19. 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/33
5.4. Was die Untersuchung der Preispolitik der
Unternehmen betrifft, so ist es bedauerlich, daß
diese bloß für die Sektoren Buchverlagswesen und
Kraftfahrzeuge durchgeführt wurde. Diese Untersu-
chung ist unverzichtbar, und Vorrang sollte künftig
den Sektoren Versicherung, Arzneimittel, Banken —
vor allem in bezug auf Unternehmensdarlehen
(Zinssatz und Selektivität) —, Energie und Bauma-
terialien eingeräumt werden.
Wirtschaftlicher Rahmen der Wettbewerbspolitik
6.1. Die Senkung der Sätze des gemeinsamen
Außenzolltarifs hat die Zölle zu einem Randfaktor
gemacht und die Gemeinschaft dem internationalen
Wettbewerb geöffnet. Von außerhalb der EWG
betrachtet, können einige Beihilfen der Mitglied-
staaten Dumpingmaßnahmen gleichgestellt werden,
und dies um so leichter, als Informationen darüber
wegen der notwendigen Transparenz auch außer-
halb der Gemeinschaft leicht erhältlich sind.
6.2. Die Gemeinschaft ist im Bereich neuer Indu-
strieerzeugnisse dem Wettbewerb seitens der Staaten
mit Spitzentechnologie (USA, Japan) ausgesetzt und
bei arbeitsintensiven Industrieerzeugnissen (Texti-
lien, Schuhe) dem Wettbewerb seitens der Entwick-
lungsländer.
Hand zu geben, damit sie dem internationalen Wett-
bewerb gewachsen ist, erscheinen folgende Empfeh-
lungen angebracht:
— eine gemeinsame Industriepolitik oder zumin-
dest eine gemeinschaftliche Strategie, in der die
Entwicklung der internationalen Arbeitsteilung
berücksichtigt ist;
— eine Selektivität, bei der ein bedeutender Teil
der Beihilfen an die Sektoren geht, die zur Ent-
wicklung der Gemeinschaftsexporte beitragen
können;
— gegebenenfalls Rückgriff auf im EWG-Vertrag
vorgesehene Schutzmaßnahmen, falls dies im
Interesse der gemeinschaftlichen Handelspolitik
liegt, wobei zugleich die weltweit wettbewerbs-
fähigen Sektoren, die neuen Technologien und
die finanziellen Möglichkeiten zu berücksichti-
gen sind; vor allem muß das von der Kommis-
sion endlich vorgeschlagene neue Verteidi-
gungsinstrument gegen die unlauteren Handels-
praktiken von Drittländern schnellstens geneh-
migt und entschlossen und konsequent einge-
setzt werden, denn diese Praktiken sind häufig
Ausdruck von Formen des Protektionismus und
einseitiger Beschränkungen, die gegen gemein-
schaftliche und internationale Abkommen ver-
stoßen.
6.3. Die beiden ersten Jahrzehnte der EWG waren
durch Liberalität im Industriesektor und Dirigismus
im Agrarsektor (GAP) gekennzeichnet. Die Ent-
wicklung der wirtschaftlichen Lage seit einigen Jah-
ren bringt eine Veränderung dieser Gegebenheiten
mit sich, und um der Gemeinschaft die Mittel in die
6.4. Andererseits würde die konkrete Umsetzung
der unlängst vom Rat verabschiedeten Richtlinie im
Bereich technischer Normen und Regelungen sei-
tens der Mitgliedstaaten ein wichtiges Element zur
Regelung des innergemeinschaftlichen Wettbewerbs
darstellen.
Geschehen zu Brüssel am 29. September 1983.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francois CEYRAC
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme des ersten
europäischen strategischen Programms für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet
der Informationstechnologie (ESPRIT)
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften noch nicht veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 17. Juni 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund
von Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
Nr. C 341/34 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12. 83
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europä-
ischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1983 um Stel-
lungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluß
des Rates zur Annahme des ersten europäischen
strategischen Programms für Forschung und Ent-
wicklung auf dem Gebiet der Informationstechnolo-
gie (ESPRIT),
gestützt auf den Beschluß des Präsidiums vom
5. Juli 1983, die Fachgruppe Industrie, Handel,
Handwerk und Dienstleistungen mit der Ausarbei-
tung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu
beauftragen,
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer Sitzung am 7. September 1983
annahm,
gestützt auf den vom Berichterstatter, Herrn Nier-
haus, vorgelegten Bericht,
gestützt auf die Beratungen im Rahmen seiner 210.
