Nr. C 341/12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Zinszuschüsse für
bestimmte im Rahmen des Europäischen Währungssystems gewährte Darlehen
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 163 vom 23. Juni 1983 auf Seite 7 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Der Rat hat am 17. Juni 1983 beschlossen, den Wirtschafts- und Sozialausschuß auf-
grund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um
Abgabe einer fakultativen Stellungnahme zu dem obigen Thema zu ersuchen.
Verfahren
Die mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme beauftragte Fachgruppe Wirtschafts-
und Finanzfragen bestellte Herrn Rouzier zum Berichterstatter.
Die Fachgruppe nahm ihre Stellungnahme in ihrer Sitzung am 21. September 1983
einstimmig an.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Die Stellungnahme des Ausschusses wurde anläßlich seiner 210. Plenartagung am
28./29. September 1983 einstimmig verabschiedet.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß stimmt dem
Vorschlag der Kommission zu, für Gemeinschafts-
darlehen in die beiden Länder Irland und Italien
Zinszuschüsse für Strukturdarlehen in Höhe von
insgesamt 400 Millionen ECU für zwei weitere Jahre
zu gewähren, also Jahresraten in Höhe von jeweils
200 Millionen ECU.
Der Ausschuß hatte bereits in seinen Stellungnah-
men vom 10. September 1979 und vom 12. Novem-
ber 1982 (') entsprechende Vorschläge für den Zeit-
raum 1979—1983 gebilligt. Die Gewährung von
Zinszuschüssen in Höhe von 3 % für Darlehen zur
Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder -Pro-
grammen, die aus Anleihen des Neuen Finanzie-
rungsinstruments der Gemeinschaft sowie durch die
Europäische Investitionsbank vergeben wurden,
Geschehen zu Brüssel am 28. September 1983.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
haben sich als wirksames Instrumentarium zur
Unterstützung der betroffenen Länder erwiesen. Da
das Entwicklungsgefälle zwischen den Mitgliedstaa-
ten unverändert groß ist, ist eine Fortführung der
Zinssubventionen sinnvoll.
Unter Hinweis auf seine Stellungnahme zur
„Anwendung des Neuen Gemeinschaftsinstru-
ments" (2) und in Anlehnung an seine Stellung-
nahme zur „Wirtschaftslage der Gemeinschaft —
Mitte 1983" (3) betont der Ausschuß, daß er neben
der Zielsetzung des Kommissionsvorschlags, einen
Beitrag zur Konvergenz der Mitgliedstaaten zu lei-
sten und die gemeinschaftliche Energiepolitik zu
unterstützen, besonderen Wert darauf legt, daß mit
dem geplanten Programm die Beschäftigungssitua-
tion in den betroffenen Gebieten verbessert wird.
(') ABl. Nr. C 227 vom 10. 9. 1979, (*) ABl. Nr. C 211 vom 8. 8. 1983.
ABl. Nr. C 296 vom 12. 11. 1982. O ABl. Nr. C 286 vom 24. 10. 1983, S. 4.
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