29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/29
Stellungnahme zu dem Jahreswirtschaftsbericht 1986-1987 der Kommission
(86/C 333/10)
Der Rat beschloß am 6. November 1986, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß der
Entscheidung Nr. 120/74/EWG des Rates vom 18. Februar 1974 zur Erreichung eines hohen
Grades an Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft (*), geändert durch die Entscheidung Nr. 787/75/EWG (2), insbesondere
von Artikel 4 um Stellungnahme zu vorgenannter Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts-, Finanz- und
Währungsfragen nahm ihre Stellungnahme am 18. November 1986 an; Berichterstatter war
Herr Geuenich.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 241. Plenartagung (Sitzung vom 27. November 1986)
mit 92 gegen 37 Stimmen bei 11 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Einleitung
Der Ausschuß hält es für notwendig, die wirtschaftliche
Lage und deren Entwicklungsaussichten, wie sie von
der Kommission analysiert werden, im Kapitel 2 zu-
sammenfassend zu referieren. Damit ist einerseits eine
Grundlage für die in Kapitel 4 erfolgende Beurteilung
der wirtschaftspolitischen Vorschläge der Kommission
durch den Ausschuß gegeben, andererseits bietet sich
Gelegenheit, der Analyse der Wirtschaftslage durch die
Kommission einige kritische Anmerkungen in Kapitel 3
hinzuzufügen.
2. Die Analyse der wirtschaftlichen Lage durch die
Kommission
2.1. Trends in der Entwicklung der Weltwirtschaft
2.1.1. Die Entwicklung der Weltwirtschaft wurde
1986 entscheidend durch den außergewöhnlichen und
in diesem Ausmaß unerwarteten Rückgang der ölpreise
geprägt. Dadurch wurden die Probleme der Inflation
und der Zahlungsbilanz der Gemeinschaft unverhofft
gemildert. Der Effekt des ölpreisverfalls wurde für die
Gemeinschaft noch durch die deutliche Verminderung
des Außenwertes des US-Dollars — der zweiten wesent-
lichen Veränderung — verstärkt. Andererseits hat diese
Verschiebung der Paritäten jedoch die Absatzmöglich-
keiten für EG-Exporte im Dollarraum erheblich vermin-
dert. Der Zinsrückgang ist die dritte weltwirtschaftliche
Komponente der Veränderung der ökonomischen Basis-
daten.
2.1.2. Diese drei Entwicklungen schaffen mittelfristig
per saldo verbesserte Voraussetzungen für ein schnelle-
res Wachstum der Weltwirtschaft. Doch trotz dieser
Veränderungen wird für die OECD-Zone sowohl für
1986 wie für 1987 nur ein Wachstum von etwa 2,5 %
erwartet, was gegenüber der Rate von 1985 einen leich-
ten Rückgang bedeutet.
(*) ABl. Nr. L 63 vom 5. 3. 1974, S. 16.
(2) ABl. Nr. L 330 vom 24. 12. 1975, S. 52.
2.1.3. Der Rückgang des ölpreises um etwa zwei
Drittel (in ECU ausgedrückt) bedeutet für die öl-
verbraucherländer eine beispiellose Entlastung. Die
Rechnung für die öleinfuhren der gesamten Gemein-
schaft verringert sich damit um etwa 1,8% des BIP.
Allerdings ist zu erwarten, daß aufgrund der Preissen-
kung der Ölverbrauch deutlich ansteigen wird und daß
das Angebot aus den Nicht-OPEC-Ländern zurückge-
hen wird, was schließlich einen Wiederanstieg des
ölpreises ergeben dürfte.
2.1.4. Der Verfall des ölpreises hat die Preissteige-
rungsraten deutlich nach unten gedrückt, wodurch auch
die Senkung der Nominalzinsen erleichtert wurde. Die
Realzinsen sind jedoch nach wie vor relativ hoch.
Niedrigere Zinsen und geringere Energiekosten führen
zu einer Steigerung der Rentabilität und können somit
die Investitionen verstärken, falls gleichzeitig eine ange-
messene Nachfrageentwicklung gewährleistet ist.
2.1.5. Die ökonomische Lage in den USA wird durch
immense Defizite der Leistungsbilanz und des Staats-
haushalts gekennzeichnet. Trotz des Rückgangs des
Dollarkurses ist allerdings weder für 1986 noch für 1987
mit einer wesentlichen Verbesserung des Handelsbilanz-
defizits zu rechnen, da die Importausgaben zunächst
noch schneller steigen als die Exporterlöse. Außerdem
belasten die Zinsaufwendungen für die wachsende US-
amerikanische Auslandsschuld die Leistungsbilanz.
Auch die Bemühungen zum Abbau des Budgetdefizits
waren bisher wenig erfolgreich; eine restriktive US-
Fiskalpolitik erscheint jedoch in den kommenden Jah-
ren unumgänglich.
2.1.6. Für den Welthandel von verarbeiteten Erzeug-
nissen wird 1987 ein mäßiges Wachstum erwartet. Da
die Einfuhren der übrigen Welt außerhalb der Gemein-
schaft nur sehr langsam zunehmen dürften, ist das
Wachstum des Handels besonders von der Expansion
in Europa abhängig.
Nr. C 333/30 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
2.1.7. Weltwirtschaftliche Risikofaktoren bestehen
1987 vor allem in der Gefahr einer weiteren Wachstums-
abschwächung in den USA, der Möglichkeit eines Wie-
deranstiegs der ölpreise sowie der weiterhin ungelösten,
prekären Situation einiger Hauptschuldnerländer.
2.2. Die Wirtschaftslage der Gemeinschaft und ihre
Aussichten
2.2.1. Die beschriebenen Veränderungen ökono-
mischer Daten im weltwirtschaftlichen Rahmen haben
die Voraussetzungen für ein verstärktes Wachstum in
der EG auf mittlere Frist teilweise verbessert. Allerdings
haben sich bisher diese günstigeren Bedingungen noch
nicht in deutlich höheren Wachstumsraten niederge-
schlagen. Für 1986 wird das Wachstum nur geringfügig
über dem von 1985 liegen, und auch für 1987 wird
bei unveränderter Wirtschaftspolitik lediglich eine um
wenige Zehntelprozentpunkte höhere Rate als 1986 er-
wartet. Mit 2 ,8% im Gemeinschaftsdurchschnitt liegt
das für 1987 prognostizierte Wachstum damit signifi-
kant unter der im Rahmen der Kooperativen Wachs-
tumsstrategie angestrebten Zielgröße von durchschnitt-
lich 3,5 % für den Zeitraum 1986-1990.
2.2.2. Außerdem ist für die wirtschaftliche Lage in
der Gemeinschaft von Bedeutung, daß die Wachstums-
raten der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten erheb-
liche Unterschiede aufweisen. Für 1987 werden für Ita-
lien, Portugal, die Bundesrepublik Deutschland und
Irland Werte über 3 % vorausgeschätzt, für Spanien
3 % , für das Vereinigte Königreich, Luxemburg und
Frankreich um 2,5 %, die Werte für die restlichen Mit-
gliedstaaten liegen unter 2 % . In Griechenland dürfte
das reale BIP sogar sinken.