Plenartagung am 28./29. September 1983 (Sitzung
vom 29. September) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE
STELLUNGNAHME
ohne Gegenstimmen bei 1 Stimmenthaltung:
1. Einführung
1.1. Der Wirtschaft- und Sozialausschuß begrüßt
den Vorschlag der Kommission zu einem For-
schungs- und Entwicklungsprogramm der Gemein-
schaft auf dem Gebiet der Informationstechnolo-
gien mit Schwerpunkt in fünf Bereichen: Mikroelek-
tronik, computerintegrierte Fertigung, Software-
Technologie, fortgeschrittene Informationsverarbei-
tung und Büroautomation.
Der Ausschuß weist darauf hin, daß auch die
Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom
21./22. März und vom 17.—19. Juni 1983 zur Infor-
mations- und Kommunikationstechnologie in die
gleiche Richtung zielen.
1.2. Die nachfolgende Stellungnahme berücksich-
tigt auch die Dokumente KOM(82) 287 (Mitteilung
der Kommission an den Rat über ESPRIT) und
KOM(82) 486 und 737 (Grundlagen für ESPRIT:
die Pilot-Phase) (')•
2. Zielsetzung
2.1. Die Entwicklung und Verbreitung der Infor-
mationstechnologie hat besonders in den letzten
Jahren weltweit einen außerordentlichen Auf-
schwung genommen. Sie ist gekennzeichnet von
einer hohen Dynamik, die dazu führt, daß neue For-
schungs- und Entwicklungsergebnisse in immer kür-
zeren Zeitabschnitten in marktreife Produkte umge-
setzt werden, die dann ebenso schnell technologisch
veralten, wenn sie nicht ständig auf der Basis neuer
Forschungsergebnisse weiterentwickelt werden.
Führend auf diesem Gebiet sind gegenwärtig die
Wirtschaften der USA, Japans und — mit einigem
Abstand — die der Europäischen Gemeinschaft.
Letztere können jedoch ihre Stellung nur halten und
verbessern, wenn sie außerordentliche Anstrengun-
gen sowohl national als auch auf Gemeinschafts-
ebene unternehmen, um Forschung und Entwick-
lung voranzutreiben und die Ergebnisse technolo-
gisch in marktreife Produkte umzusetzen.
Insbesondere in Anbetracht der Schlüsselstellung
der Informationstechnologien für die gesamte wirt-
schaftliche und technologische Entwicklung begrüßt
der Ausschuß das Vorhaben der Kommission aus-
drücklich und stimmt dem vorliegenden Programm
zu.
Er ist dabei einhellig der Meinung, daß grundsätz-
lich die Entwicklung und Anwendung der Informa-
tionstechnologien (IT) einen spürbaren Beitrag zur
Lösung der in den Ländern der Gemeinschaft beste-
henden wirtschafts- und beschäftigungspolitischen
Probleme leisten müssen, denn alle industriellen
Bereiche werden von den Auswirkungen der IT
betroffen. Das gilt z. B. für die Werkzeugmaschinen-
industrie in den EG-Ländern, die ihre Stellung als
größter Werkzeugmaschinenhersteller der Welt nur
halten kann, wenn sie zu einer positiven Strategie
findet, die ihr das Schritthalten mit der Entwicklung
in der Elektronik ermöglicht.
(') ABl. Nr. C 346 vom 31.12. 1982, S. 13.
