengestellt sind, das vom Ministerrat der Europäischen
Gemeinschaft auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des „Wissenschaftlichen Lebensmit-
telausschusses" genehmigt wurde. Weitere Aktionen werden ab 1987 eingeleitet.
Vorgeschlagene Aktionen 17: Harmonisierung der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln in der
Europäischen Gemeinschaft
1987 wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Rat den Entwurf einer
Gemeinschaftsrichtlinie vorlegen, der die Harmonisierung der Angaben über den Inhalt von
Nahrungsmitteln, die auf der Verpackung anzubringen sind, zum Ziel hat und noch vor Ende 1989
erlassen werden soll.
Vorgeschlagene Aktionen 18: Schutz der Verbraucher vor bestimmten Nahrungsmitteln
Die Ergebnisse derzeit laufender Forschungen zum Thema „Ernährung und Krebs" könnten die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften veranlassen, dem Rat neue Vorschläge mit dem Ziel
zu unterbreiten, den Schutz der Öffentlichkeit gegenüber möglicherweise karzinogenen Stoffen
(Mykotoxine, Chemikalien usw.) zu verstärken.
C. Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Landwirtschaft und damit auch der gemeinsamen Agrarpolitik fällt im Rahmen dieser Strategie
eine zentrale Aufgabe zu, um die von Verbrauchern und Ärzten geäußerten Anliegen hinsichtlich
Ernährung und Gesundheit angemessener zu berücksichtigen. Die folgenden Aktionen sollen
während des Zeitraums 1987—1989 durchgeführt werden.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/19
Aktion 19: Verbesserung der Informationskampagnen über Ernäbrungsfragen
Ab 1987 werden die laufenden Informations- und Werbekampagnen für bestimmte Lebensmittel so
gestaltet, daß den letzten Forschungsergebnissen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Ernäh-
rung und Gesundheit stärker Rechnung getragen wird.
So sollten z. B. Werbekampagnen für Milcherzeugnisse stärker auf die zuvor ausgewählten
Zielgruppen ausgerichtet sein. Für kleine Kinder ist Vollmilch zweifellos empfehlenswert. Erwach-
sene hingegen sollten jedoch in der Mehrzahl der Fälle zum Konsum von Milcherzeugnissen mit
geringem Fettgehalt angeregt werden.
Aktion 20: Durchführung von Informationskampagnen für empfehlenswerte Nahrungsmittel
Auf der Grundlage der Ernährungsleitlinien, die ab 1987 ausgearbeitet werden, können neue
Informations- und Werbekampagnen für jene Nahrungsmittel durchgeführt werden, die unter
gesundheitlichem Aspekt empfehlenswert sind.
Derartige Maßnahmen können im Hinblick auf den Konsum von Frischobst und Frischgemüse in
Aussicht genommen werden. Diese Kampagnen werden ihre Ziele um so besser erreichen, je mehr sie
sich in einen Gesamtrahmen von Bemühungen mit dem Ziel einfügen können, nicht nur die breite
Öffentlichkeit, sondern auch Lehrer und Schüler an Schulen und Universitäten aufzuklären (siehe
Kapitel 2).
Vorgeschlagene Aktion 21: Förderung geeigneter Nahrungsmittel und Verarbeitungstechniken
Im Lichte der neuesten Erkenntnisse wird man sich im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik
bemühen, die Produktionsbedingungen und Nahrungsmittel zu fördern, die unter dem Aspekt der
Volksgesundheit als am besten geeignet erscheinen.
Zwei Arten von Maßnahmen könnten in Aussicht genommen werden:
— Lebensmittelrechtliche Änderungen, z. B. zur Anpassung der Vorschriften für Butter. Die
Bezeichnung „Butter" ist heute verboten, wenn sie nicht einen sehr hohen Fettgehalt (von
wenigstens 80%) enthält. In Zukunft ist es geraten, daß man als „Butter" auch vergleichbare
Milchprodukte mit geringerem Fettgehalt bezeichnen kann, die besser der Ernährung von
Erwachsenen angepaßt sind. Natürlich darf diese Bezeichnung nur für Butter verwendet werden,
die ausschließlich aus Milch hergestellt ist.
— die Förderung von Produktionsverfahren unter bestmöglicher Nutzung neuester Techniken, die
einen geringeren Einsatz bestimmter Chemikalien ermöglichen, z. B. um die Nitrat- und
Nitritkonzentration in Gemüsen zu senken.
Diese verschiedenen Beispiele können im jetzigen Stadium nur der bloßen Veranschaulichung dienen.
Dennoch ist abzusehen, welch wichtiger Aktionsbereich sich der gemeinsamen Agrarpolitik
eröffnet.
D. Informations- und Erfahrungsaustausch in Ernährungsfragen
Im Ernährungsbereich laufen in bestimmten Ortschaften, vor allem in Italien, in den Niederlanden
und in Schweden, Modellversuche. An ihnen beteiligen sich die auf lokaler Ebene Betroffenen
(Einzelhändler, landwirtschaftliche Verarbeitungs- und Nahrungsmittelindustrie, Verbraucher,
Schulen). Es geht insbesondere darum, die Auswirkungen der Kampagnen zur Information und
Gesundheitserziehung im Nahrungsmittelbereich zu prüfen.
Aktion 22: Vergleichende Bewertung der Modellversuche über die Ernährungsweise
Diese Modellversuche werden ab 1987 ausgewertet und die Resultate zu gegebener Zeit verbreitet.
Soweit angezeigt, könnte die Europäische Kommission weitere Modellversuche in anderen Gebieten
der Europäischen Gemeinschaft fördern.
Aktion 23: Informationsaustausch über „Ernährung und Krebs"
Die Kommission wird ab 1987 sicherstellen, daß regelmäßig Informationen über die Ergebnisse der
Studien, Forschungsarbeiten und Versuche im Bereich „Ernährung und Krebs" ausgetauscht werden;
dies erfolgt im Rahmen von Kolloquien und Konferenzen, die auch Sachverständigen aus Ländern
außerhalb der Gemeinschaft offenstehen werden, sowie durch die weitgehende, aber selektive
Verbreitung der erzielten Ergebnisse.
Natürlich müssen diese neun Aktionsvorschläge der Europäischen Kommission, die auf die
Verbesserung der Ernährung der Europäer im Rahmen der Krebsverhütung abzielen, noch in dem
Maße vervollständigt, präzisiert oder erweitert werden, wie sich neue verläßliche Daten ergeben.
Doch schon jetzt kann man davon ausgehen, daß sie einen zwar bescheidenen, aber bedeutsamen
Beitrag zur Krebsverhütung leisten. Darüber hinaus sind sie für die Prävention kardiovaskulärer
Krankheiten von Bedeutung.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/25
III. SCHUTZ GEGENÜBER KARZINOGENEN STOFFEN
1. Die Verschiedenartigkeit der karzinogenen Stoffe
Laut Doli und Peto sind insgesamt etwa zwei Drittel aller durch Karzinome verursachten Todesfälle
auf Tabakgenuß, Alkoholkonsum und Ernährungsgewohnheiten zurückzuführen. Dem restlichen
Drittel der krebsbedingten Todesfälle liegen andere Faktoren unseres täglichen Lebens, insbesondere
Radioaktivität und ultraviolette Strahlungen, Virusinfektionen und Chemikalien zugrunde.
A. Radioaktivität und ultraviolette Strahlungen
Seit dem Unfall im Kernkraftwerk von Tschernobyl richtet sich das Augenmerk in erhöhtem Maße auf
die durch ionisierende Strahlungen verursachten Gefahren.
Jeder Mensch ist ständig kosmischen Strahlungen sowie von radioaktiven Elementen im Boden und in
Lebensmitteln ausgehenden Strahlungen ausgesetzt. Zu dieser natürlichen Strahlendosis gesellt sich
durch Einwirkung des Menschen erzeugte Strahlendosis in etwa gleicher Höhe. Der Abbau und die
Aufbereitung von Uran und anderen radioaktiven Erzen sowie die Kernkraftindustrie mit ihren
radioaktiven Abfällen ergeben im Durchschnitt für die Bevölkerung von Ländern mit hochentwik-
kelter Kernkraftindustrie eine Dosis, die weit unter der natürlichen Strahlendosis liegt.
In der Tat sind 80 % der auf Einwirkung des Menschen zurückzuführenden Gesamtdosis auf Einsatz
ionisierender Strahlungen für medizinische, insbesondere für diagnostische Zwecke zurückzuführen.
Daher wurden auf diesem Gebiet beträchtliche Anstrengungen zur Verringerung der medizinisch
bedingten Strahlendosis unternommen. So wurden insbesondere im Bereich der röntgendiagnosti-
schen Verfahren, z. B. der Mammographie (Röntgenaufnahme der Brust), beträchtliche Fortschritte
erzielt.
Diese Grundstrahlung wurde durch die Freisetzung radioaktiver Isotope in die Atmosphäre infolge des
Unfalls im Kernkraftwerk von Tschernobyl erhöht. Im allgemeinen beträgt diese zusätzliche
Strahlung in den westeuropäischen Staaten nicht mehr als ein Hundertstel und in den Staaten
Mitteleuropas etwa ein Zehntel der natürlichen Strahlung. Vergleicht man die durch den Unfall in
Tschernobyl verursachte zusätzliche Strahlenbelastung für Westeuropa mit der Belastung, der diese
Staaten durch die Kernwaffentests der fünfziger und sechziger Jahre ausgesetzt waren, so liegt das
Verhältnis bei weniger als eins zu hundert. Die Folgen für die menschliche Gesundheit werden sich
voraussichtlich in außerordentlich engen Grenzen halten. Hier sei daran erinnert, daß nach der
Schätzung von Doli und Peto weniger als 1 % der Krebserkrankungen auf ionisierende Strahlungen
zurückzuführen sind.
Unter den nichtionisierenden Strahlungen haben sich die ultravioletten Strahlen als karzinogen
erwiesen. Sie werden durch Sonnenlicht empfangen. Ultraviolette Strahlungen können Hautkrebs
verursachen, wenn sie auf das Keimepithel treffen. Dies ist insbesondere bei sehr hellhäutigen
Personen festzustellen. Daher sind ultraviolette Strahlen die Hauptursache für Basalzell- und
Plattenepithelkarzinome, die leicht zu behandeln und zu heilen sind. Ultraviolettem Sonnenlicht wird
auch die Entstehung maligner Melanome zugeschrieben, d. h. schwerer, schwierig zu behandelnder
Krebserkrankungen, die bei sehr hellhäutigen, häufig der Sonne ausgesetzten Bevölkerungsgruppen
(z. B in Australien) immer häufiger vorkommen. Am gefährlichsten sind Expositionen für nicht
vorgebräunte Haut, die nicht imstande ist, die Sonnenstrahlen zu filtern. Daher wird hellhäutigen
Personen im allgemeinen von langer und intensiver Sonnenbestrahlung abgeraten und die Verwen-
dung von Sonnenschutzcreme, die das ultraviolette Licht filtert, empfohlen.
B. Viren
Seit der Amerikaner Robert Gallo und andere japanische Forscher zu Beginn der achtziger Jahre die
wesentliche Rolle des Retrovirus HTLV (Human T-cell Leukemia Virus) bei der Entstehung einer
bestimmten Art von Leukämie festgestellt haben, die vor allem in Japan und in der Karibik auftritt, ist
wissenschaftlich erwiesen, daß Viren eine wesentliche Rolle bei der Entstehung von Karzinomen beim
Menschen zukommt. Außerdem stand eine Reihe von Viren bereits seit vielen Jahren im Verdacht, an
der Entstehung bestimmter Krebserkrankungen beteiligt zu sein. Ein bekanntes Beispiel ist das
Hepatitis B verursachende Virus, auf das ein erhöhtes Risiko der Erkrankung an Leberkrebs bei
Personen zurückzuführen sein könnte, die an Virushepatitis erkrankt waren, insbesondere in Afrika,
wo Aflatoxin ein entscheidender Kofaktor zu sein scheint.
Nr. C 50/26 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Außerdem wies der deutsche Zur Hausen in Heidelberg nach, daß ein Zusammenhang zwischen
zahlreichen Erkankungen der Geschlechtsorgane und der Familie der Papilloma-Viren besteht. Einige
von ihnen, insbesondere das Papilloma-Virus 16, das in mehr als der Hälfte dieser Krebserkrankungen
zu finden ist, könnten für Gebärmutterhals-Karzinome verantwortlich sein. Auch hier sind weitere
Forschungen erforderlich, nicht nur um die mögliche Rolle von Kofaktoren zu identifizieren, sondern
auch, um, langfristig gesehen, Impfstoffe zu entwickeln. Allerdings können, kurzfristig, einige
einfache Präventivmaßnahmen im Bereich der Sexualhygiene empfohlen werden.
C. Chemikalien
Bereits seit zwei Jahrhunderten ist durch die Forschungen von Sir Percival Pott bekannt, daß
bestimmte chemische Stoffe, die in unserer Umgebung zu finden sind, beim Menschen karzinogen sein
können. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, daß die Überfülle neuer chemischer Produkte, von der
die Industrierevolution seit zwei Jahrhunderten begleitet wird und die damit einhergehende
zunehmende Exposition der Arbeitnehmer und der Bevölkerung gegenüber diesen Substanzen nicht zu
einer Krebsepidemie geführt hat. Darüber hinaus konnte aufgrund der in einigen Industriestaaten seit
beinahe 50 Jahren geführten Krebsregister und der weltweit durchgeführten epidemiologischen
Untersuchungen festgestellt werden, daß sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den etwa 100 000
im „European Inventory of Chemical Substances" verzeichneten Chemikalien nur einige hundert
chemische Stoffe als karzinogen erwiesen haben. Hier ist zu erwähnen, daß sich die internationale
Zusammenarbeit auf diesem Sektor äußerst fruchtbar gestaltet hat.
1965 machte General de Gaulle, damals Präsident der Französischen Republik, den Vorschlag, daß
die führenden Industriestaaten einen kleinen Teil ihrer für den Verteidigungshaushalt bereitgestellten
Mittel dazu verwenden sollten, die Internationale Agentur für die Krebsforschung (IARC) unter der
Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation zu gründen. Seit 1971 bewertet die heute in Lyon
ansässige IARC die karzinogenen Risiken für den Menschen, die von Chemikalien und bestimmten
chemischen Gemischen ausgehen.
Von den 107 Chemikalien, Chemikaliengruppen oder industriellen Verfahren, für die Ergebnisse
epidemiologischer Ergebnisse verfügbar waren, wurden 39 kausal mit Krebserkrankungen beim
Menschen in Verbindung gebracht und 68 weitere als wahrscheinlich karzinogen für den Menschen
bewertet (*).
Eine immer größer werdende Anzahl chemischer Stoffe, für die keine ausreichenden epidemiologi-
schen Daten zur Verfügung stehen, wird an Versuchstieren getestet. Nach Angaben der IARC vom
September 1986 haben sich 127 dieser Chemikalien im Labor als karzinogen erwiesen, so daß sie auch
für den Menschen als vermutlich karzinogen angesehen werden.
Schließlich wurde festgestellt, daß ein großer Teil der chemischen Karzinogene ebenfalls mutagen ist,
also Veränderungen im Genom von Bakterien oder Tierzellen induzieren kann. Diese Entdeckung ist
von großer praktischer Bedeutung, da sie über einfache und schnelle Untersuchungen eine direkte
Möglichkeit bietet, Informationen darüber zu erhalten, welche Stoffe als wahrscheinlich karzinogen
anzusehen sind. So könnten die meisten zur Zeit auf dem Markt angebotenen Stoffe derartigen
Prüfungen unterzogen werden.
Die Feststellung der Mutagenkät und Karzinogenität chemischer Stoffe sollte selbstverständlich
weltweit intensiviert werden. Außerdem wäre es angezeigt, die bereits erzielten Ergebnisse
auszuwerten, um zu bestimmen, ob, und unter welchen Bedingungen, diese Substanzen verwendet
werden können.
(') H. Vainio, K. Hemminki, J. Wilbourn (IARC) Data on the Carcinogencity of Chemicals in the IARC
Monographs, Carcinogenesis, Band 6, Nr. 11, S. 1 653, 1985.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/27
2. Aktionen für den Zeitraum 1987 bis 1989
A. EURATOM-Vertrag und Schutz gegen ionisierende Strahlungen
Der Euratom-Vertrag legt als eine der wesentlichen Aufgaben der Europäischen Atomgemeinschaft
fest, „einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeits-
kräfte aufzustellen und für ihre Anwendung zu sorgen". Diese maximalen Sicherheitsnormen für
Radioaktivität wurden 1959 zum erstenmal erstellt. Seit dem sind sie mehrmals geändert worden.
Außerdem wurde 1984 eine Gemeinschaftsrichtlinie zum Schutz der Patienten vor Radioaktivität bei
medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen erlassen.
Vorgeschlagene Aktion 24: Schutz gegen ionisierende Strahlungen und Maßnahmen im Anschluß an
Tschernobyl
Für den Zeitraum 1987 bis 1989 sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, insbesondere die Prüfung von
Höchstgrenzwerten für die radioaktive Kontamination von Lebensmitteln, und die Ausarbeitung von
zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer in Kernkraftwerken.
Außerdem ist im Rahmen des Strahlenschutzforschungsprogramms (s. Kapitel 4) eine Durchführ-
barkeitsstudie über die Beurteilung der Auswirkung der natürlichen Radioaktivität vorgesehen.
B. Schutz der Arbeitnehmer und der Verbraucher gegenüber karzinogenen Chemikalien
Seit 1984 führt die Europäische Kommission eine Einstufung und Kennzeichnung karzinogenver-
dächtiger Chemikalien durch. Anschließend legt, je nach Fall, entweder die Kommission der
Europäischen Gemeinschaften oder der Rat die optimalen Normen für die Verwendung dieser Stoffe
fest.
Allerdings haben die Institutionen der Europäischen Gemeinschaft nicht bis 1983 gewartet, um eine
• Reihe von Gemeinschaftsrichtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer gegen die Vinylchloridmonomere
(1978) und Asbest (1983) zu verabschieden. Andere Richtlinien haben zum Schutz der Verbraucher
das Inverkehrbringen von Vinylchloridmonomeren als Treibmittel in den Aerosolen (1976) und von
bestimmten flammenhemmenden Stoffen in Kinderkleidung (1979, 1983) verboten.
Nun ist vor allem wichtig, die Arbeiten der Einstufung und Kennzeichnung sowie die Bestimmung der
optimalen Verwendung von derart als karzinogen eingestuften Stoffen auf Gemeinschaftsebene zu
intensivieren.
Aktion 25: Einrichtung eines „Clearing-Hauses" für vermutlich karzinogene Chemikalien und
Erstellung einer Liste dieser Stoffe
Damit alle relevanten Daten über vermutlich karzinogene Chemikalien möglichst schnell zusammen-
gestellt werden können, wird innerhalb der Europäischen Kommission 1987 ein Clearing-Haus
eingerichtet.
