22. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 328/45
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm
zur Förderung des Jugendaustauschs in der Gemeinschaft — „YES für Europa" —
1987-1989 (!)
(86/C 328/17)
Der Rat beschloß am 24. März 1986, den Wktschafts- und Sozialausschuß um Stellungnahme
zu der vorgenannten Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftrage Fachgruppe Sozialfragen nahm ihre
Stellungnahme am 17. Juli 1986 an. Berichterstatter war Herr Schwarz.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 239. Plenartagung (Sitzung vom 17. September 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
1. Allgemeine Bemerkungen
1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt
das „Aktionsprogramm zur Förderung des Jugend-
austauschs in der Gemeinschaft — YES für Europa —
1987-1989" im Lichte des auf dem Europäischen Rat
von Mailand im Juni 1985 angenommenen Berichts des
Adonnino-Ausschusses für das Europa der Bürger und
der späteren COMETT- und ERASMUS-Vorschläge.
Letztere werden zusammen mit den fortbestehenden
Austauschprogrammen für junge Arbeitskräfte und
"YES für Europa" die Skala der Maßnahmen für alle
Jugendlichen in der Gemeinschaft abrunden.
1.2. Der Ausschuß stellt fest, daß die vorgeschlage-
nen Zielsetzungen von „YES für Europa" mit den be-
reits bestehenden Gemeinschaftssaktionen „Europa der
Bürger", „Vorbereitung auf das Erwachsenen- und Er-
werbsleben", „Erklärung zur Europäischen Union" u.a.
im Einklang stehen, da sie die Grundlagen des informel-
len Lernprozesses verstärken und ein größeres Einfüh-
lungsvermögen und ein stärkeres Bewußtsein unter den
Jugendlichen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hin-
weg fördern.
1.3. Der Ausschuß befürwortet folgende im „YES
für Europa"-Programm enthaltene Schlüsselelemente:
— qualitative und quantitative Verbesserung des Ju-
gendaustauschs innerhalb der Gemeinschaft wäh-
rend einer dreijährigen Anlaufphase zwischen 1987
und 1989;
— eine Zielgruppe, die aus allen Jugendlichen zwi-
schen 16 und 25 Jahren besteht;
— Austauschprogramme, die bilaterale, multilaterale,
gegenseitige und/oder einseitige Austauschvorhaben
von einer Mindestdauer von ein bis drei Wochen
bis zu einer Höchstdauer von mehreren Monaten
umfassen, und
— organisierte Lernprozesse, die die Planung, Vorbe-
reitung und Bewertung mit einschließen, um durch
direkte Kontakte mit dem örtlichen Gemeinwesen
des Gastlandes einen Einblik aus erster Hand in das
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben eines
anderen Mitgliedstaates zu gewinnen.
(*) ABl. Nr. C. 72 vom 27. 3. 1986, S. 5.
1.4. Der Ausschuß bittet die Kommission mit Nach-
druck darum, örtliche Initiativen zum Ausbau der
grenzüberschreitenden Austauschprogramme durch Ju-
gendclubs, Jugendverbände, Jugendbewegungen und
sonstige in diesem Bereich tätige Organisationen zu
fördern.
1.5. In diesem Zusammenhang sollte durch die Ein-
richtung einzelstaatlicher Stellen der Zugang zu allen
sachdienlichen Informationen und zu den gebotenen
Möglichkeiten gewährleistet und sollten Reaktionen auf
lokaler Ebene gefördert werden* Diese Stellen sollten so
im initiativen Bereich gewissermaßen als Mittelsmänner
fungieren.
1.6. Im Lichte der (nach Art und Verbreitung unter-
schiedlichen) bestehenden Austauschprogramme ist es
wichtig, daß „YES für Europa" nicht als eine Alternati-
ve oder als Ersatz, sondern als ein neues und zusätzliches
Element für die Förderung eines „Europas der Jugend"
betrachtet wird.
1.7. Der Ausschuß stellt fest, daß der Vorschlag einen
pragmatischen Zuschnitt aufweist, um Flexibilität zu
gewährleisten, und daß darin der Wunsch zum Aus-
druck kommt, bei der Zusammenführung junger Euro-
päer Fortschritte zu erzielen.
1.8. Der Vorschlag hat bedeutende Auswirkungen
auf die Mitgliedstaaten, und zwar in bezug auf
— die Notwendigkeit, verstärkt den Sprachunterricht
zu fördern;
— die Bereitstellung geeigneter Mittel;
— die Benennung leistungsfähiger Koordinierungsstel-
len und
— die Beseitigung administrativer und finanzieller Hin-
dernisse, insbesondere für junge Arbeitslose, wie
z.B. der Verlust der sozialen Einkommensunterstüt-
zung.
2. Besondere Bemerkungen
2.1. Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag, Aus-
tauschprogramme in der von der Kommission vorgese-
henen Form durchzuführen.
