29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/45
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein gemein-
schaftliches Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung
1987-1991
(86/C 333/12)
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften beschloß am 12. August 1986, den Wirtschafts-
und Sozialausschuß gemäß 75 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsge-
meinschaft um Stellungnahme zu vorgenannter Vorlage zu ersuchen.
Die für die vorbereitenden Arbeiten des Ausschusses zu diesem Thema zuständige Fachgruppe
Energie, Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 7. November 1986 an.
Berichterstatter war Herr Roseingrave.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 241. Plenartagung (Sitzung
vom 27. November 1986) einstimmig folgende Stellungnahme:
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß ist trotz seiner nachstehenden Bemerkungen, die gebüh-
rendes Augenmerk verdienen, der festen Überzeugung, daß der Entwurf des Rahmenpro-
gramms für 1987-1991 ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer echten Wissenschafts- und
Technologiegemeinschaft ist.
Falls das Rahmenprogramm in der jetzt von der Kommission vorgeschlagenen Form verab-
schiedet wird, wird es ein Ausdruck des politischen Willens sein, den die Mitgliedstaaten
wiederholt bekundet haben, zuletzt in der Einheitlichen Europäischen Akte vom Dezember
1985, in der ein ganzes Kapitel der Verwirklichung der Technologiegemeinschaft gewidmet
ist.
Der Ausschuß ist davon überzeugt, daß das zweite Rahmenprogramm das wissenschaftliche
und technische Fundament der europäischen Industrie sowohl in den kleineren wie auch in den
größeren Ländern festigen sowie einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
Gemeinschaft auf den internationalen Märkten leisten und auf diese Weise den Lebensstan-
dard der Bürger der Gemeinschaft heben und den Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft
stärken sollte.
Der Ausschuß ist jedoch der Auffassung, daß die von der Kommission vorgeschlagene
Mittelausstattung für den Zeitraum 1987-1991 als absolutes Minimum für die Verwirklichung
der so feierlich bekundeten politischen Notwendigkeiten zu werten ist.
Daher ersucht der Ausschuß den Rat nachdrücklich, nicht durch kurzfristige finanzielle
Überlegungen Maßnahmen in Frage zu stellen, die für die Zukunft der Gemeinschaft von so
entscheidender Bedeutung sind.
1. Hauptziele und Strategie der Gemeinschaft im Be-
reich der Forschung und technologischen Entwick-
lung
1.1. Die Stärkung der wissenschaftlichen und techni-
schen Grundlagen der europäischen Industrie und die
Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähig-
keit sind Hauptziele einer Strategie für Forschung und
technologische Entwicklung, stellen aber für die Ent-
wicklung eines bürgernäheren Europas lediglich einen
Baustein dar. Grundlegende Voraussetzung eines sol-
chen Europas sind verbesserte Beschäftigungsmöglich-
keiten und eine erhöhte Lebensqualität der Bürger der
Gemeinschaft.
1.2. In diesem Zusammenhang verweist der Aus-
schuß auf seine Stellungnahme zu den Prioritäten für
Forschungsinitiativen der Gemeinschaft (!), in der er
unter den Ziffern 2.4.1 bis 2.4.6 auf die Zielsetzungen
der gemeinschaftlichen Forschung und Entwicklung
(F + E) eingeht.
(!) ABl. Nr. C 160 vom 1. 7. 1985.
1.3. Es bedarf eines weiter angelegten Konzepts für
Forschung und technologische Entwicklung (F 4- TE),
als es in der Kommissionsvorlage entwickelt wird, und
zwar sowohl um die sozialen Zielsetzungen der Euro-
päischen Gemeinschaft zu verwirklichen als auch weil
eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
von mehr als nur Forschungsarbeit abhängen. Diese
Ziele können nur dann erreicht werden, wenn so unter-
schiedlichen Elementen wie kulturellen und menschli-
chen Faktoren stärker Rechnung getragen wird bei
der Vermarktung der Forschungsergebnisse, bei den
Rechtsinstrumenten, in der Marktforschung sowie bei
der Einbeziehung der Arbeitnehmer und ihrer sektora-
len Interessen bei Planung, Durchführung und Ergebnis-
nutzung der F + TE.
Der Ausschuß bejaht die Auffassung der Kommission,
daß die F + TE auch der sozialen Entwicklung dienen
und infolgedessen der soziale Dialog in einem Pro-
gramm über Forschung und technologische Entwick-
lung einen besonderen Platz einnehmen muß. Allerdings
ist es der Kommission nicht gelungen, diese Zielvorstel-
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lung bei den acht Aktionslinien des Programms in prak-
tische Vorschläge umzusetzen.
1.4. Der sozialen Dimension der Europäischen Ge-
meinschaft, den sozialen Folgen des technologischen
Wandels und dem sozialen Potential der gemeinschaftli-
chen Aktivitäten auf dem Gebiet der neuen Technolo-
gien sollte in dem neuen Rahmenprogramm der Ge-
meinschaft für Forschung und technologische Entwick-
lung weitaus größeres Gewicht gegeben werden. Diese
sozialen Faktoren sollten ein wesentlicher Bestandteil
des Programms sein und bei der Festlegung der vorran-
gigen Aktivitäten berücksichtigt werden. In der Kom-
missionsvorlage kommt der Zusammenhang zwischen
der F + E, den sozialen Dimensionen des technolo-
gischen "Wandels und den Verbraucherfragen jedoch
nicht genügend zum Ausdruck.
1.5. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt
der Europäischen Gemeinschaft, ein zweites wichtiges
Ziel des neuen Rahmenprogramms, ist ohne spezifische
und nachhaltige Maßnahmen nicht möglich. Die Ver-
nachlässigung dieser Tatsache in der Kommissionsvor-
lage könnte dazu führen, daß sich die bestehenden
Unterschiede verschärfen anstatt sich zu verringern.
Grundkonzept für die praktische Umsetzung dieser
Maßnahmen sollte sein, daß zur Verwirklichung der
europäischen Einigung die wirtschaftlich schwächeren
Mitgliedstaaten ihre technologische Forschung soweit
ausbauen müssen, daß sie in ihrer Leistungsfähigkeit
näher an die wirtschaftlich stärkeren Migliedstaaten
herankommen. Dies hätte in den Leitlinien der Kommis-
sion für ein zweites Rahmenprogramm deutlich zum
Ausdruck gebracht werden sollen.
1.6. EinF- + TE-Programm, das die Wettbewerbsfä-
higkeit zu ihrem alleinigen Ziel macht, ist kurz- oder
mittelfristig nicht vertretbar. Die Wettbewerbsfähigkeit
trägt natürlich zum wirtschaftlichen Wohlergehen der
Gemeinschaft durch Erfolge im Welthandel bei, doch
darf darüber das andere primäre Anliegen — die Be-
schäftigung — nicht zu kurz kommen.
Wenn deshalb im vorgeschlagenen zweiten Rahmenpro-
gramm die Wettbewerbsfähigkeit als primäre Zielset-
zung vorgegeben wird, so sollte dies dahingehend präzi-
siert werden, daß mit der Anwendung der neuen Tech-
nologien die Hoffnung verbunden wird, neue Bedürfnis-
se zu marktfähigen Preisen abdecken zu können und
dadurch die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu begünsti-
gen. Die Hauptzielrichtung des ersten Rahmenpro-
gramms bestand darin, Wettbewerbsfähigkeit durch
Niedrighalten der Produktionskosten zu erreichen. Das
Schwergewicht lag dabei auf der Prozeßinnovation im
Gegensatz zur Produktinnovation.
