22. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 328/15
Stellungnahme zu der Entwicklung der sozialen Lage in der Gemeinschaft im Jahre 1985
(86/C 328/08)
Die Kommission beschloß am 23. Juni 1986, den Wirtschafts- und Sozialausschuß zur
Entwicklung der sozialen Lage in der Gemeinschaft im Jahre 1985 zu konsultieren.
Der Ausschuß beschloß, Herrn De Bruyn als Hauptberichterstatter mit der Vorbereitung der
Arbeiten zu beauftragen.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 239. Plenartagung (Sitzung vom 17. September 1986)
mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen und 15 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß stellt fest,
daß im Jahre 1985 Anzeichen einer positiven wirtschaft-
lichen Entwicklung in der Gemeinschaft zu verzeichnen
waren: die Wachstumsrate der Gemeinschaft lag um
1 % höher als im Vorjahr; das BIP nahm gegenüber
1984 um 2,2% zu; die durchschnittliche Inflationsrate
von 5,2% fiel um 1% niedriger aus als im Jahr 1984.
Produktivitätsrate und Gewinnspannen wiesen weiter-
hin eine gewisse Steigerung auf. Der Ausschuß stellt im
übrigen fest, daß die Investitionen im Zweijahres-
zeitraum 1983/85 um 2,2% gestiegen sind, wodurch
der Rückgang des vorliegenden Zweijahreszeitraums
wettgemacht wurde, und somit mehr oder weniger das
Niveau von 1980 erreichten, das 15% unter dem von
1974 liegtC1).
1.2. Auf sozialer Ebene wurde in der gesamten Ge-
meinschaft im Verhältnis zu der durchschnittlichen
Teuerungsrate eine gedämpfte Lohnpolitik verfolgt. Die
Arbeitslosigkeit nahm jedoch weiter zu. Die Arbeitslo-
senzahl in der Zehnergemeinschaft belief sich 1985 auf
über 13 Millionen (d. h. auf 11,1 % dqr Erwerbsbevölke-
rung). Infolge der Erweiterung erhöhte sich diese Zahl
auf 16 Millionen (12%). Die Schaffung von 200 000
neuen Arbeitsplätzen (d. h. eine Erhöhung der Gesamt-
beschäftigung um 0,4%) stellt einen Lichtblick, aber
keine ausreichende Verbesserung dar.
1.3. Was die Sozialausgaben betrifft, so erinnert der
Ausschuß an die in seiner Stellungnahme zur sozialen
Lage 1983 enthaltenen Aussagen; die neuesten, 1986
von der Kommission veröffentlichten Daten bestätigen
die seinerzeit festgestellte Tendenz insofern, als die Zu-
wachsrate der Sozialhaushalte stark hinter dem Wachs-
tum des BIP zurückbleibt. Im übrigen deuten die Vor-
ausschätzungen der Kommission sogar auf einen realen
Rückgang der Sozialausgaben hin. Dies erscheint dem
Ausschuß noch beklagenswerter, wenn er bedenkt, daß
in den meisten Mitgliedstaaten die Tendenz besteht, die
Sozialleistungen zu verringern bzw. die Sozialabgaben
der Unternehmen und der Arbeitnehmer zu erhöhen,
um die Probleme der Finanzierung der Sozialversiche-
rungssysteme zu lösen.
1.3.1. In einer solchen Situation verschärfen sich die
Einkommensunterschiede aufgrund der mangelnden
i1) Quelle: EG-Kommission und OECD; vgl. auch die Stellung-
nahme CES 638/86 zur Wirtschaftslage in der Gemeinschaft.
Kohärenz zwischen der sozialen Entwicklung bzw. den
Sozialpolitiken in den einzelnen Mitgliedstaaten. Da-
durch rutscht ein immer größerer Teil der Bevölkerung
unter die Armutsgrenze ab und verstärken sich die
Konflikte. Es treten Unruhen auf, durch Gewaltakte
und Kriminalität werden Destabilisierungsversuche un-
ternommen, während Rassismus und Ausländerfeind-
lichkeit zu spüren sind.