2.2.3. Ein Grund für das relativ unbefriedigende
Wachstum besteht in dem negativen Beitrag des Außen-
handels, der für 1986 auf über einen negativen Prozent-
punkt und für 1987 auf — 0,8 Prozentpunkte des BIP
geschätzt wird. Hier spiegeln sich vor allem die rasch
eingetretene Nachfrageschwäche der ölproduzierenden
Länder und die Veränderung der Währungsparitäten
wider. Diese Abschwächung des Exports wurde vor
allem in der ersten Hälfte des Jahres 1986 nicht durch
eine Belebung der Inlandsnachfrage ausgeglichen.
2.2.4. Allerdings deutet einiges darauf hin, daß der
Rückgang der Energiepreise zunehmend das Kon-
sumklima verbessert. Der private Verbrauch wird damit
zu einem wichtigen Faktor des wirtschaftlichen Wachs-
tums (real + 3,7% in 1986 und + 3,5% in 1987).
2.2.5. Einen wesentlichen Wachstumsbeitrag leisten
auch die Investitionen. Hierbei spielen vor allem die
Ausrüstungsinvestitionen eine Rolle (real + 6 , 1 % in
1986 und + 6,9% in 1987), währenddessen die Bauin-
vestitionen sich zwar erholt haben, allerdings keine
große Dynamik entfalten. Insgesamt ist jedoch nicht zu
übersehen, daß die Zuwachsraten der Investitionen im
Vergleich zu früheren konjunkturellen Aufschwungpha-
sen deutlich zurückbleiben. Verstärkte Investitions-
anstrengungen bleiben daher notwendig.
2.2.6. An der Zunahme der Inlandsnachfrage, die für
1986 auf real 3,8 % und für 1987 auf real 3,5 % geschätzt
wird, wird der Staatsverbrauch wie auch in der Vergan-
genheit nur unterdurchschnittlich beteiligt sein.
2.2.7. Die Steigerungsraten der Verbraucherpreise
haben sich auf ein Niveau gesenkt, das seit zwanzig
Jahren nicht mehr erreicht werden konnte: im EG-
Durchschnitt 3,7 % in 1986. Allerdings bestehen immer
noch erhebliche Unterschiede zwischen den Preisent-
wicklungen in den Mitgliedstaaten. Vor allem Griechen-
land und Portugal, aber — weniger ausgeprägt — auch
Spanien und Italien weisen 1986 noch relativ hohe Infla-
tionsraten auf. Doch für 1987 ist eine weitere Senkung
der durchschnittlichen Preissteigerungsrate auf 3,0%
zu erwarten, da sich insbesondere in den genannten
Ländern die Situation weiter verbessern wird.
2.2.8. Die günstige Entwicklung der Verbrau-
cherpreise und die Verbesserung der realen Austausch-
verhältnisse (Terms of Trade) haben zusammen mit
einer mäßigen Nominallohnsteigerung zu einer Ausnah-
mesituation geführt, in der einer Erhöhung der Reallöh-
ne um 2}3 % und der damit verbundenen Kaufkraftstei-
gerung keine Steigerungen der realen Arbeitskosten pro
Kopf gegenüberstehen. Für 1987 ist allerdings mit einer
Wiederholung dieser Konstellation nicht zu rechnen.
2.2.9. Der Anstieg der Beschäftigtenzahl wird 1986
und 1987 jeweils auf 0,8 % geschätzt. Dies stellt zwar
einen im langfristigen Vergleich überdurchschnittlichen
Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen dar, doch ist dieser
Anstieg teilweise spezifischen arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen zuzurechnen. Da insbesondere wegen der
Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Frauen die Zahl
der Erwerbspersonen weiter steigt, verharrt die Arbeits-
losenquote auf ihrem extrem hohen Niveau: im Ge-
meinschaftsdurchschnitt (EUR 12) 11,9% in 1986 und
11,7% in 1987.
2.2.10. Bezüglich der Struktur der Arbeitslosen ist
besonders der steigende Anteil der Langzeitarbeitslosen
problematisch: Etwa 40 % der Arbeitslosen sind bereits
länger als ein Jahr ohne Anstellung. Auch spielt die
Jugendarbeitslosigkeit weiterhin eine bedeutende Rolle,
obwohl hier Ansätze einer Besserung zu erkennen sind.
2.2.11. Die wirtschaftlichen Aussichten für 1987 las-
sen erwarten, daß der verhaltene Aufschwung noch
andauern dürfte. Die Chancen des weiteren Wachstums
hängen jedoch vor allem von binnenwirtschaftlichen
Faktoren ab, wogegen auf den Export keine Hoffnun-
gen gegründet werden dürfen. Das unerträgliche Aus-
maß der Arbeitslosigkeit wird jedoch nur unwesentlich
verringert werden können.
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3. Anmerkungen zur Analyse der Wirtschaftslage
3.1. Der Ausschuß nimmt die Analyse der weltwirt-
schaftlichen Entwicklung durch die Kommission zur
Kenntnis. Er möchte darüber hinaus jedoch folgende
Punkte besonders betonen:
— Die Leistungsbilanzprobleme der USA dürften über
das Jahr 1987 hinaus anhalten; soweit ihre Lösung
mittels einer restriktiven US-Fiskalpolitik versucht
würde, könnte die Wachstumsabschwächung der
USA in eine Rezession abgleiten.
— Gleichermaßen prekär wäre ein weiterer Verfall des
Dollarkurses.
— Das Wachstum der europäischen Wirtschaft dürfte
durch die ökonomische Entwicklung der USA und
deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft zukünf-
tig stark behindert sein.
— Die Risiken für den Welthandel sind insgesamt noch
breiter und gravierender; protektionistische Ten-
denzen nehmen zu und unvorhersehbare erratische
Wechselkursschwankungen könnten zunehmende
Unsicherheit schaffen.
3.2. Der Ausschuß macht zur Einschätzung der Wirt-
schaftslage in der Gemeinschaft folgende Anmer-
kungen:
— Ob die durchschnittliche Steigerungsrate der Ver-
braucherpreise 1987 weiter sinken wird, ist durchaus
unsicher.
— Der private Verbrauch könnte stärker sein, wenn
der Anteil der Löhne am Volkseinkommen nicht
weiter fallen würde.
— Die Wachstumsraten des BIP dürften für einzelne
Volkswirtschaften, so z. B. für die Bundesrepublik
Deutschland, zu optimistisch eingeschätzt sein.
— Verstärkte Investitionsanstrengungen sind vor allem
im Verarbeitenden Gewerbe und auf dem Gebiet
neuer Technologien notwendig.
— Es ist zweifelhaft, ob das prognostizierte Wachstum
allein ausreichen wird, das Ausmaß der Arbeitslo-
sigkeit in den kommenden Jahren zu reduzieren,
solange das Beschäftigungsziel in den Mitgliedstaa-
ten nicht stärker als bisher in wirtschaftspolitische
Aktivitäten umgesetzt wird. Daher begrüßt es der
Ausschuß besonders, daß die Kommission den Ab-
bau der Arbeitslosigkeit in einer dynamischeren eu-
ropäischen Wirtschaft in den Mittelpunkt ihrer
Überlegungen gestellt hat.