1.7. In bezug auf EUREKA verweist der Ausschuß
auf die ausführliche Diskussion im Informationsbericht
seiner Fachgruppe Energie, Atomfragen und Forschung
über „Neue Technologien: Europäische F- + E-Ge-
meinschaft" (Dok. CES 851/85) und auf die in diesem
Bericht enthaltenen Schlußfolgerungen:
Die Vorschläge für die Europäische Technologiege-
meinschaft (ETG) und EUREKA müssen miteinander in
Einklang gebracht werden und müssen sich gegenseitig
ergänzen. Den ersten Anzeichen nach besteht die Gefahr
einer gegenseitigen Überschneidung. Eine unzulängliche
Koordinierung bei der Gestaltung der F + E könnte
zu einer unwillkommenen Entwicklung von EUREKA
führen, die ernstliche Ungleichgewichte hervorrufen
könnte.
Der Ausschuß betont die Leistungsfähigkeit von kleinen
und sektoriellen Forschungsinstituten in bezug auf In-
novation und Entwicklung neuer technologischer Er-
zeugnisse und Verfahren.
Die Gemeinschaft ist zwar bereits durch die Kommis-
sion in der Koordinierungsstelle von EUREKA vertre-
ten, doch ist durch eine Beteiligung der Kommission an
der Arbeit des EUREKA-Sekretariats eine noch umfas-
sendere Koordinierung zwischen ETG und EUREKA
gewährleistet.
Die Kommission sollte die volle Verantwortung für
die Koordinierung sämtlicher F- + TE-Vorhaben auf
europäischer Ebene tragen.
1.8. Um ihre Zielsetzung verwirklichen zu können,
muß die Gemeinschaftsstrategie darauf abzielen,
— die Vorteile einer gemeinschaftsweit koordinierten
Strategie im Bereich F + TE voll zu nutzen;
— die Vollendung des Binnenmarktes zügig zum Ab-
schluß zu bringen;
— den Innovationsprozeß im Anschluß an die vorwett-
bewerbliche Forschung zu beschleunigen.
1.9. Der Ausschuß bestätigt die Vorteile, die die
Kommission in der Nutzung der Gemeinschaftsdimen-
sion sieht: Kostenteilung, Streuung des wissenschaftli-
chen Risikos, Erreichung der „kritischen Masse" in
bezug auf finanzielle und personelle Mittel, größere
Effizienz, Fähigkeit zur Initiierung zusätzlicher Maß-
nahmen usw.
1.10. Das F- + TE-Budget der Gemeinschaft nimmt
sich im Vergleich zu den gesamten F- + TE-Aufwen-
dungen der Mitgliedstaaten bescheiden aus (ca. 3 %
des Gesamtbudgets der Gemeinschaften bzw. 2,5% der
Summe der in den einzelstaatlichen öffentlichen Haus-
halten für F + E bereitgestellten Mittel). Daraus erge-
ben sich vier Hauptaufgaben einer gemeinschaftlichen
F- + TE-Strategie:
— Koordinierung der nationalen F- + E-Anstren-
gungen;
— Stimulierung gemeinschaftlicher F- + E-Aktivi-
täten;
— Verbreitung der F- + E-Ergebnisse;
— Förderung der Innovation.
1.11. Zwei offenkundige Innovationshemmnisse, die
unverzüglich beseitigt werden sollten, sind das Fehlen
eines leicht erwerbbaren Gemeinschaftspatents und die
geringe Anzahl gemeinschaftlicher Normen. Es gibt
aber auch schwerer zu behebende Hemmnisse, wie vor
allem das Widerstreben der Mitgliedstaaten, auf das,
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was sie als nationale Interessen betrachten, zu ver-
zichten.
1.12. Sehr wichtig ist, daß die „kritische Masse" in
bezug auf technische Ausrüstung und personelle Aus-
stattung heute nicht mehr die geographische Zusam-
menführung an einem einzigen Ort voraussetzt, da die
neuen Informations- und Kommunikationstechniken
die Konzentrierung der Anstrengungen von an verschie-
denen geographischen Orten tätig werdenden Forschern
und Innovatoren in einem Hochleistungszentrum er-
möglichen.
1.13. Der Ausschuß billigt die vorgeschlagene Neu-
orientierung der Wettbewerbsregeln in bezug auf die
F- + TE-Tätigkeiten, denn die Wettbewerbsregeln wur-
den zu einer Zeit aufgestellt, in der die Außengrenzen
Europas noch relativ geschlossen waren. Davon kann
heute nicht mehr die Reden sein, wo die Unternehmen
der Gemeinschaft auf dem europäischen Binnenmarkt
mit den amerikanischen und japanischen Großfirmen
im Konkurrenzkampf stehen. Die Wettbewerbsregeln
würden daher inzwischen so weiterentwickelt, daß sie
die Bildung von komplexen Großunternehmen in der
Gemeinschaft, die mit den amerikanischen und japa-
nischen Industriegiganten konkurrieren können, nicht
behindern. Denn was nützt alle Zusammenarbeit im F-
+ TE-Bereich, wenn Zusammenschlüsse zur Nutzung
und Vermarktung blockiert werden?
1.14. Die langsame und ineffiziente Umsetzung der
F- + TE-Ergebnisse in marktreife Erzeugnisse ist ein
schwerwiegender Mangel der industriellen Wettbe-
werbsfähigkeit der EG. Die Gemeinschaft sollte An-
strengungen unternehmen, den Zeitraum bis zur Ver-
wertung der Forschungsergebnisse zu verringern. Insbe-
sondere die kleinen und mittleren Unternehmen sollten
die Möglichkeit haben, Demonstrationsvorhaben vor-
zuschlagen, die von bestehenden EG-Programmen nicht
erfaßt werden.
2. F- + TE-Aktivitäten
Der Ausschuß befürwortet die Kriterien, die der Kom-
mission bei der Auswahl der acht „Aktionen" für dieses
neue Rahmenprogramme als Leitlinie dienten, obwohl
er mit dem Inhalt der Aktionen selbst nicht so recht
zufrieden ist, da sich in ihnen diese Kriterien nicht
angemessen widerspiegeln.
2.1. Lebensqualität
2.1.1. Die für gemeinschaftliche Forschung unter die-
ser Rubrik vorgeschlagenen Ausrichtungen sind sehr
wichtig und lohnend. Sie sind jedoch zu eng abgesteckt.
Sie lassen einerseits einige grundlegende Probleme des
Lebens in der Gemeinschaft außer acht und vernachläs-
sigen andererseits Möglichkeiten, die Aktivitäten auf
dem Gebiet der Forschung und technologischen Ent-
wicklung auf neue Produkte und Märkte zu konzentrie-
ren und so einen sozialen Bedarf zu decken.
Das von der Kommission vorgesehene Konzept weist
schwerwiegende Mängel auf, da es so wichtige Bereiche
außer acht läßt wie: die wachsende Problematik abhän-
giger Personen in" Europa, etwa der Langzeitarbeitslosen
oder der sozial isolierten älteren Menschen; die Not-
wendigkeit, einer weiteren Verschlechterung der Le-
bensqualität in unseren Innenstädten Einhalt zu gebie-
ten; die neuen Freizeitformen infolge der technolo-
gischen Entwicklung; sowie die Möglichkeit einer Ver-
besserung der Lebensqualität durch die Eröffnung von
Selbsthilfemöglichkeiten für die Menschen in Form der
Kooperation und Beteiligung an der Entwicklung ihrer
eigenen Nachbarschaft und ihrer lokalen Lebensge-
meinschaften.