Dieses Clearing-Haus wird Kontakte mit den zuständigen Stellen, insbesondere der IARC, herstellen,
um so jede Doppelarbeit zu vermeiden und entsprechend dem nachstehenden Schema eine
Gemeinschaftsliste der zu untersuchenden Stoffe auszuarbeiten.
Die Entscheidungen über die Einstufung und Kennzeichnungen werden von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften mit Unterstützung eines Ausschusses von nationalen Sachverständigen
getroffen. Dieser Ausschuß beschäftigt sich seit 1984 mit den vermutlich karzinogenen Stoffen. Ende
1986 konnten lediglich etwa 50 dieser Stoffe eingestuft und mit der Warnung „Kann Krebs erzeugen"
gekennzeichnet werden. Eine Intensivierung der Arbeiten auf diesem Gebiet ist daher erforder-
lich.
Aktion 26: Intensivierung der Arbeiten auf Gemeinschaftsebene und Benennung einer Sonderarbeits-
gruppe zur „Einstufung und Kennzeichnung von karzinogenen Stoffen"
Die 1986 begonnene Einstufung und Kennzeichnung karzinogener Stoffe wird in den Jahren 1987 bis
1989 mit dem Ziel fortgesetzt, jährlich mindestens 50 Fälle zu prüfen.
So wird man bis Ende 1989 etwa 200 Stoffe geprüft haben. Zur Durchführung dieser Arbeit wird
innerhalb der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Sonderarbeitsgruppe „Einstufung
und Kennzeichnung karzinogener Stoffe" benannt.
Parallel hierzu muß die Europäische Gemeinschaft die erforderlichen Entscheidungen über die
optimale Verwendung dieser karzinogenen oder vermutlich karzinogenen Stoffe erlassen, um so die
Nr. C 50/28 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
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26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/29
Verhütung berufsbedingter Krebserkrankungen und den Schutz der Verbraucher zu verbessern.
Hierbei handelt es sich angesichts der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen eines Verbots oder
der Festsetzung von annehmbaren Grenzwerten bei der Verwendung um eine schwierige Aufgabe, die
im letzteren Fall dadurch kompliziert wird, daß am Menschen keine Experimente durchgeführt
werden können und die Festlegung von Expositionsgrenzwerten häufig ebenso von politischen wie
von wissenschaftlichen Erwägungen bestimmt wird. Folglich müssen die entsprechenden Entschei-
dungen nach eingehender Untersuchung getroffen werden, ohne daß sich hieraus jedoch übermäßige
Verzögerungen ergeben.
Vorgeschlagene Aktion 27: Verabschiedung von Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer, die dem
Rat zur Erörterung vorliegen (Naphthylamin, Aminodiphenyl, Nitrodiphenyl und Benzidin;
Benzol)
Diese beiden Richtlinienvorschläge, die bis spätestens Ende 1987 verabschiedet werden sollen, liegen
zur Zeit dem Rat zur Erörterung vor. Sie betreffen Stoffe, die Harnblasen- und Knochenmarkkrebs
verursachen (siehe Tabelle 4).
Vorgeschlagene Aktion 28: Neue Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer gegenüber karzinogenen
Stoffen
Die Kommission wird dem Rat ab 1987 weitere Richtlinienvorschläge zur Bekämpfung berufsbe-
dingter Krebserkrankungen vorlegen. Hierbei geht sie von einer Liste von etwa 50 Chemikalien aus,
die bereits Ende 1986 als „Kann Krebs erzeugen"' eingestuft wurden. Hierbei wird gruppenweise
vorgegangen, d. h., in jeder Richtlinie werden die Grenzwerte für eine bestimmte Gruppe von Stoffen
festgelegt. Diese Arbeit wird schrittweise jeweils im Anschluß an die Einstufung und Kennzeichnung
neuer Stoffe durchgeführt.
Vorgeschlagene Aktion 29: Verbesserung der praktischen Organisation der Verhütung berufsbeding-
ter Krebserkrankungen in Unternehmen einschließlich Information der Arbeitgeber und Arbeitneh-
mer
Die Kommission wird vor Ende 1988 diesbezügliche Vorschläge, auch für Klein- und Mittelbetriebe,
unterbreiten. Ab 1987 wird sie sich darum bemühen, geeignete Informationen über die Verhütung
berufsbedingter Krebserkrankungen auszuarbeiten und zu veröffentlichen.
Tabelle 4
Beispiele krebserzeugender Stoffe und Verfahren und deren Hauptangriffsziele im Menschen
Beispiele
KARZINOGENE STOFFE
Asbest
Aromatische Amine:
— 4-Aminodipheny] und dessen Salze
— Benzidin und dessen Salze
— 2-Nathylamin und dessen Salze
— 4-Nitrodiphenyl
Benzol
Bi-(Chlormethyl-) Äther
Chlormethyl-Methyläther
Organe, die an Krebs erkranken
Lunge, Pleura, Peritonaeum
Harnblase
Flarnblase
Harnblase
Harnblase
Knochenmark
Lunge
Lunge
Vinylchlorid
Zinkchromat
Arsentrioxid
Leber (Angiosarkom)
Lunge
Lunge, Haut
KARZINOGENE VERFAHREN
Unter-Tage-Förderung von Hämatit (')
Herstellung von Isopropylalkohol (')
Lederindustrie (Gerberei) (')
Nickelraffination (J)
Lunge
Nase und Nasennebenhöhle
Nasennebenhöhlen
Lunge, Nasennebenhöhlen
(') Die spezifische(n) Verbindung(en) mit krebserzeugender Wirkung beim Menschen wurde(n) noch nicht
ermittelt.
Nr. C 50/30 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Vorgeschlagene Aktion 30: Neue Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit gegen krebserregende
Stoffe
Schließlich arbeitet die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Rahmen des
vierten Programms zum Schutz der Verbraucher (1987 bis 1992) anhand der derzeitigen Liste der 50
bereits eingestuften und gekennzeichneten Stoffe neue Vorschläge für die Bedingungen der optimalen
Verwendung karzinogener Stoffe aus.
IV. SYSTEMATISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN UND FRÜHERKENNUNG
1. Einleitende Bemerkungen
Die Fortschritte in diesem Bereich sind so bedeutend, daß in nicht allzu entfernter Zukunft insofern ein
Idealzustand der Welt erreicht werden könnte, als es gelingen müßte, Krebserkrankungen jeder Art
durch Vorsorgeuntersuchungen rechtzeitig zu erkennen. Und doch sind wir in unserer heutigen Welt
davon weit entfernt: einerseits gibt es für bestimmte Tumorarten keine zuverlässige Technik,
anderseits können wirtschaftliche Erwägungen nicht ausgeschlossen werden.
Bei einigen Organen, wie z. B. dem Dickdarm oder dem Gebärmutterhals geht der Krebserkrankung
oft ein präkanzeröser Befall voraus: Polypen im Dickdarm, die durch eine Kolonoskopie erkannt
werden, oder präkanzeröse Zellen im Gebärmutterhals, die durch einen Gebärmutterhalsabstrich
entdeckt werden. Eine systematische Vorsorgeuntersuchung bei der Risikopopulation ermöglicht die
operative Entfernung der befallenen Teile, bevor der Tumor entsteht.
Bei anderen Organen, insbesondere der Brust, ist die rechtzeitige Diagnose eines Tumors möglich, so
daß erhöhte Erfolgsaussichten für die Behandlung bestehen. Der Fortschritt der jüngsten Zeit im
Bereich der medizinischen bildgebenden Verfahren, insbesondere der Mammographie, ermöglicht
eine immer frühzeitigere Erkennung derartiger Tumore.
A. Gebärmutterhalskrebs
In einigen europäischen Ländern und in Nordamerika gibt es bereits seit den vierziger Jahren
Programme für Reihenuntersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Hierbei wird
die Methode des Scheidenabstrichs, nach ihrem Erfinder, dem griechischen Biologen Georges
Nicholas Papanicholaou (1883—1962), der diese Methode 1941 entwickelte, auch PAP-Test
genannt. Die Internationale Agentur für die Krebsforschung (IARC) veranstaltete im November 1984
ein Seminar zur Bewertung der bestehenden Reihenuntersuchungsprogramme für Krebs der
weiblichen Geschlechtsorgane ('). Bei dieser vergleichenden Untersuchung kam man zu dem Schluß,
daß eine Reihenuntersuchung für die Altersgruppe von 20 bis 64 Jahren einen Schutz von 90 % bietet,
wenn sie jedes Jahr oder alle drei Jahre durchgeführt wird. Dieser Schutz sinkt auf 80 %, wenn die
Untersuchung alle fünf Jahre durchgeführt wird. Der Ausschuß der Europäischen Krebsforscher war
der Auffassung, daß angesichts des unterschiedlichen Entwicklungsstandes in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Gemeinschaft folgende Regel angemessenen Schutz bieten dürfte: „Untersuchung durch
Gebärmutterhalsabstrich in regelmäßigen Zeitabständen von 3 bis 5 Jahren ab dem 20. bis 30.
Lebensjahr."
Allerdings liegen aus einigen Mitgliedstaaten, wie z. B. aus Dänemark und aus dem Vereinigten
Königreich, Angaben aus jüngster Zeit vor, die auf eine größere Inzidenz invasiver Krebserkrankun-
gen bei jungen Frauen zwischen 20 und 35 Jahren schließen lassen. Diese Feststellung führt einige
Krebsforscher zu der Auffassung, daß es angezeigt wäre, das Alter, ab dem regelmäßige Gebärmut-
terhalsabstriche vorgenommen werden sollten, zu senken.
B. Brustkrebs
Aus Arbeiten des Europarates geht hervor, daß Brustkrebs, der bei Frauen am häufigsten auftretende
Krebs, etwa ein Viertel der Todesfälle zwischen 35 und 54 Jahren ausmacht. Zur Früherkennung
dieses Tumors stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Ein Arzt für Allgemeinmedizin oder
eine gut unterrichtete Patientin kann durch Abtasten mit der Hand kleine Verdickungen mit einem
Durchmesser von etwa 10 mm feststellen. In mehr als 75 % der Fälle sind diese Knötchen gutartig.
Falls es sich hierbei um maligne Tumore handelt, lassen sie sich leichter behandeln.
C1) M. Hakama, J. Chamberlain,N. E.Day,A. B. Miller, P. C. Prorok, Evaluation of Screeningprogrammes for
gynaecological Cancer, British Journal of Cancer, Nr. 52, S. 669—673, 1985.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/31
Was die Techniken der medizinischen bildlichen Darstellung anbelangt, so führten diese zu
widersprüchlichen Ergebnissen. Thermographie und Echographie erwiesen sich als enttäuschend, da
sie kaum zu genaueren Befunden führen als eine gut durchgeführte Abtastung. Im Bereich der
Mammographie wurden hingegen beträchtliche Fortschritte sowohl vom Standpunkt der Frühdia-
gnose als auch hinsichtlich des Schutzes der Patientinnen gegen ionisierende Strahlungen erzielt.
Diese Art der Röntgenuntersuchung der Brust ist manuellen Methoden überlegen, da sie auch die
Erkennung von Knötchen mit nur einigen Millimetern Durchmesser ermöglicht. Außerdem kann im
allgemeinen festgestellt werden, ob der festgestellte Tumor bösartig ist.
In den Vereinigten Staaten, Schweden und den Niederlanden durchgeführte Untersuchungen an
mehreren zehntausend Frauen, die während eines Zeitraums von etwa zehn Jahren beobachtet
wurden, ergaben, daß die Todesfälle durch Brustkrebs bei mehr als 50 Jahre alten Frauen, die sich alle
zwei Jahre einer Mammographie-Untersuchung unterzogen, um etwa 30% zurückgegangen sind.
Allerdings mangelt es in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft offenbar
an der erforderlichen Ausstattung und an ausgebildetem .Personal, so daß die systematische
Mammographie für viele dieser Länder nur als langfristiges Ziel angesehen werden kann. Der
Ausschuß der europäischen Krebsforscher ist der Auffassung, daß die Brüste in regelmäßigen
Abständen durch Abtasten untersucht und, falls möglich, ab dem 50. Lebensjahr Mammographie-
untersuchungen durchgeführt werden sollten.
C. Kolon- und Rektalkarzinom
Diese ebenfalls sehr häufig nach dem 45. Lebensjahr auftretenden Krebsarten zeichnen sich durch eine
hohe Mortalität aus, da sie oft zu spät diagnostiziert werden. Eine der systematischen Diagnosetests,
der Suchtest auf okkultes Blut im Stuhl (Hämokult) ermöglicht im allgemeinen auf einfache und billige
Weise die Erkennung präkanzeröser Schäden (25 %) und blutender Tumore (75 %) . Allerdings hat er
bis jetzt nicht alle in ihn gesetzten Hoffnungen bestätigt. In jüngster Zeit wurden jedoch verbesserte
Tests entwickelt, die auch genauere Ergebnisse erwarten lassen.
Die Rektaluntersuchung mit dem Finger ist ein weiterer Test, der von einem geübten Arzt für
Allgemeinmedizin ohne Schwierigkeit durchgeführt werden kann. Diese Untersuchungstechnik
ermöglicht die Entdeckung aller anomalen Verdickungen an Rektum oder Prostata. Schließlich
können Techniken der medizinischen bildlichen Darstellung, wie z. B. die Kolonskopie nach
sorgfältiger Vorbereitung der Patienten eine Untersuchung der Wände des Rektums und des Kolons
ermöglichen. Diese langwierige und schwierige Untersuchung ist als Routinemaßnahme nur für
Risikoprobanden zu empfehlen, wie z. B. Personen in deren Familiengeschichte Polypen zu
verzeichnen sind.
D. Sonstige Tumore
Was die Mehrzahl der übrigen Tumore, insbesondere der Haut (Karzinome oder Melanome) und der
oberen Atemwege anbelangt, so müßte die breite Öffentlichkeit durch Selbstüberwachung jede
anomale Veränderung (Leberflecken oder Muttermale, deren Größe sich verändert oder die bluten,
dauerhafte Veränderung der Stimme, anomale Verdickungen usw.) erkennen können. In solchen
Fällen sollte unverzüglich ein Arzt für Allgemeinmedizin aufgesucht werden.
Schließlich läßt die Möglichkeit der Verwendung neuer Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der
Tumormarker und der monoklonalen Antikörper, die spezifische Krebsarten identifizieren können,
hoffen, daß bestimmte Tumore in Zukunft im Frühstadium erkannt werden können.
2. Aktionen für den Zeitraum 1987 bis 1989
In vielen Teilen der Europäischen Gemeinschaft gibt es bereits Programme für Reihenuntersuchun-
gen, insbesondere für Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Es wird erforderlich sein, nicht nur den
Austausch von Erfahrungen mit diesen Programmen zu fördern, sondern auch eine aktualisierte
Bewertung der verfügbaren Methoden durchzuführen, wobei die auf lokaler, regionaler und
nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Mittel sowie der Kostenfaktor
Berücksichtigung finden müssen.
Aktion 31: Förderung von Maßnahmen zur systematischen Früherkennung und frühzeitigen
Diagnose von Gebärmutterhals- und Brustkrebs
Ab 1987 wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zusammen mit den Gesundheits-
behörden der Mitgliedstaaten Mittel und Wege untersuchen, die erforderlich sind, um in jedem
Nr. C 50/32 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschatten 26. 2. 87
Mitgliedstaat innerhalb einer angemessenen Zeitspanne Maßnahmen zur systematischen Früherken-
nung und frühzeitigen Diagnose von Gebärmutterhals- und Brustkrebs durchzuführen.
Was andere wichtige Krebsforrnen wie kolorektale Karzinome oder Prostatakrebs betrifft, so sind die
von den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten verfolgten bzw. geplanten Maßnahmen sehr
unterschiedlich, und in manchen Fällen ist ihre Effizienz noch umstritten. Doch können in diesen
Fällen bestimmte Risikopopulationen bestimmt und besonders überwacht werden.
Aktion 32: Bewertung und Verbesserung der Maßnahmen zur systematischen Früh er kennung und
frühzeitigen Diagnose sonstiger wichtiger Krebsformen
Ab 1987 wird die Kommission den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Beurteilung der Effektivität bestehender Programme und auf die
Verbesserung ihrer Effizienz fördern.
V. EUROPÄISCHER KODEX ZUR KREBSBEKÄMPFUNG
Aus den vorstehenden Darlegungen geht hervor, daß zahlreiche Arten von Krebs verhütet werden
können oder, falls dies nicht möglich sein sollte, einige von ihnen geheilt werden können, sofern sie
frühzeitig erkannt werden. Diese aligemeinen Aussagen müssen natürlich präzisiert und der breiten
Öffentlichkeit sowie der Lehrer- und der Ärzteschaft zur Kenntnis gebracht werden. Dies ist eine
fundamentale Aufgabe der staatlichen Stellen auf allen Ebenen.
Auf europäischer Ebene wäre es jedoch utopisch, wollte man, insbesondere auf dem Gebiet der
Ernährung, zu sehr ins Detail gehen. Die Ernährungsgewohnheiten sind nämlich integrierender
Bestandteil der Kultur eines Gemeinwesens und sind von Land zu Land, ja von Gegend zu Gegend oder
von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Die zwölf hochrangigen Krebsforscher, die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bei der
Erstellung dieses Aktionsplans zur Seite standen, vertreten jedoch den Standpunkt, daß es möglich
und wünschenswert sei, auf europäischer Ebene einige wenige für alle Europäer verständliche und
annehmbare Regeln aufzustellen. Man kam überein, diesen kleinsten gemeinsamen Nenner den
„Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" zu nennen. Er besteht aus zehn einfachen Regeln. Sein
Titel könnte auch iauten: „Zehn Europäische Gebote zur Krebsverhütung.'1 Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt liegt der Wortlaut noch nicht fest; der endgültige Text wird nach dem ersten Halbjahr 1987
formuliert werden.
VORLÄUFIGE FASSUNG DES „EUROPÄISCHEN KODEX ZUR KREBSBEKÄMPFUNG"
Präambel:
Dieser Kodex ist wesentlicher Bestandteil des für den Zeitraum 1987—1989 vorgesehenen
Aktionsplans im Rahmen des Programms „Europa gegen den Krebs", das folgende Bereiche abdeckt:
Krebsverhütung, Information und Gesundheitserziehung der Öffentlichkeit, Ausbildung des Gesund-
heitspersonals sowie Krebsforschung.
Krebserkrankungen können vermieden werden.
1. Lassen Sie das Rauchen. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, rauchen Sie Zigaretten mit
niedrigem Teergehalt, und rauchen Sie nicht in Gegenwart anderer (J).
2. Mäßigen Sie den Konsum alkoholischer Getränke.
3. Essen Sie genügend frisches Obst und Gemüse.
4. Essen Sie genügend ballaststoffreiches Getreide.
5. Essen Sie fettarm, vermeiden Sie Übergewicht.
6. Vermeiden Sie nach Möglichkeit Sonnenbrand und intensive sowie langdauernde Exposition
gegenüber Sonnenstrahlen, insbesondere wenn Sie nicht daran gewöhnt sind. Dies gilt vor allem
für Kinder.
