16. 3. 87 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 68/5
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des
Rates über die Gewährung einer finanziellen Hilfe für Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur" (x)
(87/C 68/05)
Auf seiner Tagung am 10. und 11. November 1986 nahm der Rat Kenntnis von der Absicht der
Kommission, einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bindung der verbleibenden Mittel
unter Kapitel 58 Artikel 581 des Haushalts für 1985 vor Ende dieses Jahres zu unterbreiten. Bei dieser
Gelegenheit beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß zu diesem „Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die Gewährung einer finanziellen Hilfe für Vorhaben der Verkehrs-
infrastruktur" um Stellungnahme zu ersuchen.
Die Befassung des Rates erfolgte mit Schreiben vom 18. November 1986, dem die vorgenannte
Kommissionsvorlage in drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) beilag. Da der Rat über diesen
Kommissionsvorschlag in der nächsten Verkehrsratstagung am 15. und 16. Dezember 1986 befinden
soll, führte er in seinem Stellungnahmeersuchen aus, daß er es angesichts dieses Sachverhaltes
begrüßen würde, wenn der Wirtschafts- und Sozialausschuß seine Stellungnahme zu diesem Thema im
Rahmen seiner November-Plenartagung verabschiedete.
Die mit den vorbereitenden Arbeiten zu diesem Thema vom Ausschußpräsidenten am 19. November
1986 beauftragte Fachgruppe Verkehr und Kommunikationsmittel (Artikel 22, 46 und 47 der
Geschäftsordnung) setzte in ihrer Sitzung am selben Tag eine Redaktionsgruppe mit folgender
Zusammensetzung ein: Berichterstatter: Herr Rouzier, Mitberichterstatter: die Herren Haas und
Masprone.
Der Kommissionsvorschlag stützt sich auf die Artikel 75 und 84 des Vertrages zur Gründung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wobei Artikel 75 die Anhörung des Ausschusses vor-
schreibt.
Die Fachgruppe Verkehr und Kommunikationsmittel nahm ihre Stellungnahme in ihrer 174. Sitzung
am 10. Dezember 1986 an. Den Bericht erstattete Her Rouzier.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 242. Plenartagung (Sitzung vom 16. Dezember 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
0. Vorbemerkungen
0.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß geht davon
aus, daß ihm der Rat für die Ausarbeitung einer Stellung-
nahme eine Frist setzen kann. Gemäß Artikel 198 des
Vertrages darf diese Frist jedoch nicht kürzer als zehn Tage
bemessen sein. Da das Stellungnahmeersuchen beim Präsi-
denten des Ausschusses erst am 19. November 1986 einging,
konnte diese Stellungnahme nicht mehr rechtzeitig für die
Plenartagung am 26. und 27. November 1986 erarbeitet
werden.
0.2. Überdies wurden dem Ausschuß die erforderlichen
Unterlagen nicht rechtzeitig in allen Amtssprachen zur
Verfügung gestellt. Der Ausschuß protestiert beim Rat gegen
solche Vorkommnisse, um so mehr, als sich diese schon
wiederholt ereignet haben.
1. Allgemeine Bemerkungen
1.1. Der Ausschuß entnimmt der Pressemitteilung über
die Ratstagung am 10. und 11. November 1986, daß der
Verkehrsrat auf dieser Tagung den „Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die Gewährung einer finanziellen
Unterstützung im Rahmen eines mittelfristigen Verkehrsin-
frastrukturprogramms" vom 27. Juni 1986 erörtert hat. Am
Schluß seiner Aussprache beauftragte der Rat den Ausschuß
der Ständigen Vertreter, den Verordnungsentwurf im Lichte
der Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des
Wirtschafts- und Sozialausschusses weiter zu prüfen und
insbesondere die Erörterung der Methode für die Gemein-
schaftsunterstützung von Vorhaben, die bestimmten Krite-
rien entsprechen, fortzusetzen.
1.2. In seiner Stellungnahme vom 18. September 1986 (2)
zu diesem Thema sprach sich der Ausschuß — wie bereits in
mehreren einschlägigen Stellungnahmen früheren Datums —
„für eine kohärente, auf klar umrissenen Zielen und Kriterien
basierende Gemeinschaftspolitik" aus. In seiner Stellungnah-
me vom 25. September 1985 (3) betonte der Ausschuß, daß
mit dem Ausbau des Netzes der Verkehrsinfrastruktur in der
Europäischen Gemeinschaft folgende Zielsetzungen ange-
strebt werden sollten:
— Senkung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
umweltbezogenen Kosten der Beförderung und Verbes-
serung der Produktivität der Verkehrsunternehmen;
— Erhaltung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Unternehmen am Weltmarkt über ein
internationales Schnellverkehrs- und Kommunikations-
netz;
(>) ABl. Nr. C 323 vom 16. 12. 1986, S. 4.