Durch die Einengung der Aktion Lebensqualität auf die
zwei Bereiche Gesundheit und Umwelt beschneidet die
Kommission auch das Spektrum an Möglichkeiten, die
Ergebnisse von Forschung und technologischer Ent-
wicklung auf Bereiche anzuwenden, die zu neuen Er-
zeugnissen führen und somit Beschäftigungsmöglichkei-
ten im Rahmen der Deckung neuer Bedürfnisse eröffnen
könnten. Eine solche Begrenzung der Reichweite der
Aktion Lebensqualität ist absolut unvertretbar, da sie
keinen Anreiz für Programme zu dieser wesentlichen
Aktion des Rahmenprogramms schaffen wird.
2.1.2. Das Ziel des neuen Rahmenprogramms (das
europäische Modell — bei dem der soziale Dialog, die
Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Besorgnis um
die Umwelt einen besonderen Platz einnehmen — zu
bestätigen und zu verteidigen), kann nur dann erreicht
werden, wenn der Wirkungskreis der betreffenden Ak-
tionslinie erweitert und dies auch bei allen anderen
Aktionen berücksichtigt wird.
2.1.3. Ein auf Lebensqualität ausgerichtetes Pro-
gramm im Bereich der Forschung und technologischen
Entwicklung sollte daher zur Schaffung neuer Erzeug-
nisse führen und damit die Märkte der Gemeinschafts-
industrie innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft
erweitern. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches
dieser Aktionslinie erscheint daher gerechtfertigt, da sie
einen Beitrag zur industriellen Entwicklung und damit
zur Arbeitsplatzschaffung liefern dürfte.
2.1.4. Ein Forschungsprogramm, das von der GD V
der Kommission (Beschäftigung, soziale Angelegenhei-
ten und Bildung) überwacht wird, ist durchaus zu be-
grüßen. Es sollte jedoch nicht als ein Faktor verstanden
werden, der die Reichweite dieser Aktionslinie im neuen
Rahmenprogramm einschränkt.
2.1.5. Der Unterabschnitt „Umweltschutz" dieser
Aktionslinie sollte auch Forschungsvorschläge über das
grenzüberschreitende Problem der Wasserverschmut-
zung umfassen.
Außerdem sollte der Schwerpunkt stärker auf der effi-
zienten Bewirtschaftung von Land und Wasser liegen,
damit ökologische „Katastrophen" wie die derzeitige
Wüstenbildung in mehreren Regionen der Gemeinschaft
verhindert werden. Das Konzept für F- + TE-Anstren-
gungen auf diesem Gebiet des Umweltschutzes sollte
jedoch mehrdimensional angelegt sein, da inzwischen
klar geworden ist (wie die Kommission auch in ihrer
neuen Richtlinie auf dem Gebiet der Umweltpolitik
— Dok. KOM(86)76 endg. vom 19. Februar 1986 —
feststellt), daß derartige Probleme heute nicht mehr
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ausschließlich auf sektoraler oder nationaler Basis ge-
löst werden können. Forschung und technologische Ent-
wicklung sollten infolgedessen darauf abstellen, die
Verlagerung der Verschmutzung zwischen Umweltbe-
reichen (d.h. Wasser, Boden, Luft) tunlichst zu vermei-
den und der Verschlechterung der Lebensqualität in
verschiedenen Regionen der Gemeinschaft entgegenzu-
wirken.
2.2. Auf dem Weg zu einer Informationsgesellschaft
2.2.1. Die Kommission äußert sich in ihrem Vor-
schlag nicht sehr ausführlich über die Aktionslinie In-
formationstechnologien (IT). Dies ist um so befremdli-
cher, als im Finanzbogen für diese Aktivität mit 2 050
Millionen ECU der größte aller Posten ausgewiesen
wird, der 26,5 % des Gesamtkostenvoranschlages aus-
macht.
2.2.2. Davon ausgehend, daß im Rahmen der ein-
schlägigen Anstrengungen die erfolgreichen Program-
me, zu denen sich der Ausschuß positiv geäußert hat,
fortgeführt werden, befürwortet der Ausschuß hohe
Aufwendungen im Bereich der Informationstechnolo-
gien, möchte aber zugleich darauf aufmerksam machen,
daß die übergebührliche Konzentrierung auf Hardware,
in dem Bemühen, „die europäische Industrie auf den
Weltmärkten bis zu den 90er Jahren wieder wettbe-
werbsfähig zu machen", kein wirksames Mittel ist.
2.2.3. Der Ausschuß stellt fest, daß die Bedeutung
der Entwicklung der kognitiven Wissenschaften für die
Informationstechnologien im Kommissionsvorschlag
kaum erwähnt wird. Dies ist bedauerlich, und zwar
nicht nur wegen der grundlegenden Bedeutung der
kognitiven Wissenschaften im gesamten Bereich der
technologischen Entwicklung, sondern auch wegen der
darin ruhenden Möglichkeiten zur Schaffung neuer in-
novativer Dienstleistungen und zur Eruierung neuer
Bedürfnisse und neuer Nachfragen, die durch die neuen
Technologien abgedeckt werden können.
2.2.4. Das Problem der Wettbewerbsfähigkeit liegt
möglicherweise nicht nur in dem Versagen, die Ergeb-
nisse gemeinschaftlicher F- + TE-Aktivitäten schnell
genug kommerziell zu verwerten, sondern auch in der
ineffizienten Marktanalyse oder einer unzureichenden
oder zu langsamen Entwicklungsarbeit zur Deckung der
Nachfrage nach neuen Dienstleistungen.
2.2.5. Der Ausschuß verweist auf die Relevanz seiner
diesbezüglichen Bemerkungen in seinem Informations-
bericht zum Thema „Europa und die neuen Technolo-
gien". In diesem Bericht wurde die Rolle hervorgeho-
ben, die beispielsweise die IRIS-Initiative bei der ver-
stärkten Nutzung der bestehenden Informationstechno-
logien spielen könnte, bei dem Bestreben, Bedürfnissen
Rechnung zu trägen, durch die eine Verbesserung der
Lebensqualität herbeigeführt und „den neuen fort-
schrittlichen und akzeptierbaren Werten sowie den ge-
sellschaftlichen und individuellen Erfordernissen"
entsprochen werden könnte. Der Ausschuß ist der Auf-
fassung, daß der Vorschlag für ein neues Rahmenpro-
gramm der Gemeinschaften für technologische For-
schung und Entwicklung dem im Programm selbst er-
klärten Ziel — daß nämlich die Forschung und techno-
logische Entwicklung in den Dienst der sozialen Ent-
wicklung gestellt wird — mehr Aufmerksamkeit
schenken sollte, und zwar sowohl hinsichtlich der darin
enthaltenen Möglichkeiten, die Entwicklung neuer in-
novativer Dienstleistungen zur Erfüllung neuer Bedürf-
nisse anzuregen, als auch hinsichtlich des Beitrags dieses
Programms zur Beseitigung des Ungleichgewichts zwi-
schen der Entwicklung neuer Güter und Dienstleistun-
gen einerseits und der häufig Arbeitsplatzverluste nach
sich ziehenden Beschleunigung der Produktionsverfah-
ren andererseits.
2.2.6. Der Ausschuß wiederholt, was er bereits in
dem vorgenannten Informationsbericht zum Thema In-
formationstechnologien geäußert hatte:
„Eine Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen
Auswirkungen des sich wandelnden Informationsmark-
tes sowie mit den sozialen Folgen, namentlich in arbeits-
intensiven Wirtschaftszweigen, ist dringend notwendig.
Die menschlichen Ressourcen sind auf dem Informa-
tionsmarkt von entscheidender Bedeutung, und der Er-
folg der Gemeinschaft auf diesem Markt steht und fällt
mit der Qualifikation der jungen Europäer.