2. Folgen der Arbeitslosigkeit
2.1. Die ungleiche Verteilung der Arbeitslosigkeit
2.1.1. Wo immer die Arbeitslosigkeit auftritt, muß
sowohl vom betroffenen Individuum als auch von der
Gesellschaft und der Volkswirtschaft ein hoher Preis
gezahlt werden (2). Der Ausschuß bemerkt jedoch, daß
bei den globalen Arbeitslosenzahlen und -quoten allzu-
leicht übersehen werden kann, in wie unterschiedlichem
und unsinnigem Ausmaß bestimmte Gebiete und be-
stimmte Gruppen wie Wanderarbeitnehmer betroffen
sind(3). Nach Ansicht des Ausschusses müssen bei den
Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die
unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Regionen
und Gruppen angemessen berücksichtigt werden.
2.2. Kegionale Verteilung der Arbeitslosigkeit
2.2.1. Die ungleiche geographische Verbreitung der
Arbeitslosigkeit ist ausreichend belegt und bedarf keiner
erneuten Erörterung an dieser Stelle. Es sollte jedoch
nicht übersehen werden, daß sogar innerhalb einzelner
Regionen die Arbeitslosenquote große Schwankungen
aufweisen kann. Besonders akut ist das Problem der
Arbeitslosigkeit in einigen großen Städten, wo der
Rückgang der Verarbeitungsindustrie und des Handels
einen sozialen Verfallsprozeß bewirkt und zum Entste-
hen von Zonen ohne jegliche Wirtschaftstätigkeit ge-
führt hat, die immer mehr an den Rand der Gesellschaft
geraten. Im Gefolge davon kommt es immer häufiger
zu sozialen Unruhen, die in vielen Fällen von besorgnis-
erregenden rassistischen Untertönen gefärbt sind. Dane-
ben ist auch die hohe Arbeitslosenquote in einigen
ländlichen Gebieten der Gemeinschaft hervorzuheben.
(2) Vgl. die Stellungnahme des Ausschusses zu der Entwicklung
der sozialen Lage in der Gemeinschaft 1982, ABl. Nr. C 286
vom 24. 10. 1983.
(3) Vgl. die Stellungnahme des Ausschusses zu den Wanderarbeit-
nehmern, ABl. Nr. C 343 vom 25. 12. 1984.
Nr. C 328/16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 22. 12. 86
2.3. Jugendarbeitslosigkeit
2.3.1. Die offizielle Arbeitslosenquote (errechnet auf
der Grundlage von Angaben der Mitgliedstaaten, die
jedoch nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt wur-
den) bei Personen unter 25 Jahren in der gesamten
Gemeinschaft (37,1% im Vergleich zu 38,3% 1984)
ist weiterhin besorgniserregend. Diese Lage muß die
Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft veranlassen, wei-
tere Maßnahmen zur Lösung des Problems zu för-
dern (*), da 1985 immer noch 4,8 Millionen Jugendliche
in der Gemeinschaft arbeitslos waren. Die Herausforde-
rung wurde noch größer mit dem Beitritt Spaniens und
Portugals, weil weitere 1,5 Millionen zu dieser Zahl
hinzuzurechnen sind.
2.3.2. Oft haben diese Jugendlichen weder die erfor-
derliche Qualifikation noch die notwendige Berufser-
fahrung, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig
zu sein. Darüber hinaus stellt der Ausschuß mit Besorg-
nis eine erhebliche Arbeitslosigkeit selbst bei qualifizier-
ten Jugendlichen mit abgeschlossener Ausbildung fest.
2.3.3. Der Ausschuß begrüßt den Beschluß des Rates
vom 17. Oktober 1983, demzufolge ab 1984 7 5 % der
Mittel des Sozialfonds in arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglich-
keiten für junge Leute unter 25 fließen sollen. Dies
bewirkte vor allem, daß in einigen Mitgliedstaaten jun-
gen Leuten durch zusätzliche Maßnahmen die Gelegen-
heit verschafft wird, Arbeitserfahrung zu sammeln, um
ihre künftigen Bechäftigungsaussichten zu verbessern.
Der Ausschuß begrüßt daher die Bemühungen der Kom-
mission um eine Zusammenstellung dieser Maßnah-
men; dadurch können die Datenbasis verbessert und
der Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die
gemeinschaftsweite Annahme der als effizient betrach-
teten Regelungen gefördert werden. Die Kommission
sollte diese Bemühungen durch eine Entschließung zur
Anpassung der Entschließung aus dem Jahr 1984 (2) im
Hinblick auf eine konzertierte Aktion ergänzen.
