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— dieses Umfeld - soweit im einzelnen möglich und
sinnvoll - bei der konkreten Ausgestaltung der
Förderungsprogramme zum zweiten Teil des Ratsbe-
schlusses einbezogen wird.
2. Besondere Bemerkungen
2.1. Wegen der relativ geringen Förderungsmittel von
rd. 5 % der einzelstaatlichen europäischen Programme ist
eine weitgehende Konzentrierung auf wenige Schwer-
punktbereiche dringend notwendig, um Impulse für die
Weiterentwicklung wirksam werden zu lassen. Dabei
müssen Projekte im Mittelpunkt stehen, die von nationa-
len Programmen nur unzureichend erfaßt werden, da sie
in ihrer Zielsetzung den Gemeinsamen Markt fördern
sollen. Diese Voraussetzung ist nach Meinung des Aus-
schusses bei den vorgeschlagenen Vorhaben erfüllt.
2.2. Die Weiterentwicklung der Programmierspra-
chen, insbesondere die internationale Standardisierung,
ist eine vorrangige Aufgabe für die Software-Industrie in
den nächsten Jahren. Die Programmiersprache ADA
bietet'dazu in der Tat gute Voraussetzungen, insbeson-
dere für die Systemprogrammierung. Der Ausschuß weist
jedoch darauf hin, daß bei der Auswahl der Projekte
besonders die bereits erbrachten Vorleistungen in
bestimmten Industriebereichen eine Rolle spielen sollten,
um die Effizienz zu steigern. Aus demselben Grund
sollten nationale Entwicklungen beobachtet und in das
Förderungskonzept einbezogen werden.
2.3. Durch die finanzielle Förderung muß sicherge-
stellt werden, daß die Ergebnisse der Förderungsprojekte
zu einem möglichst frühen Zeitpunkt dokumentiert und
verbreitet werden, um sie so der Wirtschaft und der
Wissenschaft zugänglich und nutzbar zu machen. Bei den
Pilotanwendungen sollten insbesondere auch Projekte
gefördert werden, die die Ausbildung von Multiplikato-
ren für die Aus- und Weiterbildung von DV-Spezialisten
beinhalten.
2.4. Die Förderung und Entwicklung transnationaler
Informationssysteme wird als wichtige Voraussetzung für
den Informationsaustausch innerhalb der Gemeinschaft
und damit für die zunehmende Integration der Volkswirt-
schaften grundsätzlich bejaht.
2.5. Im Zusammenhang mit der Wahl der Endgeräte
sind der ergonomische Aspekt und die Benutzerfreund-
lichkeit in die Entwicklungsarbeiten einzubeziehen. Hier
ergeben sich besondere Möglichkeiten, auch die Fragen
des ersten Teils des Förderungsprogramms (Umfeld des
Sektors) (siehe Ziffer 1.5 dieser Stellungnahme) weiterzu-
verfolgen.
2.6. Von zentraler Bedeutung erscheint dem Aus-
schuß die Lösung der Datenschutzprobleme, insbesonde-
re im Bereich dezentraler Datenbanken für das öffentliche
Gesundheitswesen. Die konsequente Sicherstellung des
Schutzes personenbezogener Daten sollte hier vor der
Beteiligung am Vorhaben feststehen.
2.7. Es wird erwartet, daß vor der Entscheidung über
die Förderung anwendungsbezogener Projekte der aktu-
elle Bedarf sorgfältig untersucht wird, um Fehlinvestitio-
nen zu vermeiden.
Geschehen zu Brüssel am 24. November 1982.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
Stellungnahme zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über eine Vorbereitungsphase für
ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Informationstechnologien
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist .im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 314 vom 30. November 1982 auf Seite 44 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 16. November 1982 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund von
Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um
Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
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B. S T E L L U N G N A H M E DES WIRTSCHAFTS- U N D SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema auf
seiner 202 . Plenartagung am 2 4 . / 2 5 . November 1982 in Brüssel verabschiedet.
Die Stellungnahme hat folgenden Wort laut :
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europäischen
Gemeinschaften vom 16. November 1982 um Stellung-
nahme zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über
eine Vorbereitungsphase für ein Forschungs- und Ent-
wicklungsprogramm der Gemeinschaft auf dem Gebiet
der Informationstechnologien,
gestützt auf seinen Beschluß vom 2 5 . November 1982,
Herrn Nierhaus zum Hauptberichterstatter zu bestellen
(Artikel 18 der Geschäftsordnung),
gestützt auf Artikel 46 seiner Geschäftsordnung,
gestützt auf den mündlichen Bericht von Herrn Nier-
haus ,
gestützt auf die Beratungen anläßlich seiner 202 . Plenar-
tagung am 2 4 . / 2 5 . November 1982 (Sitzung vom
2 5 . November) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE STELLUNGNAHME
mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen:
1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt das
Vorgehen der Kommission, ein europäisches strategi-
sches Programm für Forschung und Entwicklung auf dem
Gebiet der Informationstechnologie (ESPRIT) durchzu-
führen. In diesem Zusammenhang stimmt er dem vorlie-
genden Entwurf eines Beschlusses des Rates zu einer
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahme von 16 Pilot-
vorhaben als Vorbereitungsphase des ESPRIT zu.
2. Der Ausschuß erinnert daran , daß er vergleichbare
Aktivitäten stets positiv bewertet ha t , angefangen von
den Gemeinschaftsaktionen auf dem Gebiet der Wissen-
schaft und Technologie von 1974 bis hin zu den verschie-
denen Aktionsprogrammen der letzten Jahre zur Intensi-
vierung neuer Kommunikat ions- und Informationstech-
nologien.
3 . Der Ausschuß leitet seine Auffassung von der
Bedeutung der neuen Technologien aus der Erkenntnis
ab , daß sie
— wesentliche Änderungen der zukünftigen Wirtschafts-
strukturen und Produktionsprozesse bewirken wer-
den;
— deshalb rechtzeitig auf ihre ökonomischen und sozia-
len Auswirkungen hin beobachtet werden müssen
und
— vor allem ausschlaggebend für die industrielle Wett-
bewerbsfähigkeit der Gemeinschaft in der näheren
und ferneren Zukunft sind.
4 . Der Ausschuß betont , daß er sich eine ausführliche
Stellungnahme zum geplanten europäischen Programm
für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der
Informationstechnologie (ESPRIT) vorbehält und sie erst
dann abgeben wird, wenn konkrete Angaben über die
technischen Details des gesamten Programms vorlie-
gen.
5. Der Ausschuß stimmt dem Beschluß des Rates über
Pilotvorhaben auf dem Gebiet der Informationstechnolo-
gien deshalb zu, weil er nach seiner Meinung einen
wichtigen Impuls zur beabsichtigten Inangriffnahme des
ESPRIT darstellt, damit die Arbeiten des Programms
spätestens Anfang 1984 begonnen werden können.
Geschehen zu Brüssel am 24 . November 1982.
Der Präsident
des Wirtsckafts- und Sozialausschusses
Francois CEYRAC
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