(J) Dieses Gebot sollte erforderlichenfalls durch den Zusatz „Nehmen Sie keinen Kau- oder Schnupftabak"1 ergänzt
werden.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/33
Bei frühzeitiger Erkennung können bestimmte Krebsarten geheilt werden.
7. Wenn Sie älter als 20—30 Jahre sind, lassen Sie alle drei bis fünf Jahre einen Gebärmutterhals-
abstrich vornehmen.
8. Suchen Sie den Arzt auf, wenn Sie eine Blutung oder eine Veränderung der Größe oder Farbe von
Muttermalen oder Leberflecken feststellen.
9. Überwachen Sie Ihre Brust regelmäßig; wenn Sie älter als fünfzig Jahre sind, lassen Sie, wenn
möglich, Mammographieuntersuchungen durchführen.
10. Suchen Sie den Arzt auf, wenn Sie bei sich eine Schwellung oder anormale Blutung, einen
hartnäckigen Husten oder eine dauerhafte Veränderung der Stimme feststellen.
Aktion 33: Leicht verständliche Formulierung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung"
In enger Zusammenarbeit mit Kommunikationsfachieuten sollen diese Zehn Europäischen Gebote
vor Ablauf des ersten Halbjahres 1987 in sämtlichen Amtssprachen der Gemeinschaft mediengerecht
aufbereitet werden.
Natürlich könnten diese Gebote ergänzt und abgeändert werden, um der spezifischen Situation jedes
Landes — und jedes Europäers — Rechnung zu tragen.
Ferner könnte Gebot Nr. 2 in den Ländern, in denen meist Wein getrunken wird, durch die Angabe der
zulässigen Tageshöchstmenge ergänzt werden.
Ebenso könnte der Arzt die Gebote für jeden seiner Patienten modifizieren. Für einen Gewohnheits-
raucher, der das Rauchen nicht einstellen kann, könnte er beispielsweise Zigaretten mit geringem
Teergehalt "(weniger als 10 mg) und kleine Rationen (weniger als fünf Zigaretten pro Tag)
empfehlen.
Darüber hinaus steht es den einzelnen Ländern frei, im Bereich des systematischen Screenings und der
Früherkennung über die oben aufgestellten Regeln hinauszugehen. So könnte z.B. der Abstrich vom
Gebärmutterhals bereits vom Beginn der Geschlechtsreife an alle drei Jahre vorgenommen werden,
und nicht erst ab 20 Jahren.
Es liegt auf der Hand, daß die vorstehend beschriebenen Aktionen zur Verbesserung der
Krebsverhütung durch systematischeres Screening und zur früheren Krebserkennung einer angemes-
sen informierten und erzogenen Öffentlichkeit sowie eines gut ausgebildeten Gesundheitspersonals
bedürfen, wenn sie ihre volle Effizienz entfalten sollen.
KAPITEL 2
MASSNAHMEN ZUR KREBSVERHÜTUNG — INFORMATION UND GESUNDHEITS-
ERZIEHUNG
Seit mehreren Jahren sind sich die Kanzerologen über zwei augenfällige Tatsachen einig:
— die Mehrzahl der Krebserkrankungen kann man nicht nur verhindern, sondern
— viele Krebsformen, die nicht verhindert werden konnten, sind heilbar, vorausgesetzt sie werden
früh genug erkannt.
Der Öffentlichkeit sind diese beiden unbestreitbaren Tatsachen jedoch weitgehend nicht bekannt.
Sobald es um Krebs geht, trifft man in der Regel sehr oft auf Heimlichtuerei. Daher können die etwa 40
vorgeschlagenen Aktionen auf Gemeinschaftsebene zur Verhütung, zur Früherkennung und frühzei-
tigen Diagnose nur dann voll wirksam werden, wenn sie auf zusätzlichen Kampagnen zur Information
und Unterrichtung Jugendlicher und Erwachsener aufbauen.
Solche Kampagnen werden in mehreren europäischen Ländern in mehr oder weniger regelmäßigen
Zeitabständen bereits von öffentlichen Einrichtungen oder privater! Organisationen — nationalen
Verbänden und Vereinigungen zur Krebsbekämpfung — durchgeführt. Nach einhelliger Meinung der
europäischen Kanzerologen müßten diese nützlichen und notwendigen Aktionen verstärkt und durch
eine europaweite Kampagne ergänzt werden.
Nr. C 50 /34 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Natürlich kann diese europäische Aktion die auf nationaler Ebene unternommenen — bzw. zu
unternehmenden — Anstrengungen nicht ersetzen. Sie wird aber die Effektivität der in den einzelnen
Ländern ergriffenen Maßnahmen verstärken, indem sie sich die folgenden drei Ziele setzt und
verwirklicht:
— zunächst den Jugendlichen und Erwachsenen ins Bewußtsein rufen, daß auf europäischer Ebene
vereinte Anstrengungen, Mittel und Erfahrungen der beste Garant für einen Erfolg bei der
Krebsbekämpfung sind. So sollten die elementaren Regeln für die Krebsverhütung, hinter denen
der Europäische Ausschuß der Krebsforscher steht, eine größere Glaubwürdigkeit und Überzeu-
gungskraft bei den Europäern gewinnen;
— Einsparungen großen Umfangs erreichen, indem man durch gemeinsame Ausarbeitung von
Basisprogrammen zur Information und Gesundheitserziehung der Öffentlichkeit unnötige und
kostspielige Doppelarbeit vermeidet. Natürlich können diese Basisprogramme dann den unter-
schiedlichen nationalen und regionalen Bräuchen angepaßt werden;
— den Austausch von Erfahrungen zwischen den verschiedenen betroffenen Kreisen in den
europäischen Ländern fördern, um aus den Erfolgen und Mißerfolgen bei den Maßnahmen zur
Information und Gesundheitserziehung der Öffentlichkeit das Beste zu machen.
I. INFORMATION DER BREITEN ÖFFENTLICHKEIT
Eine europäische Informationskampagne müßte sich vor allem auf die Krebsverhütung konzentrieren,
einen Bereich, wo der Handlungsspielraum des einzelnen am größten ist und wo die vielverspre-
chendsten Aussichten auf Erfolg zu bestehen scheinen.
Es wird darum gehen, die breite Öffentlichkeit für die Bekämpfung des Tabakkonsums, die
Verbessserung der Ernährung, den Kampf gegen kanzerogene Arbeitsstoffe sowie systematisches
Screening und Früherkennung von Krebs zu sensibilisieren. Als eines der wichtigsten Hilfsmittel für
eine solche Kampagne wird natürlich der „Europäische Kodex zur Krebsbekämpfung" fungieren. Ziel
wird es sein, die Europäer davon zu überzeugen, ihre Lebensweise den Erfordernissen einer sinnvollen
Krebsverhütung anzupassen und die zur Früherkennung eines bösartigen Tumors empfohlenen
Untersuchungen und Tests durchzuführen zu lassen.
Damit diese ehrgeizige Botschaft bei der breiten Öffentlichkeit ankommt, wären allerdings
kontinuierliche Bemühungen erforderlich, und zwar mindestens während eines Zeitraums von drei
Jahren. Denn, wie eine im Jahre 1984 von der IAA (International Advertising Association) (x)
durchgeführte Analyse zeigt, prägte sich die durch die großen Informationskampagnen der
Europäischen Gemeinschaft 1981 bis 1983 übermittelte Botschaft bestenfalls ein bei:
— 15% der angesprochenen Zielgruppe nach einem Jahr,
— 30% der angesprochenen Zielgruppe nach zwei Jahren,
— 60% der angesprochenen Zielgruppe nach drei Jahren.
Diese Daten rechtfertigen somit das Prinzip einer mehrjährigen Informationskampagne, die 1989 in
einem „Europäischen Informationsjahr über Krebs — Verhütung, Vorsorge und Behandlung" ihren
Höhepunkt erreichen sollte. Vorher wäre es jedoch sinnvoll, die auf nationaler Ebene im Bereich
Information der Öffentlichkeit über Krebsverhütung erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen
aufzulisten.
Aktion 34: Erstellung eines europäischen Verzeichnisses von privaten Einrichtungen zur Krebs-
bekämpfung
Bereits ab Beginn 1987 werden die zahlreichen privaten Einrichtungen erfaßt, die auf irgendeine Art
und Weise zum Erfolg des Programms „Europa gegen den Krebs" beitragen können (nationale
Verbände und Vereinigtingen zur Krebsbekämpfung, nationale Ausschüsse zur Bekämpfung des
Tabakkonsums usw. . . .).
In manchen Fällen ist die Lage einfach, da nur ein einziger Verband besteht; dies trifft z. B. auf die
Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande zu. In anderen Ländern ist dies wiederum sehr viel
schwieriger, z. B. in Belgien, wo es etwa 30 private Einrichtungen zur Krebsbekämpfung gibt.
In diesem europäischen Verzeichnis werden auch die Zielsetzungen der verschiedenen Einrichtungen
aufgeführt: private Finanzierung von Forschungsarbeit, Information und Sensibilisierung der
0 ) „European Community Survey of Public Information Campaign 1981—1983", von der International
Advertising Association im Mai 1984 im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/35
Öffentlichkeit für die Krebsverhütung, Unterstützung der Kranken und ihrer Familie. Gerade was den
letzten Aspekt betrifft, wäre es auch für Kranke, die innerhalb Europas reisen, nützlich zu wissen, an
wen sie sich gegebenenfalls um Hilfe wenden können.
Es versteht sich darüber hinaus von selbst, daß die privaten Einrichtungen, die die Öffentlichkeit
bereits für die Krebsverhütung sensibilisiert haben, für den Erfolg des Programms „Europa gegen den
Krebs" von entscheidender Bedeutung sind. Denn diese Einrichtungen verfügen über z. T. bedeutende
Informationsmittel wie Monats- oder Vierteljahresschriften mit einer Auflage von mehreren
Hunderttausend oder sogar Millionen. Anderseits verfügen diese Organisationen über eine langjäh-
rige Erfahrung mit Kampagnen zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit: ihre Erfolge,
aber auch ihre Mißerfolge, werden sehr lehrreich sein.
Aktion 35: Auswertung der privaten oder öffentlichen Informationskampagnen über Krebsbe-
kämpfung
Eine solche vergleichende Studie wird sobald wie möglich im Jahr 1987 durchgeführt werden.
Es läßt sich bereits jetzt erkennen, daß mit Kampagnen, bei denen der positive Aspekt eines
Grundsatzes zur Krebsverhütung („Nicht rauchen = frischer Atem") (^hervorgehoben wird, bessere
Ergebnisse zu erzielen sind als mit Kampagnen, die auf Risikofaktoren eingehen („Rauchen führt zu
Lungenkrebs"). Die Schlußfolgerungen aus dieser vergleichenden Studie werden natürlich genutzt, um
die europäische Kampagne 1987 bis 1989 aufzubauen und zu gestalten.
1. 1987 vorgesehene Aktionen
Während des ersten Jahres wird man im Rahmen des Programms „Europa gegen den Krebs"
Anstrengungen unternehmen, um die breite Öffentlichkeit für die Krebsverhütung zu sensibilisieren;
jedoch ist der Ankauf von Werbeflächen in den Massenmedien zu diesem Zeitpunkt noch nicht
vorgesehen. Daher sind nur sehr beschränkte Haushaltsmittel erforderlich, die auf 500 000 ECU
geschätzt werden.
Aktion 36: Sensibilisierung der Medien für die Krebsverhütung und das Programm „Europa gegen den
Krebs"
Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wird man bereits Anfang 1987 eine Werbeagentur mit
einer PR-Abteilung auswählen, deren Aufgabe es sein soll, die Medien in den 12 Mitgliedstaaten auf
das Europäische Programm zur Krebsbekämpfung aufmerksam zu machen.
Diese Agentur wird insbesondere darauf achten, daß die Medien bei jedem der folgenden Ereignisse
vertreten sind:
— 15. Mai 1987 — Sitzung des Rates der Gesundheitsminister, bei der die großen Leitlinien dieses
gemeinschaftlichen Aktionsplans 1987—1989 angenommen werden dürften;
— September 1987 — Veröffentlichung einer Meinungsumfrage im Rahmen von Euro-Barometer
über die Einstellung der Europäer zu Krebs und Krebsverhütung;
— Herbst 1987 — Ausstrahlung einer Fernsehsendung über Krebsverhütung durch verschiedene
europäische Fernsehanstalten;
— Dezember 1987 — Großveranstaltung zum ersten Jahrestag der Eröffnung des Programms
„Europa gegen den Krebs" mit Präsentation der für 1988 und 1989 vorgesehenen Aktionen.
Natürlich wird man jede dieser Gelegenheiten nutzen, um den „Europäischen Kodex zur Krebsbe-
kämpfung" bekannt zu machen, der dann in den neun Sprachen der Europäischen Gemeinschaft in
leichtverständlicher Formulierung vorliegen wird.
Aktion 37: Durchführung einer Meinungsumfrage „Euro-Barometer" über die Einstellung der
Europäer zu Krebs und Krebsverhütung
Auf der Grundlage eines in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Kanzerologen ausgearbei-
teten Fragebogens wird man im März und April 1987 eine Meinungsumfrage bei den Bürgern der
Gemeinschaft durchführen, um festzustellen, inwieweit sie sich vom Problem Krebs und Krebsver-
hütung betroffen fühlen.
(*) Der Slogan „Kiss a non-smoker and see the difference" (Nichtraucherküsse schmecken besser), der in manchen
angelsächsischen Ländern verwendet wurde, soll, vor allem bei Jugendlichen, sehr große Wirkung gezeigt
haben.
Nr. C 50/36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Diese Umfrage wird von Fachinstituten für die Europäische Kommission durchgeführt im Rahmen
der traditionellen „Eiiro-Barometer"-Umfragen, die seit 1974 zweimal jährlich bei repräsentativen
Stichproben der Bevölkerung der zwölf Länder der Europäischen Gemeinschaft erfolgen. Insgesamt
sollen etwa 12 000 Personen der Altersgruppe ab 15 Jahre zu Haus befragt werden, insbesondere um
festzustellen, ob sie den „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" kennen.
Die ersten Ergebnisse dieser Umfrage müßten Anfang Juni und der zusammenfassende Bericht Anfang
September 1987 vorliegen. Angesichts der Bedeutung des behandelten Themas und der Neuartigkeit
eines solchen internationalen Vergleichs, ist es durchaus denkbar, daß die Ergebnisse von
wissenschaftlichen und medizinischen Kreisen, privaten Einrichtungen zur Krebsbekämpfung, der
Presse, dem Radio und Fernsehen ausgewertet und kommentiert werden, was gleichzeitig eine
Verbreitung der Botschaft der Krebsverhütung in allen Teilen der Bevölkerung ermöglichen
sollte.
Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Krebsforscher und die Vertreter der nationalen
Verbände und Vereinigungen zur Krebsbekämpfung könnten ebenfalls dazu beitragen, diese
Botschaft zu verbreiten, indem sie an Pressekonferenzen zur Veröffentlichung der Ergebnisse der
„Euro-Barometer"-Meinungsumfrage teilnehmen.
Aktion 38: Beteiligung an der Finanzierung von publikumswirksamen Fernsehsendungen über
Krebsverhütung
Die Europäische Gemeinschaft wird sich an der Finanzierung einer europäischen Fernsehsendung zürn
Thema „Lebensweise und Krebs" beteiligen; diese Sendung soll im Herbst 1987 von mehreren
europäischen Fernsehanstaiten ausgestrahlt werden.
Eine auf alle Bevölkerungsschichten ausgerichtete Fernsehsendung ist tatsächlich eine ideale
Möglichkeit, um den Bürgern Europas die Botschaft über Krebsverhütung zu vermitteln. Es wird
insbesondere darum gehen, ruhig und ernst daraufhinzuweisen, daß die Vielfalt der Ernährungsge-
wohnheiten und Lebensweisen in Europa, sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene, mit
ebenso großen Unterschieden bei der inzidenz von Krebserkrankungen in Verbindung gebracht
werden kann.
Darüber hinaus plant man, um die Vielfalt der europäischen Kulturen besser berücksichtigen zu
können, ähnlich vorzugehen wie 1986 bei der Produktion der Sendung „The Origins of Man" („Die
Ursprünge der Menschheit"). Ausgehend von einem von den acht teilnehmenden Ländern gemeinsam
ausgearbeiteten Plan und identischen Aufnahmen, wurde in den Studios der BBC in London die
endgültige Montage gemacht, und zwar mit Sprechern aus jedem beteiligten Land, wodurch man das
Sprachenproblem umgehen und den verschiedenen Kulturen Rechnung tragen könnte. Die Kommis-
sion der Europäischen Gemeinschaften bevorzugt ein solches Vorgehen, das darüber hinaus auch
erhebliche Einsparungen ermöglicht.
Aktion 39: Verteilung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" bei sportlichen und
kulturellen Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Gemeinschaft
Die Europäische Kommission wird ab 1987 dafür sorgen, daß Aktionen im Rahmen ihrer
Informationspolitik für die Verbreitung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" herange-
zogen werden.
Insbesondere sportliche Veranstaltungen auf europäischer Ebene, wie die Radrundfahrt „Tour de
l'Avenir"- der Europäischen Gemeinschaft, sind sehr gut geeignet, um die breite Öffentlichkeit über
Krebsverhütung zu informieren. Das Thema „Sport und Krebsverhütung" gehört nicht nur zu den
geeignetsten Mitteln — jeder gute Sportler hält sich zumindest an die drei ersten europäischen Gebote:
Nicht rauchen, Alkoholkonsum einschränken, Übergewicht vermeiden —, sondern ist auch für
Jugendliche besonders überzeugend.
Darüber hinaus wird man die Gelegenheit ergreifen und bei besonderen Konzerten, die 1987 anläßlich
des dreißigsten Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge in mehreren europäischen
Städten stattfinden werden, die Öffentlichkeit über das Programm „Europa gegen den Krebs"
informieren. Die bei dieser Gelegenheit gesammelten Mittel werden hauptsächlich an Organisationen,
die sich der Krebsverhütung widmen, weitergeleitet.
Aktion 40: Veranstaltung zum ersten Jahrestag der Eröffnung des Programms „Europa gegen den
Krebs"
Im Dezember 1987, wenn möglich, anläßlich des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs
in Kopenhagen, wird eine feierliche Veranstaltung zum Abschluß des ersten Jahres des Programms
„Europa gegen den Krebs" stattfinden, bei der offiziell die für 1988 und 1989 vorgesehenen Aktionen
angekündigt werden.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50 /37
Aktion 41: Ausarbeitung der 1989 während, dem „Europäischen Informationsjahr über Krebs"
durchzuführenden Aktionen
Die Europäische Kommission wird bereits im zweiten Halbjahr 1987 mit der Ausarbeitung der ab
1988 durchzuführenden Aktionen beginnen, und sich dabei hauptsächlich auf die Informationskam-
pagne für das 1989 stattfindende „Europäische Informationsjahr über Krebs — Verhütung, Vorsorge
und Behandlung" konzentrieren. Diese Arbeiten werden mit Hilfe einer Werbeagentur mit einer
PR-Abteilung und in enger Zusammenarbeit mit den privaten Organisationen zur Krebsbekämpfung
sowie unter Einbeziehung der etwa zwanzig Presse- und Informationsbüros der Europäischen
Kommission in den zwölf Mitgliedstaaten der Gemeinschaft durchgeführt.
