Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 26. Mai 1989. - FORD ESPANA SA GEGEN ADMINISTRACION DE ADUANAS DEL ESTADO ESPANOL. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: AUDIENCIA TERRITORIAL DE VALENCIA - SPANIEN. - FREIER WARENVERKEHR - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - FUER DIE ZOLLABFERTIGUNG VON WAREN IN DEN GESCHAEFTSRAEUMEN DES IMPORTEURS ERHOBENER BETRAG. - RECHTSSACHE 170/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 02305
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Francis G . Jacobs hat seine Schlussanträge am 26 . Mai 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen :
"1)Eine innerstaatliche Abgabe, die im Verhältnis zum angemeldeten Wert der aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren berechnet und bei den Importeuren dieser Waren erhoben wird, für die die Zollabfertigung auf ihrem Firmengelände durchgeführt wird, stellt eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll dar, die in Spanien seit dem 1 . März 1986 gemäß den Artikeln 9 und 13 EWG-Vertrag in Verbindung mit Artikel 35 der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals verboten ist .
2)Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt, ohne daß es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung durch die Gesetzgebung oder ein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste ."
(*) Originalsprache : Englisch .
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