Nr. C 68/22 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 16. 3. 87
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des
Rates zu einer Aktion der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Telekommunikation (RACE)" (x)
(87/C 68/11)
Der Rat beschloß am 17. November 1986, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198
des EWG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: „Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zu einer Aktion der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Telekommunikation
(RACE)".
Die Fachgruppe Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen war mit der Vorbereitung der
Arbeiten beauftragt. Im weiteren Verlauf der Arbeiten bestellte der Wirtschafts- und Sozialausschuß
Herrn Nierhaus zum Hauptberichterstatter.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 242. Plenartagung (Sitzung vom 17. Dezember 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
I. Einleitung
1. Mit dem Vorschlag einer Verordnung des Rates zu
einer Aktion der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Telekom-
munikation (RACE) wird die im wesentlichen seit Mitte
1983 begonnene Politik in der Forschung und Entwicklung
im Bereich der Telematik auf Gemeinschaftsebene in einem
umfassenden Programm strukturiert und verstärkt fortge-
führt. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat sich in
diesem Zusammenhang mehrfach zu einzelnen Aspekten und
Vorhaben geäußert, zuletzt am 17. September 1986 mit einer
Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des
Rates über die koordinierte Einführung des diensteintegrie-
renden Fernmeldenetzes (ISDN) in der Europäischen
Gemeinschaft* (2).
Über das umfassende, längerfristige Vorhaben eines For-
schungs- und Entwicklungsprogramms auf dem Gebiet der
Telekommunikationstechnologien (RACE) hat die Kommis-
sion im März 1985 (Dok. KOM(85) 145) berichtet und
zugleich den Vorschlag für einen Ratsbeschluß über eine
vorbereitende Aktion vorgelegt (RACE-Definitionsphase,
Dok. KOM(85) 113). Zu beiden Dokumenten hat der
Wirtschafts- und Sozialausschuß im vorigen Jahr Stellung
genommen (3) und damit auch seine grundsätzliche Unter-
stützung des Vorhabens zum Ausdruck gebracht.
2. Der vorliegende Verordnungsentwurf soll einen Inno-
vationsschub bewirken zur Schaffung einer starken Stellung
der Telekommunikationsindustrie und der von diesen Ent-
wicklungen abhängigen Dienstleistungsindustrie auf dem
Weltmarkt. Eine wichtige Voraussetzung dafür und zugleich
eine gewaltige politische, technologische und finanzielle
Herausforderung ist die schrittweise Einführung der inte-
grierten BreitbandkommunikatiQn mit gemeinschaftsweiten
Diensten bis zur Mitte der 90er Jahre. Dafür sind Mittel aus
dem Gemeinschaftshaushalt in Höhe von 800 Millionen
ECU vorgesehen.
II. Generelle Bemerkungen
Der Ausschuß unterstützt das Vorhaben der Kommission
und den Verordnungsentwurf nachdrücklich. Er läßt sich
dabei im wesentlichen von folgenden Tatsachen und Über-
legungen leiten:
(>) ABl. Nr. C 304 vom 28. 11. 1986, S. 2.
(2) ABl. Nr. C 328 vom 26. 12. 1986.
(3) ABl. Nr. C 188 vom 29. 7. 1985.
1. Das Fernmeldewesen hat für die Entwicklung der
Wirtschaft in der Gemeinschaft eine Schlüsselfunktion. Die
industrielle Produktion der Netzkomponenten von der Her-
stellung hochintegrierter Schaltungen über die Kommunika-
tionssoftware bis zu den Endgeräten beeinflußt direkt die
Weiterentwicklung der Bürokommunikation und die Infor-
mationsdienste, die insgesamt die entscheidenden Wachs-
tumsbereiche mit Raten von 8 bis 10 % in der Wirtschaft der
Gemeinschaft darstellen.
2. Nur wenn es gelingt, die zur Zeit noch gute Ausgangs-
position der Gemeinschaft gegenüber den Vereinigten Staa-
ten und Japan bei den Exporten im Bereich des Fernmelde-
wesens zu behaupten, können die davon abhängigen Arbeits-
plätze in der Gemeinschaft erhalten und aufgestockt werden.
