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die einzelnen Aktivitäten vorgenommen werden, da Budget bei einer weiteren Mittelkürzung wahrscheinlich
einige Aktivitäten mit einem ohnehin schon schmalen ineffizient würden.
Geschehen zu Brüssel am 27. November 1986.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausscbusses
Alfons MARGOT
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Revision des
von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die EAG und für die EWG durchzuführenden
Forschungsprogramms 1984-1987
(86/C 333/13)
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften beschloß am 12. August 1986, den Wirtschafts-
und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirt-
schaftsgemeinschaft und gemäß Artikel 170 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft um Stellungnahme zu vorgenannter Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten des Ausschusses beauftragte Fachgruppe Energie,
Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 7. November 1986 an. Berichter-
statter war Herr Vercellino.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 241. Plenartagung (Sitzung vom 27. November 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
1. Vorbemerkung
1.1. Nach einer ausführlichen vorbereitenden Aus-
sprache über zukünftige Entwicklungen der GFS [Dok.
KOM(86) vom 14. März 1986] wurde der Ausschuß
nunmehr mit einem konkreten Vorschlag für einen Be-
schluß des Rates [Dok. KOM(86) vom 30. Juni 1986]
befaßt, durch den — bevor in einem Jahr das neue
Mehrjahresprogramm für die GFS ausgearbeitet wird
— für 1987 das derzeitige Mehrjahresprogramm für die
GFS 1984-1987 abgeändert wird.
Die Kommission stellt zweckmäßigerweise fest, daß bei
der Ausarbeitung des nächsten Mehrjahresprogramms
der GFS die im allgemeinen Kontext der Gemeinschafts-
forschung für 1987 abgegebenen Stellungnahmen des
Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und So-
zialausschusses sowie der sonstigen beratenden Organe
Berücksichtigung finden werden.
1.2. Dieses rechtzeitig eingeschlagene Verfahren
kann nur begrüßt werden, da dadurch eine sofortige
Revision für 1987 möglich ist, so daß die Tätigkeit der
GFS zumindest teilweise angepaßt werden kann:
— an die Leitlinien und Zielsetzungen der Europäi-
schen Technologiegemeinschaft und der Einheitli-
chen Europäischen Akte, durch die der Vertrag auf
diesem Gebiet abgeändert wird, sowie an die Erfah-
rungen mit neuen Formen der Forschung in der
Gemeinschaft einschließlich der kostenteiligen Ak-
tionen, der EUREKA-Projekte und sonstiger Ak-
tionen;
— an die ersten wichtigen Überlegungen und Korrek-
turmaßnahmen, Optionen und Dringlichkeitsmaß-
nahmen, die nach dem Schock und den gravierenden
grenzüberschreitenden Folgen der Reaktorkatastro-
phe von Tschernobyl im wissenschaftlich-techni-
schen, umweit- und soziopolitischen Bereich erfor-
derlich sind.
1.3. Bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme zum
neuen Programm 1987 hat sich der Ausschuß — nach-
dem er die Lage in den einzelnen Forschungsanstalten
der GFS aufmerksam geprüft, die Forschungsanstalten
ISPRA und GEEL besucht sowie die Forschungs- und
Organisationsprobleme mit den Leitern und dem Perso-
nal erörtert hatte — weitgehend auf sämtliche verfügba-
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/55
ren Beurteilungselemente und -dokumente gestützt, um
seine Bemerkungen und Vorschläge für 1987 zu Papier
zu bringen. Er hat sie in die neue Lage eingeordnet und
die sich daraus längerfristig ergebenden Verflechtungen
und Implikationen berücksichtigt, sowohl was das
nächste Mehrjahresprogramm der GFS betrifft, das ge-
rade ausgearbeitet wird, als auch das Rahmenpro-
gramm 1987-1991 für F + TE, auf die der Vorschlag
für das — als „Übergangsstufe" betrachtete — Pro-
gramm 1987 hinsichtlich Optionen, Zielen und grundle-
genden Prioritäten wiederholt Bezug nimmt.
1.4. Diese Stellungnahme ist als erste Äußerung des
Ausschusses zu betrachten, die zu gegebener Zeit —
wenn die Vorschläge der Kommission zum Programm
für die folgenden Jahre bekannt sind — durch eine
ergänzende Stellungnahme vervollständigt wird.
1.5. Aus diesen und anderen Gründen sollen in der
Stellungnahme nur die wichtigsten Aspekte des Pro-
gramms und einige organisatorische Fragen der GFS
erörtert werden. In bezug auf die spezifischen und tech-
nisch-wissenschaftlichen Probleme und Aspekte wird
auf den Bericht der Fachgruppe Energie verwiesen.
1.6. Schließlich wird in der Stellungnahme nur auf
einen Teil der sich aus dem Unfall von Tschernobyl
ergebenden Probleme eingegangen — genauer gesagt
auf die Probleme, die mit der Forschungstätigkeit der
GFS im Zusammenhang stehen — da vom Ausschuß
ein spezieller Unterausschuß eingesetzt wurde, der ge-
genwärtig sorgfältiger und umfassender prüft, welche
Lehren aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl zu ziehen
und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, ein Thema,
das nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung und der
Umwelt sowie die Frage berührt, wie die Kernenergie
und die energiepolitischen Entscheidungen überhaupt
zu konzipieren und zu handhaben sind, sondern auch
andere für Gegenwart und Zukunft unserer Gesellschaft
und der gesamten Menschheit lebenswichtige Themen
umfaßt.