4. Die Umsetzung der Kooperativen Wachstums-
strategie
4.1. Allgemeine Probleme einer kooperativen Strategie
4.1.1. Die vorliegenden Daten für 1986 und 1987,
insbesondere die zum Wirtschaftswachstum und zur
Beschäftigung in der EG, zeigen, daß die wirtschaftliche
Entwicklung noch deutlich davon entfernt ist, die Ziele
der Kooperativen Wachstumsstrategie zu erreichen. Be-
denklich ist vor allem, daß das Wachstum 1986 relativ
schwach ausfiel, obwohl die enorme Verbilligung der
Importe, insbesondere der Rohstoffe, und die damit
verbundenen positiven Terms-of-Trade-Effekte sehr
günstige Rahmenbedingungen für ein verstärktes
Wachstum der Produktion und der Beschäftigung
boten.
4.1.2. Diese Erfahrung läßt den Schluß zu, daß gün-
stige oder zumindest günstigere Rahmenbedingungen
in den Bereichen Preisentwicklung, Produktionskosten,
Unternehmensgewinne, Leistungsbilanzsalden und
Haushaltsdefizite offensichtlich nicht automatisch zu
einer wesentlichen Beschleunigung des Wirtschafts-
wachstums führen. Die verbesserten Rahmenbedingun-
gen bieten vielmehr nur eine Chance zu einer besseren
Entwicklung von Produktion und Beschäftigung, die
wirtschaftspolitisch erst zu nutzen ist.
4.1.3. Mit einer Verwirklichung der Kooperativen
Wachstumsstrategie würde diese Chance genutzt. Denn
die Kooperative Wachstumsstrategie ist ehrgeizig und
steckt relativ hohe Ziele. Doch haben sich die Voraus-
setzungen für die Kooperative Wachstumsstrategie bis-
her eher durch marktmäßige Veränderungen des Preis-
gefüges verbessert. Politisch ist bisher wenig geschehen,
was die Umsetzung der Kooperativen Wachstumsstrate-
gie wahrscheinlicher macht. Denn der Beschluß des
Ministerrates vom Dezember 1985 und die Diskussio-
nen zwischen den Gemeinschaftsorganen und den So-
zialpartnern auf europäischer Ebene, selbst wenn diese
von einem hohen Konsens über die Ziele der Strategie
und die Mittel ihrer Verwirklichung getragen waren,
bedeuten noch nicht sehr viel für das Verhalten der
beteiligten Gruppen auf nationaler Ebene wie für die
Abstimmung der Wirtschaftspolitik der beteiligten
Länder.
4.1.4. Einige grundsätzliche Überlegungen zu den
Chancen für ein kooperatives Verhalten der Tarifpar-
teien und der wirtschaftspolitischen Instanzen der ein-
zelnen Länder erscheinen deshalb angebracht.
4.1.5. Auch in den mehr oder minder sozialstaatlich
ausgerichteten Volkswirtschaften Westeuropas domi-
nieren traditionellerweise ökonomische Planungen und
Entscheidungen, die von individuellen und Partikularin-
teressen ausgehen. Es ist sogar bewußte Politik verschie-
dener Regierungen, diesem Prinzip wieder bzw. noch
mehr Geltung zu verschaffen, und selbst die Kooperati-
ve Wachstumsstrategie der EG-Kommission sieht dies
in gewissem Umfang vor. Kooperatives Verhalten weist
jedoch über individuelle und Partikularinteressen hin-
aus, denn es erfordert, daß unter Berücksichtigung der
Interessen anderer Abstriche bei der Verfolgung des
Eigeninteresses gemacht werden. Kooperatives Verhal-
ten ist deshalb nur unter bestimmten Umständen ratio-
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nal, z. B. dann, wenn die eigenen Opfer auch den
anderen zu Opfern bewegen oder zwingen; denn nur so
kann eine ökonomische Situation erreicht werden, in
der alle Vorteile genießen und die besser ist als die
Situation, die bei der Verfolgung der puren Eigeninter-
essen zu erwarten ist. Kurz: Opfer müssen sich lohnen.
Sie lohnen sich jedoch in der Regel nur dann, wenn sich
auch die anderen kooperativ verhalten.
4.1.6. Dem gemeinsamen kooperativen Verhalten
steht jedoch wiederum das Eigeninteresse entgegen.
Denn jeder maximiert seine Situation, wenn der andere
sich kooperativ verhält, er selbst aber sein Eigeninteres-
se verfolgt. Dies könnte zwar vom anderen bemerkt
werden und dazu führen, daß er sein kooperatives Ver-
halten einstellt. Doch nicht jedes nicht-kooperative Ver-
halten ist feststellbar, z. B. dann nicht, wenn klare
Kriterien für kooperatives Verhalten fehlen oder wenn
— wie es z. B. im Falle der kleineren Länder der EG
sein könnte — der Beitrag des einzelnen zum Gesamter-
gebnis relativ gering ist. Auch ist nicht-kooperatives
Verhalten trotz der Gefahr des Abbruchs von kooperati-
vem Verhalten der anderen dann naheliegend, wenn
nur ein kurzfristiger Vorteil zu erwarten ist bzw. dieser
ausreichend erscheint und keine Sanktionen gegen
nicht-kooperatives Verhalten drohen.
4.1.7. Diese Überlegungen führen zu dem Ergebnis,
daß die Durchsetzungschancen für die Kooperative
Wachstumsstrategie noch verbessert werden können:
a) Die EG-Kommission sollte klare Kriterien für ko-
operatives Verhalten der beteiligten Gruppen und
Länder aufstellen.
b) Sie sollte klarmachen, daß es sich um eine län-
gerfristig notwendige Strategie handelt, die über
1990 hinaus Bestand haben muß, andernfalls könnte
das kooperative Verhalten u. U. zu frühzeitig abge-
brochen werden.
c) Die EG-Kommission sollte auf die Beiträge aller
Mitgliedsländer zur gemeinsamen Strategie achten.
d) Sie sollte überlegen, welche Folgerungen für den Fall
nicht-kooperativen Verhaltens zu ziehen sind.
e) Sie sollte jeder gesellschaftlichen Gruppe noch klarer
machen, welche Vorteile die eigenen Opfer mit sich
bringen dürften.
4.2. Geldpolitik
4.2.1. Die Aufgaben der Geldpolitik waren 1986 rela-
tiv leicht zu erfüllen, da allein der kräftige Rückgang
der Importpreise den Anstieg der Verbraucherpreise
deutlich verminderte. Das Geldmengenwachstum konn-
te deshalb im Durchschnitt der europäischen Länder
zurückgeführt werden, ohne damit die Wachstumsspiel-
räume zu begrenzen.