Die Informationstechnologien und die Veränderungen
auf dem Informationsmarkt haben bedeutende Auswir-
kungen auf die regionale Entwicklung in der Gemein-
schaft. Es besteht die Gefahr, daß sich das regionale
Ungleichgewicht verstärkt. Die derzeit verfügbare Infor-
mationstechnologie kann jedoch die bisherigen entfer-
nungsbedingten Nachteile abbauen, sofern die politi-
schen Entscheidungen betreffend die Anwendung auf
Gemeinschaftsebene und auf einzelstaatlicher Ebene ge-
troffen werden. Die Maßnahmen, die die Kommission
in ihrem Arbeitsplan für die weniger begüngstigten
Regionen vorsieht, sollten rasch angenommen werden."
2.3. Der Wirtschaftskreislauf im gemeinsamen Binnen-
markt
2.3.1. Der Ausschuß begrüßt nachdrücklich, daß die
Kommission in dem vorgeschlagenen neuen Programm
an der Forschung in den Bereichen festhält, die sie mit
den allgemeinen Überschriften „Telekommunikation"
und „Integration der Telekommunikationstechnologien
mit denen der Information und der Audiovision in neue
Anwendungen und Dienstleistungen im gemeinsamen
Interesse" versieht.
2.3.2. Der Ausschuß teilt die von der Kommission
vertretene Auffassung, daß es beim fortgeschrittenen
Telekommunikations-, Informations- und Rundfunk-
wesen „nicht nur um einen wesentlichen Parameter für
den Erfolg des großräumigen Marktes" geht, „sondern
auch um ein Faustpfand der Macht im weltweiten Wett-
bewerb". Was die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den
großen Handelsblöcken anbelangt, möchte der Aus-
schuß auf den Standpunkt verweisen, den er schon in
seiner Stellungnahme über die Prioritäten der Gemein-
schaftsforschung (*) vorgetragen hat, daß es nämlich
(>) ABl. Nr. C 160 vom 1. 7. 1985.
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/49
entscheidend darauf ankommt, daß die EG die Ergeb-
nisse der F- + TE-Tätigkeiten viel rascher zuf
Marktreife bringt, als dies bisher der Fall ist. Ohne
den politischen Willen zur Zusammenarbeit und die
aufrichtige Bereitschaft der Mitgliedstaaten, ihre EG-
Partner an den Ergebnissen ihrer F- + TE-Tätigkeiten
teilhaben zu lassen, müssen die Anstrengungen der EG
im F- + TE-Bereich ins Leere gehen.
Die im Kommissionsvorschlag als wesentliche Voraus-
setzung für die Produktivität und Effizienz der meisten
industriellen Tätigkeiten herausgestellte Verfügbarkeit
„leistungsfähiger und kostengünstiger Kommunika-
tionssysteme" wird von der Konkretisierung dieses poli-
tischen Willens und dieser transnationalen Zusammen-
arbeit beim Transfer von Ergebnissen der Forschung
und technologischen Entwicklung abhängen.
2.3.3. Der Ausschuß schließt sich der von der Kom-
mission geäußerten Hoffnung an, daß im Laufe der
90er Jahre in der Gemeinschaft integrierte Breitband-
kommunikationssysteme eingeführt werden. Er macht
jedoch darauf aufmerksam, daß die Europäische Ge-
meinschaft im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten
bei der Einführung dieser integrierten Breitbandkom-
munikationsnetze den Sprachbarrieren Rechnung tra-
gen muß. In diesem Zusammenhang möchte er an seine
früheren Ausführungen in seiner Stellungnahme zum
Thema „Vorbereitende Aktion für Forschung und Ent-
wicklung im Bereich der fortgeschrittenen Kommunika-
tionstechnologie für Europa (RACE)'^1) erinnern, daß
wirksame Schritte unternommen werden müssen, um
die negativen Auswirkungen des Sprachproblems auf
die qualitative und quantitative Entwicklung des grenz-
überschreitenden Informationsaustauschs beseitigen zu
können. Außerdem muß die Gemeinschaft den Proble-
men der Standardisierung und der Schnittstellen im
grenzüberschreitenden Kommunikationsaustausch(a. a.
O.) besondere Aufmerksamkeit widmen, wenn die Ge-
meinschaft einen standardisierten Markt an Telekom-
munikationstechnik und Dienstleistungen erreichen
will, wie im Kommissionsvorschlag ausgeführt wird.
2.4. Die Anwendung neuer Technologien bei der
industriellen Modernisierung
2.4.1. Für die Wettbewerbsfähigkeit der Gemein-
schaft auf den internationalen Märkten und für die
Erzielung eines größeren Marktanteils der Gemein-
schaft bei neuen Erzeugnissen kommt es entscheidend
darauf an, daß die Ergebnisse ihrer F- + TE-Anstren-
gungen den höchsten Produktnormen genügen und daß
die Früchte der Forschungsarbeiten in wirksamer Weise,
in großem Umfang und rasch bis zur kommerziellen
Nutzung weiterentwickelt werden. Diesbezüglich ist der
Ausschuß der Auffassung, daß das Problem nicht in
Qualitätsmängeln der gemeinschaftlichen F- + TE-Ak-
tivitäten oder gar in mangelnden Standards ihrer Pro-
dukte liegt (europäische Erfolge im Bereich der Wissen-
schaft und Technologie wie ESPRIT, ARIANE, BRITE,
RACE, JET, Airbus usw. beweisen das Gegenteil), son-
dern vielmehr in der zu langsam ablaufenden Weiterent-
wicklung bis zur Vermarktung der F- + TE-Ergebnisse.
2.4.2. Ein entscheidender Faktor ist die gegenwärtige
Tendenz innerhalb der Gemeinschaft zu technologisch
ausgerichteten Forschungszentren, die ständig neue
Technologien entwickeln. Dieser „Explosion" von neu-
en Ideen stehen jedoch offensichtlich keine Politiken
und Aktionen gegenüber, die auf eine wirksame und
rasche Identifikation von Marktbedürfnissen abstellen,
die mit Hilfe dieser neuen Technologien und der neuen
Erkenntnisse abgedeckt werden können. Diese Diskre-
panz zwischen dem Angebot an neuer Technik einerseits
und der Nachfrage nach neuen Erzeugnissen und
Dienstleistungen andererseits, die durch die Anwen-
dung dieser neuen Technologien gedeckt werden könn-
te, trägt erheblich zur Verzögerung bei der kommerziel-
len Verwertung der Ergebnisse gemeinschaftlicher F- +
TE-Arbeit bei, was ein schwerwiegender Hemmschuh
im Konkurrenzkampf der Gemeinschaft mit den Ver-
einigten Staaten und Japan auf den Weltmärkten ist.
Diesbezüglich sollte die Kommission umgehend klären,
auf welche Märkte die einzelnen Programme letztend-
lich abzielen. Zu diesem Zweck muß natürlich Markt-
forschung im Sinne dessen, was von Industrieunterneh-
men darunter verstanden wird, betrieben werden. Ähn-
liche Überlegungen gelten für Forschungsprogramme
im Bereich der Gesundheit, des Wohlergehens, der Si-
cherheit und des Umweltschutzes.
Das vorgeschlagene Programm sollte soweit wie mög-
lich mit dem Ausbau des Binnenmarktes verknüpft wer-
den, d. h. das neue Rahmenprogramm als Ganzes sollte
auf Märkte abzielen, die u. U. erst in den Jahren 2000
bis 2010 zu erwarten sind, wobei zu berücksichtigen ist,
daß der Entwicklungsprozeß vom Laborstadium bis zur
Vermarktungsphase ca. 10 bis 20 Jahre dauern kann.