2.3.4. Der Ausschuß stellt in diesem Zusammenhang
fest, daß eine Reihe von Initiativen im Sozialsektor
konkretere Ergebnisse zeitigen würden, wenn sie durch
aktuelle, im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern
erstellte Analysen der Trends in den einzelnen Mitglied-
staaten abgestützt wären. Der Ausschuß vertritt daher
die Auffassung, daß zweckmäßigerweise ein System zur
Erhebung derartiger Daten eingerichtet werden könnte.
2.4. Frauenarbeitslosigkeit
2.4.1. Der Ausschuß stellt fest, daß die Arbeitslosen-
quote bei Frauen auf 12,1 % im Dezember 1985 gegen-
über 11,7 % im Dezember 1984 stieg. Dies ist großenteils
darauf zurückzuführen, daß in vielen Mitgliedstaaten
eine zunehmende Anzahl von Frauen als Arbeitssuchen-
de registriert wird. Die Frauen machen jedoch nur 3 7 %
aller Erwerbstätigen in der Gemeinschaft aus, im Ver-
(') Vgl. die Stellungnahme zur Beschäftigung der Jugendlichen,
ABl. Nr. C 211 vom 8. 8. 1983.
(2) Entschließung des Rates vom 23. Januar 1984 über die Förde-
rung der Beschäftigung von Jugendlichen, ABl. Nr. C 29 vom
4. 2. 1984.
gleich zu 43 % beispielsweise in den USA. Der Ausschuß
äußerte sich vor kurzem dazu folgendermaßen:
„Aus diesem Grunde sind (auf Gemeinschaftsebene)
Maßnahmen zugunsten der Frauen notwendig. Sol-
che Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund der
zunehmenden Arbeitslosigkeit unter Frauen eher auf
umfassende als auf einseitige Weise eingeleitet wer-
den. Es sollte ernsthaft versucht werden, auf der
Grundlage statistischer Angaben zu einer globalen
Beurteilung der Arbeitsmarktsituation der Frauen
zu gelangen. Diese Beurteilung sollte mit einer sorg-
fältigen und nichtdiskriminierenden Politik verbun-
den werden, die die Erwerbsquote der Frauen objek-
tiv gesehen erhöhen würde." (3).
2.5. Arbeitslosigkeit von Behinderten
2.5.1. Die Behinderten machen ungefähr 10% der
Bevölkerung der Gemeinschaft aus und bilden damit
ein potentielles Reservoir an Arbeitskräften. In einigen
Mitgliedstaaten haben die Behinderten offensichtlich
die Auswirkungen der weltweiten Rezession schärfer zu
spüren bekommen als andere benachteiligte Gruppen.
Es ist daher notwendig, Maßnahmen zur sozialen und
wirtschaftlichen Integration der Behinderten zu ent-
wickeln^)..
2.6. Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmern
2.6.1. Der Ausschuß ist sich der Schwierigkeiten be-
wußt, denen sich die arbeitslos gewordene ältere Er-
werbsbevölkerung bei der Wiedereingliederung in den
Arbeitsprozeß gegenübersieht, und möchte auf die Aus-
wirkungen hinweisen, die dies nicht bloß auf die Ge-
samtarbeitslosenquote, sondern auch auf das Familien-
leben und die gesellschaftliche Stellung der Betroffenen
hat. Nach Ansicht des Ausschusses sollte überlegt wer-
den, wie die Kenntnisse und Erfahrungen dieser Arbeit-
nehmer im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Wie-
derbeschäftigungschancen besser genutzt und an den
herrschenden Bedarf angepaßt werden können.
2.7. Systeme der sozialen Sicherheit
2.7.1. Der Ausschuß stellt fest, daß in einer Reihe
von Mitgliedstaaten Vorschläge zur Reform der Sozial-
versicherung im Hinblick auf deren Anpassung an die
gewandelten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
demographischen Trends und angesichts der gegenwär-
tigen, größtenteils durch die Arbeitslosigkeit entstande-
nen finanziellen Belastungen konkret erwogen werden.
2.7.2. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuß
darauf hin, daß die Solidarität die wesentliche Grundla-
ge der Systeme sozialer Sicherheit darstellt. Sie kommt
über ein Beitragssystem, evtl. aber auch über das Steuer-
system zum Tragen. Dabei besteht in einigen Mitglied-
(3) Stellungnahme des Ausschusses zum Thema „Chancengleich-
heit der Frauen — mittelfristiges Programm der Gemeinschaft
— 1986-1990", ABl. Nr. C 189 vom 28. 7. 1986, Ziffer 3.3.2.
