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Richtlinie 82/877/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer
Amtsblatt Nr. L 369 vom 29/12/1982 S. 0036 - 0036
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 09 Band 1 S. 0134
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 09 Band 1 S. 0134
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RICHTLINIE DES RATES
vom 21. Dezember 1982
zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer
(82/877/EWG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 99 und 100,
auf Vorschlag der Kommission (1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Nach der Richtlinie 72/464/EWG (4), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/2/EWG (5), wird der Übergang von einer Harmonisierungsstufe zur folgenden vom Rat auf Vorschlag der Kommission beschlossen.
Die mit der Richtlinie 77/805/EWG (6) eingeleitete zweite Harmonisierungsstufe läuft am 31. Dezember 1982 aus.
Die während einer dritten Stufe anzuwendenden besonderen Kriterien sind Gegenstand eines Richtlinienvorschlags der Kommission (7).
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme am 25. Februar 1981 (8) abgegeben; das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme noch nicht abgegeben.
Unter diesen Umständen erweist es sich erneut als notwendig, die zweite Stufe für einen ausreichend langen Zeitraum zu verlängern, damit das Europäische Parlament Stellung nehmen und der Rat über die Durchführungsbestimmungen einer dritten Harmonisierungsstufe beschließen kann -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 10a Absatz 1 der Richtlinie 72/464/EWG wird das Datum »31. Dezember 1982" durch das Datum »31. Dezember 1983" ersetzt.
Artikel 2
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1982.
Im Namen des Rates
Der Präsident
O. MÖLLER
(1) ABl. Nr. C 310 vom 27. 11. 1982, S. 5.
(2) Stellungnahme vom 17. 12. 1982 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3) Stellungnahme vom 15. 12. 1982 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(4) ABl. Nr. L 303 vom 31. 12. 1972, S. 1.
(5) ABl. Nr. L 5 vom 9. 1. 1982, S. 11.
(6) ABl. Nr. L 338 vom 20. 12. 1977, S. 22.
(7) ABl. Nr. C 264 vom 11. 10. 1980, S. 6.
(8) ABl. Nr. C 138 vom 9. 6. 1981, S. 47.
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