Wichtiger rechtlicher Hinweis
Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 16. April 1991. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN ITALIENISCHE REPUBLIK. - VERTRAGSVERLETZUNG - EURATOM-RICHTLINIEN - NICHTDURCHFUEHRUNG INNERHALB DER VORGESCHRIEBENEN FRISTEN. - RECHTSSACHE C-246/88.
Sammlung der Rechtsprechung 1991 Seite I-02049
Pub.RJ Seite Pub somm
Schlußanträge des Generalanwalts
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Generalanwalt Walter Van Gerven hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 16. April 1991 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, der Klage der Kommission stattzugeben und der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(* )Originalsprache: Niederländisch.
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