StbSt (R) 1/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 19. Juli 2007 in dem berufsgerichtlichen Verfahren gegen den ehemaligen Steuerberater wegen Berufspflichtverletzung - 2 - Der Senat f374r Steuerberater- und Steuerbevollm344chtigtensachen beim Bun-desgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Richter Basdorf, die Richter H344-ger und Prof. Dr. J344ger sowie die Steuerberater Dr. Gro337e-Hokamp und Heuermann am 19. Juli 2007 beschlossen: Das Verfahren wird eingestellt. Der ehemalige Steuerberater hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. G r 374 n d e 1 Der Beschwerdef374hrer war als Steuerberater bestellt. Im vorliegenden Verfahren hat das Landgericht Berlin auf die Ausschlie337ung des Steuerbera-ters aus dem Beruf erkannt. Das Kammergericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Steuerberaters verworfen. Hiergegen hat der Steuerberater Revision eingelegt. Der Steuerberater hat durch schriftliche Erkl344rung vom 28. Febru-ar 2007 gegen374ber der Steuerberaterkammer Berlin zum Ablauf des 31. M344rz 2007 nach 247 45 Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf seine Bestellung als Steu-erberater verzichtet, womit seine Bestellung als Steuerberater erloschen ist. 2 - 3 - Danach ist das Verfahren, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, nach 247 125 Abs. 3 Nr. 1 StBerG einzustellen. 3 Die Kostenentscheidung folgt aus 247 148 Abs. 1 Satz 2 StBerG. 4 Basdorf H344ger J344ger Gro337e-Hokamp Heuermann
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