Avis juridique important
Richtlinie 80/1189/EWG des Rates vom 4. Dezember 1980 zur technischen Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG betreffend gefährliche Stoffe infolge des Beitritts der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften
Amtsblatt Nr. L 366 vom 31/12/1980 S. 0001 - 0029
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0019
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 2 S. 0010
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0019
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0092
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0092
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RICHTLINIE DES RATES
vom 4 . Dezember 1980
zur technischen Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG betreffend gefährliche Stoffe infolge des Beitritts der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften
( 80/1189/EWG )
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf die Beitrittsakte von 1979 , insbesondere auf Artikel 146 ,
in der Erwägung , daß die Anlagen I bis IV der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27 . Juni 1967 zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung , Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ( 1 ) in der Fassung vor allem der Richtlinien der Kommission 76/907/EWG ( 2 ) und 79/370/EWG ( 3 ) und zuletzt geändert durch die Richtlinie 79/831/EWG des Rates ( 4 ) , dadurch zu ändern sind , daß die griechische Fassung für die Bezeichnungen der gefährlichen Stoffe und für die sonstigen für die Kennzeichnung dieser Stoffe vorgeschriebenen Ausdrücke eingefügt wird -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :
Artikel 1
Die in den Anlagen I bis IV enthaltenen griechischen Texte werden in die Anlagen I bis IV der Richtlinie 67/548/EWG jeweils eingefügt .
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen vor dem 1 . Januar 1981 die erforderlichen Rechtsvorschriften , um dieser Richtlinie nachzukommen . Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis .
Sie wenden diese Vorschriften ab dem Beitritt der Republik Griechenland an .
Artikel 3
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .
Geschehen zu Brüssel am 4 . Dezember 1980 .
Im Namen des Rates
Der Präsident
J . BARTHEL
( 1 ) ABl . Nr . 196 vom 16 . 8 . 1967 , S . 1 .
( 2 ) ABl . Nr . L 360 vom 30 . 12 . 1976 , S . 1 .
( 3 ) ABl . Nr . L 88 vom 7 . 4 . 1979 , S . 1 .
( 4 ) ABl . Nr . L 259 vom 15 . 10 . 1979 , S . 10 .
ANLAGE I : siehe ABl .
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