4.2.2. 1987 wird die Aufgabe der Geldpolitik schwie-
riger werden, da sich der Rückgang der Importpreise
schwerlich fortsetzen wird. Es kommt darauf an, die
Erfolge bei der Inflationsbekämpfung zu sichern. Dies
ist insofern nicht leicht, als die durchschnittliche
Preissteigerungsrate von 3,5 v. H. auch von einigen
Ländern geprägt ist, die einen sehr geringen Preisanstieg
aufweisen oder sogar einen absolut fallenden Preisindex
haben. Diese Situation dürfte sich in diesen Ländern
kaum stabilisieren lassen, was auch nicht unbedingt
wünschenswert ist.
4.2.3. Die Stabilisierung der durchschnittlichen Infla-
tion in der Gemeinschaft erfordert deshalb, daß die
Preissteigerungsraten in den Ländern mit überdurch-
schnittlichem Preisanstieg weiter eingedämmt werden.
Die Geldpolitik kann dies grundsätzlich nur dann ohne
Wachstumsbehinderungen bewirken, wenn der Kosten-
anstieg entsprechend reduziert wird. Die Voraussetzun-
gen dafür sind gut, da die erfolgte Verminderung der
Inflation bei den Lohnabschlüssen weiterhin berück-
sichtigt werden können. Auf diese Weise würden sich
auch die Preissteigerungsraten der einzelnen Länder
annähern, was zugleich eine Konvergenz und Kohärenz
im Geldmengenwachstum erlaubt, ohne die Geldpolitik
wachstumsbehindernd zu gestalten.
4.2.4. Die Kommission erinnert daran, daß die Geld-
politik auch die Aufgabe hat, den Spielraum für das
reale Wachstum angemessen zu finanzieren. Was heißt
jedoch angemessene Finanzierung im Rahmen der Ko-
operativen Wachstumsstrategie? Der Ausschuß ist der
Ansicht, daß nicht vom aktuellen Wachstum in den
einzelnen Mitgliedstaaten auszugehen ist. Die Geldmen-
genziele sollten vielmehr eine geringe unvermeidliche
Preissteigerungsrate berücksichtigen und den einzelnen
Ländern je nach ihren Wachstumsmöglichkeiten soviel
realen Wachstumsspielraum bieten, daß im Durch-
schnitt der Gemeinschaft die im Rahmen der kooperati-
ven Strategie bis 1990 angestrebte jährliche Wachstums-
rate von 3,5 v. H. ermöglicht wird. Die Gefahr wieder
höherer Inflationsraten besteht dabei nicht, solange die
Lohnpolitik kooperativ gestaltet ist, wie der Ausschuß
in seiner Stellungnahme zur „Wirtschaftslage Mitte
1986" bereits feststellte.
4.2.5. Die Entwicklung des Dollarkurses könnte, wie
die Kommission zu Recht feststellt, eine flexible Reak-
tion der kurzfristigen Zinssätze in Europa erforderlich
machen. Eine Beschleunigung des Geldmengen-
wachstums kann dabei vermieden werden.
4.2.6. Die angestrebte Liberalisierung des Kapital-
verkehrs und die Stärkung und Erweiterung des EWS
stellen wichtige Elemente dar zur Verbesserung der
geld- und währungspolitischen Konvergenz der Ge-
meinschaft und damit zur Umsetzung eines kooperati-
ven Handelns der Mitgliedstaaten.
4.3. Fiskalpolitische Spielräume
4.3.1. Die Kommission hat die Entwicklungen und
Handlungsmöglichkeiten im Bereich der öffentlichen
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Finanzen sehr ausführlich analysiert, denn sie weist der
Fiskalpolitik eine wesentliche Verantwortung für die
Realisierung der Kooperativen Wachstumsstrategie zu.
Nach Ansicht des Ausschusses muß die Fiskalpolitik
sogar eine Schlüsselrolle übernehmen, nachdem die Ent-
wicklung der privaten Investitionen mit der Verbesse-
rung der Angebotsbedingungen, vor allem der gestiege-
nen Rentabilität, bisher nicht Schritt gehalten hat.
4.3.2. Offenbar bedarf es neben der Verbesserung
der Rentabilität auch verbesserter Absatzerwartungen,
um die Investitionen zu steigern. Die öffentlichen Haus-
halte haben diesen Aspekt in der Vergangenheit hinter
Konsolidierungsbemühungen zurücktreten lassen. In-
zwischen ist die Konsolidierung der öffentlichen Haus-
halte gut vorangekommen, doch nicht alle Länder ha-
ben bereits ein solides Verhältnis im Anstieg der öffent-
lichen Schulden zum Anstieg des BIP erreicht. Erfreuli-
cherweise haben jedoch gerade einige größere Länder
Handlungsspielraum gewonnen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das öffentliche
Haushaltsdefizit inzwischen soweit reduziert worden,
daß der Fiskalpolitik eine größere Rolle bei der Nach-
frageentwicklung zugewiesen werden könnte. Die Kom-
mission verweist zu Recht darauf, daß bei einem ab-
gestimmten expansiven Verhalten, an dem sich die Bun-
desrepublik beteiligen müßte, auch Frankreich und das
Vereinigte Köningreich Spielraum für ein expansiveres
Haushaltsgebaren haben. Auch die Überschußpositio-
nen von Dänemark und Luxemburg sollten beachtet
werden.
Nicht nur die Entwicklung der Haushaltssalden bietet
inzwischen fiskalpolitischen Spielraum. Der Ausschuß
sieht außerdem erhebliche Möglichkeiten, durch eine
verbesserte Ausgaben- und Einnahmenstruktur Wachs-
tum und Beschäftigung anzuregen.
4.3.3. Von großer Bedeutung ist die Frage, für welche
Zwecke die vorhandenen Spielräume genutzt werden
sollten. Nach Ansicht des Ausschusses bedarf es vor
allem verstärkter Infrastrukturinvestitionen einschließ-
lich erhöhter Ausgaben für den Umweltschutz und die
Stadterneuerung, nachdem vor allem die öffentlichen
Investitionen im vergangenen Jahrzehnt stark zurückge-
gangen sind. Zum investiven Bereich würden außerdem
erhöhte Anstrengungen in den Bereichen Forschung und
Entwicklung wie berufliche Bildung und Qualifizierung
von Langfristarbeitslosen zählen. Die besondere Bedeu-
tung investiver öffentlicher Ausgaben liegt nicht nur
darin, selbst Nachfrage und Beschäftigung zu schaffen.
Sie haben darüber hinaus die Funktion, komplementär
zu privaten Investitionen deren Erfolgsaussichten zu
steigern. Im übrigen sollten rentable Infrastrukturen
wie der Ärmelkanaltunnel zumindest teilweise durch
Privatkapital finanziert werden können.
4.3.4. Es ist fraglich, ob daneben noch Spielraum für
Steuersenkungen oder die Reduktion sonstiger Abga-
ben, vor allem der Sozialabgaben, bleibt. Allerdings
könnten sich durch den Abbau von Steuerschlupflö-
chern und Subventionen Möglichkeiten für eine Sen-
kung der Steuersätze ergeben. Angesichts der unter-
schiedlichen Steuersysteme in den einzelnen Mitglieds-
ländern sollte darüber hinaus untersucht werden, wie
die Systeme beschäftigungswirksamer gestaltet werden
können.