Die voraussichtlichen Investitionen von 500 Milliarden ECU
im nächsten Jahrzehnt für die Schaffung der Telekommuni-
kationsinfrastruktur einschließlich der Dienste und der End-
geräte werden nur insoweit in Europa neue Arbeitsplätze
schaffen, wie es gelingt, sich im internationalen Wettbewerb
zu behaupten. Andernfalls werden diese Arbeitsplätze in
anderen Teilen der Welt geschaffen, wobei sich der Ratio-
nalisierungsdruck durch die entsprechenden Importe der
High-Tech-Ausrüstung noch zusätzlich arbeitsplatzvernich-
tend auswirken würde.
3. In der zukünftigen Informationsgesellschaft wird die
internationale Wettbewerbsfähigkeit auf nahezu allen Ge-
bieten durch die Herstellung eines günstigen Preis-Lei-
stungs-Verhältnisses in der Produktion mit Hilfe der moder-
nen Informations- und Kommunikationstechnologien ab-
hängen.
4. Nur durch die Überwindung der Zersplitterung der
Telematikindustrie in einzelstaatliche Märkte mit ihren
angebots- und nachfragehemmenden Folgen kann ein gün-
stiges Preis-Leistungs-Verhältnis erreicht werden und damit
eine tragfähige internationale Wettbewerbsfähigkeit. Dazu
kann RACE einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn die
vorgesehenen Finanzmittel konsequent auf solche Entwick-
lungen gelenkt werden, die die größte Integrationswirkung
erwarten lassen.
III. Anmerkungen im einzelnen
1. Das Programm RACE ergänzt das ESPRIT-Vorhaben
in sinnvoller Weise. Während ESPRIT schwerpunktmäßig
die Weiterentwicklung der technologischen Grundlagen der
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Mikroelektronik und ihre Anwendung in der Verwaltung
und der Fertigung fördern soll, liegt bei RACE der Schwer-
punkt in der Forschung und Entwicklung der Kommunika-
tionstechnologie mit dem Ziel, den Aufbau eines leistungs-
fähigen gemeinschaftsweiten integrierten Breitbandnetzes zu
unterstützen. Es gibt jedoch auch F + E-Bereiche in den
Programmen, bei denen Überschneidungen denkbar sind
(zum Beispiel einzelne Vorhaben, die im Teil II der Defini-
tionsphase enthalten sind). Der Ausschuß hält deshalb eine
eindeutige Beschreibung der jeweiligen Ziele und Aufgaben
der unterschiedlichen Projekte für erforderlich. Er begrüßt in
diesem Zusammenhang besonders den vorgesehenen Infor-
mationsaustausch zwischen den Experten der verschiedenen
Projekte, um die jeweiligen Arbeitsergebnisse der angrenzen-
den Vorhaben unmittelbar nutzen zu können.
2. Der Ausschuß weist besonders auf das Problem der
enormen Anfangsinvestitionen hin, die von den Netzbetrei-
bern und Dienstleistungsanbietern bei Aufbau eines inte-
grierten Breitbandnetzes aufzubringen sind. Hier sollten
besondere Überlegungen angestellt werden, um einerseits die
Entwicklungen in allen Regionen der Gemeinschaft mög-
lichst im Gleichschritt zu ermöglichen, ohne andererseits die
Steuerzahler oder die Endbenutzer in unangemessener Weise
mit den Entwicklungskosten zu belasten.
3. Es sollte auch geprüft werden, ob die Werbung und
Information für die integrierten Breitbanddienste in bezug
auf die neuen und die Verbesserung bereits bestehender
Dienste schon heute verstärkt werden können. Das betrifft
sowohl den privaten als auch den geschäftlichen Bereich,
denn die Kostengestaltung wird wesentlich abhängen von der
Akzeptanz und damit der Anzahl der Nutzer.