(4) Vgl. die Stellungnahme des Ausschusses zur Beschäftigung
der Behinderten, ABl. Nr. C 189 vom 28. 7. 1986.
22. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 328/17
Staaten ein System, in dem die Sozialversicherten in
proportionalem Verhältnis zu ihrem Einkommen ste-
hende Beiträge zahlen, während die Sozialleistungen
nach einer Einkommenshöchststufe berechnet werden.
Versicherungen für Zusatzleistungen können über ge-
setzliche oder private Versicherungen abgeschlossen
werden. Dennoch hält der Ausschuß es für unerläßlich,
daß die Gesellschaft als Ganzes weiterhin die Verant-
wortung für ihre schwächsten Glieder übernimmt, weil
dies ein fundamentaler Aspekt des Zusammenhalts
einer jeden Gesellschaft ist.
2.7.3. Wie der Ausschuß bereits feststellte, ist der
Sozialschutz nicht unbedingt nur als eine Belastung für
die Wirtschaft anzusehen. Er kann vielmehr auch eine
Voraussetzung dafür darstellen, daß Befähigung, Wirk-
samkeit und Motivation im europäischen Wirtschaftsle-
ben ihren hohen Stand behalten. Außerdem verschwin-
den die entnommenen Beträge nicht aus dem Wirt-
schaftskreislauf, sondern werden ihm in Form von Lei-
stungen wieder zugeführt, die eine wichtige Rolle zur
Stützung der Wirtschaftstätigkeit spielen und somit eine
weitere Verschlechterung vermeiden (1).
3. Die Arbeitslosigkeit als vordringliches Problem
3.1. Da der Beschäftigung bei den Gemeinschafts-
maßnahmen wirklich prioritäre Bedeutung eingeräumt
werden muß, ist es notwendig, die Orientierungen und
erforderlichen Voraussetzungen für die Konzeption und
Durchführung einer die Interdependenz zwischen Wirt-
schafts- und Sozialpolitik berücksichtigenden globalen
Strategie zu schaffen.
3.1.1. Bei über 13 Millionen Arbeitslosen in der Ge-
meinschaft im Jahr 1985 kommt man nicht umhin, die
Beschäftigung als das zentrale Problem anzusehen. Seine
Lösung hängt vor allem von den Möglichkeiten des
Wirtschaftswachstums und der weiteren Verbesserung
der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ab. Jedoch hat
sich mittlerweile ganz klar herausgestellt, daß die
Marktkräfte allein ein Wachstum, dessen Intensität zu
einer wirklich positiven Beeinflussung der Beschäfti-
gungslage auf mittlere Sicht ausreicht, nicht auslösen
können.
3.2. Es stellen sich also die Probleme der Qualität
des Wachstums, der politischen Weichenstellungen, die
eine Ausrichtung des Wachstums ermöglichen, und des
Rhythmus seiner Intensität, der nach Möglichkeit auf
die Entwicklung der variablen Größe Beschäftigung
abgestimmt werden sollte.
3.2.1. In der Tat sind es politische Weichenstellun-
gen, die entscheiden über das Verhältnis zwischen fi-
nanzpolitischen Maßnahmen einerseits und investi-
tions- und kreditpolitischen Maßnahmen andererseits;
zwischen öffentlichen Ausgaben (in diesem Rahmen
auch den Sozialausgaben) und Investitionen einerseits
und der Steuerpolitik andererseits; zwischen der steuer-
lichen Belastung und der Erhaltung der Wettbewerbsfä-
(') Vgl. die Stellungnahme des Ausschusses zu den Problemen
der sozialen Sicherheit in der EG, ABl. Nr. C 343 vom
24. 12. 1984, Ziffer 29.
higkeit der Unternehmen sowie der Kaufkraft der Ar-
beitnehmer; zwischen der Qualität des Angebots und
der Qualität der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt; zwi-
schen Produktivität einerseits und Gestaltung der Ar-
beitszeit andererseits; zwischen der Qualität von For-
schung und Entwicklung und den Auswirkungen auf
die Produktion und die Dienstleistungen.