4.3.5. Anstrengungen zur Steuerreform sollten sich
vornehmlich auch auf eine Vereinfachung des Steuer-
systems richten. Das wird erreicht, indem viele Bezieher
von Niedrigeinkommen aus der Steuer entlassen wer-
den, wobei dann gleichzeitig Transferzahlungen an die-
se entfallen können. Grundsätzlich sollten Ausgaben
für soziale Zwecke nur dann gekürzt bzw. der Aus-
gabenanstieg gebremst werden, soweit der soziale
Notstand entfallen ist. Der Ausschuß geht davon aus,
daß die entsprechenden Ausführungen der Kommission
sich auf diesen Fall beziehen. Maßnahmen, die das
Arbeitskräfteangebot durch Verminderung von Sozial-
leistungen erhöhen, sind auf absehbare Zeit überflüssig.
4.4. Realisierung des Binnenmarktes und aktive
Strukturpolitik
4.4.1. Der Ausschuß ist bereits in seiner Stellungnah-
me zur „Wirtschaftslage Mitte 1986" ausführlich auf
den Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit der
Kooperativen Wachstumsstrategie und der Realisierung
des europäischen Binnenmarktes eingegangen. Hier
wurde betont, daß die Vergrößerung der Märkte und
die Intensivierung des Wettbewerbs Wachstumsimpulse
bewirken dürfte. Hierbei gilt es allerdings zu beachten,
daß die Vorteile des Binnenmarktes auch den Verbrau-
chern zugute kommen. Die Veränderungen der Markt-
strukturen werden zusätzliche verbraucherpolitische
Aktivitäten, wie z. B. verbraucherbezogene Informa-
tionspolitik und Qualitätskontrollen, erfordern. Über-
haupt müßte die Kommission den Belangen des Ver-
brauchers eine größere Aufmerksamkeit widmen. Der
Ausschuß wird in seinen Stellungnahmen und Berichten
dies prüfen und mit den Wirkungen anderer Interessen
abwägen. Daneben wurde in der Stellungnahme zur
Wirtschaftslage Mitte 1986 auf die Bedeutung der mit
der Realisierung des Binnenmarktes verbundenen regio-
nalen und sektoralen Strukturveränderungen hingewie-
sen und eine Flankierung der Anpassungsprozesse durch
strukturpolitische Maßnahmen gefordert.
4.4.2. Der Ausschuß begrüßt es daher besonders, daß
auch die Kommission bezüglich der eigenen angebots-
orientierten Maßnahmen der Gemeinschaft einen Zu-
sammenhang zwischen der Öffnung der Märkte und
struktur- und regionalpolitischen Interventionen sieht.
4.4.3. Es ist festzustellen, daß der Prozeß der realen
Konvergenz, d.h. der Verminderung der Unterschiede
im Pro-Kopf-Realeinkommen und in den Arbeitslosen-
quoten zwischen den einzelnen Ländern und Regionen
der Gemeinschaft, seit Mitte der siebziger Jahre ins
Stocken geraten ist und sogar rückläufig war. Durch
die Erweiterung der Gemeinschaft und die Beschleuni-
gung des ständigen Prozesses strukturellen Wandels
erhält das Ziel der realen wirtschaftlichen Konvergenz
größere Bedeutung.
Nr. C 333/34 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
4.4.4. Die Umsetzung der kooperativen Strategie
wird dazu beitragen, ein günstiges makroökonomisches
Klima für ein dynamisches Wirtschaftswachstum zu
schaffen. Doch sollten die am stärksten benachteiligten
Regionen auch eine über dem Gemeinschaftsdurch-
schnitt liegende Wachstumsrate erzielen, was die sofor-
tige Belebung des Prozesses der realen Konvergenz in
der Gemeinschaft bedingt. Daher ist die Europäische
Gemeinschaft mehr denn je gefordert, ihr sozial-, regio-
nal- und strukturpolitisches Instrumentarium einzuset-
zen und dessen Effizienz mittels besserer Koordination
der Fonds untereinander und mit den anderen Finanz-
instrumenten der Gemeinschaft zu steigern. Der Aus-
schuß verweist in diesem Zusammenhang auf die Stel-
lungnahmen zum XV. Bericht der Kommission der Eu-
ropäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspoli-
tik und zum Weißbuch der Kommission über die Voll-
endung des Binnenmarktes, in denen auf den
Zusammenhang zwischen einer wirkungsvollen Wett-
bewerbspolitik, der Verwirklichung des Binnenmarktes
und der Schaffung eines europäischen Sozialraumes hin-
gewiesen wird. Der Ausschuß vertritt die Auffassung,
daß die Realisierung des Binnenmarktes nur gelingen
kann, wenn gleichzeitig die soziale Dimension in die
Gemeinschaftspolitiken einbezogen wird. Dies setzt
voraus, daß die Kommission eingehend untersucht, wel-
che Folgen sich für die Arbeitnehmer aus der Errichtung
des Binnenmarktes ergeben werden.
4.4.5. Die Sozial-, Regional- und Strukturpolitiken
können jedoch nur dann das gewünschte Ergebnis erzie-
len, wenn die Maßnahmen koordiniert erfolgen und
wenn sie auf der Grundlage von Analysen der Ent-
wicklungsperspektiven der einzelnen Wirtschaftssekto-
ren bestimmt werden. Hierbei ist darauf zu achten, daß
— wie auch in den wettbewerbspolitischen Berichten
der Kommission hervorgehoben wird — der interne
Protektionismus abgebaut und ein Subventionswettlauf
vermieden wird.
4.5. Lohnpolitik
4.5.1. Die Kommission unterstellt im Rahmen der
Kooperativen Strategie für den Durchschnitt der Jahre
1986-1990 weiterhin einen Anstieg der realen Lohn-
kosten pro Kopf von 1 v. H. und einen Zuwachs der
Reallöhne pro Kopf von 1,1 v. H. Außerdem geht sie
von einem durchschnittlichen Anstieg der Arbeitspro-
duktivität pro Kopf in Höhe von 2,3 v. H. in diesem
Zeitraum aus. Angesichts der in allen Ländern — mit
Ausnahme Luxemburgs — abnorm hohen Arbeitslosig-
keit will der Ausschuß dem Vorschlag, daß der Anstieg
der realen Lohnkosten und der Reallöhne geringer sein
soll als der Produktivitätsfortschritt, zur Zeit nicht wi-
dersprechen, wenn gleichzeitig auch die anderen Ele-
mente der kooperativen Strategie konsequent umgesetzt
werden, die Investitionen verstärkt wachsen und zusätz-
liche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Ausschuß
merkt jedoch kritisch an, daß die angestrebte Differenz
zwischen dem Anstieg der realen Lohnkosten wie der
Reallöhne und dem Zuwachs der Produktivität erheb-
lich ist. Er betont zudem, daß der Reallohn gleichzeitig
weiter wachsen muß und eine Mäßigung des Anstiegs
des Reallohns um so akzeptabler sein kann, je positiver
sich die kooperative Strategie auf die Entwicklung der
Beschäftigung auswirkt.