2. Allgemeine Bemerkungen
2.1. Zwar billigt der Ausschuß das Konzept der
Kommission, das unter bestimmten Bedingungen eine
Überprüfung und Finanzierung des Arbeitsprogramms
für 1987 und eine bessere Vorbereitung und Anpassung
des längerfristigen Arbeitsprogramms an die neuen Er-
fordernisse ermöglicht, doch gibt er zu bedenken:
— daß die rasante Entwicklung schon für 1987 klare
Leitlinien sowie dezidierte und angemessene Wei-
chenstellungen und nicht bloß inhaltliche Nachbes-
serungen bzw. formale Anpassungen an haushalts-
rechtliche Erfordernisse verlangt;
— daß es dringend ist und mittlerweile die erforderli-
chen Voraussetzungen bestehen, das nächste Mehr-
jahresprogramm für die GFS in seinen Grundzügen
und -zielen baldmöglichst auszuarbeiten und fertig-
zustellen.
2.2. Der Ausschuß möchte gleich von Anfang an
seinen Standpunkt in bezug auf drei grundlegende Vor-
fragen präzisieren, die den nachfolgenden allgemeinen
und besonderen Bemerkungen zugrunde liegen:
a) die Bewertung der Tätigkeit und der Ergebnisse der
GFS, um damit die ihr in den Verträgen zugewiesene
Rolle zu bestätigen und zu entwickeln;
b) die Notwendigkeit, die Bedeutung der nuklearen
Sicherheit und der auf diesem Gebiet zu treffenden
Maßnahmen keinesfalls zu unterschätzen, wobei
den neuen Erfordernissen und den früheren Ausfüh-
rungen und Vorschlagen des WSA Rechnung zu
tragen ist;
c) die allgemeine Bewertung von Inhalt und Leitlinien
des revidierten Programms der GFS für 1987, d. h.
von Stärken und Schwachstellen der Über-
gangsphase.
2.2.1. Rol le und Auss ich ten der GFS
Was die Rolle der GFS betrifft, so nimmt der Ausschuß
die allgemein positive Bewertung der Arbeit und der
Rolle der GFS und von deren Forschungsanstalten in
Ispra, Karlsruhe, Geel und Petten seitens der Kommis-
sion und anderer zuständiger Stellen (siehe Anhänge I
und II des Dok. KOM(86) 145 endg.) zur Kenntnis. Die
GFS ist ein kompetenter und neutraler Bezugspunkt von
Industrieunternehmen geworden sowie ein angemesse-
nes Forschungsinstrument, das „eine wichtige Aufgabe
innerhalb der gemeinschaftlichen Forschungsstrategie
erfüllt, eine Aufgabe, die sich über Aktivitäten in Ange-
legenheiten staatlicher Verantwortlichkeit bis über die
Grenzen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hinaus
erstreckt".
Andererseits stimmt der Ausschuß der Feststellung zu,
daß die Tätigkeit der GFS „vorurteilslos" zu überprüfen
ist. Im Interesse der Funktionalität und Effizienz sollte
dabei in zwei Hauptrichtungen vorgegangen werden:
erstens und vor allem Konsolidierung der Aktivitäten
der GFS in den Bereichen, in denen sie eine Spitzenstel-
lung einnimmt entsprechend den im folgenden genann-
ten Kriterien; zweitens schonungslose Aufdeckung der
Schwachstellen ihrer Maßnahmen sowie von Funk-
tionsmängeln und deren raschestmögliche Behebung.
Bei der Bewertung der Maßnahmen zur Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sollten die
betroffenen Sektoren hinzugezogen werden. Dies gilt
um so mehr, als in der gegenwärtigen Lage solche
Mängel weder verschwiegen oder heruntergespielt wer-
den können, noch zur Begründung von anderweitig
möglichen Einsparungen und schon gar nicht zur Recht-,
fertigung einer Schwächung der GFS durch eine über-
mäßige Kürzung der gemeinsamen und direkten Spit-
zenforschungstätigkeit in der Gemeinschaft dienen
dürfen.
Gleichzeitig muß gewährleistet sein, daß die Kommis-
sion für jede ausgegebene ECU den bestmöglichen Ge-
genwert erhält und daß die betreffende Ausgabe von
gemeinschaftlicher Tragweite und gemeinschaftlichem
Interesse ist. Die Kommission sollte sich zu diesem
Zweck mit den erforderlichen Instrumenten ausstatten,
Nr. C 333/56 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
um eine bessere Effizienzbewertung der von ihr finan-
zierten Maßnahmen vornehmen zu können.
Für die direkten Forschungstätigkeiten unter Leitung
der Kommission und der GFS könnten daher folgende
Leitlinien zugrunde gelegt werden:
— Die betreffenden Tätigkeiten können von den einzel-
nen Mitgliedstaaten nicht besser und effizienter
durchgeführt werden.
— Die Mitgliedstaaten sind außerstande, ein für die
Gemeinschaft nützliches und bedeutendes Ziel zu
erreichen.
— Die Kommission muß als unabhängiger Be-
zugspunkt dienen.
— Die GFS kann eine anregende und koordinierende
Rolle übernehmen, den Bereich der kostenteiligen
Forschung eingeschlossen.
2.2.2. Der WSA ist für die nukleare Sicherheit
Es ist jedweder Tendenz zu einer Unterbewertung der
Tätigkeit der GFS im Bereich der nuklearen Sicherheit
entgegenzuwirken. Diese Tätigkeit ist vielmehr in der
gegenwärtigen Lage in Einklang mit Geist und Buchsta-
ben der Verträge (zumal Kapitel 3 des Euratom-Ver-
trags) rasch zu stärken.
Kommission und Rat seien daran erinnert, daß der
Ausschuß im Einklang mit dem Vertrag wiederholt,
u. a. 1977 und 1979 nach dem Reaktorunfall von Har-
risburg, die höchsten Gemeinschaftsinstanzen und die
Mitgliedstaaten vor den Gefahren der Kernkraft ge-
warnt und dabei die Sicherheit der Kraftwerke sowie
den Schutz des Personals der Kraftwerke und der Bevöl-
kerung angesprochen hat.
So hat der Ausschuß am 29. Mai 1975 die Kommission
in einer Stellungnahme zu den „Technologischen Pro-
blemen der Sicherheit bei der Kernenergie" dazu aufge-
fordert, „die Voraussetzungen für den Erlaß von Richt-
linien und Verordnungen auf diesem Gebiet zu schaffen,
die es ihr (Kommission) erlauben, Mindestnormen für
alle in der Gemeinschaft installierten kerntechnischen
Anlagen aufzustellen".