(2) ABl. Nr. C 328 vom 26. 12. 1986, Ziffer 1.5.
(3) ABl Nr. C 303 vom 25. 11. 1985.
Nr. C 68/6 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 16. 3. 87
— Angleichung der Lebensbedingungen in den weniger
entwickelten Regionen der Gemeinschaft an die in den
hochentwickelten Gebieten herrschenden Bedingun-
gen(x).
1.3. In seiner Stellungnahme vom 18. September 1986
bedauerte der Ausschuß jedoch, daß es dem Rat an politi-
schem Willen mangelt, eine kohärente, längerfristige
Gemeinschaftspolitik zu verabschieden, bei der nicht mehr
um jedes einzelne Vorhaben gefeilscht wird und die Mittel
nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip auf die einzelnen
Jahre verteilt werden.
1.4. Zu seinem Bedauern sieht der Ausschuß seine
Befürchtungen im zweifachen Sinn bestätigt: Im Rat kam zu
dem Kommissionsvorschlag vom Juni 1986 betreffend eine
mittelfristige Verkehrsinfrastrukturpolitik keine Einigung
zustande, und die Kommission wiederum schlägt jetzt vor,
die verbleibenden 90 Millionen ECU des Haushalts 1985 auf
15 Projekte zu verteilen, die auf alle Mitgliedstaaten mit
Ausnahme von Luxemburg verteilt sind.
1.5. In diesem Zusammenhang erinnert der Ausschuß
daran, daß seit 1982 die einschlägigen Mittel (insgesamt 260
Millionen ECU) unter der Haushaltslinie 581 aufgeführt
werden und sich wie folgt auf die einzelnen Laufzeitjahre
verteilen 10 Millionen ECU (1982), 15 Millionen ECU
(1983), 80 Millionen ECU (1984), 90 Millionen ECU (1985)
und 65 Millionen ECU (1986).
1.6. Die Haushaltsmittel für die Jahre 1982 bis 1984 —
insgesamt 105 Millionen ECU — wurden bereits ausgege-
ben. Die für das Jahr 1985 ausgewiesenen 90 Millionen ECU
bedeuten eine Steigerung der Ausgaben um 85,7%. Die
generelle Unzulänglichkeit der Mittel kann der Ausschuß
nicht beeinflussen; sie ist von vornherein ein Hemmschuh.
Daher möchte er erneut nachdrücklich darauf hinweisen,
daß die in den Haushaltsplan eingestellten Mittel auch für
ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden müssen.
1.7. Aus diesem Grunde befürwortet der Ausschuß die
Kommissionsvorlage, da sie das unverzichtbare Rechts-
te ABl. Nr. C 303 vom 25. 11. 1985.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 1986.
instrument darstellt, um die noch verfügbaren Mittel des
Budgets für diese Zwecke einzusetzen.
1.8. Der Rat muß dafür Sorge tragen, daß die Mitglied-
staaten im Falle einer Gemeinschaftsbeteiligung die
ursprünglich vorgesehenen nationalen Finanzmittel nicht
kürzen.
2. Besondere Bemerkungen
2.1. Ohne im einzelnen auf die von der Kommission
gemeinsam mit dem Ausschuß für Verkehrsinfrastruktur
getroffene Auswahl von Vorhaben eingehen zu wollen, stellt
der Ausschuß zu seiner Genugtuung fest, daß die Kommis-
sion sich bemüht hat, die Mittel ausgewogen auf den
Straßenverkehr (55%) und den Schienenverkehr (45%) zu
verteilen.
2.2. Der Ausschuß stellt ferner fest, daß die Kommission
eine gerechte Aufteilung der Mittel auf die vier Kategorien
von Vorhaben vorgenommen hat:
2.2.1. Arbeiten zur Verbesserung der Verbindungen mit
Gebieten in Randlage: 4 0 % .
2.2.2. Transitverbindungen: 34%.
2.2.3. Arbeiten auf Hauptverbindungen: 24%.
2.2.4. Sonstige Vorhaben: 2 % .
2.3. Nach Ansicht des Ausschusses wurde mit dieser
Mittelverteilung insgesamt eine Kompromißlösung gefun-
den, die der Rat baldmöglichst, in jedem Falle aber noch vor
Ende des Jahres, verabschieden sollte. Außerdem ersucht er
den Rat dringend, entsprechend seinem Beschluß vom
10. und 11. November 1986, die Verordnung über ein
mittelfristiges Infrastrukturprogramm zu Beginn des kom-
menden Jahres zu verabschieden, damit eine politische
Konzeption auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur ent-
wickelt werden kann, die nicht nur auf jeweils ein Haushalts-
jahr angelegt ist.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Alfons MARGOT
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