19. 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/35
Der Ausschuß ist sich bei seiner Zustimmung zu
dem Programm der Tatsache bewußt, daß die Ent-
wicklung der Informationstechnologie erhebliche
Auswirkungen auf alle Bereiche des menschlichen
Zusammenlebens haben wird. Darin liegen erhebli-
che Chancen für eine volkswirtschaftliche und
soziokulturelle Weiterentwicklung, aber auch Risi-
ken im Hinblick auf politisch und ökonomisch
unerwünschte Entwicklungen. Die Entwicklung des
IT-Bereiches wird sich jedoch weitgehend unabhän-
gig davon vollziehen, welchen Stellenwert die euro-
päische Industrie dabei einnimmt. Die Möglichkeit
der europäischen Industrie, die technologischen
Entwicklungen in stärkerem Maße mitzugestalten,
bietet jedoch nach Auffassung des Ausschusses eine
größere Chance, die Risiken zu mindern und — bei
frühzeitiger Berücksichtigung der Auswirkungen —
die Anwendung der Ergebnisse den besonderen
Bedürfnissen der Menschen in Europa mit ihrem
kulturellen Hintergrund anzupassen.
2.2. Der Ausschuß sieht vor allem in der Koordi-
nierung und Stimulierung der Forschung, wie sie in
ESPRIT beabsichtigt ist, einen ersten sinnvollen
Ansatzpunkt für Förderungsvorhaben der Gemein-
schaft, weil
— in diesem Bereich am ehesten Chancen beste-
hen, längerfristig gegenüber den USA und
Japan technologisch aufzuholen;
— der innereuropäische Wettbewerb durch den
Einsatz solcher EG-Fördermittel aktuell nicht
beeinträchtigt wird, was sich günstig auf die
Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Unternehmen auswirkt und sie fördert;
— dadurch die Entwicklung eines Normensystems
europäischer Herkunft auf der Grundlage eige-
ner technologischer Forschung und Entwick-
lung in diesem Bereich begünstigt wird;
— die erforderlichen finanziellen Mittel für die
Bearbeitung des gesamten Forschungs- und
Entwicklungsfeldes von ESPRIT nicht von ein-
zelnen Firmen und Regierungen, sondern von
ihnen nur zusammen mit der Gemeinschaft auf-
gebracht werden können, zumal solche markt-
ferneren Forschungen erhebliche ökonomische
Risiken beinhalten.
Durch die beabsichtigte enge Kooperation der
Regierungen, der Industrie, der Hochschulen und
sonstiger Forschungseinrichtungen, der Gewerk-
schaften und der interessierten Öffentlichkeit Euro-
pas über die nationalen Grenzen hinaus kann
ESPRIT auch einen Beitrag leisten zur politischen
Zielsetzung einer engeren Verschmelzung der Volks-
wirtschaften in der Gemeinschaft.
2.3. Der Ausschuß geht davon aus, daß mit der
Durchführung des Programmes schon in der Pilot-
Phase Formen der innereuropäischen Zusammenar-
bei zwischen den nationalen Behörden, den For-
schungs- und Entwicklungsabteilungen der Wirt-
schaft und den Hochschulen und wissenschaftlichen
Einrichtungen auf dem Gebiet der Informations-
technologie über die nationalen Grenzen hinweg
entwickelt, erprobt und schließlich gefestigt werden,
um dadurch nachhaltig die technologischen Bedin-
gungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Europä-
ischen Gemeinschaft in der Weltwirtschaft zu ver-
bessern.
Der Ausschuß begrüßt deshalb die Aussage der
Kommission, daß ESPRIT nicht nur die einfache
finanzielle Förderung eines Forschungsprogramms
sein soll, sondern ein sorgfältig und selektiv ausge-
richtetes Programm mit spezifischen Zielen, das eine
wirksame, verantwortungsvolle und transparente
Abwicklung gewährleisten muß.
Wenngleich innerhalb der Forschungsbereiche von
ESPRIT keine Prioritäten gesetzt werden, sollten
Forschungsvorhaben zu technischen Alternativen,
zu betriebsstruktur- und organisationsbezogenen
sowie zu qualifikationsfördernden Problemlösungen
besondere Bedeutung haben.