Zwei Jahre später — im April 1977 — unterstrich der
Ausschuß in einer speziellen Studie über die nukleare
Sicherheit, daß die technischen und wirtschaftlichen
Optionen im Nuklearbereich „in erster Linie am Kriteri-
um der Sicherheit gemessen werden müssen. Ob es sich
um die Sicherheit der Arbeitnehmer oder der Bevölke-
rung handelt, jedenfalls müssen bei den Optionen die
Beeinträchtigungen der Umwelt und die langfristigen
schädlichen Wirkungen berücksichtigt werden."
Damals hatte der Ausschuß vorgeschlagen, einen spezi-
fischen Gemeinschaftskodex betreffend die nukleare Si-
cherheit auszuarbeiten, in dem die Mindestanforderun-
gen an die Sicherheit „sowohl hinsichtlich des Strahlen-
schutzes der Arbeitnehmer und der Bevölkerung als
auch bezüglich der Kernanlagen" festgelegt werden.
2.2.3. Licht- und Schattenseiten des GFS-Pro-
gramms für 1987
Das revidierte Programm des GFS für 1987, das einen
Brückenschlag zwischen zwei Mehr Jahresprogrammen
darstellt, ist ein erster Beitrag zur Anpassung der Tätig-
keit der GFS an die neue Lage. Dieser ist als Teil-
kompromiß zwischen unterschliedlichen Forderungen
jedoch unvollständig und weist neben nicht zu unter-
schätzenden Veränderungen — Neuausrichtung ihrer
Tätigkeit in bezug auf die nukleare Sicherheit, Strahlen-
kontrolle, neue Anpassung der Strukturen der GFS an
die neuen Erfordernisse und sonstige Punkte — auch
Schwachstellen und Unzulänglichkeiten auf, die mög-
lichst rasch zu korrigieren sind, d. h. im Programm für
1987 bzw. zumindest im Programm für die folgenden
Jahre.
Diese Mängel beziehen sich im wesentlichen, wie bei
den einzelnen Sektoren näher ausgeführt werden wird,
auf die Verringerung der Tätigkeit für die nichtnukle-
aren Energiequellen, auf fehlende Investitionsverpflich-
tungen zugunsten bedeutender wissenschaftlicher Ein-
richtungen, auf die wenig klare Unterstützungstätigkeit
für die Werkstoffindustrie, auf die durch Einschränkung
zu erzielenden Einsparungen und die Einstellungssperre,
auf die unzureichenden Angaben über Art und Tragwei-
te der Umstrukturierung usw. Das revidierte Programm
für 1987 kann anders ausgedrückt derzeit als begehbare
und zweckmäßige Brücke zwischen den beiden Mehr-
jahresprogrammen betrachtet werden, die aber noch zu
eng und nicht hinreichend fest genug ist, um den Weg
für einen seit langem gewünschten Aufschwung im gro-
ßen Stil der von der GFS für die Gemeinschaft erbrach-
ten Forschungstätigkeit zu ebnen.
Der Ausschuß betont, daß nicht wenige Leitlinien und
Inhalte des revidierten Programms für 1987 viel kohä-
renter, konkreter und den tatsächlichen Erfordernissen
angemessener formuliert sind, als es in der früheren
richtungweisenden Mitteilung zur GFS (Dok. KOM(86)
145 endg.) und im neuen Vorschlag für ein Rahmenpro-
gramm der Gemeinschaft im Bereich von F + E für
1987-1991 (Dok. KOM(86) 430 endg.) der Fall ist.
3. Tätigkeiten und Initiativen der GFS nach Tscher-
nobyl
Die Kommission berücksichtigt zu Recht, daß ihre In-
strumente im F- + E-Bereich nicht nur oder in erster
Linie auf den Markt ausgerichtet sein dürfen, sondern
die Integration und Ausweitung der technologischen
Entwicklung zu zivilen Zwecken in wachsendem Maße
anregen müssen.
Angesichts dieser zutreffenden Prämissen erscheinen die
skizzierten Vorschläge allzu halbherzig und den von
der Kommission geäußerten Besorgnissen und aktuellen
Erfordernissen nicht angemessen. Die Aufgabe einer mit
gemeinsamen Anstrengungen von der GFS für die EWG
unternommenen direkten Forschungstätigkeit erscheint
nicht hinreichend abgestützt.
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/57
3.1. Sicherheit, Umweltschutz, Normen und Standards
3.1.1. Im Kommissionsdokument über zukünftige
Entwicklungen der GFS war die Tendenz vorhanden,
dem Tätigkeitsbereich der GFS das Vorhaben der In-
dustrieförderung zuzuordnen, das bereits der Gemein-
schaftsaktion im Rahmenprogramm zugrunde lag. Die
für 1987 vorgeschlagene Revision dient zur Durchfüh-
rung dieser Ausrichtung, die jedoch nur durch einige
Korrekturen an den laufenden Programmen (Sonnen-
energie, industrielles Risiko) und an der vorgesehenen
Tätigkeit im Bereich der fortschrittlichen Werkstoffe
und der Zuverlässigkeit von Bauteilen konkretisiert
wird.
3.1.2. Es stellt sich somit das Problem, keinen Gegen-
satz zwischen diesen neuen Arbeiten der GFS und ihren
Arbeiten im Bereich von Sicherheit und Umwelt zu
konstruieren, gleichsam als ob diese Arbeiten miteinan-
der unvereinbar wären. Dies ist zumal nach Tscherno-
byl nicht akzeptierbar. Es gilt, genau festzulegen, welche
Aktivitäten vorrangig sind bzw. ausgebaut werden müs-
sen, und entsprechende Instrumente und finanzielle
Mittel hierfür bereitzustellen.
