Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 13. März 1990. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH BELGIEN. - VERTRAGSVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATES - KUERZUNG DES GEHALTS DER ZU DEN EUROPAEISCHEN SCHULEN ABGEORDNETEN LEHRKRAEFTE. - RECHTSSACHE C-6/89.
Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-01595
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 13 . März 1990 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen,
dem Antrag der Kommission stattzugeben und dementsprechend festzustellen, daß das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen hat, indem es Artikel 2 der Königlichen Verordnung Nr . 471 vom 24 . Oktober 1986 erlassen hat, wonach das Wartegeld oder der Wartegeldzuschuß für das zu den Europäischen Schulen abgeordnete Lehrpersonal unter Umständen, die dem Haushalt der Gemeinschaft eine zusätzliche Belastung auferlegen, um 50 % gekürzt wird, und dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen .
(*) Originalsprache : Französisch .
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