3. Durchführung
3.1. Die ehrgeizigen Ziele, die die Kommission mit
ESPRIT anstrebt, erfordern einen entsprechenden
Finanziellen und personellen Aufwand. Der Aus-
schuß geht davon aus, daß die für 1983 angesetzten
Förderungsmittel von 11,5 Mill. ECU für die Pilot-
Phase nur einen ersten Einstieg in das Gesamtvolu-
men der Förderung darstellen. Angesichts der För-
derungsmittel, die der amerikanischen und der japa-
nischen Förderung und Entwicklung im Bereich der
Informationstechnologien in Milliardenhöhe zuflie-
ßen, und angesichts z. T. erheblicher Förderungspro-
gramme von nationalen europäischen Regierungen
und Unternehmen erfordert ESPRIT vergleichbare
Aufwendungen, wenn eine „kritische Masse"
erreicht werden soll, die einen tatsächlichen qualita-
tiven technologischen Fortschritt initiiert.
Die vorgesehenen 1 500 Mill. ECU für die erste
Phase von fünf Jahren, von denen die Gemeinschaft
50 % zu tragen haben wird, stellen nach Auffassung
des Ausschusses im Hinblick auf die ehrgeizigen
Ziele von ESPRIT, nämlich „die Erreichung der
technologischen Parität, wenn nicht gar die Überle-
genheit über die internationalen Wettbewerber
innerhalb von zehn Jahren", die untere Grenze dar.
Bei einer Konzentration der Mittel auf besonders
fortschrittliche Arbeiten und bei einem sorgfältig
auswählenden Ansatz, wie es die Kommission vor-
schlägt, können die vorgesehenen Fördermittel
jedoch durchaus einen spürbaren technologischen
Schub in Richtung auf die vorgesehenen Ziele
bewirken und einen Anstoß geben für neues Selbst-
vertrauen der europäischen IT-Industrie.
3.2. Der Ausschuß begrüßt, daß nicht nur die kom-
plexen strategischen Vorhaben, in die vor allem die
Großindustrie einbezogen sein wird, gefördert wer-
Nr. C 341/36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
den (Typ A), sondern auch interessante Einzelpro-
jekte kleineren Umfangs (Typ B). Letztere bieten
insbesondere gute Voraussetzungen zur Beteiligung
von Betrieben mittlerer Größenordnung, Universitä-
ten und sonstigen Forschungseinrichtungen sowie
Einzelpersonen.
In diesem Zusammenhang sollte der Tatsache Rech-
nung getragen werden, daß in besonderen Fällen an
den Projekten beteiligte Betriebe mittlerer Größen-
ordnung eine stärkere prozentuale Förderung erfah-
ren sollten.
3.3. Der Ausschuß hofft sich auch darin mit der
Kommission einig, daß nur eine langfristig ange-
legte Finanzierung bis zum Erreichen der Ziele von
ESPRIT, zumindest aber für die nächsten zehn
Jahre, den angestrebten Erfolg bringen kann und die
finanziellen Risiken für die beteiligten Unterneh-
men und Forschungseinrichtungen überschaubar
macht.
Deshalb unterstützt er nachdrücklich die Anlage des
Programms auf zunächst fünf Jahre. Er geht davon
aus, daß der Rat zu gegebener Zeit von der Möglich-
keit Gebrauch machen wird, das Programm um wei-
tere fünf Jahre zu verlängern, wie das im Artikel 6
des Beschlußvorschlags vorgesehen ist.
Der Ausschuß hofft, daß die Ziele der vorgesehenen
ESPRIT-Projekte nicht an den zu engen Grenzen
des Forschungs- und Entwicklungs-Ansatzes durch
die jährlichen Haushaltsentscheidungen der EG
scheitern werden.