3.1.3. Zwar werden von der Kommission richtiger-
weise die pränormativen Aspekte der Forschung der
GFS und die Aspekte im Zusammenhang mit der Ver-
wirklichung eines erweiterten europäischen Marktes
hervorgehoben, doch sollte auch der grundlegende
Aspekt betont werden, daß die GFS ein angemessenes
Instrument für Forschungsarbeiten ist, die die spätere
industrielle Entwicklung erleichtern, aber noch vorwett-
bewerblich sind. Ein derartiger Einsatz der GFS ist um
so angebrachter, als die Politik der Kommission zur
Industrieförderung darauf abgestellt ist, das Gefälle
zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen starken
und schwachen Industriezweigen nicht zu verschärfen,
sondern das im Vertrag verankerte Ziel einer Anglei-
chung der Volkswirtschaften zu verfolgen.
Die GFS wird sich auf jeden Fall weiterhin für die
nachwettbewerbliche Phase der Industrieentwicklung
interessieren müssen, in der es gilt, die Auswirkungen
der Technologien auf die Umwelt abzumildern und die
Lebensqualität zu sichern.
3.2. Nukleare Sicherheit
3.2.1. Der schwere Reaktorunfall von Tschernobyl
am 26. April 1986 hat einen „Notstand" im Bereich
der nuklearen Sicherheit geschaffen. Der Präsident des
Ausschusses hat hierzu auf der 237. Plenartagung
bekräftigt, daß die Sicherheit der Bevölkerung im Den-
ken und Handeln der politisch Verantwortlichen ober-
stes Ziel sein muß. Er fügte hinzu, daß alles getan
werden müsse, um nach Möglichkeit eine ähnliche Ka-
tastrophe innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden
und bei den von außen hereinwirkenden Katastrophen
rechtzeitig und abgestimmt zu handeln.
Während die technisch-wissenschaftlichen und soziopo-
litischen Untersuchungen, Diskussionen und Vergleiche
über die Auswirkungen der Katastrophe von Tscherno-
byl und die daraus zu ziehenden Lehren in Europa und
in der gesamten Welt fortgeführt werden, betreffen
einige der Themen und Aufgabenstellungen, die sich
der Forschung und der GFS bereits jetzt stellen, folgende
Punkte:
— Festlegung und praktische Durchführung der ge-
meinschaftlichen und internationalen Maßnahmen
zu Information, Kontrolle und Intervention, um
nukleare Unfälle möglichst wirksam und zuverlässig
zu verhüten bzw. ihnen zu begegnen;
— Intensivierung der Forschung auf dem Gebiet der
nuklearen und technologischen Sicherheit und gene-
rell Festlegung gemeinschaftlicher Sicherheitsnor-
men für Kernkraftwerke;
— Erstellung gemeinschaftlicher Normen über die zu-
lässige radioaktive Exposition der Bevölkerung.
Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die
bereits laufende Untersuchung und die vergleichende
Analyse der in den verschiedenen Ländern vor und nach
der Katastrophe gemachten Ermittlungen, Feststellun-
gen und Erfahrungen in bezug auf folgende Punkte:
a) Schritte und Maßnahmen zur maximalen Erhöhung
der Sicherheit der in Betreib befindlichen Kernkraft-
werke;
b) etwaige Vorkehrungen in bezug auf die vorüberge-
hende oder endgültige Stillegung von nicht hinrei-
chend sicheren Kraftwerken;
c) etwaiger Baustopp für neue Kraftwerke, wo sie für
nicht sicher genug befunden werden oder wo sie
durch andere Energiequellen effektiv ersetzt werden
können;
d) Korrekturen bei den energiepolitischen Optionen
und Maßnahmen.
Die Forschung muß heute berücksichtigen, daß sich
zwischen den extremen und stark gegensätzlichen Posi-
tionen, die sich gegenseitig ausschließen und in zwei
gegensätzliche Lager zerfallen — für und gegen die
friedliche Nutzung der Kernkraft — differenziertere
und realistischere Positionen abzeichnen, die den unter-
schiedlichen Erfordernissen und Möglichkeiten Rech-
nung tragen und auf folgende Maßnahmen und Optio-
nen abzielen: Erhöhung der Sicherheit der Kernkraft-
werke für den Menschen und die Umwelt; wachsendes
Eintreten für die Energieeinsparung und für einen grö-
ßeren Einsatz alternativer Energiequellen; ein stärker
kontrollierter und begrenzter Einsatz der Kernenergie
bis zur Vorlage von Vorschlägen für einen allmählichen
Ausstieg aus der Kernkraft; Risikoreduzierung und ge-
ringere nukleare Produktion für militärische Zwecke.
3.2.2. Wie bereits auf dem Gipfeltreffen der In-
dustrienationen in Tokio vorgeschlagen wurde, wird es
auch notwendig, kurzfristig eine oder mehrere interna-
tionale Konventionen zu schaffen, die die betroffenen
Länder verpflichten, im Falle eines drohenden oder
tatsächlichen Nuklearunfalls Informationen auszu-
Nr. C 333/58 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
tauschen und die Maßnahmen zu koordinieren. Diese
Aufgabe ist im Rahmen einer engeren Zusammenarbeit
mit der IAEO zu verwirklichen.
3.2.3. In der EWG gibt der Euratom-Vertrag der
Gemeinschaft keine Rechtsetzungsbefugnisse in bezug
auf Sicherheitsregelungen für Kernkraftwerke, und die
Erfahrung hat gezeigt, daß die Mitgliedstaaten diese
Fragen unter vollständiger nationaler Kontrolle behal-
ten wollen.
In Anbetracht des enormen Umfang der Bemühungen,
die seitens der Mitgliedstaaten für die Nuklearsicherheit
zu unternehmen sind, und der internationalen Auswir-
kungen von Unfällen ist im Vertrag jedoch ein vollstän-
diger Informationsaustausch und die Harmonisierung
der Rechtsvorschriften über zulässige Strahlendosen
und über Sicherheitssysteme vorgesehen. Zu diesem
Zweck verfügt die Kommission über beträchtliche
Kompetenzen und Instrumente, die bei der GFS angesie-
delt sind.
