Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 19. April 1989. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH DER NIEDERLANDE. - VERTRAGSVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATS - PFLICHT ZUM ANSCHLUSS AN EINE KONTROLLEINRICHTUNG IM HINBLICK AUF DIE EIN- UND AUSFUHR VON VERMEHRUNGSGUT. - RECHTSSACHE 43/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 01649
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Francis G . Jacobs hat seine Schlussanträge am 19 . April 1989 vorgetragen (*). Er ist zu der Ansicht gelangt, der Gerichtshof solle für Recht erkennen, daß das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Verordnungen Nrn . 234/68 und 2358/71 sowie - in bezug auf Saatkartoffeln - aus den Artikeln 30 und 34 EWG-Vertrag verstossen hat, daß es für die Einfuhr, die Ausfuhr und das Angebot zur Ausfuhr von Vermehrungsgut für landwirtschaftliche Pflanzen, für Gemüse - und Gewürzpflanzen und für Obstbäume und bestimmte andere Bäume den Anschluß an eine nationale Überwachungsstelle vorgeschrieben hat; ausserdem sollten den Niederlanden die Kosten des Verfahrens auferlegt werden .
(*) Originalsprache : Englisch .
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