Die Kommission sollte sich ferner vor Augen halten,
daß die heutigen Märkte Erzeugnisse betreffen, für die
die Forschungsarbeit bereits in den Jahren 1965 bis
1975 einsetzte. Die Vorlaufzeit bei Forschung in den
Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz ist
möglicherweise weniger lang.
2.4.3. Im „Gemeinschaftsrahmen für-staatliche F- +
E-Beihilfen" (2) wird die Rolle der F + TE bei der
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ver-
stärkung eines innovativen Wettbewerbs dargelegt. Die
Ermutigung von Forschung und Entwicklung in der
Gemeinschaft ist ein zentraler Aspekt der Strategie, die
„technologische Grundlage der europäischen Industrie
zu stärken und ihre internationale Wettbewerbsfähig-
keit zu entwickeln". Der Ausschuß befürwortet diesen
Rahmen für staatliche F- + TE-Beihilfen. Die Synergie-
effekte, die die gemeinsamen Anstrengungen der Ge-
meinschaft, der Mitgliedstaaten und der diversen betei-
ligten Unternehmen und Forschungszentren voraus-
sichtlich haben werden, können hier nur Gutes be-
wirken.
(M ABl. Nr. C 188 vom 29. 7. 1985. (2) ABl. Nr. C 83 vom 11. 4. 1986.
Nr. C 333/50 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
2.4.4. Bei der weiteren Betrachtung des Spektrums
von der Grundlagenforschung bis hin zur industriellen
Nutzung und Vermarktung der F- + TE-Ergebnisse
erweist sich die gemeinschaftliche Wettbewerbspolitik
jedoch in bezug auf staatliche Beihilfen als verstärkt
restriktiv. Dadurch soll eine Wettbewerbsverzerrung
bei der Erzeugung und der Vermarktung bestimmter
Waren, die zwischen Mitgliedstaaten gehandelt werden,
vermieden werden. Da die F + TE im Endeffekt auf
die Vermarktung ihrer Ergebnisse abstellt, verringert
die Beschränkung staatlicher F- + TE-Beihilfen natür-
lich die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zwischen
den Mitgliedstaaten. Jedoch erfährt die Europäische
Gemeinschaft als wirtschaftliche Einheit dadurch wett-
bewerbsmäßig schwere Nachteile auf den Weltmärkten,
und zwar aus dem einfachen Grund, daß sie im Gegen-
satz zu den USA und Japan noch keinen einheitlichen,
in sich geschlossenen Handelsblock bildet. Die Be-
schränkung der staatlichen F- + TE-Beihilfen trägt
dazu bei, daß in der Gemeinschaft die Vorlaufzeit bis
zur Nutzung der F- + TE-Ergebnisse weiterhin viel
länger ist als in den Vereinigten Staaten und Japan. Es
mag als Ironie erscheinen, daß die Wettbewerbspolitik
der Gemeinschaft auf eine Verbesserung der internatio-
nalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemein-
schaft abstellt, daß sich die Vorschriften zur Verhütung
von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitglied-
staaten aber gegenteilig auswirken können.
2.4.5. Es wurde bereits auf die Dringlichkeit eines
leicht erwerbbaren Gemeinschaftspatents und gemein-
schaftlicher Normen hingewiesen.
2.4.6. Die kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) bedürfen möglicherweise besonderer Hilfestel-
lung bei der Auswertung und Nutzung der Ergebnisse
gemeinschaftlicher F + TE, weil sie selbst u.U. nicht
über das wissenschaftliche Personal verfügen, das das
Potential relevanter F- + TE-Ergebnisse ausmachen
und beurteilen kann. Es sollte daher ein Pilotaktions-
programm gefördert werden, um die Effizienz der Zu-
sammenarbeit von KMU und Hochschulinstituten zu
testen. Eine geographische Nachbarschaft der Hoch-
schulinstitute zu den unterstützten KMU ist zwar dabei
nicht unbedingt erforderlich, wäre aber sicher von Vor-
teil. Im Falle solcher Hilfestellung könnten die KMU
zweifelsohne die Forschungsergebnisse weitaus besser
nutzen, wie einige von ihnen im Bereich des Technolo-
gietransfers bereits bewiesen haben. Es sollte erforscht
werden, wie bereits datenbankmäßig erfaßte For-
schungsergebnisse den KMB besser zugänglich gemacht
werden können.
2.4.7. Vor allem ist zu bedenken, daß Großunterneh-
men Und KMU einander ergänzen. Großunternehmen
verfügen über die notwendige materielle und finanzielle
Ausstattung zur Entwicklung von Großtechnologien.
Kleine und mittlere Unternehmen haben dagegen die
erforderliche Flexibilität, Schnelligkeit und Ausstattung
für die Ausfüllung von Marktnischen. Sie sollten nicht
mit anderen Augen gesehen und deshalb anders behan-
delt werden als Großbetriebe, nur weil sie geringere
Umsatzzahlen oder eine geringere Beschäftigtenzahl
aufweisen. Sofern spezifische Maßnahmen beschlossen
werden, sollte ihnen ein Kriterium im Zusammenhang
mit der Größenordnung des betreffenden Vorhabens,
nicht aber mit der Größe der Unternehmen zugrunde
gelegt werden.
2.4.8. Es sollten Politiken veranlaßt werden, die die
Gewähr bieten, daß die Kreditinstitute bereit sind, in
verstärktem Maße Investitionskredite für mehr F- +
TE-Innovationstätigkeit seitens der Unternehmer zu ge-
währen. Dies wäre ein Beitrag zur Entwicklung neuer
Industrien und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
2.4.9. Der Ausschuß bejaht die besondere Berück-
sichtigung von Wissenschaft und Technologie bei
Werkstoffen und Rohstoffen. Dies deckt sich mit der in
zahlreichen seiner Stellungnahmen geäußerten Haltung.
2.5. Die Fortsetzung und Aktualisierung der Aktion
im Energiebereich
2.5.1. Der schwere Reaktorunfall von Tschernobyl
am 26. April 1986 hat einen Notstand im Bereich der
nuklearen Sicherheit geschaffen, der folgende Maßnah-
men unbedingt erforderlich macht:
— die Festlegung und praktische Durchführung ge-
meinschaftlicher wie internationaler Maßnahmen
zur Information, Kontrolle und Intervention, um
nukleare Unfälle zu verhüten und ihnen möglichst
wirksam zu begegnen;
— die Fortführung und Intensivierung der Forschung
auf dem Gebiet der nuklearen und technologischen
Sicherheit und generell die Festlegung gemeinschaft-
licher Sicherheitsnormen für Kernkraftwerke;
— die Festsetzung gemeinschaftlicher Normen über die
zulässige Strahlenexposition der Bevölkerung.
Zu diesem Zweck ist es dringend erforderlich, eine
Analyse der in den verschiedenen Ländern vor und
nach Tschernobyl durchgeführten Untersuchungen und
gewonnenen Erfahrungen in bezug auf folgende Punkte
vorzunehmen:
— Schritte und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicher-
heit der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke;
— Vorkehrungen in bezug auf die vorübergehende
oder endgültige Stillegung von älteren oder weniger
sicheren Kraftwerken;
— Baustopp für neue Kraftwerke, soweit sie für nicht
sicher genug befunden werden oder durch andere
Energiequellen ersetzt werden können;
— energiepolitische Optionen und Maßnahmen.