2. Vorschläge für Aktionen im Jahr 1988
Dank der 1987 durchgeführten Aktionen wird die Öffentlichkeit in Europa sicherlich von den Medien
bei drei oder vier Gelegenheiten auf die Europäischen Gebote zur Krebsverhütung hingewiesen
worden sein. Schenkt man den Kommunikationsfachleuten jedoch Glauben, so werden sich weniger
als ein Sechstel der Bürger Europas diese Information über Krebsverhütung gemerkt haben.
Um die erzielten Ergebnisse zu festigen und zu erweitern, wäre es angebracht, 1988 die 1987
begonnene Informations- und Sensibilisierungskampagne zu verstärken. Zu diesem Zweck wird die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ausgehend von den Empfehlungen der Kommuni-
kationsfachleute und der Krebsforscher für 1988 die Veranstaltung einer „Europäischen Woche der
Krebsbekämpfung" befürworten. In dieser Woche werden die europäischen Gebote zur Krebsverhü-
tung mit allen geeigneten Mitteln, einschließlich Ankauf von Werbeflächen in Presse, Radio, und
Fernsehen, verbreitet.
Auf der Grundlage der Auswertungen der oben erwähnten Studie der IAA und unter Berücksichtigung
der Tatsache, daß es möglich sein müßte, angesichts des besonderen Interesses, das dieser Botschaft
zukommt, einen Vorzugspreis auszuhandeln, dürfte diese europäische Kampagne in den Medien nicht
mehr als sieben Millionen ECU kosten. Zu diesem Betrag kommen natürlich noch die Kosten für
sonstige Aktionen im Rahmen der „Europäischen Woche", die etwas 1,5 Millionen ECU ausmachen
dürften, hinzu.
Vorgeschlagene Aktion 42: Veranstaltung einer „Europäischen Woche der Krebsbekämpfung" als
Test für die Kampagne im „Europäischen Informationsjahr über Krebs 1989"
Diese Europäische Woche, die Anfang Juni oder September stattfinden könnte, bildet den Höhepunkt
der Kampagne zur Krebsverhütung im Jahr 1988. Ziel ist es, die zu verbreitende Botschaft der
Krebsverhütung zu testen und dadurch das „Europäische Informationsjahr über Krebs" 1989
vorzubereiten.
Um die wichtigsten europäischen Gebote zur Krebsverhütung bekannt zu machen, wird Werbefläche
in Presse, Rundfunk und Fernsehen angekauft. Die medienwirksame Aufbereitung der Botschaften,
übernimmt die von der Kommission beauftragte Werbeagentur. Selbstverständlich können diese
Botschaften auf die jeweilige Zielgruppe innerhalb der Bevölkerung zugeschnitten werden.
Parallel zu dieser Medienaktion wird eine Werbekampagne durchgeführt, zu der Radio- und
Fernsehsendungen — wenn möglich Eurovisionssendungen — sowie Fachartikel und Berichte über
die mit dieser „Europäischen Woche der Krebsbekämpfung" verbundenen Ergebnisse zählen.
Die Vorbereitung und Durchführung dieser Aktionswoche erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den
öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Krebsbekämpfung. Während dieser Zeit der Sensibili-
sierung der Öffentlichkeit haben die privaten Vereinigungen zudem Gelegenheit, Sammlungen
durchzuführen, sofern dies ihren Zielsetzungen entgegenkommt.
Und schließlich versteht es sich von selbst, daß im Sinne einer erfolgreichen Durchführung, diese
„Europäische Woche" während des gesamten Jahres 1988 von unterschiedlichen Aktionen zur
Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit eingerahmt werden wird.
Vorgeschlagene Aktion 43: Ausweitung der bereits 1987 durchgeführten Informations- und
Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Krebsverhütung im Jahr 1988
Aus Gründen der Kontinuität und der Wirksamkeit sollten die 1987 durchgeführten Aktionen wie
folgt im Jahr 1988 wiederholt werden:
— In den Monaten März-April und September-Oktober 1988 werden „Euro-Barometer"-Umfragen
durchgeführt, um die Wirkung der während der Jahre 1987 und 1988 durchgeführten Kampagnen
beurteilen zu können;
Nr. C 50/38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
— eine „Euro-Barometer"-Umfrage über die Einstellung der Allgemeinmediziner gegenüber Krebs,
seiner Verhütung und seiner Behandlung wird im'März-April 1988 das „Euro-Barometer"-
Ergebnis für 1987 vervollständigen. Anhand dieser Resultate, die auf breiter Ebene in der
medizinischen Presse veröffentlicht werden, läßt sich die für die Ausbildung des Hausarztes
geeignete Strategie präzisieren (vgl. Kapitel 3);
— in der gesamten Europäischen Gemeinschaft ausgestrahlte Fernsehsendungen, die die Öffentlich-
keit auf die Krebsverhütung aufmerksam machen, erhalten finanzielle Unterstützung;
— Verteilung des „Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung" bei kulturellen und sportlichen
Veranstaltungen, die unter der Schirmherrschaft der Europäischen Gemeinschaften durchgeführt
werden;
— Ende des Jahres 1988 wird mit einer großen Veranstaltung das „Europäische Informationsjahr
über Krebs — Verhütung, Vorsorge und Behandlung" eröffnet.
3. Vorschläge zum Europäischen Informationsjahr über Krebs (1989)
Die europäische Kampagne zur Krebsverhütung, die 1987 beginnt und 1988 fest eingeführt sein wird,
sollte 1989 in einem „Europäischen Informationsjahr über Krebs" ihren Höhepunkt finden. Dieser
Vorschlag des Europäischen Ausschusses der Krebsforscher fand im Juli 1986 die Unterstützung der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften; die grundsätzliche Einigung erfolgte während des
Europäischen Rates im Dezember 1986 in London. Die großen Linien dieser Aktion müssen noch vom
Rat der Gesundheitsminister der Europäischen Gemeinschaften während seiner Sitzung im Mai 1987
beschlossen werden. Die Kosten für dieses „Europäische Jahr" dürften 12,5 Millionen ECU nicht
überschreiten.
Selbstverständlich müssen sich die im Jahr 1989 durchzuführenden Maßnahmen nach den Aktionen
der Jahre 1987 und 1988 richten, um die große Öffentlichkeit unmittelbar anzusprechen. Sie würden
zudem durch Aktionen ergänzt, die sich an das Gesundheits- und Erziehungspersonal richten, das
dann seinerseits die wirksame Verbreitung der Botschaft der Krebsverhütung bei Jugendlichen und
Erwachsenen übernehmen kann.
Vorgeschlagene Aktion 44: Motivierung der Lehrkräfte und des Gesundheitspersonals für die
Verbreitung der Europäischen Gebote zur Krebsverhütung
Eine derartige Aktion wird 1987 und 1988 im Rahmen des Programms „Europa gegen den Krebs"
unter den Kapiteln „Gesundheitserziehung" und „Ausbildung des Gesundheitspersonals" vorzuberei-
ten sein.
Um diese, für eine kohärente und wirksame Strategie der Krebsverhütung wichtigen Schlüsselgruppen
zu erreichen, können folgende Hilfsmittel eingesetzt werden: Veröffentlichung von klar verständ-
lichen und leicht zugänglichen Informationsbroschüren; Verteilung von Aufklebern mit dem
Europäischen Kodex zur Krebsbekämpfung; Vorlage von Lehrmaterial, das interessant und
überzeugend gestaltet ist, usw. . . .
Vorgeschlagene Aktion 45: Veranstaltung einer an die Öffentlichkeit gerichteten Medienkampagne:
„Das Europa der Zwölf — zwölf Tage gegen den Krebs"
Dabei soll es sich um eine erweiterte und verbesserte Auflage der „Europäischen Woche" aus dem Jahr
1988 handeln. Das endgültige Programm wird mit Unterstützung der die Kommission der
Europäischen Gemeinschaften beratenden Werbeagentur und in enger Zusammenarbeit mit den
öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Krebsbekämpfung vorbereitet und durchgeführt.
Vorgeschlagene Aktion 46: Ausweitung der 1987 und 1988 durchgeführten lnformations- und
Sensibilisierungsmaßnahmen zur Krebsverhütung im Jahre 1989
Unter Ausnutzung der 1987 und 1988 gewonnenen Erfahrungen wird im Laufe des „Europäischen
lnformationsjahres über Krebs" eine Ausweitung und Ergänzung der Aktionen stattfinden, die in den
beiden vorangegangenen Jahren das Interesse der Medien und der breiten Öffentlichkeit geweckt
haben.
II. GESUNDHEITSERZIEHUNG
Die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren ist eine Sache. Verhaltensgewohnheiten zu
ändern ist jedoch eine ganz andere. Die Krebsverhütung macht es erforderlich, daß zahlreiche
individuelle oder kulturell-traditionelle Gewohnheiten geändert, ja sogar aufgegeben werden.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/39
Natürlich lassen sich solche Veränderungen nicht allein durch die zwischen 1987 und 1989
durchzuführenden Kampagnen auf europäischer oder auf nationaler Ebene erreichen. Es ist in der Tat
nichts schwieriger zu ändern als soziale Verhaltensweisen.
Diese, auf Ausdauer und Beharrlichkeit basierende Aktion kann nur langfristig angelegt sein, da die
Erfolgschancen um so geringer sind, je später sie im Laufe eines Lebens beginnt. Aus diesem Grund ist
es so wichtig, Europäer schon in ihren jüngsten Jahren durch gesundheitserzieherische Maßnahmen
auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Dies ist an allererster Stelle Aufgabe des Lehrpersonals
und der jeweiligen übergeordneten Behörde auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene. Die
Europäische Gemeinschaft kann hier jedoch einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie die drei, in
der Einleitung zu diesem zweiten Kapitel genannten Ziele erreicht (Verbreitung der Europäischen
Gebote zur Krebsverhütung, Einsparungen großen Umfangs, Förderung des Erfahrungsaus-
tausche).
Aktion 47: Ausarbeitung einer vergleichenden Bilanz für die Lehrpläne zur Gesundheitserziehung in
den europäischen Ausbildungsstätten
Ab 1987 wird eine vergleichende Bewertung der Programme für die Gesundheitserziehung in den
Schulen Europas vorgenommen, wobei der Schwerpunkt auf die Krebsverhütung zu legen ist.
Vorgeschlagene Aktion 48: Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gesundheitserzie-
hungsprogramme in Europa
Auf der Grundlage der genannten Meinungsumfrage wir die Kommission der Europäischen
Gemeinschaften dem Rat 1988 Vorschläge vorlegen, die die Verbesserung der Gesundheitserziehung
junger Europäer zum Ziel haben.
Man wird außerdem eine Bewertung der verfügbaren Dokumentation und Lehrmittel (Schulbücher,
Software, Spiele und Videokassetten) vornehmen.
Vorgeschlagene Aktion 49: Bereitstellung von Lehrmaterial für die Gesundheitserziehung
Ab 1988, insbesondere jedoch während des Jahres 1989 wird die Europäische Gemeinschaft sich
anläßlich des „Europäischen Informationsjahres über Krebs" an der Übersetzung und Verteilung von
Lehrmaterial beteiligen, das als besonders geeignet bewertet wird.
Und schließlich wird sich mit dem Ausbau von Fernsehnetzen die Gesundheitserziehung nicht mehr
nur an die Jugend richten, sondern gleichfalls den Erwachsenen zugänglich sein. Bestimmte
Fernsehanstalten, insbesondere die britischen und niederländischen, verfügen in diesem Bereich
bereits über interessante Erfahrungen. Es handelt sich dabei zum einen um Beiträge, die sich
hauptsächlich auf die Europäischen Gebote mit dem Ziel der systematischen Früherkennung und
frühzeitigen Diagnose der häufigsten Krebsarten beziehen, und zum anderen um Sendungen, die sich
an Kranke und deren Familienangehörige richten und den Behandlungsverfahren und begleitenden
Maßnahmen gewidmet sind.
Vorgeschlagene Aktion SO: Finanzielle Beteiligung an Fernsehsendungen zur Gesundheitserziehung,
die sich mit der Verhütung und der Behandlung von Krebs befassen
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird ab 1988 die Ausarbeitung von europäischen
Programmen zur Gesundheitserziehung entsprechend den in Aktion 38 genannten Modalitäten
fördern.
Diese europäische Kampagne über Information und Gesundheitserziehung zum Thema Krebsverhü-
tung wird beweisen, daß zwölf Länder, neun verschiedene Sprachen und zumindest ebenso viele
unterschiedliche Kulturen in der Lage sind, gemeinsam eine lebendige Gemeinschaft zu bilden, in der
die Sorgen jedes einzelnen ihren Platz haben. Das Europa der Bürger wird somit eine exemplarische
Wertstellung erhalten.
KAPITEL 3
AUSBILDUNG DES IM GESUNDHEITSWESEN TÄTIGEN PERSONALS
I. AUSBILDUNG UND KREBSBEKÄMPFUNG
Bei der Krebsbekämpfung kommt den im Gesundheitswesen tätigen Personen — praktische Ärzte,
Fachärzte und Krankenschwestern/Pfleger — eine entscheidende Rolle zu. Dennoch sind sich die
europäischen Krebsforscher generell darin einig, daß die derzeitige Situation in Europa verbessert
Nr. C 50 /40 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
werden sollte. Einerseits ist ein spezifischer Personalmangel (Krankenschwestern/Pfleger und
Fachärzte) im Bereich der Behandlung schmerzlich spürbar. Andererseits ensprechen die Ausbildungs-
programme dieses Personals nicht immer den aktuellen Erfordernissen, wie dies die nachstehende
Übersicht zeigt.
1. Praktische Ärzte
Bei der Krebsbekämpfung stehen die praktischen Ärzte an vorderster Front. Durch das ihnen spontan
entgegengebrachte Vertrauen und den ständigen Kontakt zu ihren Patienten sind die Hausärzte ein
Eckpfeiler jeder Politik betreffend Vorbeugung, Screening und Früherkennung von Krebserkrankun-
gen. Daher ist ihre Ausbildung in diesen verschiedenen Bereichen äußerst wichtig, und sie müssen sich
während des Studiums folgendes aneignen können:
— allgemeine Kenntnisse über die verschiedenen Erscheinungsformen von Krebs, die wesentlichen
Merkmale und die beste Methode zu ihrer Bekämpfung; Vorbeugung, Früherkennung oder
Behandlung. Daher liegt bei bestimmten Tumoren der Schwerpunkt auf der Vorbeugung (z. B.
Einstellung des Rauchens, um Lungenkrebs zu vermeiden); bei anderen ist systematisches
Screening die beste Lösung (z. B. Gebärmutterhalskrebs); bei anderen Tumoren wie Hodenkrebs
ist die Behandlung der wichtigste Aspekt, zumal in diesem Fall meistens eine Heilung möglich
ist;
— angemessene Kenntnisse über die häufigsten Krebserkrankungen, mit denen ein praktischer Arzt
bei der Ausübung seiner Tätigkeit laufend konfrontiert wird;
— genaue Kenntnisse über die gängigsten Präventivmaßnahmen, die ihren Patienten zu empfehlen
• sind;
— praktische Kenntnisse, um einen einfachen Scheidenabstrich vornehmen zu können und einfache
manuelle Methoden zur Früherkennung bestimmter Tumore wie Abtasten der Brust oder vaginale
und rektale Untersuchungen;
— ausreichende Kenntnisse über die besonders krebsgefährdeten Bevölkerungsgruppen und die
Verfahren für systematisches Screening, die in Labors oder Krankenhäusern verfügbar sind. Eine
Unkenntnis dieser Fakten würde sich nachteilig auf die Gesundheit der Patienten auswirken.
Außerdem kann Unwissen über die optimalen Voraussetzungen für solche Untersuchungen der
Gesellschaft teuer zu stehen kommen, wenn dies zu einer unangemessenen Flut von ärztlichen
Verordnungen führt;
— allgemeine Kenntnisse über die derzeitigen Behandlungsmöglichkeiten und die beträchtlichen
Erfolge, die bereits bei der Krebsbekämpfung erzielt werden konnten. Mangelnde Kenntnisse über
diese Fakten hindern zahlreiche Ärzte daran, mit ihren Patienten offen über die Krankheit zu
sprechen. Somit besteht die Gefahr, daß der Kranke, der über seine Krankheit unzureichend
informiert ist, Verhaltungsweisen annimmt, die eine Behandlung verzögern und ihren Erfolg in
Frage stellen.
Um die derzeitige Lage in allen Bereichen zu verbessern, scheint es angebracht, die Zahl und Qualität
des Lehrpersonals zu erhöhen bzw. die Zahl der Studenten zu verringern, den Inhalt der Programme
dem neuesten Stand anzupassen und moderne Lehrmittel einzusetzen, insbesondere audiovisuelle
Hilfsmittel und Versuchspuppen, die zur Ausbildung in den manuellen Methoden der Früherkennung
geeignet sind. Des weiteren müßten die Studienprogramme auch berücksichtigen, daß der Hausarzt
immer häufiger eine aktive Rolle bei der häuslichen Behandlung von Patienten mit bestimmten
Krebserkrankungen zu übernehmen hat.
Der jetzige Zeitpunkt ist für derartige Überlegungen besonders gut gewählt, denn die zwölf Länder der
Europäischen Gemeinschaft sind gerade dabei, ihre nationalen Rechtsvorschriften zu überprüfen, um
sie der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. September 1986 anzupassen.
Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten nämlich spätestens von 1990 an eine mindestens
zweijährige spezifische Ausbildung für die praktischen Ärzte im Anschluß an die mindestens
sechsjährige Grundausbildung vorsehen, die nach der Gemeinschaftsrichtlinie von 1975 für alle Ärzte
vorgeschrieben ist.
2. Fachärzte und Onkologen
NB: Die Bezeichnung „Onkologe" mit der griechischen Wurzel: Oncos = Tumor wird im allgemeinen
dem Begriff Kanzerologe (Krebsforscher) mit der lateinischen Wurzel: cancro = Krebs vorgezo-
gen.
In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Methoden der Krebsbehandlung grundlegend geändert:
Fortschritte in der Chemotherapie gegen Ende der 60er Jahre; Erfolge der konservierenden Chirurgie
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/41
ab 1973; Entwicklung integrierter Behandlungsweisen Anfang der 70er Jahre. Mit den letzteren
können chirurgische Eingriffe häufig reduziert werden, indem die drei wichtigsten Therapiemöglich-
keiten, nämlich die Chirurgie, die Chemotherapie und die Strahlentherapie richtig kombiniert
werden.
