Nr. C 328/10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 22. 12. 86
2.7. Anhang
2.7'.1. Der Anhang enthält vier Gruppen von Le-
bensmitteln, für die besondere Vorschriften erlassen
werden sollen. Zwei dieser Gruppen — Säuglingsfer-
tignahrung und Folgemilch — sind jedoch bereits Ge-
genstand eines Vorschlags für eine Einzelrichtlinie, in
der die beiden Lebensmittelgruppen zusammengefaßt
werden. Der Anhang sollte — eventuell durch eine
Fußnote — entsprechend präzisiert werden.
2.7.2. Ferner sei darauf hingewiesen, daß die Bezeich-
nungen für Folgemilch in den verschiedenen Gemein-
schaftssprachen voneinander abweichen und überprüft
sowie standardisiert werden sollten.
Geschehen zu Brüssel am 17. September 1986.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Gerd MUHR
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die koordinierte
Einführung des dienstintegrierenden digitalen Fernmeldenetzes (ISDN) in der Europäischen
Gemeinschaft (!)
(86/C 328/05)
Am 9. Juni 1986 beschloß der Rat gemäß Artikel 198 des EWG-Vertrags, den Wirtschafts-
und Sozialausschuß um Stellungnahme zu der vorgenannten Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Industrie, Handel, Handwerk
und Dienstleistungen nahm ihre Stellungnahme am 3. September 1986 an. Berichterstatter
war Herr Nierhaus.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 239. Plenartagung (Sitzung vom 17. September 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
1. Einleitung
1.1. Der Schlüssel für die Fortentwicklung der Tele-
matik in der Gemeinschaft mit ihren erheblichen, heute
noch kaum abschätzbaren wirtschaftlichen und sozialen
Auswirkungen liegt im wesentlichen in der Errichtung
eines gemeinschaftsweiten, einheitlichen digitalen
dienstintegrierenden Netzes zur Informationsübertra-
gung (ISDN). Nur auf diesem Wege können mittel- und
langfristig die Hauptziele der Gemeinschaftspolitik im
Bereich der Telekommunikation erreicht werden, die
der Rat am 17. Dezember 1984 gebilligt hat. Dazu
gehören vor allem
— die Schaffung eines gemeinschaftsweiten Marktes
für Telekommunikationsendgeräte und -einrichtun-
gen sowie
— die Verbesserung der Entwicklung von modernen
fortentwickelten Telekommunikationsdiensten und
-netzen.
1.2. Die Notwendigkeit der Schaffung eines gemein-
schaftsweiten ISDN ist folgerichtig in allen wichtigen
Dokumenten der Kommission zur Telematik mehr oder
weniger explizit enthalten.
1.3. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat insbe-
sondere in seinen Stellungnahmen zur „Mitteilung der
Kommission an den Rat über die Telekommunikation"
sowie zum Bericht und zum „Vorschlag für einen Be-
schluß des Rates über eine vorbereitende Aktion für
RACE" nachdrücklich auf die herausragende Bedeu-
tung der Entwicklung eines gemeinschaftsweiten dienst-
integrierenden digitalen Netzes für die Telekommuni-
kation hingewiesen.
1.4. Dieses Vorhaben, das schrittweise, aufbauend
auf der vorhandenen Infrastruktur der bestehenden Te-
lefonnetze, bis etwa zur Jahrtausendwende vollendet
sein dürfte und einen ganz erheblichen Investitionsauf-
wand erfordern wird, stellt eine der großen technolo-
gischen Herausforderungen dar.
(!) ABl. Nr. C 157 vom 24. 6. 1986, S. 3.
1.5. Besondere Bedeutung gewinnt das Vorhaben der
Kommission auch deshalb, weil vergleichbare Entwick-
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lungen z. B. in den EFTA-Staaten eine Möglichkeit
der engeren Zusammenarbeit zwischen diesen und der
Gemeinschaft bieten können.
2. Generelle Bemerkungen
2.1. Der Ausschuß unterstützt den vorliegenden Vor-
schlag für eine Empfehlung des Rates nachdrücklich,
weil er
— den Benutzern erhebliche neue Möglichkeiten eröff-
net, um den steigenden Informationsbedarf befriedi-
gen zu können,
— der Telematik-Industrie durch großräumige Märkte
— insbesondere im Wettbewerb mit den USA und
Japan — die ' Produktion höherer Stückzahlen,
niedrigere Preise und dadurch bessere Absatzchan-
cen ermöglicht,
— durch den erheblichen Investitionsbedarf auch
Beschäftigungsimpulse schaffen kann.
2.2. Allerdings ist der Ausschuß der Meinung, daß
das Vorhaben der Kommission, ein länderübergreifen-
des dienstintegrierendes digitales Fernmeldenetz zu
schaffen, eher realisiert werden könnte, wenn dazu eine-
Richtlinie anstelle der Empfehlung erlassen würde.
