Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 11. April 1989. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - FREIER WARENVERKEHR - VERBOT DER EINFUHR VON FLEISCHZUBEREITUNGEN, DIE MEHR ALS EINE BESTIMMTE MENGE SPEISEGELATINE ENTHALTEN. - RECHTSSACHE 52/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 01137
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlussanträge am 11 . April 1989 vorgetragen (*). Er hat beantragt, festzustellen, daß das Königreich Belgien seine Verpflichtungen aus Artikel 3O EWG-Vertrag verletzt hat und ihm die Kosten aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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