4.5.2. Die Kommission weist im Jahreswirtschaftsbe-
richt 1986/1987 aus (Tabelle 21), daß es 1987 in der
Gemeinschaft (EUR 12) zu einer Abnahme der realen
Lohnstückkosten (Differenz zwischen dem Anstieg der
realen Lohnkosten pro Kopf und dem Anstieg der Ar-
beitsproduktivität pro Kopf) in Höhe von 0,7 v. H.
kommen dürfte, nachdem es auch aufgrund des Falls der
Importpreise 1986 eine größere Anpassung der realen
Lohnstückkosten, nämlich um 1,8 v. H., geben wird.
Gleichzeitig dürften 1987 die realen Lohnkosten pro
Kopf in verschiedenen Ländern der Gemeinschaft um
rund 2 bis 3 v. H. ansteigen. Die Kommission empfiehlt
den Sozialpartnern dieser Länder, bei den Lohn-
verhandlungen die Entwicklung der Beschäftigung und
die Höhe der Arbeitslosenquote zu berücksichtigen.
4.5.3. Die Kommission ist also bereit, Unterschiede
in der Entwicklung der Beschäftigung und dem Niveau
der Arbeitslosenquote lohnpolitisch zu berücksichtigen.
Der Ausschuß meint, daß in diesem Zusammenhang
jedoch auch die bisherige Anpassung in den realen
Lohnstückkosten (Tabelle 21) und der Rentabilität be-
achtet werden sollte, denn diese Größen zeigen, welche
zukünftigen Investitions- und Beschäftigungschancen
schon bestehen.
4.5.4. Für die weitere Lohnpolitik regt die Kommis-
sion die Beachtung einiger Grundsätze an:
Zum einen schlägt sie vor, daß Tarifverträge die Mög-
lichkeit bieten sollten, auf Veränderungen der Terms
of Trade zu reagieren. Konkreter formuliert geht es
darum, lohnpolitisch zwischen der heimischen und der
importierten Inflation zu unterscheiden. Der Ausschuß
sieht, daß dies besonders bei erneuten erheblichen Ver-
schlechterungen der Terms of Trade von Bedeutung
sein könnte. Es muß vermieden werden, daß sich eine
von außen aufgezwungene Inflation quasi automatisch
auf die Entwicklung auch der im Inland bestimmten
Kosten überträgt.
4.5.5. Andere Vorschläge der Kommission, die regio-
nale Differenzierung der Löhne, eine allgemeine Mäßi-
gung des Lohnanstiegs auch für prosperierende Sekto-
ren, Zeitverträge und die gewinnabhängige Entlohnung
sind z. T. sehr einschneidende Maßnahmen. Es bedarf
eines sehr intensiven Dialogs der Tarifparteien, bevor
auf diesen Gebieten Veränderungen gegenüber der jetzi-
gen Praxis zu erwarten sind; Beschäftigungsschutzmaß-
nahmen sollten wo immer möglich aufrechterhalten
werden. Zudem ist von Bedeutung, daß die regional-
politischen Konsequenzen bedacht werden, um nicht
den Zielen der gemeinschaftlichen Regionalpolitik ent-
gegenzuwirken.
4.6. Anpassung des Arbeitsmarktes und Arbeitszeitpo-
litik
4.6.1. Die Kommission sieht im Rahmen der Koope-
rativen Wachstumsstrategie neben den makroökono-
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/35
mischen Bestimmungsfaktoren der Beschäftigung eine
große Anzahl mikroökonomischer Instrumente, mit de-
nen die Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen
gefördert werden könnte. Sie nennt:
— Neugestaltung und Verkürzung der Arbeitszeit,
— Beschäftigungsschutzregelungen,
— Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten,
— Regelungen zur Erleichterung des Starts kleiner Un-
ternehmen, Selbständiger und genossenschaftlicher
Unternehmen,
— Maßnahmen zugunsten der Langzeitarbeitslosen.
4.6.2. Die Idee dabei ist, das Wachstum beschäfti-
gungswirksamer zu machen. Dazu könne auch die Neu-
gestaltung und Verkürzung der Arbeitszeit beitragen,
wenn sie kostenniveauneutral erfolge. Angesichts der
aktuellen Situation, insbesondere der enttäuschenden
Resultate bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im
Jahre 1986 und der Perspektiven für 1987, ist der Aus-
schuß der Ansicht, daß die kooperative Strategie die
Neugestaltung und Verkürzung der Arbeitszeit, auch
unter Berücksichtigung der sektoralen Besonderheiten,
stärker betonen sollte. Außerdem fällt auf, daß die
Kommission die Verkürzung der Arbeitszeit immer nur
in Verbindung mit und nach der Neugestaltung der
Arbeitszeit nennt. Die Möglichkeit der Verkürzung
scheint sich für sie aus der Neugestaltung zu ergeben.
Demgegenüber ist der Ausschuß der Ansicht, daß die
Verkürzung der Arbeitszeit ein eigenständiges beschäfti-
gungspolitisches Instrument ist. Erst die Arbeitszeitver-
kürzung kann die Neugestaltung der Arbeitszeit erfor-
derlich machen, damit eine Umverteilung der gesamten
geleisteten Arbeitszeit auf mehr Personen erfolgt.
4.6.3. Die Arbeitszeitverkürzung darf sich im Rah-
men einer kooperativen Strategie nicht auf die Umset-
zung individueller Arbeitszeitinteressen beschränken,
dabei käme das Interesse der Arbeitslosen zu kurz. Die
Interessen der Unternehmer sind dadurch zu berück-
sichtigen, daß die Arbeitszeitverkürzung kostenniveau-
neutral erfolgen muß. Die Kommission schreibt zu
Recht, daß mit einer längeren Nutzung der Produk-
tionsanlagen dieses Ziel erreicht werden kann. Die län-
gere Nutzung der Produktionsanlagen macht oft einen
flexibleren Einsatz der Arbeitskräfte notwendig. Es ist
Aufgabe des sozialen Dialogs, die für beide Seiten ak-
zeptablen Formen des Arbeitseinsatzes zu finden.
4.6.4. Innerhalb des Problembereichs der Beschäfti-
gungsschutzregelungen geht es der Kommission nicht
darum, die Deregulierung als solche zu fördern. Doch
erscheinen ihr die für Entlassungen geltenden Regelun-
gen in manchen Ländern besonders beschäftigungs-
abträglich zu sein. Diese Frage kann erst dann näher
diskutiert werden, wenn die einzelnen angeblich hinder-
lichen Regelungen in ihren Wirkungen erfaßt sind. Ge-
nerell gilt, daß Beschäftigungsschutzregelungen für die
Arbeitnehmer in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von be-
sonderer Bedeutung sind. Sie benötigen die soziale Si-
cherheit in dieser Form auch deshalb, um gegen Ein-
kommmensrisiken, die aus der Politik individueller und
auch genereller Arbeitszeitverkürzung resultieren, ge-
wappnet zu sein.