2.5.2. Zu den Kommissionsvorschlägen betreffend
den Bereich „Fossile, neue und erneuerbare Energiequel-
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/51
len, rationelle Energienutzung" möchte der Ausschuß
folgendes bemerken:
a) Die vorgeschlagenen Mittel für das zweite Rahmen-
programm belaufen sich lediglich auf ca. 40 % der
für das derzeit laufende erste Rahmenprogramm
bereitgestellten Mittel.
b) Angesichts der Bedeutung der betreffenden Bereiche
sind die Mittel völlig unzureichend.
— Fossile Brennstoffe werden noch lange Zeit die
Grundlage unserer Energieversorgung bilden.
Von daher ist es dringend erforderlich, neue
Verfahren — vor allem umweltfreundlichere
Techniken — selbst dann zu entwickeln, wenn
die Erdölpreise kurzfristig auf relativ niedrigem
Niveau bleiben.
— Auch der F- + TE-Bereich „neue und erneuer-
bare Energiequellen" muß kontinuierlich geför-
dert werden, um eine maximale Nutzung dieser
Energiequellen zu gewährleisten. Für diesen Be-
reich der F- + TE-Anstrengungen ist im vorlie-
genden Vorschlag eine Mittelausstattung von
nur 210 Millionen ECU ausgewiesen, d. h. weni-
ger als in den „Leitlinien" der Kommission. Der
Ausschuß hält die Reduzierung der Mittelaus-
stattung für sehr überraschend, zumal die Leit-
linien mehr als einen Monat vor dem Kernreak-
torunglück von Tschernobyl veröffentlicht
wurden.
Die im jüngsten Kommissionsvorschlag enthaltene Mit-
telaufteilung unterstreicht nur das ohnehin schon inak-
zeptable Ungleichgewicht zwischen den Mittelansätzen
für die nukleare Energie und für die nichtnuklearen
Energien. Die Kommission selbst weist darauf hin, daß
die niedrigen Ölpreise wohl nur von vorübergehender
Dauer sein werden und die Gemeinschaft nicht veran-
lassen dürfen, ihre Anstrengungen im Bereich der Ver-
sorgung mit nichtnuklearer Energie abzubauen, sondern
im Gegenteil, sie zu intensivieren. Dieser Standpunkt
wurde bei der vorgeschlagenen Mittelbereitstellung für
F + TE auf dem Gebiet der nichtnuklearen Energien
(11% der gesamten Mittelausstattung für Aktionen im
Energiebereich) nicht berücksichtigt.
Das Reaktorunglück von Tschernobyl wird sicherlich
gewisse Schwerpunktverlagerungen im F- + E-Pro-
gramm nach sich ziehen, und zwar sowohl im Verhält-
nis zwischen dem nuklearen und dem nichtnuklearen
Bereich als auch bei den Prioritäten innerhalb der einzel-
nen Tätigkeitsfelder.
Bezüglich der F + E im nuklearen Bereich möchte der
Ausschuß auf die bei ihm noch laufende Diskussion
über das Reaktorunglück von Tschernobyl aufmerksam
machen.
2.6. Die Biotechnologie: Ein neuer technologischer
Brennpunkt
2.6.1. Es ist durchaus zweckmäßig, die relativ starke
Position der Europäischen .Gemeinschaft in der biotech-
nologischen Grundlagenforschung weiter auszubauen.
2.6.2. Der Ausschuß begrüßt die diesbezügliche Aus-
sage der Kommission, daß „bei der Festlegung der
Ziele im Bereich der Biotechnologie ... die Gemeinschaft
selbstverständlich die sozialen, ethischen und gesell-
schaftlichen Auswirkungen der neuen Kenntnisse be-
rücksichtigen" wird.
2.6.3. In diesem Zusammenhang erinnert der Aus-
schuß an die Ausführungen in seiner Stellungnahme
zum Thema „Prioritäten der Gemeinschaftsfor-
schung" (*), wo es u.a. heißt:
„Größeren Vorrang sollte die F, E + D im Bereich der
Bodennutzung (z. B. die langfristigen Auswirkungen
intensiver Bodenbewirtschaftung mit Hilfe von Chemi-
kalien sowie die Probleme der daraus resultierenden
Erschöpfung des Bodens), der Forstwirtschaft (z.B. Bio-
masse aus schnell wachsenden Baumarten) und der
Veterinärmedizin (z. B. das Problem, daß durch die Ein-
und Ausfuhr von Zuchtgut und Futtermitteln Krankhei-
ten übertragen werden) genießen. Die entsprechenden
Forschungsarbeiten können abgesehen davon, daß sie
an sich wertvoll sind, Auswirkungen auf die gemeinsa-
me Agrarpolitik haben."
2.6.4. F + TE im Bereich Bodennutzung, Forstwirt-
schaft und Veterinärwissenschaft ist für die landwirt-
schaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von
besonderem Wert. Auch bei der Konzipierung neuer,
für die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wichtiger
Politiken ist sie eine große Hilfe.
2.6.5. Die Beibehaltung der F- + TE-Arbeiten in
europäischen Forschungsinstituten zugunsten von Ent-
wicklungsländern ist von großer Bedeutung. Die Unter-
stützung durch die Gemeinschaft in diesem Bereich
kann sich als entscheidend erweisen, wenn die Förde-
rung von seiten der Mitgliedstaaten nachläßt.
2.6.6. Forschung, die auf die Bedürfnisse der benach-
teiligten Regionen der Gemeinschaft ausgerichtet ist,
dürfte von besonderer Bedeutung auch für Entwick-
lungsländer sein und sollte dementsprechend geplant
werden.
2.6.7. Der Ausschuß begrüßt mit Nachdruck, daß
der Verbesserung bzw. Schaffung von einheimischen F-
+ TE-Kapazitäten der Entwicklungsländer größeres
Gewicht eingeräumt werden soll.
2.6.8. Außer dem Hinweis in dem Abschnitt „Bewirt-
schaftung "der landwirtschaftlichen Ressourcen", daß
sich die vorgeschlagenen Aktivitäten im Bereich von
Forschung und technologischer Entwicklung u.a. auf
die Effizienz der menschlichen und finanziellen Ressour-
cen konzentrieren werden, mißt die Kommission dem
menschlichen Faktor, der für die Verbesserung der land-
wirtschaftlichen Produktivität doch eine entscheidende
Rolle spielt, anscheinend kaum Bedeutung bei.
2.7. Die Nutzung des Meeresbodens und der Meeres-
ressourcen
2.7.1. Der Ausschuß begrüßt die Einbeziehung der
lange Zeit hinausgeschobenen Gemeinschaftsaktion
über Meeresressourcen in das neue Rahmenprogramm.
(!) ABl. Nr. C 160 vom 1. 7. 1985.
Nr. C 333/52 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
2.7.2. Diese F- + TE-Aktion sollte darauf abgestellt
sein, die Verschlechterung der Meeresressourcen durch
Verschmutzung jedweden Ursprungs (Chemikalien, Ab-
fälle, Ölpest, Emission und Verklappung radioaktiver
Substanzen) zu verhüten. Die Gefahr einer solchen Ver-
schlechterung ist insbesondere im Mittelmeer gegeben.
2.7.3. Der F- + TE-Tätigkeit auf dem Gebiet der
Binnenwasserressourcen sollte mehr Augenmerk ge-
schenkt werden, als im Vorschlag vorgesehen. Dieses
Programm sollte auch die Aktivitäten über „Lebensqua-
lität" (Umweltschutz) umfassen.
2.7.4. Die Wasserbewirtschaftung könnte aber auch
ein wesentliches Element der F- + TE-Anstrengungen
im Rahmen der Aktivität „Wissenschaft und Technik
im Dienste der Entwicklung" sein. Diese beiden Aktivi-
täten sollten koordiniert werden. Die Wüstenbildung
ist in Südeuropa sowie in den Entwicklungsländern ein
Faktum.