Diese Methoden und ihre optimale Kombination sollten daher allen Fachleuten, die sich mit der
Behandlung von Krebs befassen, bekannt sein. Durch eine ausreichende Beherrschung dieser neuesten
wissenschaftlichen Entwicklungen könnte in bestimmten Fällen eine Amputation oder Entfernung
durch den Rückgriff auch die Chemo- und/oder Radiotherapie ganz oder teilweise vermieden
werden.
Im übrigen kann bei bestimmten evolutiven Krebserkrankungen ein sofortiger chirurgischer Eingriff
für den Patienten nachteilig sein. In diesen Fällen ist es meistens angebracht, auf andere
Therapiemöglichkeiten wie Chemo- und/oder Strahlentherapie zurückzugreifen.
Um diese unaufhörliche Entwicklung der Behandlungstechniken in den Griff zu bekommen, was ein
konzertiertes Vorgehen zwischen den Fachleuten verschiedener Disziplinen erfordert, haben
verschiedene Länder Krebsforschungszentren gegründet, in denen das im Gesundheitswesen tätige
Personal sich vollzeitlich der Krebsbehandlung widmet. Diese Onkologen haben im übrigen häufig
innerhalb dieser Krebsforschungszentren eine fachspezifische und multidisziplinäre Ausbildung
erhalten, die ihnen den Dialog mit ihren Kollegen ermöglicht, um den bestgeeigneten Therapieplan zu
entwickeln. Ein solches Vorgehen, das bereits in mehreren Krankenanstalten in Europa erprobt
wurde, sollte im Hinblick auf eine eventuelle Ausweitung bewertet werden.
3. Krankenschwestern und Krankenpfleger
Von dem im Gesundheitswesen tätigen Personal haben die Krankenschwestern und Krankenpfleger
am häufigsten Kontakt zu dem Kranken. Daher spielen sie eine wichtige Rolle bei der Krebsbekämp-
fung, vor allem im Bereich der Behandlung. In der Europäischen Gemeinschaft wurde die
Grundausbildung der für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwestern/Pfleger durch
eine Gemeinschaftsrichtlinie von 1977, die eine mindestens dreijährige Ausbildung vorschreibt,
harmonisiert.
Seit mehreren Jahren ist in den meisten europäischen Ländern ein Mangel an Krankenpflegepersonal
festzustellen, das für die Versorgung von Krebskranken im häuslichen Umfeld oder in den
Krankenhäusern ausgebildet ist. Außerdem erfordert die heikle und gefährliche Behandlung
bestimmter Krebsbehandlungen auch im Interesse des Krankenpflegepersonals gewisse Grundkennt-
nisse über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen. Auch hier sind besondere Ausbildungsanstren-
gungen erforderlich, zumal die Programminhalte den ständigen Veränderungen, die im therapeuti-
schen Bereich zu verzeichnen sind, angepaßt werden müssen. Des weiteren muß der Ausbildungsbe-
darf des Krankenpflegepersonals, das sich speziell auf die Pflege von Kranken in der Schlußphase
vorbereitet, besser berücksichtigt werden.
II. AKTIONSVORSCHLAG 1987 — 1989
Die Anpassung und Verbesserung der Ausbildung des im Gesundheitswesen tätigen Personals
erfordert Anstrengungen auf nationaler und regionaler Ebene sowie seitens der medizinischen
Fakultäten. Die Europäische Gemeinschaft hat ebenfalls einen bescheidenen, aber signifikanten
Beitrag in den drei folgenden Bereichen zu leisten: Erfahrungsaustausch, Studentenaustausch,
Erarbeitung von Mindestausbildungsinhalten.
Dieser dritte Aspekt kann zunächst damit begründet werden, daß die Freizügigkeit und die
Niederlassungsfreiheit des im Gesundheitswesen tätigen Personals in den Ländern der Europäischen
Gemeinschaft gewährleistet werden muß. Außerdem sichern Mindestausbildungsinhalte des im
Gesundheitswesen tätigen Personals den Europäern, die aus beruflichen oder touristischen Gründen
innerhalb der Gemeinschaft reisen, die bestmögliche Pflege. Bei all diesen Fragen wird die
Kommission der Europäischen Gemeinschaften von drei sachkundigen Beratenden Ausschüssen
unterstützt, dem Ausschuß für die ärztliche Ausbildung, die zahnärztliche Ausbildung und die
Ausbildung in der Krankenpflege. Jedes dieser Gremien hat eine Arbeitsgruppe „Krebsspezifische
Ausbildung" eingesetzt, die die Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bei
der Ausarbeitung und Überwachung des oben erläuterten Aktionsplans 1987 — 1989 unterstützen
sollen.
1. Mindestanforderung für die Ausbildungsprogramme an den Hochschulen
Hinsichtlich der krebsspezifischen Ausbildung gibt es zwischen den europäischen Ländern, mitunter
sogar zwischen den verschiedenen Regionen ein und desselben Staates, erhebliche Unterschiede.
Nr. C 50/42 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Einige Länder haben bereits umfangreiche Anstrengungen unternommen, um ein programmiertes und
integriertes Konzept der krebsspezifischen Ausbildung von Anfang an in das medizinische Studium
einzubeziehen. Hierzu wurden Lehrstühle für Onkologie geschaffen. Dabei wird besonders Gewicht
auf ein multidisziplinäres Vorgehen gelegt.
In anderen Ländern ist die krebsspezifische Ausbildung zersplittert und auf das gesamte medizinische
Studienprogramm, manchmal ohne eine angemessene Koordinierung, verteilt. Nach allgemeiner
Ansicht der europäischen Krebsforscher ist eine solche Situation nicht mehr haltbar. Dieser
Standpunkt wird jedoch noch nicht vom gesamten Lehrpersonal bzw. von allen Ärzten geteilt. Daher
ist eine vergleichende Überprüfung der bestehenden Bildungssysteme geboten.
Aktion 51: Vergleichende Überprüfung der Ausbildungssysteme an den Hochschulen für das im
Gesundheitswesen tätige Personal
Bereits 1987 wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine vergleichende Untersu-
chung über die krebsspezifische Ausbildung in den verschiedenen Bereichen der medizinischen
Ausbildung durchführen: ärztliche Grundausbildung, spezifische Ausbildung der praktischen Ärzte,
Weiterbildung für Fachärzte und Onkologen sowie Krankenpflegeausbildung.
Die Sachverständigen — die von den Arbeitsgruppen „Krebsspezifische Ausbildung" (1) ausgewählt
wurden — werden im Herbst 1987 den Beratenden Ausschüssen ihren Bericht zur Prüfung vorlegen.
Diese vergleichenden Untersuchungen werden die Grundlage für eine etwaige Aktion der Europäi-
schen Gemeinschaft über die Mindestanforderungen für die krebsspezifischen Ausbildungsprogram-
me bilden. Zu diesem Zweck werden die Sachverständigen, die mit einer vergleichenden Überprüfung
der gegenwärtigen Bildungssysteme beauftragt sind, mögliche Schwierigkeiten ermitteln, die sich bei
der Verwirklichung der 1986 von dem Ausschuß der hochrangigen Krebsforscher, der bei der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingesetzt wurde, vorgebrachten Empfehlungen
ergeben können:
„Studenten: Die Mitgliedstaaten sollten einen Lehrstuhl für Krebsforschung in allen medizinischen
Ausbildungseinrichtungen vorsehen, die ein umfassendes Kursprogramm anbieten, das von der
Epidemiologie und den Grundsätzen der Vorbeugung über die Früherkennung bis zur Behandlung
und Versorgung in der Schlußphase reicht. Dieses Programm sollte mindestens 30 Stunden umfassen
und sich mit den zehn wichtigsten Tumorlokalisationen befassen. Außerdem sollte an allen
medizinischen Fakultäten eine Prüfung in Krebsforschung vorgesehen werden.
Praktische Ärzte: Sie stellen eine vorrangige Gruppe für die krebsspezifische Ausbildung dar.
Außerdem sollten sie angeregt werden, an einem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Des weiteren
sollte auf Landesebene ein regelmäßiges Informationsbulletin ins Auge gefaßt werden.
Krebsforscher: Jeder Mitgliedstaat sollte das Fachgebiet Onkologie (2) anerkennen. Die Weiterbil-
dung dieser Fachärzte ist zwischen den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Besondere Beachtung sollte
der Weiterbildung und Anerkennung von Fachärzten geschenkt werden, die sich vor allem für
bestimmte spezifische Krebsformen interessieren. Ein gemeinschaftliches Aus- und Weiterbildungs-
programm in Krebsforschung sollte erstellt und Initiativen für die Ausarbeitung von Programmen für
Krebsforscher sollten gefördert werden."
Jedenfalls werden diese Entwicklungen, die das Umfeld der Krebsforschung — von der Vorbeugung
bis zur Behandlung — völlig umgewandelt haben, auch künftig die Aufgabe und Rolle des im
Gesundheitswesen tätigen Personals bei der Krebsbekämpfung verändern.
Die Bildungssysteme sind daher von Grund auf anzupassen. Schon jetzt können folgende Haupt-
punkte aufgezeigt werden:
— Das medizinische Grundstudium sollte es den Studenten ermöglichen, besser diese neuesten
Veränderungen zu verstehen und besser unterrichtet und ausgebildet zu werden.
— Die Grundausbildung für Allgemeinmediziner soll es ihnen ermöglichen, den Forderungen einer
Öffentlichkeit zu entsprechen, die immer besser informiert ist, die immer mehr nach systema-
tischem Screening und Krebsfrüherkennung verlangt und für eine Spezialbehandlung eine
kompetente medizinische Nachsorge will.
— Die Grundausbildung der Fachärzte, einschließlich der Onkologen, soll es ihnen ermöglichen, im
Interesse der Kranken die Verfahren der integrierten Behandlung und der konservierenden
Chirurgie besser zu beherrschen.
i1) Professor de Moura (Portugal) für die ärztliche Grundausbildung; Professor Larrä (Frankreich) für die
Erstausbildung der praktischen Ärzte; Dr. Costa (Italien) für die Weiterbildung der Onkologen; Dr. Lister
(Vereinigtes Königreich) für die Weiterbildung der übrigen Fachärzte und die Erstellung des Synthese-
berichts.
(2) Dieses Fachgebiet könnte drei Bereiche umfassen: medizinische Onkologie (vor allem in der Chemotherapie),
Strahlentherapie und chirurgische Onkologie.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/43
Selbstverständlich werden der Beratende Ausschuß für die ärztliche Ausbildung und die mit einem
Vergleich der bestehenden Bildungssysteme beauftragten Sachverständigen gleichzeitig etwaige
Schwierigkeiten, die sich aus der Umsetzung dieser verschiedenen Empfehlungen ergeben, prüfen, um
das Vorgehen der Gemeinschaft auf diesem Gebiet zu erhellen.
Im Jahr 1987 wird auch der Beratende Ausschuß für die Ausbildung in der Krankenpflege einen
ähnlichen Weg einschlagen und sich dabei auf eine Arbeitsgruppe stützen, die auf die krebsspezifische
Ausbildung spezialisiert ist. Der Beratende Ausschuß für die zahnärztliche Ausbildung wird ebenfalls
ab 1987 angehört.
Vorgeschlagene Aktion 52: Erarbeitung von Vorschlägen zur zielgerechten Gestaltung der Studien
über Krebserkrankungen (Grundstudium, Allgemeinmediziner, Fachärzte, Onkologen, Kranken-
pflegepersonal)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird dem Rat gegebenenfalls 1988 und 1989 ihre
Ergebnisse der vorausgegangenen Arbeiten und nach Anhörung der bestehenden Beratenden
Ausschüsse Vorschläge für die Verbesserung der krebsspezifischen Ausbildung des im Gesundheits-
wesen tätigen Personals unterbreiten.
2. Mobilität der Studenten
Nach Ansicht der europäischen Krebsforscher wäre es zweckmäßig, wenn die europäischen Studenten
einen Teil ihrer krebsspezifischen Ausbildung in einem anderen Land der Europäischen Gemeinschaft
absolvieren könnten, vor allem in denjenigen Ländern, die über angemessene Erfahrungen und
Infrastrukturen verfügen. Eine derartige Maßnahme findet natürlich ihren Platz im Rahmen des
Gemeinschaftsprogramms zur Förderung der Mobilität der Hochschulstudenten (Erasmus), aus dem
Erasmus-Stipendien in einer durchschnittlichen Höhe von 2 000 ECU an Studenten gezahlt werden
können, die eine anerkannte Studienzeit — von sechs bis neun Monaten — an einer Hochschule in
einem anderen Mitgliedstaat absolvieren.
Um außerdem das multidisziplinäre Denken zu entwickeln, das für die zielgerechte Krebsbehandlung
unerläßlich ist, sollten die sich in einem Bereich spezialisierenden Studenten die Möglichkeit haben,
Krankenhauspraktika in anderen Disziplinen zu absolvieren. Ebenso könnte es für bestimmte
Studenten von Interesse sein, Praktika in Unternehmen zu absolvieren, die auf die Herstellung von
Material und Medikamenten für die Krebsbehandlung spezialisiert sind (Hersteller von chirurgischem
Gerät, von Strahlentherapiegräten, pharmazeutische Labors).
Derartige Möglichkeiten können schon im Rahmen des Comett-Programms der Europäischen
Gemeinschaft genutzt werden. Im Rahmen dieses Programms werden Stipendien von durchschnittlich
4 000 ECU auf Jahresbasis an Studenten gewährt, die ein Praktikum in einem Unternehmen eines
anderen Landes der Europäischen Gemeinschaft absolvieren wollen.
Aktion 53: Mobilitätsstimulierung der Medizinstudenten und der Krankenpflegeschüler
Ab 1987 werden Onkologiestudenten Comett-Stipendien gewährt, damit sie ein Praktikum in einem
spezialisierten Unternehmen eines anderen Landes der Europäischen Gemeinschaft absolvieren
können. Nach seiner Annahme durch den Rat wird auch das ERASMUS-Programm Medizinstuden-
ten und Krankenpflegeschülern offenstehen, die eine Zeitlang in einem anderen Land der Europäi-
schen Gemeinschaft Onkologie studieren, sofern diese Zeit von ihrer Heimateinrichtung in vollem
Umfang anerkannt wird.
3. Gemeinsame Erarbeitung und Austausch von Lehrmitteln
Nach Ansicht der Arbeitsgruppe „Krebsspezifische Ausbildung der Ärzte" ist wegen der Tatsache, daß
die krebsspezifischen Unterrichts- und Ausbildungsprogramme noch jungen Datums sind und daß in
diesem Bereich ein rascher Wandel eintritt, die Benutzung audiovisueller Hilfsmittel oft auf
Einzelinitiativen zurückzuführen; diese Hilfsmittel sollten aber weitere Verbreitung finden und
anderen medizinischen Fakultäten zur Verfügung gestellt werden. Um den künftigen Allgemeinme-
dizinern beizubringen, die manuellen Verfahren zur Früherkennung bestimmter Krebsarten (Abtasten
der Brust, Vaginal- oder Rektaluntersuchung) zu beherrschen, sollten zweckgerechte künstliche
Modelle angefertigt werden, deren Merkmale gemeinsam festgelegt werden könnten. In diesen beiden
Bereichen kann die Europäische Gemeinschaft den Erfahrungsaustausch fördern.
•Nr. C 50/44 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Vorgeschlagene Aktion 54: Gemeinsame Erarbeitung von Lehrmitteln und Verfahren zu ihrer
Erprobung in den medizinischen Fakultäten anläßlich des „Europäischen Informationsjahres über
Krebs"
Ab 1987 wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf Grundlage der Empfehlungen
der Arbeitsgruppe „Krebsspezifische Ausbildung der Ärzte" den Erfahrungsaustausch im Bereich der
Lehrmittel begünstigen. 1989, dem Europäischen Informationsjahr über Krebs, werden auf diese
Weise erarbeitete Lehrmittel den medizinischen Fakultäten zwecks Erprobung zur Verfügung
gestellt.
4. Erfahrungsaustausch über die ständige Weiterbildung
Die krebsspezifische ständige Weiterbildung ist für alle Gruppen der im Gesundheitswesen Tätigen
von erstrangiger Bedeutung. Diese Notwendigkeit wird heute vollauf anerkannt, vor allem von
denjenigen, die eine elementare oder fortgeschrittene Grundausbildung in Onkologie erhalten haben.
Aber viele Hausärzte, viele ins Haus kommende Krankenschwestern und -pfleger haben niemals eine
Grundausbildung in Onkologie erhalten. Das entscheidende Problem besteht darin, diese im
Gesundheitswesen Tätigen zu motivieren, vor allem die älteren, damit sie sich bemühen, die
Grundkenntnisse zu erwerben und sie während ihres Berufslebens regelmäßig erneuern. Natürlich
wird diese Aufgabe um so leichter sein, je einfacher und attraktiver die benutzten Lehrmittel sind und
je mehr sie den Bedürfnissen dieser Gruppen entsprechen. Auch hier kann die Europäische
Gemeinschaft einen nützlichen Beitrag leisten, indem sie den Erfahrungsaustausch fördert. Im
Hinblick auf ihre etwaige Anwendung in anderen Ländern werden die bestehenden Praktiken
beurteilt, vor allem die folgenden Aspekte betreffenden:
— die regelmäßige Information der Allgerneinmediziner. In Frankreich geschieht dies zum Beispiel
mit einem Informationsbulletin, das seit 1986 auch als Videotext zugänglich ist. Diese
Informationen werden ausgewählt und von einem aus Krebsforschern bestehenden Ausschuß mit
der Unterstützung von Medizinjournalisten zusammengestellt;
— die ständige Weiterbildung der Onkologen an der europäischen Schule für Onkologie in Mailand
und an der europäischen Schule für Hämatologie in Paris.
Aktion 55: Erfahrungsaustausch im Bereich der ständigen Weiterbildung
Ab 1987 wird die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Erfahrungsaustausch auf dem
Gebiet der krebsspezifischen ständigen Weiterbildung vor allem durch Hilfen für die Übersetzung und
Verbreitung von Lehrmitteln fördern.
Außerdem arbeiten infolge Informationslawine zahlreiche Teams in der Europäischen Gemeinschaft
an der Verbesserung von „Expertensystemen". Diese Informatikprogramme, die heute in voller
Entwicklung sind, sind Entscheidungshilfen, die gemeinsam von Spezialisten einer Disziplin — derzeit
Onkologie — und einer Gruppe von hochqualifizierten Informatikern ausgearbeitet werden. Das
angestrebte Ziel ist es, die aktuellen Kenntnisse auf dem Gebiet der Onkologie in ein Programm zu
übertragen, im Dialog mit dem der Benutzer entweder seine Ausbildung vervollkommnen oder das
beste Diagnoseverfahren oder die beste Behandlung wählen kann.
Vorgeschlagene Aktion 56: Gemeinsame Erarbeitung von Software für die Expertensysteme
Im Rahmen ihrer Forschungsprogramme, vor allem des Programms Biotechnologie (1986 — 1989),
kann die Europäische Gemeinschaft bestimmte Vorhaben mitfinanzieren, deren Ziel die gemeinsame
Erarbeitung von Expertensystemen im Bereich der Onkologie ist.