3.2.2. Im Hinblick auf die Verwirklichung eines Bin-
nenmarktes, der den verschiedenen Aspekten des Ange-
bots und der Nachfrage Rechnung trägt, hebt der Aus-
schuß das Erfordernis hervor, den politischen Optionen
einen sozialen Gehalt und eine gemeinschaftliche Di-
mension zu verleihen, um eine angemessene Verteilung
zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und Ein-
kommen aus Erwerbstätigkeit zu gewährleisten.
4. Die Sozialpolitik und eine europäische Strategie zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
4.1. Die Rolle der Sozialpolitik in der EG
4.1.1. Der Ausschuß betont erneut, wie schon in den
Stellungnahmen aus den drei vergangenen Jahren (2),
die Bedeutung der Interdependenz zwischen Wirt-
schafts- und Sozialpolitik und weist insbesondere auf
die Notwendigkeit hin, den sozialen Zusammenhalt
und die Solidarität als wesentliche Elemente für ein
anhaltendes Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten^
das zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum
konstruktiven Abbau der Unterschiede in den Lebens-
bedingungen führt.
4.1.2. Der technologische Wandel, die Verbesserung
der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unterneh-
men, die Vollendung des Binnenmarktes, Haus-
haltsprobleme, Steuer- und Einkommensfragen, die
Verwendung von Gewinnen für arbeitsplatzschaffende
Investitionen, Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes,
Flexibilität der Arbeitszeit, Ausbildung und berufliche
Umschulung — all diese Fragen sind mit einer Beschäfti-
gungsstrategie verknüpft und erfordern einen sozialen
Rahmen und eine soziale Ethik, um einen flexiblen, auf
Konsens beruhenden und damit wirksamen Ansatz zu
gewährleisten. Von dieser umfassenden Perspektive aus-
gehend sprach sich der Rat vor zwei Jahren für die
„schrittweise Errichtung eines europäischen Sozial-
raums" aus:
„Die Gemeinschaft kann ihren wirtschaftlichen Zu-
sammenhalt gegenüber der internationalen Konkur-
renz nur festigen, wenn sie gleichzeitig ihren Zusam-
menhalt im sozialen Bereich verstärkt. Die Sozial-
politik muß also auf Gemeinschaftsebene ebenso
ausgebaut werden wie die Wirtschafts-, Währungs-
und Industriepolitik (...). Die Gemeinschaft muß
dazu beitragen, daß zwischend der Wirtschafts- und
Sozialpolitik noch engere Bindungen entstehen, da-
mit sich ihre Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität
nach außen hin verstärken. Eine erfolgreiche Wirt-
schaftspolitik ist eine wesentliche Voraussetzung für
(2) Stellungnahmen zur Entwicklung der soziale Lage in der EG
1982, 1983, 1984, ABl. Nr. C 286 vom 24.10.1983, ABl. Nr.
C 307 vom 9.11.1984 und ABl. Nr. C 218 vom 29. 8. 1985.
Nr. C 328/18 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 22. 12. 86
eine angemessene Sozialpolitik. Eine effiziente So-
zialpolitik ist ein notwendiges Fundament für die
Wirtschaftspolitik. Die Veränderungen, die der
technologische Wandel mit sich bringt, sollten durch
eine Politik der Bildung und beruflichen Bildung,
eine Arbeitsmarkt- sowie eine Sozialpolitik aufge-
fangen werden, um eine rasche und erfolgreiche
Anpassung zu ermöglichen und zu fördern." (l)
Der Ausschuß unterstützt diese Erklärung voll und ganz
und hofft, daß sie rasch einen Niederschlag in der
Gemeinschaftspolitik findet.
4.2. Die Gemeinschaftsinstrumente
Die Gemeinschaft kann eine solche Sozialpolitik in der
Hauptsache durch folgende Instrumente vorantreiben:
— die Gesetzgebung und die Aktionsprogramme,
— die Strukturfonds,
— den sozialen Dialog.
4.2.1. In der Rechtsetzung im Sozialbereich wurden
auch im Jahre 1985 in der Gemeinschaft keine bedeuten-
den Fortschritte erzielt. Der Vorschlag für eine Richtli-
nie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeit-
nehmer ist nach wie vor beim Rat anhängig, ebenso
andere Richtlinienvorschläge betreffend Teilzeitarbeit,.
Elternurlaub usw. Das gleiche gilt für die „Empfehlung"
für Neugestaltung und Verkürzung der Arbeitszeit, die
auf dem Wege kollektiver Verhandlungen auf verschie-
denen Ebene die Beschäftigung fördern können, ohne
daß dabei die Kosten je produzierte Einheit steigen
müssen.