3.2.4. Nach Tschernobyl sind alle Voraussetzungen
dafür gegeben, daß die Kommission die bereits vorhan-
denen Wirkungsmöglichkeiten der GFS nutzt und um-
strukturiert sowie rasch Anstrengungen unternimmt,
um die Entwicklung von Untersuchungen und deren
Harmonisierung sowohl im Sektor Sicherheit der Kern-
anlagen (Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung) als
auch im Sektor Verhütung und Vorkehrungen gegen
Unfallauswirkungen und deren Milderung zu fördern.
3.2.5. Die bisher eingetretenen Störfälle haben die
Unzulänglichkeit der Risikoanalysen sowohl in bezug
auf die sehr komplexen Störfallfolgen als auch in bezug
auf den menschlichen Faktor und die internationalen
Auswirkungen vor Augen geführt.
Eine Verbesserung der für die Kommission durchge-
führten Risikoanalysemethoden würde die Mitglied-
staaten zu einem rascheren Handeln beim Erlaß und
bei der Einhaltung effizienterer Normen befähigen.
3.2.6. Für die Unfallfolgen ist es von grundlegender
Bedeutung, daß diese Bemühungen hinsichtlich Daten-
erhebung, Vorhersage der radiologischen Folgen für
den menschlichen Organismus und hinsichtlich der Un-
tersuchungen über die Verbreitung und die Konzentra-
tion von Radionukleiden in der Umwelt nach dem
Unfall verstärkt werden.
3.2.7. Ferner ist es angezeigt, daß die Kommission,
wie im Euratom-Vertrag (Kapitel III Artikel 39) vorge-
sehen, im Rahmen der GFS die Gründung einer Studien-
und Dokumentationsabteilung für Fragen des Gesund-
heitsschutzes vorschlägt. Die Aufgaben einer solchen
Abteilung sind im Vertrag (Artikel 30 bis 38) bereits
hinreichend präzisiert und die Zuständigkeiten zu einem
guten Teil in der GFS vorhanden.
3.2.8. Der Ausschuß begrüßt die Indikationen in der
Revision des Programms für 1987 (Dok. KOM (86) 416
endg.) in bezug auf das neue Programm Bestrahlungsbe-
wertung und Überwachung; er hält jedoch eine bessere
Kenntnis der Einzelheiten der Maßnahmen und ihrer
Koordinierung mit den übrigen internationalen Maß-
nahmen sowohl für 1987 wie für die folgende Tätigkeit
für angezeigt.
Andererseits ruft die Neuausrichtung des Programms
„Kernspaltung" Verwunderung hervor infolge der stär-
keren Ausweitung auf Tätigkeiten der Datensammlung
und -Verarbeitung anstatt auf rein technisch-wissen-
schaftliche Tätigkeiten.
Was die Revision des Sicherheitsprogramms für
Schnellbrüterreaktoren betrifft, so hält der Ausschuß
vor der Aufnahme jeder Tätigkeit im Forschungssektor
eine Klärung der allgemeinen Politik der Kommission
in bezug auf die Entwicklung dieser Reaktoren für
wesentlich.
3.3. Erneuerbare Energiequellen und Energieein-
sparungen
Die Frage der Energieeinsparungen und der regenerati-
ven Energiequellen muß unter dem Aspekt der mittel-
und langfristigen Eindämmung der Energienachfrage
gesehen werden. Denn bei allen jetzigen Energieträgern
bestehen verschiedene Probleme der sozialen Akzep-
tanz, die mit der kurz- und langfristigen Umweltver-
schmutzung, der Betriebssicherheit und der Versor-
gungssicherheit zusammenhängen.
Die Kommission hat vor kurzem dargelegt, daß sie
aufgrund der Entwicklung von Verfahren zur Verbesse-
rung der Energieeffizienz eine Verringerung des Energie-
verbrauchs der europäischen Länder um 25 % bis Ende
dieses Jahrhunderts für ein realistisches Strategieziel
hält.
Nach der Katastrophe von Tschernobyl erscheint eine
umfassende wissenschaftliche „Mobilisierung" zur Ver-
stärkung der Forschung nicht nur über die Sicherheits-
und Umweltschutztechnologien, sondern auch über die
Energieeinsparung und über die regenerativen Energie-
quellen mehr als gerechtfertigt. In der gegenwärtigen
Lage ist eine teilweise Aufgabe der Aktivitäten im Be-
reich der alternativen Energiequellen und der Energie-
einsparungen nicht zu befürworten. Es gilt vielmehr,
diese Anstrengungen zu unterstützen und bis zur Phase
der industriellen Förderung voranzutreiben.
3.4. Technologie und Sicherheit der Kernfusion
Die Gemeinschaft hat ein umfassendes Forschungs- und
Entwicklungsprogramm begonnen, das in verschiede-
nen einzelstaatlichen Laboratorien durchgeführt wird,
wobei die Kommission die Rolle der Koordinierung und
Förderung wahrnimmt.
Im Bereich der Kernfusion und der Plasmaphysik hat
die Gemeinschaft die Durchführung zahlreicher Experi-
mente in verschiedenen Ländern gefördert. Das wichtig-
ste dieser Experimente ist der JET, der in Culham (GB)
mit europäischem Personal betrieben wird.
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/59
Die GFS leistet im Technologiebereich, in dem sie seit
über zehn Jahren tätig ist, insbesondere in drei Sektoren
einen signifikanten Beitrag:
— Zusammenarbeit mit der NET-Gruppe in Garching
bei der Planung der NET-Anlage;
— Untersuchungen zu neuen Werkstoffen;
— Untersuchungen zur Kernsicherheit und zur Kernfu-
sion.