KAPITEL 4
KREBSFORSCHUNG
Die an Krebs erkrankten Personen werden sich allmählich bewußt, daß ihre Krankheit nicht unheilbar
ist. Sie wissen, daß ihre Überlebenschancen ernstzunehmen sind und im Laufe der Jahre ständig
zunehmen, und schreiben diese Entwicklung zu Recht den Fortschritten der biologischen und
medizinischen Forschung zu. Dank dieser Fortschritte kann heute nahezu der Hälfte der Patienten
geholfen werden, verglichen mit kaum einem Viertel vor 30 Jahren. Es handelt sich hierbei natürlich
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/45
um globale Zahlen, denn die Entwicklungsprognose einer Krebserkrankung ist sehr unterschiedlich:
äußerst pessimistisch für bestimmte Tumore wie das Pankreaskarzinom, dagegen weitaus günstiger
für andere Krebserkrankungen wie Hautkrebs.
Darüber hinaus sind die meisten Sachverständigen der Ansicht, daß in Europa bis zum Jahre 2000 die
krebsbedingte Mortalität um weitere 15% verringert werden könnte, wenn die oben erläuterte
Vorsorgepolitik durchgeführt wird. Dies zeigt sehr wohl die Bedeutung, aber auch die Grenzen
solcher Maßnahmen auf, die durch energische Ankurbelung der Forschungstätigkeiten ergänzt
werden müssen.
Die praktischen Erfolge in Europa auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung reichen nicht an die
Entwicklungen heran, die sich aus den europäischen Labors ergeben. Es ist zweifellos paradox, daß
die meisten Krebsbekämpfungsmittel auf biotechnischer Grundlage heutzutage von amerikanischen
Labors hergestellt werden, obgleich eines dieser revolutionären Verfahren — die Zellularfusion —
von Georges Barski in Frankreich entdeckt und von Kohler und Millstein, die 1984 den Nobel-Preis
erhalten haben, in Großbritannien auf monoklone Antikörper angewandt wurde. Möglicherweise
kann diese Diskrepanz zunächst durch einen Vergleich der Finanzmittel erklärt werden, die zu beiden
Seiten des Atlantiks hierfür bereitgestellt werden.
Es ist sicherlich nicht leicht, einen Überblick über die finanziellen Anstrengungen in Europa auf dem
Gebiet der Krebsforschung zu erstellen, denn es müssen nicht nur einzelstaatliche und gemeinschaft-
liche Programme berücksichtigt werden, sondern es sind auch die Forschungstätigkeiten, die sich
nicht unmittelbar mit Krebserkrankungen befassen, aber mittelbar zur Lösung des Problems
beitragen, einzubeziehen.
Dennoch ergibt sich aus dem Vergleich der Mittel, die insgesamt für die Finanzierung der
medizinischen Forschung bereitgestellt werden, eine annähernde Schätzung: so erhält das Nationale
Gesundheitsamt in den Vereinigten Staaten jährlich 5 Milliarden Dollar, während im Europa der
Zwölf für den gleichen Zweck jährlich etwa 1,5 Milliarden Dollar zur Verfügung stehen. Da die
Krebsforschung außerdem seit 1971 in ein umfassendes nationales Programm der Vereinigten Staaten
einbezogen ist, kommt man wohl zu dem Schluß, daß die Differenz in diesem spezifischen Bereich
noch weitaus größer ist, als dies aus den globalen Zahlen hervorgeht.
Die Krebsforschung wird in den kommenden drei Jahren in folgendem Rahmen auf europäischer
Ebene finanziell unterstützt werden:
— Vorschlag für ein viertes Programm zur Koordinierung der medizinischen Forschung
(1987 — 1989), das dem Rat Ende 1986 zugeleitet wird und nach den Vorschlägen der
Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Finanzrahmen von 37 Millionen ECU
verfügen sollte, davon 11 Millionen für die Krebsforschung;
— viertes medizinisches Forschungsprogramm der EGKS (1982— 1987) mit 9 Millionen ECU,
davon etwa 1 Million für die Krebsforschung und Vorschlag für ein fünftes Programm
(1988 — 1991), der dem Rat 1987 zugeleitet wird. Nach den derzeitigen Hypothesen der
Kommission könnte dieser Vorschlag einen Finanzrahmen von 12 Millionen ECU vorsehen,
davon etwa 3 Millionen für die Krebsforschung;
— Vorschlag für ein erstes Forschungsprogramm auf dem Gebiet der voraussagenden Medizin
(1987 — 1989), das dem Rat Anfang 1987 vorgelegt wird;
— Forschungsprogramm auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (1985 — 1989) mit 58 Millionen
ECU für den gesamten Zeitraum, von denen etwa 5 Millionen ECU in den Jahren 1987 — 1989
für die Krebsforschung bereitgestellt werden könnten;
— Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Biotechnologie (1986 — 1989) mit 55 Millionen ECU,
von denen etwa 4 Millionen einen Bezug zur Krebsforschung aufweisen (Zeitraum
1987—1989);
— Forschungsprogramm auf dem Gebiet des Umweltschutzes (1982 — 1990) mit 55 Millionen
ECU, von denen etwa eine Million ECU die Krebsforschung betrifft.
In Wirklichkeit liegt die Summe der für diese Forschungsarbeiten bereitgestellten Mittel deutlich
höher; im Falle der Mitfinanzierung ist der betreffende Gesamtbetrag mindestens zweimal so hoch; im
Falle der Koordinierung kann sogar der 30fache Betrag erreicht werden. Insgesamt koordinieren die
gemeinsamen Krebsforschungsprogramme für den Zeitraum 1987 — 1989 Forschungsarbeiten von
über 300 Millionen ECU.
Wäre die Finanzierung der einzige Grund für den europäischen Rückstand, dann könnte leicht Abhilfe
geschaffen werden. Aber dieser Rückstand ist vor allem auf strukturelle Gründe und insbesondere die
Nr. C 50/46 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Zersplitterung der einzelstaatlichen Programme und die sich daraus ergebenden unnötigen Über-
schneidungen in einer Zeit begrenzter Human- und Finanzressourcen zurückzuführen. Die Zusam-
menlegung dieser Ressourcen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit stellt offensichtlich eine
notwendige und angebrachte Reaktion dar.
Zum einen geht es darum, den Technologietransfer zwischen den Labors verschiedener Länder zu
sichern, um erste Impulse für eine dauerhafte internationale Zusammenarbeit zu geben, und zum
anderen müssen die führenden europäischen Labors in ein Krebsforschungsnetz integriert werden.
Ziel ist somit die Schaffung einer Art offenen Instituts, das zu einem wirklichen europäischen
Krebsforschungsraum führt. Daher ist eine der vordringlichen Maßnahmen die Förderung der
Mobilität der Krebsforscher in Europa.
Aktionsvorschlag 57: Gewährung europäischer Stipendien zur Förderung der Mobilität der
Krebsforscher
In dem Vorschlag für ein medizinisches Forschungsprogramm (1987 — 1989), das dem Rat Ende
1986 vorgelegt wird, befürwortet die Europäische Kommission, daß alljährlich Stipendien in Höhe
von durchschnittlich 20 000 ECU fünfzig Forschern für ihre Ausbildung in der Krebsforschung in
einem Labor eines anderen EG-Lahdes vergeben werden.
Indem die Freizügigkeit von Menschen und Ideen zwischen den europäischen Forschungslabors
erleichtert wird, fördert die Europäische Gemeinschaft den Transfer von wissenschaftlichen
Informationen und Technologie auf Hochschul- und Wirtschaftsebene. Gleichzeitig wird sie ein
europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen, das dazu beitragen wird, aus Europa mehr als
eine Wirtschaftsgemeinschaft zu machen, und außerdem die Abwanderung von Wissenschaftlern in
den Vereinigten Staaten bremsen. Ferner werden Kontakte zwischen europäischen Labors, zwischen
der Grundlagenforschung und der klinischen Forschung hergestellt und so die notwendigen
Voraussetzungen für die spätere Errichtung eines dauerhaften und wirksamen Kooperationsnetzes in
allen Bereichen der Krebsforschung geschaffen.
I. FORSCHUNGSARBEITEN ZUR VERBESSERUNG DER VERHÜTUNG, REIHENUNTERSUCHUNG
UND ERKENNUNG VON KREBSERKRANKUNGEN
A. Verbesserung der Informationssysteme über die Häufigkeit und die Art der Krebserkrankungen
Es kann keine zufriedenstellende Krebsforschung ohne ein entsprechendes Informationssystem geben.
Das Vorsorgeprogramm in den Vereinigten Staaten basierte zunächst auf dem „Connecticut Cancer
Registry", das seit 1935 Krebsinformationen erfaßt. Das erste Krebsregister in Europa wurde 1943 in
Dänemark eingeführt und hat dazu beigetragen, daß dieses Land über außergewöhnliche Kenntnisse
über die Entwicklung der Krebserkrankungen seit dem Zweiten Weltkrieg verfügt.
Heute gibt es in der Europäischen Gemeinschaft Krebsregister auf verschiedenen Ebenen. Sie betreffen
eine Stadt, eine Region oder erfassen Daten auf Landesebene. Diese Unterschiede erschweren einen
Vergleich der Daten und ihre Auswertung, da es in den meisten europäischen Ländern keine
landesweiten Krebsregister gibt. In Frankreich führen von den etwa 100 Departements nur vier
(Doubs, Calvados, Isere und Bas Rhin) ein Krebsregister.
Eine Epidemiologie auf europäischer Ebene setzt jedoch eine einheitliche Registrierung aller
Krebserkrankungen in der Gemeinschaft voraus.
Daher muß eine verordnungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die es den Forschern der
Mitgliedstaaten ermöglicht, mittels der Erfassung von Krebserkrankungen epidemiologische Studien
durchführen zu können. Außerdem sollten die gesetzlichen Beschränkungen, denen diese Registrie-
rung unterliegt, gelockert werden, um die epidemiologische Forschung nicht zu beeinträchtigen. In
einigen europäischen Ländern mußten die Arbeiten über Berufskrebse wegen der geltenden
Vertraulichkeitsbestimmungen, die jegliche prospektive Untersuchung in diesem Bereich untersagen,
eingestellt werden. Diese Bestimmungen sollten angepaßt werden, auch wenn die medizinischen
Informationen weiterhin streng vertraulich bleiben müßten.
Aktion 58: Vergleichende Übersicht über die vorhandenen Krebsregister und Empfehlungen zu ihrem
gewünschten Mindestinhalt und die Zugangsbedingungen
Die Kommission hat bereits 1986 allen Krebsregistern in den Mitgliedstaaten einen Fragebogen
zugesandt, um eine vergleichende Analyse vornehmen zu können. Die Ergebnisse werden 1987
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/47
ausgewertet, um den Umfang der erfaßten Daten zu ermitteln und ihre Vergleichbarkeit und
Zuverlässigkeit zu verbessern. Außerdem wird 1987 eine Durchführbarkeitsstudie über die Errich-
tung eines europäischen Netzes der Krebsregister eingeleitet, damit eine europäische Datenbank über
die Häufigkeit von Krebserkrankungen geschaffen werden kann.
Des weiteren wird 1988 in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Krebsforschungszentrum
(CIRC) und der Internationalen Agentur für die Krebsregister eine Konferenz über die Verbesserung
des Systems zur Erfassung von Krebsdaten veranstaltet. Gegebenenfalls könnten Vorschläge im
Hinblick auf eine Harmonisierung der erfaßten Daten vorgelegt werden.
B. Epidemiologische Forschungen zur Verbesserung der Verhütung
Die Präventivmaßnahmen müssen sich auf die epidemiologische Forschung stützen, d. h. die
Umstände für das Auftreten der Krankheit unter Berücksichtigung der Merkmale des Individuums
und seiner Umwelt. Anhand der so erhaltenen Informationen können die möglichen Ursachen
erkannt, die Tendenzen der pathologischen Entwicklung verfolgt und die Wirkung der Eingriffe
vorbereitet und bewertet werden.
Da durch eine europäische Zusammenarbeit außerdem ein größerer Personenkreis erfaßt werden
könnte, würde sich die Zuverlässigkeit der Schlußfolgerungen, vor allem was die selten auftretenden
Tumore anbelangt, erhöhen. Ebenso könnten Vergleiche zwischen Personengruppen, deren Lebens-
standard in etwa gleich ist, aber deren Lebens- und Ernährungsgewohnheiten sich in Nord- und
Südeuropa erheblich unterscheiden, angestellt werden.
Aktionsvorschlag 59: Europäische Koordinierung der medizinischen Forschung über Ernährung und
Krebs
Auf diesem Gebiet sind die epidemiologischen Daten am unzuverlässigsten, wie dies die Schätzungen
von Doli und Peto zeigen, nach denen zwischen 10 und 70% der krebsbedingten Todesfälle mit der
Ernährung zusammenhängen.
1987 dürfte eine Synthese abgeschlossen werden, die in Zusammenarbeit mit dem internationalen
Krebsforschungszentrum (CIRC) durchgeführt wird, um eine Bilanz über die derzeitigen epidemio-
logischen Kenntnisse zu erstellen, damit die Forschungsprioritäten ermittelt und die Methoden
verglichen und harmonisiert werden können.
Diese Orientierungsphase dürfte dazu beitragen, daß die besonderen Aspekte der Beziehungen
zwischen Ernährung und Krebs eingehend behandelt werden. Es wurden bereits gewisse vorrangige
Themen festgelegt, namentlich die Rolle der Ernährung bei der atrophischen Gastritis (Vorphase der
Entstehung von Magenkrebserkrankungen) und der Zufuhr von Ballaststoffen und sonstigen
Faktoren im Zusammenhang mit Dickdarmkrebs. Besondere Aufmerksamkeit soll auch den
Ernährungsfaktoren geschenkt werden, die bisher weniger untersucht worden sind, aber über die
unterschiedliche Hypothesen vorhanden sind, wie dies in dem die Verhütung betreffenden Teil
erläutert wurde: Fette (vor allem bei Frauen nach der Menopause), Vitamine, Mineralstoffe, Nitrate
usw.
Aktionsvorschlag 60: Intensivierung der Europäischen Forschung über die Berufskrebsc
Seit Anfang der 50er Jahre sind die Forscher auf Lungenkrebs bei Arbeitnehmern im Eisenerzbergbau
und bestimmte Krebserkrankungen der Beschäftigten der Eisen- und Stahlindustrie aufmerksam
geworden. Wenngleich die Aktivität in diesen Wirtschaftszweigen im vergangenen Jahrzehnt
zurückging, sind noch immer etwa zwei Millionen Arbeitnehmer im Kohlenbergbau und in der
Stahlindustrie dieser Belastung ausgesetzt. Das vierte EGKS-Programm (1982— 1987) sieht eine
Intensivierung der Arbeiten über den Lungenkrebs bei Schweißern und die Krebserkrankungen der
Arbeitnehmer im Steinkohlebergbau und in Kokereien vor. Das fünfte EGKS-Programm
(1987—1991) wird diese mitfinanzierten Forschungsarbeiten über Lungenkrebs durch eine
Ermittlung der fraglichen krebserzeugenden Stoffe fortsetzen.
Im Rahmen des Umweltprogramms (1982 — 1990) der Europäischen Kommission werden Arbeiten
über die krebserzeugende Wirkung von Asbest und anderen Werkstoffen wie Glasfasern mitfinan-
ziert.
Des weiteren sieht das Programm über die medizinische Forschung erstmals seit 1978 eine Bewertung
der epidemiologischen Methoden über die berufsbedingten Krebsrisiken, ausgehend von einer
kritischen Studie der in den anderen Ländern veröffentlichten Ergebnisse, vor. Dabei sind vor allem
Nr. C 50/48 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
methodologische Schlußfolgerungen aus den Forschungsarbeiten zu ziehen, die in Kanada über 15
Industriegelände und die Belastung durch 200 chemische Substanzen durchgeführt werden.
Aktion 61: Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften an der Finanzierung von Forschungsar-
beiten über die Verhütung strahleninduzierter Krebserkrankungen
Im Rahmen des Strahlenschutzprogramms (1985 — 1989) werden die zurückschauenden epidemio-
logischen Untersuchungen über Personen fortgesetzt, denen vor einigen Jahren Strahlenelemente, die
Alphapartikel abgeben, verabreicht worden waren. So wurde Thorostrat (auf der Grundlage von
Thoriumoxid) zwischen 1929 und 1950 als röntgenologisches Kontrastmittel für die Blutgefäße
verwendet und ist für Lebertumore verantwortlich. Analoge Forschungsarbeiten sind auch über
Radium 224 im Gange, das früher bei der Behandlung bestimmter Wirbelentzündungen (Spondylitis)
verwendet worden war und Knochenkrebs verursacht.
Aber im Mittelpunkt der gegenwärtigen Überlegungen steht insbesondere die Wirkung geringer
Strahlendosen, sei es bei der Verwendung von Strahlenelementen zu medizinischen Zwecken, der
natürlichen Radioaktivität der Umwelt oder der Strahlenverseuchung durch Unfälle.
Die natürliche Strahlenbelastung erfolgt durch Radon, ein seltenes radioaktives Gas, das bei der
Radiumzerstrahlung entsteht und an bestimmten Orten aus geologischen Gründen (Granitfelsen) und
wegen des Bautyps (wasserdichte Räume) mitunter in anormal hoher Quantität vorgefunden werden
kann. Die eventuelle Rolle von Radon bei der Entstehung von Lungentumoren sollte im Rahmen einer
Durchführbarkeitsstudie untersucht werden.
Der Unfall von Tschernobyl hat das Interesse an epidemiologischen Studien in diesem Bereich
wiedererweckt. Allerdings kann die epidemiologische Forschung allein keine Antwort auf das
Problem der Wirkung geringer Dosen bringen. Anhand theoretischer Berechnungen über die
krebserzeugende Wirkung durch Strahlungen kann man — ausgehend von einer Extrapolation von
Daten über starke Strahlungen — zu der Hypothese gelangen, daß im Europa der Zwölf in 20 Jahren
1 000 bis 3 000 zusätzliche Krebsfälle aufgrund dieses Unfalls auftreten könnten. Auf den ersten Blick
scheint dies beachtlich. Wenn man jedoch berücksichtigt, daß während desselben Zeitraums in dieser
Bevölkerung von 370 Millionen mehr als 70 Millionen Krebsfälle vorkommen werden, begreift man
das eigentliche Ausmaß des Phänomens. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie schwierig eine Bewertung
der Wirkung geringer Dosen ionisierender Strahlungen ist.
Aktion 62: Weitere Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an der Finanzierung von Forschungs-
arbeiten über die krebserregenden Umweltfaktoren
In den Jahren 1987 bis 1989 werden im Rahmen des Umweltforschungsprogramms (1982 — 1990)
Arbeiten durchgeführt, um unter den zahllosen Umweltschadstoffen die krebserzeugenden Substan-
zen rasch zu ermitteln. Die finanzierten Forschungsarbeiten betreffen die Verbesserung der
Erkennung von Mikrobenkulturen, der Mutagenität verdächtiger Substanzen und die Entwicklung
von Chromosomen-Deteriorationstests. All diese Phänomene sind nämlich potentiell.