4.2.1.1. Desgleichen wurden die im Mai 1985 vom
Ständigen Ausschuß für Beschäftigungsfragen angestell-
ten wichtigen Überlegungen zur Bekämpfung der Ar-
beitslosigkeit nicht in die Praxis umgesetzt, und die
Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm für 1988
auch keine auf diesen Leitlinien beruhende umfassende
Strategie entworfen.
4.2.1.2. In dem genannten Programm heißt es, daß
die Schaffung eines gemeinschaftlichen Wirtschafts-
und Sozialraums eng verknüpft ist mit der Angleichung
der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Gesundheits-
schutz am Arbeitsplatz, der Unfallverhütung und der
beruflichen Aus- und Weiterbildung; es fehlt hingegen
ein Hinweis darauf, wie sich die Konvergenz der Maß-
nahmen und Instrumente im Bereich des Sozialschutzes
fördern ließe, deren Durchführung bzw. Einsätz ja in
allen Ländern im Rahmen der Wirtschaftsordnung er-
folgt.
4.2.1.3. Der Ausschuß weist außerdem darauf hin,
daß die Kommission in dem genannten Programm bei
den von ihr vorgeschlagenen Beschäftigungsinitiativen
— abgesehen von der Wiederholung der Grundsatzer-
klärungen — auf traditionelle Formen zurückgreift und
daß ihre Vorstellungen betreffend die Rationalisierung
der Strukturfonds völlig verschwommen sind, obwohl
(J) Schlußfolgerungen des Rates vom 22. Juni 1984 über ein
mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Sozial-
bereich, ABl. Nr. C 175 vom 4. 7. 1984, S. 1.
es doch, aufgrund der Erweiterung der Gemeinschaft,
notwendig und dringend wäre, deren Mechanismen an-
zupassen und sie mit mehr Mitteln auszustatten.
4.2.1.4. Der Ausschuß ist sich der praktischen
Schwierigkeiten der Kommission angesichts einer Situa-
tion, in der der politische Wille der einzelstaatlichen
Regierungen, was die allgemeinen Grundsatzfragen an-
belangt, häufig in die gleiche Richtung geht, in den
Fragen der spezifischen Anwendung aber eine Fülle von
Unterschieden sichtbar wird, voll bewußt.
4.2.2. Der Ausschuß hat Stellungnahmen zur Anpas-
sung der Verordnungen für die wichtigsten Struktur-
fonds ausgearbeitet und bemerkt, daß die Effizienz von
gemeinschaftlichen Stützungsmaßnahmen nicht einfach
durch die Änderung der Zuweisung unverändert unzu-
reichender Mittel verbessert werden kann (2).
4.2.2.1. Besonders wertvoll ist der Sozialfonds als
Kernelement der Strategie zur Herbeiführung eines
institutionellen Wandels, damit die Erziehungs- und
Ausbildungssysteme konkreter auf den Bedarf der Wirt-
schaft an höher qualifizierten, flexiblen Arbeitskräften,
die zur Anpassung an den technologischen Wandel fähig
sind, reagieren können. Der Ausschuß nimmt die durch
Maßnahmen des Sozialfonds erreichte Verbesserung der
Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche zur Kennt-
nis, die in vielen Fällen zu einer besser gesicherten
Beschäftigung führt. Er billigt die neuen Leitlinien
für die Verwaltung des Fonds, in denen Ausbil-
dungsprogrammen mit Bezug auf die Einführung neuer
Technologien Vorrang eingeräumt wird. Diesbezüglich
begrüßt er Gemeinschaftprogramme wie COMETT,
das zum Ziel hat, die Zusammenarbeit zwischen Uni-
versitäten und Wirtschaft bei der Aus- und Weiterbil-
dung in den neuen Technologien zu fördern. Der Aus-
schuß ersucht an dieser Stelle noch einmal darum, daß
dem Sozialfonds aus dem Gemeinschaftshaushalt mehr
Mittel zugewiesen werden.
