Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 28. Juni 1989. - AMMINISTRAZIONE DELLE FINANZE DELLO STATO GEGEN SOCIETA POLITI & CO SRL (IN LIQUIDATION). - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: CORTE D'APPELLO DI VENEZIA - ITALIEN. - GEBUEHREN FUER VIEHSEUCHENRECHTLICHE KONTROLLEN BEI DER EINFUHR VON SCHWEINEFLEISCH AUS DRITTLAENDERN. - RECHTSSACHE 214/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1989 Seite 02785
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Francis G . Jacobs hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 28 . Juni 1989 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen :
"Artikel 9 der Richtlinie 64/433/EWG des Rates in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung Nr . 121/67/EWG des Rates sieht im Hinblick auf gesundheitsbehördliche und Genusstauglichkeitskontrollen von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweinefleisch, das in der Zeit von 1971 bis 1974 aus Drittländern eingeführt wurde, eine Ausnahme vom Verbot der Erhebung von Gebühren für gesundheitsbehördliche Kontrollen vor, soweit dies erforderlich ist, um eine nichtdiskriminierende Behandlung der Wirtschaftsteilnehmer, die diese Erzeugnisse im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr auf den Markt gebracht haben und deshalb Gebühren für die gesundheitsbehördlichen Kontrollen im Ausgangsmitgliedstaat zu zahlen hatten, einerseits und derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die Einfuhren aus Drittländern vorgenommen haben, andererseits zu gewährleisten, vorausgesetzt, daß diese Gebühren die tatsächlichen Kosten der Kontrollen nicht übersteigen ."
(*) Originalsprache : Englisch .
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