4.6.5. Die Förderung von Ausbildungs- und Umschu-
lungsmöglichkeiten ist vorbehaltlos zu begrüßen. Sie
dient dem strukturellen Wandel ganz allgemein wie
auch speziell der Wiedereinstellung von Arbeitslosen,
unter denen unqualifizierte Arbeitnehmer bekanntlich
weit überproportional zu finden sind. Den Problemen
der Langfristarbeitslosen sollte besondere Aufmerksam-
keit geschenkt werden.
4.6.6. Der Ausschuß unterstützt die Initiative der
Kommission, überflüssige oder verzerrende Regelun-
gen, die die Neugründung oder Expansion kleiner und
mittlerer Unternehmen behindern, zu überprüfen und
eine Politik zur Überwindung solcher Hemmnisse zu
entwerfen.
4.7. Internationale Koordination der Wirtschafts-
politiken
4.7.1. Angesichts einer sehr ungleichen Verteilung
der Leistungsbilanzsalden muß die Wirtschaftspolitik
besser international koordiniert werden, da die Un-
gleichgewichte den Welthandel behindern. Die Kom-
mission hat eine sehr aufschlußreiche Analyse der Ein-
kommenselastizitäten der Ex- und Importe der beteilig-
ten Länder vorgelegt. Sie spricht dafür, daß insbesonde-
re Japan und auch die Bundesrepublik Deutschland die
Entwicklung der Binnennachfrage kräftig expandieren
sollten. Eine Lokomotivfunktion für die Weltwirtschaft
kann die Bundesrepublik Deutschland aber keinesfalls
übernehmen. Das erforderliche langsamere Wachstum
der Realeinkommen in den USA scheint schon in Gang
gekommen zu sein; kontraktive Maßnahmen sollten
unterlassen werden, um das Wachstum des Welthandels
nicht zusätzlich zu gefährden.
4.7.2. Vor diesem Hintergrund würde sich die Ver-
schuldungsproblematik vieler Entwicklungsländer er-
neut verschärfen, wenn Europa und Japan nicht stärker
wachsen und somit eine aktivere Rolle für den Welthan-
del übernehmen. Wegen einer erheblichen Verschlechte-
rung der Leistungsbilanz der Gemeinschaft durch die
Kooperative Wachstumsstrategie sollte diese nicht in
Frage gestellt werden. Leistungsbilanzdefizite sind das
notwendige Pendant zu Leistungsbilanzüberschüssen
der Entwicklungsländer. Diese können ohne Schul-
denerlaß ihre überhöhten Schulden nur über Leistungs-
bilanzüberschüsse abbauen.
4.7.3. Es ist zu hoffen, daß die Ergebnisse der neuen
GATT-Runde hilfreich für das Ziel eines gleichgewich-
Nr. C 333/36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
tigeren Welthandels sein werden. Eine Grundregel des
internationalen Handels muß dabei immer wieder be-
tont werden: Protektionismus ist grundsätzlich zu be-
kämpfen. Über den Abbau bestehender Protektionismen
sind die Verhandlungen im Rahmen des GATT oder
auch bilateral mit Vorrang zu führen.
4.8. Verstärkung des sozialen Dialogs
4.8.1. Die Kommission ist sich der Bedeutung eines
verstärkten sozialen Dialogs voll bewußt. Sie analysiert
zutreffend, wie mangelnder sozialer Dialog in der Ver-
gangenheit zu den heutigen Problemen beigetragen hat.
Die Bedeutung des sozialen Dialogs liegt darin, daß er
das Klima des Vertrauens erhält, so daß jeder selbst
aktiv statt defensiv handeln kann.
4.8.2. Prinzipiell sollte sich der soziale Dialog auf
alle Politikfelder der Kooperativen Wachstumsstrategie
beziehen und in Ergänzung zur gesamtwirtschaftlichen
Ebene auch auf Sektorenebene geführt werden. Der
Wirtschafts- und Sozialausschuß als das in den Grün-
dungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften ver-
ankerte Organ zur Beratung der anderen Gemein-
schaftsinstitutionen und damit als die allererste Dia-
logplattform setzt sich dafür ein, daß der soziale Dialog
auf allen Ebenen und in allen Zusammensetzungen zu
führen ist.
4.8.3. Die Kommission bemerkt zu Recht, daß es
auch auf europäischer Ebene noch Meinungsverschie-
denheiten zwischen den Sozialpartnern gibt. Die Rolle
des Staates für die Stabilisierung des ökonomischen
Kreislaufs sollte aber schon deshalb nicht umstritten
sein, da bei dezentral marktwirtschaftlicher Entschei-
dung über Produktion und Beschäftigung der einzelne
Unternehmer die Verantwortung für den Gesamtkreis-
Geschehen zu Brüssel am 27. November 1986.
lauf nicht übernehmen kann. Seine Möglichkeiten, sich
als einzelner über seine Investitionstätigkeit kooperativ
verhalten zu können, sind äußerst beschränkt, da er in
aller Regel im Wettbewerb mit anderen Unternehmen
steht. Auf das Investitionsverhalten der anderen Unter-
nehmen und damit deren Nachfrageentwicklung kann
er sich jedoch nicht verlassen. Der Staat hat deshalb
im Rahmen einer kooperativen Strategie die Aufgabe,
durch seine Politik stabilisierend auf die Absatzerwar-
tungen einzuwirken.
4.8.4. Die Kommission sollte sich nicht darauf be-
schränken, den sozialen Dialog auf europäischer Ebene
zu fördern. Vielmehr sollte sie Mechanismen ent-
wickeln, die es gestatten, die Umsetzung der Kooperati-
ven Wachstumsstrategie auch auf nationaler Ebene zu
überprüfen und somit voranzutreiben.
Denn der Ausschuß ist ebenso wie die Kommission der
Meinung, daß zwischen den potentiellen Möglichkeiten
und den tatsächlich erreichten Wachstumsraten noch
eine Lücke besteht, die auch auf eine ungenügende
Umsetzung der Kooperativen Wachstumsstrategie zu-
rückzuführen sein dürfte. Zwar ist ebenfalls zu berück-
sichtigen, daß die Kooperative Wachstumsstrategie erst
im Dezember 1985 beschlossen wurde und auch von
daher 1986 noch kaum Wirkungen entfalten konnte.
Doch wird es inzwischen dringlich, die Kooperative
Wachstumsstrategie verstärkt umzusetzen.