Von besonderer Bedeutung ist der Ministerratsbeschluß
vom Juli 1985, in der Forschungsanstalt Ispra das Tri-
tium-Laboratorium einzurichten, in dem Forschungsar-
beiten über die Sicherheit und über die Umweltauswir-
kungen dieses Isotops durchgeführt werden sollen. Die-
ses Laboratorium soll 1990 einsatzbereit sein.
Die Erschließung der Fusionsenergie wird eine Reihe
von kerntechnischen Experimenten erforderlich ma-
chen, um Untersuchungen sowohl zur Plasmaphysik als
auch zum Verhalten von bestrahltem Material durch-
führen zu können. Die GFS verfügt aufgrund ihrer
Erfahrung und ihrer Merkmale über geeignete gemein-
schaftliche Kernforschungsanstalten für solche Experi-
mente, insbesondere für Vorhaben wie IGNITOR und
die „Intensiv-Neutronenquelle". Schließlich wäre es
durchaus sinnvoll zu prüfen, ob die Meinung vieler
Experten zutrifft, daß sich durch eine Konzentrierung
der Anstrengungen auf diesem Gebiet der veranschlagte
Zeitraum bis zur Entwicklung dieser Energiequellen
erheblich verkürzen ließe.
4. Schlußfolgerungen
4.1. Programmoptionen
Durchaus gerechtfertigt sind Gemeinschaftsausgaben
nach Auffassung des Ausschusses in folgenden Tätig-
keitsbereichen:
— Gesundheitsschutz und Sicherheit,
— Umweltschutz und Verbesserung der Lebensqua-
lität,
— im Vertrag vorgesehene Aktionen,
— Schaffung und Erhaltung eines einheitlichen Binnen-
marktes (insbesondere technologische F + E zur
Erarbeitung von Normen und Standards),
— Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Indu-
strie einschließlich — in einigen Fällen — ihrer
Versorgungsquellen und der Energienutzung.
Der Ausschuß vertritt aufgrund dieser Bewertung die
Auffassung, daß für die Gemeinschaft heute eine starke
und aktive GFS mit weltweitem Ruf vonnöten ist. Sie
muß daher raschestens mit der entsprechenden Dyna-
mik ausgestattet und zu einem Forschungsinstrument
im Dienste der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten
umgestaltet werden.
Aufgrund der bisherigen Resultate, der Qualifikation
ihres Personals und ihres Erfahrungsschatzes ist die GFS
in der Lage, dieses Ziel 1987 und in den folgenden
Jahren zu erreichen. Dies um so mehr, als die Haupt-
schwierigkeiten in ihrer Tätigkeit, wovon sich Mitglie-
der der Fachgruppe Energie vor Ort überzeugen konn-
ten, vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen
sind: Ungewißheit und Verzögerung der Gemeinschafts-
entscheidungen; ungenügende Unabhängigkeit und Ver-
antwortlichkeit der Forschungsstelle; häufige und
manchmal widersprüchliche Abänderungen der ihr vor-
gegebenen Zielsetzungen; übermäßige bürokratische
Kontrollen des wissenschaftlichen und administrativen
Managements, Inflexibilität sowie ungenügende bzw.
nicht angemessene Einsetzung des Personals; Unange-
messenheit der zur Verfügung stehenden Mittel.
Nach Ansicht des Ausschusses erfüllen die Kommis-
sionsvorschläge nur teilweise die bisher geäußerten For-
derungen in bezug auf einen angemessenen Einsatz der
GFS als gemeinsames Instrument der direkten For-
schung. Der Ausschuß begrüßt insbesondere die
Neuausrichtung der Tätigkeit in bezug auf die Sicher-
heit der Kernspaltung und die Einführung eines neuen
Programms für Bestrahlungsbewertung und -Überwa-
chung in Einklang mit den Ausführungen unter Zif-
fer 3 der Stellungnahme.
Negativ ist hingegen die begonnene Einschränkung der
Tätigkeit im Bereich der nichtnuklearen Energiequellen
und der Verzicht auf jegliche Planung für Nachfolge-
investitionen in bedeutende wissenschaftlich-technische
Einrichtungen, wie z. B. bei den vorerwähnten Anlagen
zur Erforschung der Kernfusion.
Dies läßt sich sicherlich nicht damit begründen, daß
1987 ein Jahr des Übergangs ist; gerade dadurch er-
scheint es geeignet, die Weichen für spätere Entwicklun-
gen zu stellen.
Verschwommen bleibt schließlich die Unterstützungstä-
tigkeit für die Industrie, die hauptsächlich mit dem
Programm „Materialien und Strukturen" verbunden
ist, das keine hinreichend klare Gestalt aufweist.
4.2. Rolle der direkten Forschung
Zu überprüfen ist die Tendenz zur quantitativen Be-
schränkung der Tätigkeit der GFS, die in Widerspruch
zu der Übertragung zusätzlicher Aufgaben sowie der
Bestätigung und Verstärkung der bisherigen und her-
kömmlichen Aufgaben steht.
Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, die Einschrän-
kung des Anteils der direkten Forschung an der Gesamt-
heit der Gemeinschaftsaktionen zu korrigieren. Denn
nach den vorgeschlagenen Ausrichtungen soll dieser
Anteil ab 1987 von 30 % auf 15 % verringert werden.
Die Tendenz zur Einschränkung der GFS wird auch
durch den der Personalpolitik gewidmeten Teil bestä-
tigt. Dort legt die Kommission ihre Absicht dar, eine
gewisse Anzahl von Stellen mit Bediensteten zu beset-
zen, denen eine Rückkehrmöglichkeit („Rückfahrkar-
te") nach einer Tätigkeit in der GFS zugesichert wird,
und zwecks Einsparung von 3 Millionen ECU in zwei
Jahren ist eine Verlangsamung eines Teils der Einstel-
Nr. C 333/60 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 29. 12. 86
lungen geplant, die vorgesehen sind, um den der GFS
vom Rat bereits bewilligten (und niemals erreichten)
Personalbestand zu verwirklichen.