Aktionsvorschlag 63: Europäische Koordinierung der medizinischen Forschung zum Thema Krebs
und Fortpflanzung
Seit 1978 können auf Grund der europäischen Erfassung von kongenitalen Krankheiten bei
Neugeborenen die angeborenen Anomalien statistisch erforscht und untersucht werden. In dem
Zeitraum 1987 — 1989 wird man versuchen, eine Verbindung zwischen dem späteren Auftreten von
Krebserkrankungen bei Kindern, die unter angeborenen Krankheiten leiden, herzustellen. Wird ein
Zusammenhang zwischen Tumoren und angeborenen Anomalien nachgewiesen, dann könnten
bestimmte krebserzeugende Faktoren und deren Aktionsmechanismen ermittelt werden.
Ein weiterer Aspekt der Forschungstätigkeit ist die biologische Überwachung bestimmter Personen-
gruppen, die der Mutagenwirkung von Umweltfaktoren ausgesetzt sind, um zu erforschen, ob eine
signifikante Abweichung bei der Häufigkeit der Erkrankungen genetischen Ursprungs erkennbar ist,
deren Diagnose in den ersten Lebensmonaten gestellt werden kann.
Aktionsvorschlag 64: Europäische Koordinierung der medizinischen Forschung über das passive
Rauchen
Ab 1987 werden die auf diesem Gebiet durchgeführten Untersuchungen im Hinblick auf eine spätere
Aktion zusammengefaßt. Es soll versucht werden, das passive Rauchen, das objektiv schwer erfaßbar
ist, quantitativ zu ermitteln. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Krebsfor-
schungszentrum (CIRC) angestrebt.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/49
C. Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Reihenuntersuchungen und der Diagnostik
Zwei Forschungsbereiche haben entscheidenden Einfluß auf die Zukunft der Krebsreihenuntersu-
chung: die automatisierte Gewebeanalyse und die Weiterentwicklung der Bildwiedergabe im
medizinischen Bereich.
Aktionsvorschlag 65: Fortsetzung der europäischen Koordinierung im Bereich der medizinischen
Forschung über, die automatisierte Gewebeanalyse
Eine kohärente Politik zur Früherkennung setzt eine Vielzahl verschiedener biologischer Analysen
voraus: Auswertung von Abstrichen, Forschungsarbeiten über Viren und Proteinmerkmale, histolo-
gische Untersuchungen oder Chromosomenanalysen für die Tumordiagnose.
Die bestehende Laborinfrastruktur reicht nicht aus, um der voraussichtlichen Bedarfszunahme zu
entsprechen. Im Vereinigten Königreich werden jährlich drei Millionen Vaginalabstriche zur
Erkennung • von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen. Aber dies ist unzureichend, denn eine
Reihenuntersuchung der gefährdeten Personen alle drei Jahre setzt voraus, daß dieser Rhythmus
zumindest verdoppelt wird. Die Lage sieht in den anderen europäischen Ländern ähnlich aus, wo
schätzungsweise etwa 3 5 % der betroffenen Frauen an der Untersuchung teilnehmen. Würden alle
gefährdeten Frauen diese Vorsorgemaßnahme in Anspruch nehmen, dann würde das System in sich
zusammenbrechen.
Die mikroskopische Untersuchung eines Präparats erfordert nämlich einen beträchtlichen Arbeits-
aufwand eines qualifizierten Spezialisten. Daher hat die Idee, gleichzeitig ein automatisches
Auswertungssystem, eine Videokamera und ein computergestütztes Analysesystem vorzusehen,
großen Anklang gefunden, sowohl bei Chromosomenanalyse als auch der allgemeinen Zelluntersu-
chung.
Die automatisierte Chromosomenanalyse (beispielsweise die Erforschung von Translokationen) hat
nicht nur für die meisten Leukämieerkrankungen (Diagnostik, Prognostik, Behandlung), sondern
auch für verschiedene feste Tumore entscheidende Bedeutung. Die mikroskopisch untersuchten
Gewebsproben zeigen nur eine geringe Zahl sich teilender Zellen, was eine manuelle Untersuchung
sehr zeitraubend macht.
Die automatisierte Zytologie (Zelluntersuchung) befindet sich in voller Entwicklung, vor allem was
die Erkennung von Gebärmutterhalskrebs im vorklinischen Stadium bei gefährdeten Personen
anbelangt. Drei spezialisierte Diagnosegeräte werden in Europa auf den Markt gebracht (in den
Niederlanden, in Deutschland und im Vereinigten Königreich) und somit rasch verfügbar sein. Es
handelt sich hierbei um ausgezeichnete „Screening"-Geräte, die jedoch mehr verdächtige Fälle als
echte Erkrankungen erkennen. Daher müssen die Ergebnisse getestet, verglichen und analoge Systeme
für andere Krebsformen entwickelt werden; ein weiteres, eher polyvalentes Diagnosegerät wird
derzeit in Frankreich geprüft.
Aktionsvorschlag 66: Fortsetzung der europäischen Koordinierung der Forschungsarbeiten über die
medizinische Bildwiedergabe.
Seit der Entdeckung der Röntgenstrahlen durch Wilhelm Röntgen im Jahr 1895 hat die klassische
Röntgenkunde dank der Informatik enorme Fortschritte gemacht. Ausgehend von einer Untersu-
chungsreihe, die unter verschiedenen Blickwinkeln durchgeführt wird, ermöglicht die Bildanalyse
durch den Computer ein dreidimensionales Bild des geröntgten Gegenstands: die Scanner-Technik
(oder Tomodensitometrie) wurde von dem britischen Ingenieur G. N. Hounsfield (Nobelpreis) 1975
erstmals entwickelt. Durch ein spezielles Schichtaufnahmeverfahren (Tomographie), dessen Ebene
vom Computer definiert wird, können Form und Lage eines Tumors äußerst exakt festgestellt
werden.
Diese mehrdimensionale Bildwiedergabe kann anhand unterschiedlicher Informationen durchgeführt
werden, wie magnetische Eigenschaften der Materie (magnetische Kernresonanz = NMR),
Radioaktivität von Elementen mit kurzer Halbwertzeit (Positronen-Emissionstomographie = PET)
oder Tomoszintigraphie mit photonenemittierenden Elementen (Single Photon Emission Tomo-
graphy = SPET).
Bei der magnetischen Kernresonanz (NMR) wird der lebende Organismus einem Magnetfeld
unterworfen, das besonders die Kerne der Wasserstoffatome dahin gehend beeinflußt, daß sie sich von
ihrer Anfangsposition entfernen. Jeder Kern sendet, wenn er auf seinen Platz zurückkehrt, ein
schwaches elektromagnetisches Signal aus, dessen globale Analyse die Wiederherstellung der
räumlichen Verteilung der Wasserstoffatome und somit der Gewebeform ermöglicht. Außerdem
unterscheidet sich das Signal des Wasserstoffatoms je nach der Molekularstruktur und gibt somit eine
Information über die chemische Zusammensetzung des Gewebes ab.
Nr. C 50/50 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Auf diese Weise können die grauen und weißen Gehirnzellen differenziert werden. Das ausgesandte
Signal hängt auch von den intermolekularen Kräften und der Driftgeschwindigkeit des Moleküls ab,
so daß die Temperatur (Wärmeagitation der Moleküle) und der Fluß (z. B. Blutfluß in den Gefäßen)
gemessen werden kann.
Gegenüber dem Röntgenscanner ermöglicht die NMR eine bessere Differenzierung der Gewebe,
insbesondere kann das Tumorgewebe von den anderen Weichteilen deutlich getrennt werden
(entzündliche Reaktion). Auch die dimensionale Auflösung ist verbessert, da Tumore von einem
Millimeter erkannt werden können, während beim Röntgen die Größenordnung bei einem
Zentimeter liegt.
Die vorhandenen NMR-Geräte werden in wenigen Exemplaren hergestellt und sind häufig
Prototypen; da sie in den kommenden Jahren erheblich weiterentwickelt werden, müssen die
vorhandenen Systeme erprobt und verglichen und ihr Auflösungsvermögen erhöht werden. Dieses
Ziel hat sich die Europäische Gemeinschaft für die Jahre 1987 — 1989 gesetzt.
Die Positronen-Emissionstomographie (PET) beruht auf einem anderen Prinzip: einem lebenden
Organismus werden kurzlebige Isotopen injektiziert (wie Sauerstoff 15, Stickstoff 13 oder Kohlen-
stoff 11), die positive Elektronen aussenden, wobei ihre Verteilung von einem Scanner festgehalten
wird, so daß man Bilder von außergewöhnlicher Qualität erhält. Da auch hier sehr unterschiedliches
Material verwendet wird, würde eine Konzertierung zwischen den Benutzern einen Vergleich der
Qualität der Geräte ermöglichen, die gegenwärtig entwickelt werden.
II. FORSCHUNGSARBEITEN ÜBER DIE KREBSTHERAPIE
Für die breite Öffentlichkeit ist dies der Schwerpunkt der Forschung. Wenngleich anerkannt wird, daß
diesem Aspekt angesichts seiner Dringlichkeit große Bedeutung zukommt, so darf nicht außer acht
gelassen werden, daß auf kurze Sicht die Verhütung und für die Zukunft das Verständnis der
Mechanismen der Krebsentstehung für die öffentliche Gesundheit noch mehr Gewicht haben
werden.
A. Klassische Behandlungsweisen
Dank der Fortschritte in der medizinischen Bildwiedergabe kann die älteste Methode zur Krebsbe-
handlung, das heißt die Chirurgie — sie wird seit dem 17. Jahrhundert verwendet —, bei der
Entstehung eines Tumors weitaus früher angewandt und vor allem sehr viel genauer eingesetzt
werden. Daher können Entfernungen oder Amputationen, die noch vor einigen Jahren als
unvermeidbar galten, heutzutage vermieden oder durch mikrochirurgische Eingriffe, die den
Organismus mehr respektieren, ersetzt werden.
Die Strahlentherapie hat sich nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen im Jahr 1895 und der
Radioaktivität durch Becquerel im Jahr 1896 zu Beginn des 20. Jahrhunderts sehr rasch entwickelt.
Seit 1900 wandten mehrere Krankenhäuser die Strahlung zu Therapiezwecken an. Die verwendeten
Geräte wurden erheblich weiterentwickelt, vor allem was den präzisen Einsatz und die Sicherheit
sowohl für den Patienten als auch das Bedienungspersonal anbelangt.
Die Chemotherapie ist nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Verwendung von Stickstoff-Lostverbin-
dungen, einem Kampfgasderivat, entstanden, das eine gewisse Wirksamkeit bei Leukämiefällen
gezeigt hat. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Erzeugnisse mit unterschiedlichen Eigenschaften
entwickelt wie: Methotraxat (1948), Actinomucin D usw. bis hin zu den Platinderivaten (1976) und
Elliptizin (1982).
Seit Anfang der 70er Jahre wurden große Fortschritte bei der Kombination mehrerer Chemotherapien
und durch eine sachgemäße Verbindung der drei wichtigsten Techniken, Chirurgie, Strahlentherapie
und Chemotherapie, erzielt.
Aktionsvorschlag 67: Intensivierung der europäischen Koordinierung der medizinischen Forschung
auf dem Gebiet der Überwachung multizentrierter Therapieversuche
Um den Wert einer Krebsbehandlung ermitteln zu können, muß man über eine erprobte
Methodologie verfügen, die zu eindeutigen Ergebnissen führt. In diesem Zusammenhang kommt den
Therapieplänen, welche die Reihenfolge der anzuwendenden Techniken und die gewählte Dosis
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/51
festlegen, eine entscheidende Rolle zu. Diese Wahl wird von einem multidisziplinären Team getroffen,
das sich aus einem Chirurgen, einem Radiologen und einem Chemotherapeuten zusammensetzt. Diese
Therapiepläne sind sorgfältig zu erfassen, vor allem wenn es sich um neue handelt, um ihre
Wirksamkeit besser bewerten zu können. Eine solche Überwachung der Therapieversuche ist um so
zweckdienlicher, je mehr Kranke nach einem einheitlichen Registrierungsverfahren erfaßt werden.
Die europäische Dimension ist in diesem Zusammenhang wesentlich.
Die europäische Organisation zur Erforschung der Krebsbehandlung (EORTC), die 1962 als
Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde, spielt eine entscheidende Rolle bei der
Koordinierung und Auswertung der europäischen Forschungsarbeiten über Therapieversuche. Ende
1985 verfügte sie bereits über eine Datenbank, welche die Behandlungspläne von 30 000 Patienten in
den verschiedenen Krebsbehandlungszentren und Krankenhäusern erfaßt, die dem EORTC-Netz
angehören; alljährlich werden 5 000 Fälle registriert und 5 000 bis 10 000 frühere Fälle weiter
beobachtet.
Daher war es nur konsequent, sich auf die unbestrittene Erfahrung der EORTC im Bereich der
experimentellen und klinischen Krebsbehandlung zu stützen.
Die Mitwirkung der Europäischen Gemeinschaft erfaßt drei Themen:
— EDV-Netz: Errichtung und Erhaltung des EDV-Netzes „Eurocode", das durch seine geringen
Kosten den Onkologen den Zugang zu wertvollen klinischen Daten erleichtert und eine neue
Kommunikationsbereitschaft herbeiführen dürfte.
— Qualitätskontrolle: Nachprüfung der Zuverlässigkeit von Datenübertragungen, angefangen von
den Krebsunterlagen bis zum Computer, sowie eine ordnungsgemäße Anwendung der Thera-
piepläne.
— Koordinierung: Verbesserung der Koordination zwischen der EORTC und den verschiedenen auf
dem Gebiet der klinischen Forschung tätigen nationalen Gruppen im Hinblick auf gemeinsame
Aktionen.
B. Neue Therapiemöglichkeiten, die aus der Molekularbiologie und der Biotechnologie entstanden sind
Im Zuge der biotechnologischen Revolution, die vor allem Anfang der 70er Jahre in den Vereinigten
Staaten eingesetzt hat, sind seit einigen Jahren neuartige Medikamente zur Krebsbekämpfung
entwickelt worden, die das biologische Verhalten beeinflussen, wie Interleukin 2, das bei mehreren
Krebsarten zu sehr ermutigenden Ergebnissen geführt hat, Alpha-Interferon, mit dem nahezu 90%
aller Fälle einer Leukämieerkrankung (Tricholeuzyten-Leukämie), die bisher schwer zu bekämpfen
war, geheilt worden können, Gamma-Interferon, das offenbar bei bestimmten festen Tumoren eine
Wirkung hervorruft, sowie ein weiteres Molekül, der Nekrosefaktor der Tumore. Alle diese Moleküle
sowie zahlreiche andere (Lymphotoxin, Nekrosin usw.) werden sehr eingehend untersucht, so daß in
absehbarer Zukunft beträchtliche Entwicklungen erwartet werden können.
Andere Substanzen, die der Gruppe der Differenzierungsfaktoren angehören, scheinen die Reifung
von Krebszellen zu ermöglichen, was dazu führt, daß sie wieder ihren Normalzustand erlangen.
Des weiteren können monoklone Antikörper — die eine sehr große Affinität für das Antigen, das sie
erkennen, haben — mit einem Strahlenelement markiert werden, um frühzeitig die Krebserkrankung
mittels eines Scanners zu lokalisieren. Sie können außerdem verwendet werden, um die Entwicklung
bestimmter Krebse zu beeinflussen (wachstumshemmende Antikörper und rezeptorhemmende
Antikörper dieser Wachstumsfaktoren). Außerdem können sie mit einer Substanz von starker
Zellentoxität kombiniert werden, um die Krebszellen ohne eine Beschädigung der normalen Zellen zu
zerstören: So ist ein gezielter Einsatz der Medikamente möglich.
Bis heute sind jedoch diese Entwicklungen im Bereich neuer biotechnologischer Arzneimittel zur
Krebsbekämpfung nicht in Europa, sondern im wesentlichen in den Vereinigten Staaten festzustellen.
Die medizinische und biotechnologische Forschung in Europa muß also diese Herausforderung
annehmen, die nicht nur medizinische, sondern auch wirtschaftliche Bedeutung hat.
Aktion 68: Finanzielle Beteiligung an einem europäischen Netz der Datenbanken über Zellkulturen,
die monoklone Antikörper produzieren
Im Rahmen des Programms der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Biotechnologie wird
der Aufbau eines Netzes von Hybridomassammlungen (für die Synthese monokloner Antikörper)
gefördert. Im März 1986 wurde in Nizza das CERDIC (Europäisches Zentrum der Dokumenta-
tionsforschung über Immunoklonen) als europäische Kontaktstelle der internationalen Hybridoma
Data Bank (HDB) errichtet.
Nr. C 50/52 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
Ein europäisches Labor hat häufig Schwierigkeiten, sich das lebende Material zu beschaffen, das es für
seine Versuche benötigt, insbesondere Zellen, die monoklone Antikörper produzieren, die für den
gezielten Einsatz von Medikamenten zur Krebsbekämpfung verwendet werden könnten. Dieses
Material ist in Sammlungen mit unterschiedlichem Bekanntheitsgrad vorhanden, so daß die
Errichtung eines Netzes auf EDV-Basis erforderlich ist.
Aktion 69: Finanzielle Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an Forschungsarbeiten im Bereich
der Gentechnologie und der Proteintechnologie zur Herstellung von Krebsbekämpfungsmitteln
Solche Maßnahmen werden im Rahmen des biotechnologischen Programms (1986 — 1989)
durchgeführt. Die Klonierung besteht darin, daß in eine Zellkultur der genetische Code eines
interessanten Proteins eingegeben wird, so daß große Mengen kostengünstig und gefahrlos produziert
werden können. Es können bereits bestimmte Interferone, mehrere Interleukine, der Nekrosefaktor
bei Tumoren (TNF) oder eine Substanz embryonalen Ursprungs („Mullerian inhibiting Substance"),
die die Entwicklung von Eierstockkrebs zum Stillstand bringen soll, hergestellt werden.
Die Herstellung eines geklonten Proteins in einer mikrobischen Zelle wie dem Kolibazillus
(Escherichia coli) kann theoretisch sehr billig erfolgen. In der Praxis treten zahlreiche Schwierigkeiten
auf, da die mikrobischen Zellen nicht in der Lage sind, nach der Transkription des Proteins bestimmte
für dessen Aktivität unerläßliche Änderungen zu gewährleisten (beispielsweise Glykosylierung).
Zweck dieses Aspekts des Biotechnologieprogramms ist es, in den europäischen Laboratorien die
Kenntnisse zu entwickeln, die sie in die Lage versetzen, rasch mit der Herstellung einer beliebigen
biologischen Substanz durch Klonung zu beginnen. Es entsteht somit ein indirekter, jedoch sehr reeller
Nutzen für die Krebsforschung.