2.8. Das Europa der Forscher
2.8.1. Die Vorschläge zur Förderung eines Europas
der Forscher gehen in die gleiche Richtung wie verschie-
dene Vorschläge, die der Ausschuß bereits in der Ver-
gangenheit gebilligt hat, und sind daher zu begrüßen.
Der Ausschuß macht jedoch darauf aufmerksam, daß
rechtliche Probleme die Mobilität behindern und daß
der Wechsel von einer jahrelangen Tätigkeit in der
Forschung zur Industrie und zum Handel erleichtert
werden muß. Die Vorschläge an sich sind jedoch zufrie-
denstellend.
2.8.2. Der Ausschuß stellt zu seiner Verwunderung
fest, daß Maßnahmen wie z. B. „Aussichten und Bewer-
tung von Wissenschaft und Technologie (FAST)", „Be-
wertung", „Statistische Instrumente" und „Umsetzung
der F-+ E-Ergebnisse" in der Kommissionsvorlage un-
ter der achten Aktion betreffend „Das Europa der For-
scher" aufgeführt werden.
Diese Maßnahmen sind doch von entscheidender Be-
deutung als unabhängige Elemente einer gezielten Ent-
wicklung hin zu einer Europäischen Wissenschafts- und
Technologiegemeinschaft und waren in den von der
Kommission unterbreiteten „Leitlinien" weit besser ein-
geordnet, da in diesem Dokument eine Aktionslinie
„Allgemeine Unterstützung der wissenschaftlichen und
technischen Entwicklung" aufgeführt ist.
Der Ausschuß unterstrich seinerzeit die Bedeutung der
Unterstützung der Verwertung von Ergebnissen gemein-
schaftlich finanzierter F + E(1) und sprach sich auch
positiv zum FAST-Programm aus(2).
Der Ausschuß stellt ferner zu seinem Bedauern und
seiner Verwunderung fest, daß in den „Leitlinien" für
jene Aktivitäten, die nunmehr unter der Aktion betref-
fend „Das Europa der Forscher" aufgeführt werden,
Aufwendungen zwischen 660 und 865 Millionen ECU
vorgesehen waren, der jetzige Mittelansatz dagegen nur
(J) ABl. Nr. C 23 vom 25. 1. 1985.
(2) ABl. Nr. 211 vom 8. 8. 1983.
noch 460 Millionen ECU beträgt. Er bedauert die offen-
sichtliche Rückstufung dieser Tätigkeiten.
2.8.3. Aufgrund ihrer Bedeutung sollten die Aktivitä-
ten auf dem Gebiet „Innovation und Nutzung der Er-
gebnisse der Gemeinschaftstätigkeiten" stärkeres Ge-
wicht erhalten. Desgleichen ist die langfristige Voraus-
schau und Bewertung von vitaler Bedeutung für die
Zukunftsplanung und sollte daher intensiviert werden.
3. Effiziente Programm Verwaltung
3.1. Nach Ansicht des Ausschusses steht und fällt
eine erfolgreiche F-+ TE-Arbeit der Gemeinschaft mit
einem effizienten Management. Die Bewertungs- und
Überprüfungsverfahren, die in der Kommissionsvorlage
dargestellt werden, wären hier äußerst nützlich.
3.2. Im Interesse eines gut funktionierenden Kommu-
nikationsflusses zwischen den beteiligten Seiten sollte
für eine angemessene Unterrichtung über die Program-
me und Vorschläge Sorge getragen werden.
3.3. Der Ausschuß begrüßt es, daß den KMU beson-
dere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll.
Die besonderen Bedürfnisse der KMU sollten nicht nur
bei sämtlichen F-+ TE-Programmen berücksichtigt
werden, sondern auch selbst Forschungsgegenstand
sein, damit auch sie an der Nutzung der Ergebnisse
gemeinschaftlicher F- + E-Arbeit voll teilhaben können.
3.4. Der Ausschuß billigt nachdrücklich die von der
Kommission in ihren Leitlinien vorgenommene Bewer-
tung der Rolle der KMU:
„So muß die Wissenschafts- und Technologiegemein-
schaft berücksichtigen, daß die fortgeschrittenen In-
dustriegesellschaften eine Phase intensiver technolo-
gischer Veränderungen durchmachen, in der die KMB
häufig am besten in der Lage sind, Innovationspolitik
zu betreiben und durch Innovation ein hohes Wettbe-
werbsniveau zu halten. Innovative KMB sind für Euro-
pa eine Garantie für die positive Einfügung in die neue
internationale Arbeitsteilung und für eine wettbewerbs-
fähige technologische Verbreitung. Ferner wird die Ge-
meinschaft für ein angemessenes Umfeld zur Entwick-
lung einer Struktur gesunder, dynamischer und innova-
tiver europäischer KMB sorgen. Die Kommission wird
dem Rat demnächst eine Mitteilung über diese Art von
Aktionen vorlegen."
3.5. Es überrascht, daß die Rolle der GFS, die in
diesem Dokument ebenfalls diskutiert wurde, kein
Hauptthema des Vorschlags für ein Rahmenprogramm
ist.
3.6. Ein sehr wichtiger Punkt für die Verwirklichung
der Europäischen Wissenschafts- und Technologiege-
meinschaft ist dem Abschnitt „Begleitende Maßnah-
men" der von der Kommission vorgeschlagenen „Leitli-
nien" zu entnehmen.
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/53
Diese begleitenden Maßnahmen sollten sich auf folgen-
de Aspekte erstrecken:
— die Begünstigung staatlicher T- 1 FE Beihilfen bei
der Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbe-
werbsregeln;
— eine au3g /ogene Entwicklung aller Mitgliedstaa-
ten und Regionen der Gemeinschaft durch die Um-
setzung spezifischer Aktivitäten, die von besonde-
rem Interesse für diejenigen Staaten und Regionen
sind, deren wissenschaftliche und technische Ent-
wicklung spezielle Anstrengungen erforderlich ma-
chen;
— Sonderregelungen für KMU bei
a) der Inanspruchnahme des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) und der Inte-
grierten Mittelmeerprogramme (IMP) in Verbin-
dung mit der Schaffung neuer finanzieller Rege-
lungen, die geeignet sind, Infrastrukturvorhaben
zu unterstützen und gleichzeitig den Bedürfnis-
sen der KMU entgegenzukommen;
b) der Durchführung von Maßnahmen zugunsten
von Klein- und Mittelbetrieben mit dem Ziel,
diese Unternehmen in den Fortschritt der Ge-
meinschaft einzubeziehen und ihnen die volle
Nutzung der weiten Dimension des gemein-
schaftlichen Marktes zu ermöglichen;
— andere Vorschläge, die die Kommission bereits frü-
her unterbreiter hat und die vom Rat bereits verab-
schiedet wurden, wie z. B. das Programm zur Ent-
wicklung bestimmter benachteiligter Regionen der
Gemeinschaft durch einen besseren Zugang zu
den fortgeschrittenen Telekommunikationsdiensten
(Programm STAR). Im übrigen prüfen die Dienst-
stellen der Kommission im Rahmen der kostenteili-
gen F - + TE-Programme Möglichkeiten der syste-
matischen Beteiligung von Laboratorien oder Unter-
nehmen aus benachteiligten Regionen an Vertrags-
aktionen, die den F - + E-Instituten der auf wissen-
schaftlich-technischer Ebene am weitesten fort-
geschrittenen Länder der Gemeinschaft übertragen
werden, und zwar auf Gebieten, w o diese Art der
Beteiligung eine gegenseitig befruchtende Zusam-
menarbeit erleichtert;
— eine verstärkte Unterstützung der Ausbildung und
Umschulung von Wissenschaftlern.