4.2.2.2. Neben der Umstrukturierung der Gemein-
schaftsfonds ohne eine gleichzeitige Verringerung ihrer
Mittelausstattung hält der Ausschuß auch die Planung
und Errichtung eines Europäischen Beschäftigungs-
fonds als Instument der Kooperationsstrategie für
Wachstum und Beschäftigung für erforderlich mit dem
Ziel, die Auswirkungen der Modernisierung in den Un-
ternehmen aufzufangen und arbeitnehmergerecht zu ge-
stalten sowie die Durchführung großer Infrastruk-
turprojekte zu fördern.
4.2.2.3. Der Ausschuß fordert die Kommission auf,
zusammen mit der Europäischen Investitionsbank die
Möglichkeit der Errichtung eines derartigen gemein-
schaftsweiten Beschäftigungsfonds zu prüfen, der mit
Hilfe neuer Investitionskredite zur Arbeitsplatzschaf-
fung, insbesondere in KMB, beitragen könnte.
4.2.3. Im Zusammenhang mit dem europäischen so-
zialen Dialog weist der Ausschuß auf die Auffassung
des Rates hin, „daß die Verwirklichung einer gemein-
(2) Vgl. die o.g. Stellungnahmen zur sozialen Lage und die Stel-
lungnahme zur Überprüfung des Europäischen Sozialfonds,
ABl. Nr. C 124 vom 9. 5.1983.
22. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 328/19
schaftlichen Sozialpolitik und gemeinschaftlicher in-
dustrieller Strategien impliziert, daß der Dialog zwi-
schen den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene fort-
gesetzt und intensiviert wird". (!)
4.2.3.1. Der Ausschuß unterstreicht die Bedeutung
des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene, hält es
im Hinblick auf seine positive Entwicklung jedoch für
unerläßlich, ihm Raum und angemessene Instrumente
zu sichern.
4.2.3.2. Im übrigen könnten die im Arbeitsprogramm
der Kommission enthaltenen Gemeinschaftsmaßnah-
men im Sozialbereich, wie Verlängerung der Duchfüh-
rung des zweiten Programms zur Bekämpfung der Ar-
mut, Aktionsprogramm zur Förderung der sozialen In-
tegration von Behinderten, die örtlichen Beschäfti-
gungsinitiativen, die Maßnahmen in den Sektoren Ge-
sundheit und Sicherheit sowie die Maßnahmen im
Sektor Wanderungspolitik, angemessener konzipiert
sein und bessere Ergebnisse zeitigen, wenn aktuelle,
unter Beteiligung der Sozialpartner ausgearbeitete Be-
wertungen über die Entwicklungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten berücksichtigt würden.
4.2.3.3. Der Ausschuß hält es aus diesem Grunde für
dringend notwendig, ein Erhebungssystem einzuführen,
OJABI. Nr. C 175 vom 4. 7. 1984, S. 3.,
Geschehen zu Brüssel am 17. September 1986.
um die in dem Arbeitsprogramm der Kommission vor-
gesehenen „Mitteilungen" über die Lebens- und Ar-
beitsbedingungen, über die vorausschauende Ar-
beitsmarktpolitik sowie auch über die mittelfristigen
Vorausschätzungen der Ausgaben und Einnahmen im
Sozialbereich aussagekräftig zu machen. Im übrigen
wiederholt der Ausschuß seinen Wunsch nach einer
Harmonisierung der Sozialstatistiken, insbesondere im
Bereich der Angaben zur Arbeitslosigkeit.
5. Schlußfolgerungen
5.1. Die Gemeinschaftsinitiativen und sogar der so-
ziale Dialog haben wenig Möglichkeiten, konkret auf
die einzelnen sozialen Realitäten einzuwirken, wenn sie
nicht in eine umfassende Strategie zur stufenweisen
Verwirklichung der großen Gemeinschaftsziele einge-
bettet werden.
5.2. Ziel der Errichtung der Europäischen Gemein-
schaft war es, die Bürger Europas einzubinden in eine
Zukunft des Miteinander und des gemeinsamen Tuns:
Die unlängst verabschiedete „Einheitliche Europäische
Akte" hat die grundlegenden Werte der Gemeinschaft
bestätigt und mit neuem Leben erfüllt. Diese Wiederbe-
lebung muß im Hinblick au die Schaffung einer wirkli-
chen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Europäi-
schen Union gefördert werden, um eine bessee Lösung
der großen grenzübergreifenden Probleme zu ermögli-
chen, die gegenwärtig das wirtschaftliche und soziale
Leben in der ganzen Gemeinschaft bedrohen.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Gerd MUHR
Full & Egal Universal Law Academy