Diese Planung wird im Dokument über die Revision
des Programms für 1987 nicht geleugnet. Nach Ansicht
des Ausschusses ist es in der gegenwärtigen Lage, nach-
dem sich die Gemeinschaft zu einer tatkräftigen Ankur-
belung der europäischen Forschung verpflichtet hat,
nicht akzeptabel, Einsparungen über einen Einstellungs-
stop vorzunehmen.
Jegliche Maßnahmen, die der Mobilität des Personals
und seinen Kontakten zu den einzelstaatlichen Instan-
zen und den Unternehmen dienlich sind, sollten hinge-
gen unterstützt werden, wobei berücksichtigt werden
sollte, welche Bestrebungen das Personal damit verfolgt.
Nach der jüngsten Erweiterung der Gemeinschaft auf
zwölf Mitglieder erscheint es angezeigt, die neuen Mit-
gliedstaaten eng in die GFS einzubeziehen und diesen
Ländern bei der Errichtung einer neuen Forschungsan-
stalt den Vorzug zu geben.
Ganz generell äußert der Ausschuß den Wunsch, daß
die Kommission, auch über die GFS, eine Politik der
wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Ländern in an-
deren geographischen Regionen entwickelt.
4.3. Koordinierung der Tätigkeiten der GFS
Eines der Hauptziele in dieser Phase ist eine bessere
Ergänzung der Tätigkeit der GFS durch die Forschungs-
anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Industrie.
Dieses Ziel kann aber gewiß nicht erreicht werden,
wenn nicht die Bedingungen und Verfahren für die
Zusammenarbeit klar festgelegt werden, wenn das Per-
sonal für die Gemeinschaftsforschung verringert und
die Rechte und die Supranationalität der Forscher nicht
garantiert werden — verstanden als spezifische Qualifi-
kation und Anerkennung der Arbeitsbedingungen, die
die Entfaltung ihrer schöpferischen Kräfte begünstigen,
geographische und berufliche Mobilität mit den ent-
sprechenden Rechten und Pflichten, zu denen die Mög-
lichkeit einer Wiedereingliederung in die Her-
kunftsstruktur gehört.
Ohne diese Voraussetzungen würden die gemeinsamen
Bemühungen, der Umfang, die Qualität und die Effi-
zienz der Koordinierung und der supranationalen tech-
nisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit geschwächt.
Eine effektive Verstärkung der GFS und ihre angemesse-
ne Umstrukturierung lassen sich erreichen, wenn einer-
seits das bereits verfügbare Personal rationaler einge-
setzt wird sowie die Funktionsmängel behoben werden
und andererseits das Personal in den Sektoren, wo dies
notwendig ist, aufgestockt wird und die Rechte der
Forscher garantiert werden.
Die Erhöhung der Mobilität des Forschungspersonals
ist eines der Ziele zur Stärkung der Effizienz der GFS.
Jedoch darf die Tatsache weder geleugnet noch unter-
schätzt werden, daß die auf das Fehlen eines echten
Marktes zurückzuführende geringe soziale Sicherheit in
sozialer Hinsicht eine der Hauptursachen der Ver-
krustung ist. Bei dieser Gelegenheit müßte der angekün-
digte Entwurf für ein Europa der Forscher als grundle-
gender Bezugsrahmen für die Mobilität des For-
schungspersonals und für die Verbesserung der For-
schungs- und Arbeitsbedingungen präzisiert und quan-
tifiziert werden.
4.4. Struktur der GFS
Auch wenn die Struktur ihrer Arbeitsorgane eine interne
Angelegenheit der Kommission ist, möchte der Aus-
schuß eine Revision der Struktur anregen, um Initiati-
ven der Forscher zu stimulieren und um durch die
Eingliederung in angemessene und flexible Arbeitsein-
heiten Verantwortungsgefühl und Interesse für die
Durchführung der übertragenen wissenschaftlichen Ar-
beit zu fördern.
Der Ausschuß empfiehlt daher Kommission und Rat
eine straffere Struktur auf der Basis des „Cluster"-
Konzepts, die im Prinzip wie folgt aussehen könnte:
— Gemeinsame Forschungsstelle und deren Direktion;
— genau abgegrenzte Forschungsinstitute für die wich-
tigsten Tätigkeitsfelder, wobei jede Form der Isolie-
rung zu vermeiden und die wechselseitige Zusam-
menarbeit zu fördern ist;
— gemeinsame Einrichtungen bzw. Niederlassungen,
die möglicherweise in verschiedenen Mitgliedstaa-
ten angesiedelt werden können, insbesondere in den
der EWG jüngst beigetretenen;
— flexible Arbeitseinheiten für die wichtigsten Themen
einschließlich der funktionalen Forschung für die
Verwirklichung bedeutsamer Projekte;
— ein Dienst, der darauf spezialisiert ist, die Kontakte,
die Ausbildung, sowie den Informations- und Erfah-
rungsaustausch mit den nationalen Forschungsstel-
len, mit sonstigen Einrichtungen und ihnen an-
geschlossenen Gremien, den nationalen und euro-
päischen wirtschaftlichen und sozialen Kräften so-
wie der öffentlichen Meinung, zu entwickeln unter
Errichtung einer allen Interessenten zugänglichen
Datenbank. Dadurch würde die Leistungsfähigkeit
der GFS sichtbarer gemacht.
Zur Erreichung dieser verschiedenen Ziele sollte die
GFS in Funktionseinheiten mit genau abgegrenzten
Merkmalen, Aufgaben und Zielen und mit finanzieller
Transparenz aufgegliedert werden.
Jede Einheit sollte auf einen bestimmten Bereich der von
der Gemeinschaft finanzierten technologischen F + E
(Gesundheitsschutz und Sicherheit, Umweltschutz,
EAG-Vertrag, Tätigkeiten zur Unterstützung des Bin-
nenmarktes sowie eventuell andere Tätigkeiten wie För-
derung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit) ausge-
richtet werden und einer kompetenten Persönlichkeit
unterstehen.