2.3. Da die erforderlichen finanziellen Mittel im we-
sentlichen von den nationalen Postverwaltungen aufge-
bracht werden müssen, werden jedoch von den Staaten
der Gemeinschaft erhebliche Anstrengungen erforder-
lich sein, um einen möglichst einheitlichen Zeitplan für
die Umstellung und die Einführung der neuen Dienste
zu erreichen.
2.4. Unabhängig davon appelliert der Ausschuß an
die Regierungen der Mitgliedstaaten, sich auf der
Grundlage der vorliegenden Empfehlung auf einheitli-
che Trägerdienste, Teledienste und Dienstmerkmale mit
den dazu erforderlichen Spezifikationen für die Über-
mittlungsprotokolle, Schnittstellen und Gerätenormen
— möglichst auf internationaler Basis — zu einigen.
3. Besondere Bemerkungen
3.1. Der Ausschuß sieht für die weitere Entwicklung
deshalb gute Voraussetzungen, weil alle Mitgliedstaaten
sich schon jetzt in der grundsätzlichen Zielsetzung einig
sind, nämlich in der Schaffung eines ISDN mit dreikana-
ligen Basisanschlüssen (2 x 64 Kbit/s + 16 Kbit/s)
bzw. eines Primärmultiplexanschlusses für Nebenstel-
lenanlagen mit 2 Mbit/s. Damit kann das bestehende
Telefonhetz schrittweise umgestellt werden, so daß so-
wohl geschäftliche als auch private Teilnehmer auf der
Grundlage der heutigen Struktur des Telefonnetzes die
neuen Dienste nutzen können.
3.2. Wegen der erheblichen Investitionsbedarfs, der
mit der Umstellung der analogen auf die digitale Über-
tragung und Vermittlung verbunden ist, besteht die
Gefahr, daß das schon bestehende Gefälle zwischen den
weiter entwickelten und den benachteiligten Regionen
der Gemeinschaft noch größer wird. Es ist deshalb zu
prüfen, ob finanzielle Mittel der Gemeinschaft gezielt
eingesetzt werden können, um eine möglichst einheitli-
che Entwicklung in der Gemeinschaft zu erreichen.
In diesem Zusammenhang weist der Ausschuß darauf
hin, daß die für das STAR-Programm vorgesehenen
Mittel nicht reduziert werden dürfen, sondern in sinn-
vollem Zusammenhang mit der Einführung der ISDN
eingesetzt werden sollten.
3.3. Der Ausschuß betont besonders die Chancen,
die sich für KMB durch das Schaffen von finanziell
erschwinglichen Basiszugängen zu den dienstintegrie-
renden Netzen ergeben können. Die hohen Geschwin-
digkeiten der Datenübermittlung und -nutzung sowie
die vielfältigen technischen Möglichkeiten erhöhen ihre
Konkurrenzfähigkeit gegenüber Großunternehmen und
stellen dadurch ein Stück Verwirklichung von wirt-
schaftlicher Chancengleichheit dar.
3.4. Die beschäftigungspolitischen Auswirkungen
der Einführung von ISDN stellen sich auch in Verände-
rungen der Qualifikationsanforderungen bei den betrof-
fenen Arbeitnehmern dar. Sie sollten rechtzeitig in die
Überlegungen der Kommission einbezogen werden. In
diesem Zusammenhang müssen geeignete Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten in den Ländern der Ge-
meinschaft entwickelt und durch angemessene Projekte
der Gemeinschaft unterstützt werden.
3.5. Der vorliegende Empfehlungsvorschlag befaßt
sich mit der Entwicklung und der Einführung eines
schmalbandigen ISDN als Weiterentwicklung des bishe-
rigen analogen Telefonnetzes. Obwohl dieses Ziel eine
erhebliche technologische Herausforderung darstellt
und große finanzielle Aufwendungen erforderlich
macht, ist es doch voraussichtlich nur eine Etappe auf
dem Weg zu einem gemeinschaftsweiten breitbandigen
ISDN. Letzteres eröffnet neben weiteren Diensten der
Individualkommunikation (z. B. Fernsehtelefon, Video-
konferenzen) auch die Möglichkeit einer vollen Integra-
tion der Massenkommunikationsmedien des Hör- und
Fernsehfunks. Da hiermit erhebliche Konsequenzen
technischer wie auch wirtschaftlicher und sozialer Art
verbunden sind, regt der Ausschuß an, die Diskussion
in der Gemeinschaft über die diesbezüglichen Ziele und
ihre Auswirkungen s^hon jetzt zu führen. Jedenfalls
müssen die Ziele frühzeitig definiert werden, da sie
wesentliche Auswirkungen auf die Strategie des Netz-
ausbaus haben. So ist es z. B. fraglich, ob Teilnetze in
Baumstruktur für Fernsehübertragungszwecke in grö-
ßerem Umfang aufgebaut werden sollten.