Der Ausschuß ist deshalb der Ansicht, daß die für Juli
1987 vorgesehene Zwischenbilanz über die Anwendung
der Gemeinschaftsstrategie unbedingt notwendig ist. Es
bleibt zu hoffen, daß die Regierungen der Mitgliedslän-
der der Einladung der Kommission, Berichte über die
Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie vorzulegen, Fol-
ge leisten werden.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Alfons MARGOT
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/37
Anhang
Folgende Änderungsanträge wurden vom Ausschuß im Verlauf der Beratungen abgelehnt:
1. Ziffer 4.3.3
Diese Ziffer ist wie folgt zu ergänzen:
„4.3.3. Von großer Bedeutung ist die Frage, für welche Zwecke die vorhandenen Spielräume genutzt
werden sollten. Abgesehen von der notwendigen Senkung der Unternehmenskosten, auf die weiter unten
eingegangen wird, bedarf es nach Ansicht des Ausschusses vor allem verstärkter Infrastrukturinvestitionen
einschließlich erhöhter Ausgaben für den Umweltschutz und die Stadterneuerung, nachdem vor allem die
öffentlichen Investitionen im vergangenen Jahrzehnt stark zurückgegangen sind. Zum investiven Bereich
würden außerdem erhöhte Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung wie berufliche
Bildung und Qualifizierung von Langfristarbeitslosen zählen. Die besondere Bedeutung investiver öffentli-
cher Ausgaben liegt nicht nur darin, selbst Nachfrage und Beschäftigung zu schaffen. Sie haben darüber
hinaus die Funktion, komplementär zu privaten Investitionen deren Erfolgsaussichten zu steigern."
Begründung
Es scheinen weder Steuersenkungen noch eine Reduzierung der Soziallasten empfohlen zu werden. Die
Steuer- und Soziallasten der europäischen Unternehmen sind jedoch im Vergleich zu den Verhältnissen in
den USA und in Japan unerträglich hoch.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 53, Nein-Stimmen: 71, Stimmenthaltungen: 8.
2. Ziffer 4.3.4
Diese Ziffer sollte wie folgt lauten:
„Es scheint möglich zu sein, daß daneben noch ausreichend Spielraum für Steuersenkungen oder die
Reduktion sonstiger Abgaben, vor allem der Sozialabgaben bleibt. So müssen unbedingt die Steuer- und
Soziallasten der europäischen Unternehmen abgebaut werden, da sie eine schwerwiegende Benachteiligung
der europäischen Wirtschaft gegenüber ihren OECD-Konkurrenten bewirken. Es könnten sich auch durch
den Abbau von Steuerschlupflöchern und Subventionen Möglichkeiten für eine Senkung der Steuersätze
ergeben. Angesichts der unterschiedlichen Steuersysteme in den einzelnen Mitgliedsländern sollte darüber
hinaus untersucht werden, wie die Systeme beschäftigungswirksamer gestaltet werden können."
Begründung
Anscheinend wird weder eine Senkung der Steuersätze noch ein Abbau der Soziallasten empfohlen. Die
Steuer- und Soziallasten der europäischen Unternehmen sind jedoch untragbar, verglichen mit der Bela-
stung der amerikanischen und japanischen Unternehmen.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 57, Nein-Stimmen: 75, Stimmenthaltungen: 5.
3. Ziffer 4.3.5
a) Ab Satz 3 „Grundsätzlich ..." streichen und wie folgt ersetzen:
„Nach dem Wunsch der Kommission sollte die Steigerung der Sozialausgaben gebremst werden. Es
ist nicht gut, daß das verfügbare Haushaltseinkommen immer mehr durch die Steigerung der sozialen
Transferleistungen aufgezehrt wird. Im übrigen haben die Unternehmen in der Gemeinschaft im
Vergleich zur amerikanischen und japanischen Konkurrenz größere Soziallasten zu tragen. Eine
Fortdauer dieses Zustandes kann nur die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft schwächen
und letzten Endes die Beschäftigung beeinträchtigen."
Begründung
Die Fassung von Ziffer 4.3.5 ist nicht zufriedenstellend; was bedeutet die Wendung „soweit der soziale
Notstand entfallen ist"? Hieße dies nicht, die Lösung jedes wirklichen Problems auf unbestimmte Zeit
verschieben?
Nr. C 333/38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
Die Annahme, die Stellungnahme entspreche den Erklärungen der Kommission, wird durch den
Wortlaut des Kommissionsberichts widerlegt (S. 115).
Der letzte Satz sagt nichts aus. Keine Regierung plant bei der derzeitigen Arbeitslosigkeit Maßnahmen
zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots (es müßte gewiß „Arbeitskräftenachfrage" heißen?).
Das wirkliche Problem ist jedoch die ständige Erhöhung der Soziallasten für die Unternehmer und die
Arbeitnehmer, wodurch die europäische Wettbewerbsfähigkeit geschwächt und die Arbeitslosigkeit
weiter verstärkt wird.
Man kommt nicht um eine Eindämmung der Sozialabgaben herum; diese Eindämmung muß die
Verbesserung der Beschäftigungslage zum Ziel haben, so daß ein sozialer Konsens in dieser Frage
klargestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 49, Nein-Stimmen: 79, Stimmenthaltungen: 9.
b) Ziffer 4.3.5 sollte wie folgt lauten:
„4.3.5. Anstrengungen zur Steuerreform sollen sich auch auf eine Vereinfachung des Steuersystems
und eine Entlastung der Unternehmen richten. Das wird erreicht, indem einerseits viele Bezieher von
Niedrigeinkommen aus der Steuer entlassen werden, wobei dann gleichzeitig Transferzahlungen an
diese entfallen können, und andererseits vorsichtig ein Teil der direkten Lasten der Unternehmen zu
den indirekten Lasten hin verlagert wird (was außer bei den Importwaren preisneutral sein dürfte).
Grundsätzlich sollten Ausgaben für soziale Zwecke nur dann gekürzt bzw. der Ausgabenanstieg
gebremst werden, soweit der soziale Notstand entfallen ist. Die Fachgruppe geht davon aus, daß die
entsprechenden Ausführungen der Kommission sich auf diesen Fall beziehen. Man sollte sich jedoch
bemühen, die Kosten des sozialen Netzes abzubauen, ohne dabei dessen Wirksamkeit zu verringern."
(Der letzte Satz entfällt.)
Begründung
Anscheinend wird weder eine Senkung der Steuersätze noch ein Abbau der Soziallasten empfohlen.
Die Steuer- und Soziallasten der europäischen Unternehmen sind jedoch untragbar, verglichen mit der
Belastung der amerikanischen und japanischen Unternehmen.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 63, Nein-Stimmen: 66, Stimmenthaltungen: 7.
4. Ziffer 4.6.2
Die beiden letzten Sätze unter dieser Ziffer von „Demgegenüber ..." bis „... erfolgt." sind zu streichen.
Begründung
Das von der Fachgruppe angeführte Kriterium ist weder theoretisch noch erfahrungsmäßig ausreichend
begründet, als daß es verallgemeinert werden könnte.
Weder die theoretische noch die praktische Beweisführung reicht aus, um dieses Kriterium mit dieser
Selbstverständlichkeit ohne Berücksichtigung der komplexen Umstände sowie der sich aus einer derartigen
Hypothese ergebenden direkten, indirekten und induzierten Auswirkungen zulässig zu machen, nicht
einmal als bedingte oder beschränkte Hypothese, geschweige denn als allgemein gültiges Prinzip.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 49, Nein-Stimmen: 76, Stimmenthaltungen: 13.
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