Im Kommissionsdokument über das Programm für 1987
wird zwar die Absicht der Vornahme einer Strukturan-
passung der GFS und insbesondere der Forschungsan-
29. 12. 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 333/61
stalt Ispra bestätigt, es enthält jedoch keine hinreichen-
den Angaben, um zu beurteilen, ob diese Anpassung in
der obengewünschten Richtung erfolgt. Positiv dürfte
allerdings der Vorschlag zu bewerten sein, ein Gleichge-
wicht zwischen der Bewirtschaftung der Vorhaben und
der wissenschaftlichen Abteilungen sowie die größt-
mögliche Zusammenarbeit zwischen den Anstalten zu
sichern.
4.5. Besondere Anregungen
Ebenfalls im Hinblick auf eine größere Effizienz, eine
rationellere Gestaltung und eine stärkere Aktualität der
Maßnahmen der GFS und der Kommission in diesem
Bereich hält es der Ausschuß für zweckmäßig, einige
spezifische Anregungen und Empfehlungen auszuspre-
chen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
U m s t r u k t u r i e r u n g
Rasche Fällung der notwendigen Entscheidungen auf
institutioneller und operativer Ebene, um die GFS effek-
tiv umzustrukturieren, und zwar nicht als Forschungs-
stelle mit zwei schwer zu vereinbarenden „Seelen" —
Nuklear- und Nichtnuklearsektor —, sondern als ein-
heitliche, unabhängige und gemeinschaftliche For-
schungsstelle, die sich aus verschiedenen Sektoren zu-
sammensetzt, die einander ergänzen, auch wenn sie
unterschiedliche Merkmale aufweisen und von Fall zu
Fall und den momentanen Erfordernissen entsprechend
unterschiedliche Dimensionen annehmen.
K o n t r o l l e n
Klarheit darüber, daß die von der Kommission ange-
wendeten Kontrollverfahren vielfach Ressourcenver-
geudung sowie Frustration beim Personal verursachen.
Es erscheint zweckmäßig, diese Verfahren in der Weise
zu ersetzen, daß die Verantwortung an die Leiter der
Forschungseinheit delegiert wird und im nachhinein
erfolgende Kontrollen vorgesehen werden.
F o r s c h u n g s a u s g a b e n und Budget
Suche nach einer akzeptablen und praktikablen Alterna-
tive zu den vorgesehenen Personaleinsparungsmaßnah-
men. Es wäre daher angebracht, bei der Vorlage neuer
Ausrichtungen, auch struktureller Art, an den Rat eine
Trennung des Haushaltsplans der GFS vorzunehmen.
Wie bei den übrigen Gemeinschaftsaktivitäten könnten
die Personalausgaben für die festangestellten Beschäf-
tigten getrennt von den spezifischen Mitteln für die
Forschungstätigkeit ausgewiesen und in den Verwal-
tungshaushalt der Kommission eingesetzt oder doch
zumindest nicht als unmittelbare Forschungsausgaben
eingestuft werden. Außerdem sollte die Einstellung von
Fachkräften, die von einzelstaatlichen Einrichtungen
abgestellt werden, begünstigt werden, um so eine starke
Wechselbeziehung zwischen der GFS und diesen Ein-
richtungen sicherzustellen.
A u f w e r t u n g der F o r s c h u n g
Bessere Bewertung und Veröffentlichung der Ergebnisse
der Forschungsarbeiten und der damit zusammenhän-
genden Tätigkeiten, der Unterstützung der verschiede-
nen Generaldirektionen der Kommission und der natio-
nalen Forschungszentren, der Zusammenarbeit und der
Unterstützung der einzelnen Mitgliedstaaten und Indu-
striezweige; Verbesserung der Planung im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit, die das Management gegenwärtig
zeitlich zu stark beansprucht. Zu diesem Zweck bedarf
es einer Anpassung der diesbezüglichen Struktur.
Pe r sona l und sozia le P r o b l e m e
Herstellung einer ständigen, effizienten Beziehung zwi-
schen der GFS und dem Wirtschafts- und Sozialaus-
schuß, seinen Fachgruppen, den sozialen Kräften und
Sozialpartnern in der Gemeinschaft, und zwar sowohl
in bezug auf Programme und aktuellste Themen als
auch in bezug auf die mit der Struktur der GFS zusam-
menhängenden Probleme.
V o r s c h l a g f ü r e inen Beschluß
Der Ausschuß stellt fest, daß der Vorschlag für einen
Beschluß des Rates für das Programm 1987 in erster
Linie allgemeine und verwaltungsmäßige Begründungen
analog zu denen bei den früheren Programmen enthält
und nicht hinreichend mit den jüngsten gemeinschaftli-
chen Optionen und den Prioritäten begründet ist, die
sich aus bedeutenden Tatsachen und Innovationen erge-
ben wie: neue Ausrichtungen und Ziele der Technolo-
giegemeinschaft, EUREKA, kostenteilige Forschung,
Notwendigkeit der Anwendung von Artikel 3 Euratom-
Vertrag und Verbesserung der nuklearen Sicherheit,
Einheitliche Europäische Akte, soweit sie sich auf die
Forschung bezieht, Auswirkungen und Lehren aus dem
Reaktorunglück von Tschernobyl und anderen
Kernkraftwerksunfällen usw.
Der Ausschuß will den zuständigen Stellen bei der Aus-
arbeitung der Beschlüsse nicht vorgreifen und versteht
beispielsweise, daß ein Hinweis auf die Einheitliche
Europäische Akte schwierig ist, da diese noch nicht von
sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert ist; er beschränkt
sich daher darauf, dieses Problem anzusprechen in der
Gewißheit, daß die Kommission eine Lösung finden
wird, den Beschlußvorschlag zu aktualisieren und seine
Begründung zu verbessern.
Gesehehen zu Brüssel am 27. November 1986.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Alfons MARGOT
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