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2.2. Um den gemeinschaftsspezifischen Charakter
des Programms zu unterstreichen, wünscht der Aus-
schuß, daß neben den nationalen Stellen das erforderli-
che Instrumentarium geschaffen wird, um von
Programmbeginn an das Wachstum, die Unterstützung
und die wirksame Koordinierung der multilateralen
Austauschprogramme, insbesondere derjenigen, die von
den nichtstaatlichen Organisationen in Europa durch-
geführt werden, sicherzustellen.
2.3. Der Ausschuß hält es für erforderlich, daß die
Kommission den einzelstaatlichen Stellen genaue Leitli-
nien an die Hand gibt in bezug auf:
— die Vermittlung von Informationsmethoden, um
eine möglichst umfassende Beteiligung Jugendlicher
und ihrer Organisationen zu ermöglichen, und
— die Auswahl von Programmen auf der Grundlage
der Qualität des Inhalts und der Vorbereitungsar-
beiten.
Auf diese Weise werden in allen Mitgliedstaaten die
gleichen Möglichkeiten geschaffen.
2.4. In Ermangelung einer europäischen Stelle für
den Jugendaustausch gibt die im Anhang (Ziffer 7)
enthaltene Personalausstattung, mit der die Kommis-
sion das „YES für Europa"-Programm verwalten will,
Anlaß zur Besorgnis. Der Ausschuß bittet die Kommis-
sion, die Abordnung eines Teils ihres Personals zur
Unterstützung bei der Verbreitung von Informationen,
der Überwachung und Bewertung von Programmen
usw. in Erwägung zu ziehen. Darüber hinaus sollten
auch die Informationsbüros der Kommission in den
Mitgliedstaaten in angemessener Weise zur Förderung
des „YES für Europa"- Programms herangezogen
werden.
2.5. Der Ausschuß spricht sich dafür aus, bei der
Überprüfung der Entscheidung die Errichtung einer eu-
ropäischen Stelle für den Jugendaustausch in Betracht
zu ziehen, um eine wirksame Koordinierung und die
Zunahme multilateraler Austauschprogramme zu ge-
währleisten, die das Kernstück des „YES für Europa"-
Programms ausmachen.
2.6. Die für das "YES für Europa"-Programm not-
wendigen öffentlichen Mittel dürfen nicht durch Ein-
sparungen in anderen Jugendaustauschprogrammen
(z.B. der im Rahmen des Jugendforums der EG, des
Europäischen Jugendzentrums und des Europäischen
Jugendwerks finanzierten) aufgebracht werden.
Geschehen zu Brüssel am 17. September 1986.
2.7. Der Ausschuß empfiehlt die Einsetzung eines
beratenden Ausschusses auf Gemeinschaftsebene (wie
im Falle des „ERASMUS"-Vorschlags), um bei der
Überwachung der Programme, der Ausarbeitung von
Musterprogrammen und der Analyse der Jahresberichte
mitzuhelfen.
2.8. Aus Gründen der Flexibilität erkennt der Aus-
schuß die Notwendigkeit von Einzelverhandlungen in
bezug auf Prioritätsfaktoren für die Einstufung einzel-
ner Programme an. Als geeignete diesbezügliche Krite-
rien seien genannt: die Größe der jugendlichen Bevölke-
rung, die durchschnittliche Entfernung und die Lebens-
haltungskosten.
2.9. Der Ausschuß bittet die Kommission, ihren Vor-
schlag, wonach sich mindestens sechs Mitgliedstaaten
an multilateralen Austauschprogrammen in Form von
Freiwilligen-Workcamps beteiligen müssen, erneut zu
überdenken. Eine Mindestzahl von vier dürfte weitaus
realistischer und angemessener sein.
2.10. Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag, auf
allen Ebenen Bildungsprogramme für Personen zu ver-
anstalten, die Jugendaustauschvorhaben durchführen,
so z.B. für Jugendbetreuer. Es ist wichtig, daß während
der Anlaufphase und darüber hinaus berufliche Fortbil-
dung stattfindet, da die Jugendbetreuer Veränderungen
in Gang setzen und die Entwicklung vorantreiben.
2.11. Es ist offensichtlich, daß die Anlaufphase von
„YES für Europa" in den Augen der Kommission ge-
meinsam von den Mitgliedstaaten und ausschließlich
für die Jugendlichen der Gemeinschaft durchgeführt
werden soll. Der Ausschuß fordert die Kommission auf,
bei der Überprüfung der Entscheidung nach drei Jahren
eine Erweiterung des europäischen und internationalen
Anwendungsbereichs in Betracht zu ziehen.
2.12. Der Ausschuß stimmt der Idee zu, Jugendliche
dazu anzuspornen, sich unmittelbar an der Planung,
Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Aus-
tauschprogrammen zu beteiligen. Sie empfiehlt deshalb,
die Antragstellung für Fördermaßnahmen so einfach
wie möglich zu gestalten.
2.13. Im Vorschlag für eine Entscheidung heißt es,
die Kommission werde dem Rat und dem Parlament
nach drei Jahren einen Zwischenbericht unterbreiten.
Dieser Bericht sollte auch dem Ausschuß vorgelegt
werden.
Der Präsident
der Wirtschafts- und Sozialausschusses
Gerd MUHR
Full & Egal Universal Law Academy