4. Der Ausschuß weist auch in diesem Zusammenhang
nochmals darauf hin, daß die vorhersehbaren sozialen
Auswirkungen der Errichtung integrierter Breitbandnetze
bereits parallel zu der technologischen Weiterentwicklung
erforscht und Lösungswege von der Kommission bedacht
werden sollten, wenn sie auch wegen der Komplexität dieses
technologischen Wandels derzeit nur ansatzweise zu erken-
nen sind. Dabei geht es um
— die quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die
einzelnen Arbeitsplätze und auf den Arbeitsmarkt insge-
samt in der Gemeinschaft;
— die rechtzeitige Aus- und Fortbildung der benötigten
Fachkräfte;
— den Schutz personenbezogener Daten und des geistigen
Eigentums zum Beispiel an der Software-Entwicklung;
— den Bedarf für die neuen Dienste im privaten Bereich
(BTx, Kabelfernsehen, Bildtelefon) und die möglichen
Auswirkungen auf das Zusammenleben der Menschen.
Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 1986.
4 .1 . Bei schon vorhandenen oder zukünftigen Program-
men in diesem Zusammenhang sollte eine laufende Abstim-
mung erfolgen, um eine enge Verbindung zwischen tech-
nisch-ökonomischen Entwicklungen und sozialen Problem-
lösungen zu gewährleisten.
5. Der Ausschuß unterstreicht die Notwendigkeit, das
besondere Augenmerk auf die Probleme zu lenken, die sich
aus der schrittweisen Umstellung von der analogen Über-
mittlungstechnologie über schmalbandige digitale Netze bis
zur generellen Einführung von Breitbandnetzen ergeben.
Nur wenn die Probleme einer leistungsfähigen Übertragungs-
software und der entsprechenden Schnittstellennormierung
vorrangig in Angriff genommen werden, kann nach Auffas-
sung des Ausschusses der vorgesehene Zeitplan bis 1995
eingehalten werden.
6. Der Ausschuß bedauert in diesem Zusammenhang
außerordentlich, daß auf der letzten Sitzung des Binnen-
marktrates der Gemeinschaft keine Einigung über einheitli-
che Normierungsvorhaben in den Informations- und Tele-
kommunikationstechnologien erzielt werden konnte. Er
fordert den Rat nachdrücklich auf, so schnell wie möglich
diese schon längst überfällige Voraussetzung für eine erfolg-
reiche Technologiepolitik der Gemeinschaft zu schaffen.
7. Der Ausschuß unterstreicht die Notwendigkeit, bei der
Vergabe der Aufträge besonders auch die Klein- und Mittel-
betriebe sowie die Universitäten zu berücksichtigen. Auch
die weniger entwickelten Regionen der Gemeinschaft sollten
wo immer möglich in die Förderung einbezogen werden, um
Disparitäten beim Aufbau gemeinschaftsweiter Dienste so
weit wie möglich zu vermeiden. In diesem Zusammenhang
sollte das Programm STAR verstärkt fortgeführt werden.
8. Eine Schlüsselfunktion für die erfolgreiche Durchfüh-
rung des ehrgeizigen Programms haben die nationalen
Fernmeldeverwaltungen, die weitgehend staatlich beeinflußt
und gelenkt sind. Die Europäische Gemeinschaft kann im
Rahmen eines solchen Vorhabens wie RACE nur Impulse
geben im Hinblick auf die Integration einzelstaatlicher
Anstrengungen. Entscheidend ist aber der politische Wille
aller Regierungen der Mitgliedstaaten, sich mit allen Kräften
für das gesetzte Ziel, nämlich die Schaffung eines funktions-
fähigen gemeinschaftsweiten diensteintegrierenden Breit-
bandnetzes bis 1995 einzusetzen und die vorhandenen
menschlichen und finanziellen Ressourcen für dieses Ziel zu
mobilisieren.
9. Der Ausschuß erwartet, daß auch er, neben Rat und
Parlament, die im Artikel 9 des Verordnungsvorschlags
vorgesehenen Berichte über das Programm erhält.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Alfons MARGOT
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