Nachdem das Protein geklont ist, muß es in großen Mengen hergestellt werden. Das gleiche Problem
ergibt sich für die monoklonalen Antikörper. Das Biotechnologieprogramm finanziert daher ebenfalls
Arbeiten im Zusammenhang mit der Kultur von Zellen tierischen und menschlichen Ursprungs in
großem Maßstab.
Im übrigen kann nunmehr durch die vereinten Möglichkeiten der Physik (Beugung von Röntgen-
strahlen), der Biochemie und der Informatik die Struktur eines Proteinmoleküls räumlich dargestellt
und auf einem Computerbildschirm sichtbar gemacht werden. Hierdurch kann eine Parallele
zwischen der Molekülstruktur und der biologischen Aktivität eines Proteins gezogen werden.
Zusätzlich kann hierdurch vorhergesehen werden, welche an einem Molekül vorgenommene
Veränderung dessen biochemische und biologische Aktivität steigern kann. Das hochgesteckte Ziel
der Proteintechnik ist es daher, leistungsfähigere Moleküle als sie in der Natur vorkommen
synthetisch herzustellen. Die krebsbezogene Anwendung wird daher vor allem durch die Untersu-
chung der Beziehungen zwischen der Aktivität der antikanzerogenen Moleküle und deren räumlichen
Struktur erfolgen.
Aktionsvorschlag 70: Kofinanzierung von Forschungsarbeiten über den Einsatz gezielt wirkender
Krebsbekämpfungsmittel durch die Europäische Gemeinschaft
Diese Aktion wird im Rahmen des Programms über die voraussagende Medizin durchgeführt, das die
Kommission dem Rat 1987 vorlegen wird.
Mit der voraussagenden Medizin sollen die spezifischen Risikofaktoren einer Einzelperson oder einer
Bevölkerungsgruppe vorhergesagt werden; diese Faktoren stehen im Zusammenhang mit der
genetischen Konstitution oder mit der Umwelt. Die voraussagende Medizin liegt somit im Vorfeld der
Präventivmedizin, deren Aktion sie vorbereitet. Dieses Programm betrifft in erster Linie die
Grundlagenforschung, die wir später behandeln werden, sie schließt jedoch auch die anwendungs-
spezifischen Aspekte ein, zum Beispiel den gezielten Einsatz von Medikamenten.
Das Prinzip des Verfahrens ist einfach: durch Kopplung zweier Moleküle — ein monoklonaler
Antikörper, der eine krebsartige Zelle erkennen und sich an sie heften kann, und ein für die Zelle
toxischer Stoff — kann man einen zytotoxischen Stoff gezielt auf die Tumorzellen richten und sie unter
Aussparung der gesunden Zellen zerstören.
Die Durchführung dieser Assoziationen würde einen ungeheuren Fortschritt in der Chemotherapie
darstellen. Das Prinzip ist zwar einfach, aber die praktische Durchführung erweist sich als sehr
schwierig.
Aktion 71: Kofinanzierung von Forschungen über die Pharmakologie krebshemmender Substanzen
durch die Europäische Gemeinschaft
Das Programm im Bereich der Biotechnologien (1986 — 1989) beinhaltet mehrere Pharmakologie-
forschungen — Toxikologie in vitro —, davon eine im Bereich der Krebswissenschaft; diese Methoden
müßten die Forschungsbestrebungen im Bereich krebshemmender Substanzen vorantreiben, sie
müssen außerdem Erkenntnisse über die Wirkungsweise bereits bekannter Stoffe erbringen.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/53
Die Entwicklung von pharmakologischen und toxikologischen In-vitro-Verfahren ist auf drei Ziele
ausgerichtet. Das erste — wissenschaftliche — Ziel besteht darin, die Aktivität der Moleküle
analytischer zu untersuchen und die Auswirkungen von Medikamenten auf einen bestimmten
Mechanismus zu isolieren. Auf diese Weise läßt sich unter anderem die Relation Struktur-Aktivität der
Moleküle genauer untersuchen. Das zweite — wirtschaftliche — Ziel besteht darin, schnell und mit
geringem Kostenaufwand eine erste Vorauswahl der Aktivitäten solcher neuer Moleküle zu treffen,
von denen man sich interessante pharmazeutische Eigenschaften erhofft. Das dritte — humanitäre —
Ziel besteht darin, die Anzahl der Versuchstiere bei pharmazeutischen Versuchen zu reduzieren.
Die präklinische Pharmakologie müßte jedoch auch in vivo weiterentwickelt werden. Untersuchun-
gen in vivo gestatten es, mit Hilfe bestimmter technischer Verfahren (z. B. Transplantationen
körperfremden Gewebes) die Bedingungen der klinischen Behandlung nachzuahmen. Bei diesen
Transplantationen handelt es sich um kanzeröses menschliches Gewebe, das in Mäuse transplantiert
wird, die keine Abwehrkräfte besitzen („nude") und die das Transplantat nicht abstoßen. Der Tumor
menschlichen Ursprungs kann sich also weiterentwickeln und zu Versuchen in vivo verwendet
werden, die in etwa den Behandlungsbedingungen entsprechen, sowohl durch den menschlichen
Ursprung der Zellen als auch durch das pharmakokinetische Verhalten der Mäuse, das sich von dem
der Menschen nicht sehr unterscheidet. Für die Zukunft sollte die Möglichkeit einer europäischen
Aktion auf diesem Gebiet ins Auge gefaßt werden.
Schließlich müßte dafür gesorgt werden, daß Laboratorien und pharmazeutische Unternehmen, die
sich auf krebsbekämpfende Medikamente spezialisieren, von den gemeinsamen Bewertungsverfahren
profitieren können.
Vorschlag für die Aktion 72: Harmonisierung der Versuchsnormen für krebsbekämpfende
Medikamente
Vorbehaltlich der bevorstehenden Annahme der Vorschläge der Kommission zu den Medikamenten
aus dem Bereich Hochtechnologie/Biotechnologie durch den Rat kann gesagt werden, daß die neuen
krebsbekämpfenden Medikamente von gemeinsamen Bewertungsverfahren in den verschiedenen
Mitgliedstaaten profitieren könnten, wodurch auch ihr praktischer Einsatz beschleunigt werden
dürfte. Neben diesem Effekt der beschleunigten Vermarktung liegt es auf der Hand, daß sich für die
pharmazeutische Industrie eine Investition auf dem großen europäischen Markt viel besser lohnen
würde und daß auch Investitionen in weniger verbreitete Krankheiten ihren Wert hätten. Außerdem
ist es auf einer multinationalen zentralisierten Grundlage wesentlich einfacher, die benötigten
Fachleute zu finden.
III. GRUNDLAGENFORSCHUNGEN IM BEREICH DER KREBSERKRANKUNGEN
Bis vor kurzem waren beim Menschen keine krebserzeugenden Viren bekannt, was um so
erstaunlicher war, als es bei den Tieren viele solcher Viren gab, z. B. die Leukosen (Drüsengeschwül-
ste) beim Geflügel, bei Rindern oder Katzen, die seit Beginn des Jahrhunderts bekannt sind. Seit 1908
konnten die Dänen Ellermann und Bang den ansteckenden Charakter der erythroblastischen
Leukämie bei Geflügel nachweisen, und im Jahre 1917 konnte der Deutsche Rous den ersten Beweis
für die direkte Wirkung eines Virus erbringen, der in ein Sarkom bei einem Huhn eindrang
(Rous-Sarkom). Rous stieß jedoch mit seiner Entdeckung auf soviel Ungläubigkeit, daß er den
Nobelpreis erst 50 Jahre später erhielt!
Bei der Erforschung der Genome einiger dieser krebserregenden Viren (Retrovirus) konnten Gene
entdeckt werden, die für die Krebsbildung verantwortlich sind, nämlich die krebserzeugenden Viren,
die nach ihrer Einnistung im Genom der Zellen des befallenen Tieres die Tumorbildung auslösen
können.
Diese Ergebnisse haben zu einer Wiederbelebung des Interesses an der Erforschung der krebserre-
genden Viren für die Menschen geführt. Verschiedene Beobachtungen aus neuerer Zeit zeigen die
häufige Anwesenheit eines Virus bei Krebserkrankungen. Dieser Virus müßte demnach entweder die
unmittelbare Ursache oder ein begünstigender Faktor für die Krankheit sein. Als Beispiel für diesen
mehr oder weniger direkten Zusammenhang läßt sich folgendes anführen: die Beziehungen zwischen
Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses und der äußeren Geschlechtsorgane und dem Virus für
Papillome beim Menschen, die Beziehungen zwischen Leukämieerkrankungen mit T-Zellen-Lym-
phomen und den Viren HTLV 1 und 2 sowie schließlich die Beziehungen zwischen Leberkrebs und
dem Virus der Hepatitis B.
Im Jahr 1976 entdeckte der französische Forscher Dominique Stehelin (J) in Zusammenarbeit mit
einem amerikanischen Forscherteam im Genom normaler tierischer und menschlicher Zellen Gene,
deren Codefolge den von krebserzeugenden Retroviren nicht unähnlich ist. Diese Entdeckung machte
(*) D. Stehelin, V. E. Varmus, J. M. Bishop Sc P. K. Vogt, 1976, DNA related to the transforming gene(s) of
avian sarcoma virus is present in normal avian DNA, Nature 260, 170 — 173.
Nr. C 50/54 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 26. 2. 87
eine völlig neue Betrachtung der Mechanismen der Krebsentstehung erforderlich. Im Jahr 1982 wies
eine Gruppe von amerikanischen Forschern unter der Leitung des Spaniers M. Barbacid (*) nach, daß
die Aktivierung eines menschlichen Onkogens (verantwortlich für einen Blasenkrebs) auf eine
Mutation einer Aminosäure eines Onkogens zurückzuführen war, und 1983 wies dasselbe Labor
nach, daß das bei einer Ratte erzeugte Mammakarzinom auf eine chemische Substanz zurückzuführen
war, die auf eine bestimmte Mutation eines Onkogens zurückzuführen war, die immer bei der gleichen
Aminosäure stattfindet. Die Erforschung der genetischen Aspekte des Krebs im Anfangsstadium muß
in Zukunft ausgeweitet werden.
Vorschlag für die Aktion 73: Kofinanzierung der Erforschung des Genoms und der menschlichen
Onkogene durch die Europäische Gemeinschaft
Diese Aktion wird von der Kommission im Programm über voraussagende Medizin (1987 — 1989)
vorgeschlagen werden, das dem Rat Anfang 1987 vorgelegt wird. Die Zell-Onkogene haben bei der
Steuerung der Zellteilung und Zelldifferenzierung wichtige normale Funktionen. Ein Tumor kann
also auch durch äußere Störungen verursacht werden, z. B. durch den Erwerb eines Virus-Onkogens,
die Mutation eines Onkogens der Zelle, einen Chromosomenbruch, durch den ein Onkogen von
seinem Steuersystem auf der DNS-Kette getrennt wird, sowie durch jede andere Störung des
Steuersystems eines Onkogens.
Derzeit sind mehr als 25 Onkogene bekannt, deren genetischer Code sich in bestimmten Tumoren,
z. B. Leukämien oder Lymphomen, wiederfindet. Dieser Tatsache kommt eine gewisse praktische
Bedeutung zu, denn je nach Onkogen kann die Prognose mehr oder weniger günstig ausfallen. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt konnte für etwa 350 von über 50 000 menschlichen Genen die Codefolge
bestimmt werden, davon sind 80 Gene pathologisch. Man kann sich also eine ungefähre Vorstellung
davon machen, wieviel Arbeit noch zu leisten ist, bevor die Gesamtheit des menschlichen Genoms
erforscht ist. Die Bedeutung und der Umfang der zur Durchführung eines solchen Vorhabens nötigen
Mittel läßt sich ohne weiteres mit der Eroberung des Mondes vergleichen.
Diese enorme Arbeit könnte man fast als Routinearbeit einstufen, wenn rifcht die technischen
Innovationen (automatische Erstellung der Kode-Sequenz) eine so große Rolle spielen würden, da die
zur Zeit angewandten manuellen Methoden für eine Arbeit dieses Ausmaßes zu langsam sind.
Das Problem der Steuerung der Expression von Onkogenen ist genauso wichtig wie die Inventur des
Genoms und ohne Zweifel leichter durchzuführen. Es können zahlreiche Modelle untersucht werden,
angefangen bei den einfachsten (so besitzen z. B. die Hefen mehrere Onkogene, die durch Hybridation
mit den entsprechenden Genen von Säugetieren nachgewiesen werden konnten).
Ein weiterer Ansatz besteht in der Erforschung von genetischen Markierungen, die in Verbindung mit
bestimmten pathologischen Befunden auftreten. So besteht z. B. eine direkte Beziehung zwischen dem
HLA-System, dessen Erforschung dem französischen Wissenschaftler Jean Dausset den Nobelpreis
einbrachte, und dem Speiseröhrenkrebs der Fischer in der Region von Kanton. Man kann wohl
annehmen, daß andere Markierungen (z. B. der Polymorphismus von Restriktionsfragmenten) noch
interessantere genetische Zusammenhänge mit der Krebspathologie aufzeigen werden.
Vorschlag für die Aktion 74: Kofinanzierung von Forschungen über Nukleinsäuresonden durch die
Europäische Gemeinschaft
Diese Aktion wird im Vorschlag zum Programm im Bereich der voraussagenden Medizin
(1987—1989) enthalten sein.
Voraussetzung für die praktische Verwertung der Daten über das menschliche Genom ist die
Bereitstellung von geeigneten Instrumenten für den Nachweis der Anwesenheit eines bestimmten
Gens: die Nukleinsäure-Sonden.
Eine solche Sonde ist ganz einfach die Kopie eines Gens, die durch ein Radio-Element oder ein anderes
geeignetes System markiert wird. Diese Sonde hat eine sehr starke Affinität zur komplementären
genetischen Information und schließt sich dieser auf eine besondere Art und Weise an, die den
Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit eines Gens erbringt.
Solche Systeme können schon erfolgreich für bestimmte Gene eingesetzt werden, ihr Einsatzbereich
muß jedoch ausgedehnt werden, vor allem müssen die Einsatztechniken einfacher gestaltet werden, da
zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Systeme nur von spezialisierten Laboratorien, nicht aber von
normalen klinischen Labors eingesetzt werden können. Sie können auch die Feststellung des Genoms
eines Virus in einer Zelle ermöglichen und ermöglichen so die Diagnose der Anwesenheit von
Papillom-Viren in den Zellen des Gebärmutterhalses noch im präkanzerösen Stadium.
(]) Reddy E. P., Reynolds R. K., Santos E. & Barbacid M., 1982, A point mutation responsible for the
acquisition of transforming properties by the T24 human bladder Carcinoma antigen, Nature 300,
149 — 152.
26. 2. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 50/55
Die Europäische Gemeinschaft wird sich also an multidisziplinären Langzeitforschungen beteiligen,
in denen unter anderem die Zusammenarbeit von Ärzten und Biologen in fast allen Bereichen der
Grundlagenwissenschaften einbegriffen ist; des weiteren sind die Beteiligung von Elektronik-Spezia-
listen und der Einsatz von Datenverarbeitung vorgesehen. Es ist das erste Mal, daß ein Integrations-
versuch solchen Ausmaßes (multinational, multidisziplinär, multisektoral) als gemeinsame Aktion
durchgeführt wird.
Die Fachleute weisen mit vollem Recht darauf hin, daß dieser oder jener Aspekt intensiver behandelt
werden müßte. Wir haben nebenbei einige dieser Aspekte genannt: Ernährung, präklinische
Pharmakologie, Virologie — um nur einige zu nennen. Dieses Krebsforschungsprogramm kann daher
in nur ein paar Jahren nicht alle seine Ziele erreichen, aus diesem Grunde ist seine Fortsetzung über
1989 hinaus unbedingt erforderlich.
SCHLUSSFOLGERUNG
Wenn sämtliche Vorschläge des vorliegenden Aktionsplans 1987 — 1989 angenommen würden,
könnte das Programm „Europa gegen den Krebs" zweifelsohne Fortschritte in der Krebsbekämpfung
bewirken. Es liegt jedoch auf der Hand, daß während der ersten drei Jahre der Programmdurchfüh-
rung nur ein Anfang gemacht werden kann. Im Hinblick auf eine Festigung und Untermauerung der
verzeichneten Ergebnisse wird es notwendig sein, die Aktion auch nach 1989 weiterzuführen.
Voraussetzung wäre selbstverständlich, daß während dieser ersten drei Jahre eine Bewertung der
eingeleiteten Aktionen sowie der erzielten Resultate vorgenommen wird.
Aktion 75: Regelmäßige Bewertung des vorliegenden Aktionsplans 1987—1989 mit dem Europäi-
schen Ausschuß der Krebsforscher und Erstellung einer Gesamtbilanz im Jahr 1989
Mit Unterstützung des Europäischen Ausschusses der Krebsforscher wird eine regelmäßige Bewer-
tung des vorliegenden Aktionsplans 1987— 1989 vorgenommen. 1989 wird eine Gesamtbilanz
erstellt, die dann dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß
vorzulegen ist.
Die gesamten 75 Aktionen bzw. vorgeschlagenen Aktionen, die in dem Aktionsplan 1987 — 1989
enthalten sind, erläutern den Beitrag der Europäischen Gemeinschaft zur Durchführung des
Programms „Europa gegen den Krebs".
Auf dem Gebiet der Krebsvorbeugung (Aktionen oder vorgeschlagene Aktionen 1 bis 33) wird der Rat
ersucht, die bereits eingeleiteten oder ab 1987 einzuleitenden Aktionen zur Kenntnis zu nehmen, und
er wird aufgerufen, die Vorschläge für Aktionen, die ihm im Zeitraum 1987 — 1989 vorgelegt
werden, so schnell wie möglich anzunehmen. Dies folgt direkt aus der am 23. Juli 1986
angenommenen Entschließung über ein Programm der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich der
Vorbeugung (J).
Im Bereich der Krebsforschung (Aktionen oder vorgeschlagene Aktionen 57 bis 74) wird der Rat
ebenfalls ersucht, die bereits eingeleiteten oder ab 1987 einzuleitenden Maßnahmen zur Kenntnis zu
nehmen, und er wird aufgerufen, die Vorschläge für Aktionen, die ihm bereits vorgelegt worden sind
(Vorschlag Gesundheitsforschung) (2), oder die, die ihm bald vorgelegt werden (Vorschlag für ein
Forschungsprogramm auf dem Gebiet der vorhersagenden Medizin), so schnell wie möglich
anzunehmen.
Der Rat wird schließlich aufgerufen, den anliegenden Vorschlag für einen Beschluß über die Bereiche
„Aufklärung der breiten Öffentlichkeit" und „Ausbildung des im Gesundheitswesen tätigen Personals
des Programmes ,Europa gegen den Krebs'" so schnell wie möglich anzunehmen.
0) ABl. Nr. C 184 vom 23. 7. 1986, S. 19.
(2) KOM(86) 549 endg. vom 29. Oktober 1986.
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