3.6. Die Weiterentwicklung des Telefonnetzes zum
ISDN bis hin zum vollintegrierten Breitbandnetz bein-
haltet neben den wirtschaftlichen Chancen auch erhebli-
che soziale Risiken und solche der Gefährdung des
Persönlichkeitsschutzes (z. B. Rationalisierungseffekte
Nr. C 328/12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 22. 12. 86
durch Homebanking, Aggregierung personenbezogener
Daten aus verschiedenen Datenbanken, Telefondaten-
erfassung, automatische Spracherkennung, Überwa-
chung des Fernsehkonsums). Andererseits beinhaltet
diese Entwicklung auch die technische Möglichkeit stär-
kerer Sicherung persönlicher Daten.
3.6.1. Der Ausschuß regt an, daß die zuständigen
Stellen intensiver informieren und die öffentliche Dis-
kussion darüber stärker als bisher führen sollen, mit
dem Ziel, Ängste und Mißtrauen in der Bevölkerung
abzubauen und die notwendigen rechtlichen Vorausset-
zungen für den Schutz der Persönlichkeitssphäre und
der personenbezogenen Daten weiterzuentwickeln. Die
politische Durchsetzbarkeit der neuen Möglichkeiten,
die das ISDN bietet, wird auch von der Regelung dieser
Fragen abhängen. Die in der Empfehlung geforderten
verstärkten Werbeaktivitäten sollten sehr frühzeitig die-
sen Gesichtspunkt — auf der Grundlage tragfähiger
rechtlicher und sozialer Regelungen — verstärkt einbe-
ziehen.
Geschehen zu Brüssel am 17. September 1986.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß billigt den Vor-
schlag für eine Richtlinie vorbehaltlich nachstehender
Bemerkungen:
1. In Abschnitt VIII der Richtlinie des Rates vom
20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-
nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(') ABl. Nr. C 129 vom 28. 5. 1986, S. 5.
3.6.2. Andererseits sieht der Ausschuß in der Konse-
quenz fortentwickelter dienstintegrierender Netze
Chancen z. B. für eine Verbesserung von Fahndungsme-
thoden wie auch für den Schutz der natürlichen Res-
sourcen (z. B. Papiereinsparung durch elektronische
Kataloge und Verzeichnisse, langfristig Energieerspar-
nis durch den Ersatz der Fernsehsender, Ersatz von
Kupfer durch Silicium). Auch dieser Aspekt sollte in
den Werbekonzepten bedacht werden.
3.7. Der Ausschuß sieht ebenso wie die Kommission
die enge Abhängigkeit zwischen der Akzeptanz der neu-
en Dienste und der Gebührengestaltung. Während der
Übergangsphase vom Analognetz zum digitalen Netz
sollte die bisherige Gebührenhöhe prinzipiell beibehal-
ten werden, obwohl in dieser Phase ein erhöhter Investi-
tionsbedarf besteht. Eine unvertretbare Erhöhung der
Gebühren dürfte sich als erhebliches Hemmnis für das
Erreichen einer nachfrageinduzierten Marktentwick-
lung erweisen und damit wiederum die Senkung der
Stückkosten durch hohe Produktionszahlen von Endge-
räten erschweren.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Gerd MUHR
(OGAW) werden den OGAW Verpflichtungen aufer-
legt, die sie in anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem
sie zum Zeitpunkt des Vertriebs ihrer Anteile ansässig
sind, zu erfüllen haben. Der Erwerber von OGAW-
Anteilen kann in Streitfällen, in denen es um die Einhal-
tung der Bestimmungen des Abschnitts VIII der genann-
ten Richtlinie geht, das zuständige Gericht des Ortes
anrufen, an dem der OGAW seinen Sitz hat; hierzu
berechtigt ihn Artikel 2 des Brüsseler Übereinkommens
vom 27. September 1968 zwischen den Mitgliedstaaten
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die ge-
Stellungnahme zu dem Vorschlag füj eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie
85/11/EWG bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit in Streitfällen, die aus dem Vertrieb
von OGAW-Anteilen resultieren (!)
(86/C 328/06)
Der Rat beschloß am 7. Mai 1986, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198
des EWG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenanten Vorlage zu ersuchen.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Industrie, Handel, Handwerk
und Dienstleistungen nahm ihre Stellungnahme am 9. Juli 1986 an. Berichterstatter war Herr
De Bruyn.
Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 239. Plenartagung (Sitzung vom 17. September 1986)
einstimmig folgende Stellungnahme:
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