Der Ausschuß ging auf diese „begleitenden Maßnah-
men" noch einmal etwas ausführlicher ein, weil ihnen
seines Erachtens große Bedeutung zukommt. Sie sind
unverzichtbarer Bestandteil einer gemeinschaftlichen
F - + TE-Politik. Maßnahmen, die die effiziente Beteili-
gung von KMU an Forschungsprogrammen sicherstel-
len, können u. U. darüber entscheiden, ob die Anpas-
sung an die sich rasch wandelnde Technologie und die
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit bei inno-
vativen Erzeugnissen gelingen.
4. Budgetmittel
4.1. Nach Ansicht des Ausschusses war die in den
Leitlinien ausgewiesene beträchtliche Aufstockung der
Finanzmittel im Lichte der in den kommenden fünf
Jahren erforderlichen F - + TE-Aktivitäten durchaus ge-
rechtfertigt, insbesondere angesichts der mit der Verab-
schiedung der Einheitlichen Europäischen Akte im De-
zember 1985 geschaffenen neuen politischen und rechtli-
chen Grundlage für die gemeinschaftlichen Aktivitäten
im wissenschaftlichen und technischen Bereich. Der
Vorschlag für ein zweites Rahmenprogramm 1987-1991
sieht jedoch eine Reduzierung der Mittel von 9 Milliar-
den ECU plus einer Reserve von 15% (1,3 Milliarden
ECU) auf 7,735 Milliarden ECU vor, wobei zusätzlich
die Möglichkeit offengelassen wird, während der Lauf-
zeit des Programms die Mittelausstattung zu revidieren.
Diese beträchtliche Mittelkürzung kann nur als ent-
täuschend bezeichnet werden und zeugt von einer etwas
zögerlichen Haltung der Kommission gegenüber dem
Rat.
4.2. Aus taktischen Gründen schlägt die Kommission
ein Programm mit einer Mittelausstattung vor, die nach
ihrer Ansicht die Zustimmung des Rates finden könnte.
Die Kommission sollte jedoch so vorgehen, daß sie
ein F - + TE-Programm vorschlägt und eine Mittelhöhe
veranschlagt, die ein Minimum für die Sicherstellung
einer möglichst günstigen wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften in den
nächsten fünf Jahren darstellen. Die Verantwortung für
die Folgen etwaiger Kürzungen an diesem Programm
hätte dann der Rat zu tragen.
Bei Vorlage eines verwässerten Rahmenprogramment-
wurfs in diesem Stadium besteht die Gefahr, daß der
Rat noch weniger Mittel für dieses Programm bereit-
stellt, denn die Kommission bringt mit ihrer neuen
Vorlage zum Ausdruck, daß 7,735 Milliarden ECU aus-
reichen, während sie noch vor wenigen Monaten den
erforderlichen Mittelaufwand auf 9 Milliarden ECU
( + 15 % Reserve) veranschlagt hatte.
4.3. Die Anstrengungen der Gemeinschaft im F-
+ TE-Bereich werden stark beeinträchtigt sein, wenn
die Mittelbereitstellung auf einer ungewissen Jahresba-
sis erfolgt. Für die gesamte Laufzeit des Rahmenpro-
gramms sollte ein F - + TE-Kernbudget festgelegt wer-
den, das dann, im Falle absoluter Notwendigkeit auf-
grund neuer unvorhergesehener Ereignisse, in ein jährli-
ches Budget umgeändert werden könnte. In jedem Falle
dürfte es unzweckmäßig sein, die F- + TE-Anstrengun-
gen in irgendeinem der Laufzeitjahre zu reduzieren.
Der Ausschuß hat diesen Standpunkt bereits in seiner
Stellungnahme zum Thema „Prioritäten der Gemein-
schaftsforschung" vorgetragen. Auch die Verpflichtun-
gen der Gemeinschaft im F- + TE-Bereich, wie sie in
der Einheitlichen Europäischen Akte verankert sind,
sprechen gegen eine zu sorglose Behandlung des F-
+ TE-Budgets.
4.4. Falls trotz alledem weniger Mittel bereitgestellt
werden, als die Kommission gefordert hat, darf gleich-
wohl keine generelle Kürzung der Mittelaufteilung auf
Nr. C 333/54 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
die einzelnen Aktivitäten vorgenommen werden, da Budget bei einer weiteren Mittelkürzung wahrscheinlich
einige Aktivitäten mit einem ohnehin schon schmalen ineffizient würden.
Geschehen zu Brüssel am 27. November 1986.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausscbusses
Alfons MARGOT
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Revision des
von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die EAG und für die EWG durchzuführenden
Forschungsprogramms 1984-1987
(86/C 333/13)
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften beschloß am 12. August 1986, den Wirtschafts-
und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft und gemäß Artikel 170 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft um Stellungnahme zu vorgenannter Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten des Ausschusses beauftragte Fachgruppe Energie,
Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 7. November 1986 an. Berichter-
statter war Herr Vercellino.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 241. Plenartagung (Sitzung vom 27. November 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
1. Vorbemerkung
1.1. Nach einer ausführlichen vorbereitenden Aus-
sprache über zukünftige Entwicklungen der GFS [Dok.
KOM(86) vom 14. März 1986] wurde der Ausschuß
nunmehr mit einem konkreten Vorschlag für einen Be-
schluß des Rates [Dok. KOM(86) vom 30. Juni 1986]
befaßt, durch den — bevor in einem Jahr das neue
Mehrjahresprogramm für die GFS ausgearbeitet wird
— für 1987 das derzeitige Mehrjahresprogramm für die
GFS 1984-1987 abgeändert wird.
Die Kommission stellt zweckmäßigerweise fest, daß bei
der Ausarbeitung des nächsten Mehrjahresprogramms
der GFS die im allgemeinen Kontext der Gemeinschafts-
forschung für 1987 abgegebenen Stellungnahmen des
Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und So-
zialausschusses sowie der sonstigen beratenden Organe
Berücksichtigung finden werden.
1.2. Dieses rechtzeitig eingeschlagene Verfahren
kann nur begrüßt werden, da dadurch eine sofortige
Revision für 1987 möglich ist, so daß die Tätigkeit der
GFS zumindest teilweise angepaßt werden kann:
— an die Leitlinien und Zielsetzungen der Europäi-
schen Technologiegemeinschaft und der Einheitli-
chen Europäischen Akte, durch die der Vertrag auf
diesem Gebiet abgeändert wird, sowie an die Erfah-
rungen mit neuen Formen der Forschung in der
Gemeinschaft einschließlich der kostenteiligen Ak-
tionen, der EUREKA-Projekte und sonstiger Ak-
tionen;
— an die ersten wichtigen Überlegungen und Korrek-
turmaßnahmen, Optionen und Dringlichkeitsmaß-
nahmen, die nach dem Schock und den gravierenden
grenzüberschreitenden Folgen der Reaktorkatastro-
phe von Tschernobyl im wissenschaftlich-techni-
schen, umweit- und soziopolitischen Bereich erfor-
derlich sind.
1.3. Bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme zum
neuen Programm 1987 hat sich der Ausschuß — nach-
dem er die Lage in den einzelnen Forschungsanstalten
der GFS aufmerksam geprüft, die Forschungsanstalten
ISPRA und GEEL besucht sowie die Forschungs- und
Organisationsprobleme mit den Leitern und dem Perso-
nal erörtert hatte — weitgehend auf sämtliche verfügba-
Full & Egal Universal Law Academy