3.4. Um das Programm langfristig zu einem Erfolg
zu bringen, sieht es der Ausschuß als besonders not-
wendig an, daß alle Einzelvorhaben von ESPRIT im
Hinblick auf ein strategisches Ziel verknüpft und
aufeinander bezogen werden. Vor allem auch die
Pilot-Projekte sind, soweit möglich, darin einzube-
ziehen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden,
daß diese Kooperations- und Koordinierungsmög-
lichkeiten zwischen den Ländern der Gemeinschaft
geeignet sind, Innovationsvorsprünge der national-
staatlichen Wirtschaften der USA oder Japans aus-
zugleichen. Soweit noch nicht vorhanden, müssen
die dazu erforderlichen Abstimmungsgremien,
Informationssysteme und langfristigen Planungsme-
chanismen geschaffen werden. Insbesondere muß
dabei auch die Abstimmung mit Förderungsvorha-
ben nationaler Regierungen und sonstiger nationa-
ler Forschungs- und Entwicklungsprojekte ange-
strebt werden, um einen wirkungsvolleren und kon-
zentrierten Mitteleinsatz zu erreichen. Auch die
sinnvolle Zusammenarbeit zwischen der Forschung
und Entwicklung der Industrie und den Hochschu-
len und wissenschaftlichen Einrichtungen muß
unter Einbeziehung arbeits- und sozialwissenschaft-
licher Disziplinen im Rahmen des Projekts gefördert
werden.
Der Ausschuß unterstützt deshalb die vorgesehenen
Beratungs- und Koordinationsmechanismen, insbe-
sondere die Einsetzung eines Verwaltungs- und
Koordinierungsausschusses sowie die vorgesehenen
Konsultationen mit der Industrie. Den vorgesehe-
nen wissenschaftlichen Beratungsgremien sollten
auch Arbeits- und Sozialwissenschaftler angehören.
Für eine effektive Koordinierung der Einzelprojekte
von ESPRIT und für eine ständige Transparenz des
jeweiligen Standes der Arbeiten hält der Ausschuß
das vorgesehene Projektmanagement sowohl in der
vorgesehenen personellen Struktur als auch in der
Anzahl für erforderlich.
3.5. Der Ausschuß geht davon aus, daß die Förde-
rungsprojekte auf die innereuropäischen Unterneh-
men und wissenschaftlichen Einrichtungen konzen-
triert werden. Eine mögliche Gefährdung der Ziel-
setzung — Aufholen des technologischen Vor-
sprungs der USA und Japans — besteht darin, daß
über europäische Zweigwerke internationaler Kon-
zerne Forschungsergebnisse vor der Marktreife den
außergemeinschaftlichen Mitbewerbern zugute
kommen. Statt dessen sollten den an ESPRIT-Pro-
jekten beteiligten Unternehmen die Forschungser-
gebnisse vorrangig zur Verwertung überlassen wer-
den.
3.6. ESPRIT befaßt sich zweckmäßigerweise mit
einigen großen Anwendungsbereichen der Informa-
tionstechnologie, wie z. B. der rechnergestützten
Produktion, der Informationsverarbeitung, der
Büroautomation usw. Obwohl der Auffassung zuzu-
stimmen ist, daß das Hauptziel von ESPRIT im
Ausbau der europäischen Hard- und Softwareindu-
strie liegen muß, dürfte der Erfolg des Programms
nicht gesichert sein, wenn bei seiner Entwicklung
nicht auch die Unternehmen und Einrichtungen, die
diese Technologie später anwenden, hinzugezogen
werden. Der Ausschuß empfiehlt daher, alle
Anstrengungen zu unternehmen, um die direkte
Beteiligung der Technologie-Anwender (z. B. Her-
steller aus dem Sektor der büroausstattenden und
-einrichtenden Industrie) an den Forschungsprojek-
ten zu gewährleisten.
4. Besondere Problemfelder
4.1. Die Informationstechnologie ist nicht nur in
ökonomischer Hinsicht eine Schlüsseltechnologie.
Ihre sozialen Auswirkungen sind tiefgreifend und
werden die Lebensbedingungen des Einzelnen und
der Gesellschaft nachhaltig verändern, indem sie die
Produktivität nicht nur des Industriesektors, son-
dern auch und vor allem des gesamten Umfeldes
steigern (Anwendung der Informationstechnologien
in den Sozial- und Gesundheitsdiensten, in der
öffentlichen Verwaltung, in Bildung und Ausbil-
dung usw.). Schon jetzt werden die positiven und
negativen Auswirkungen auf die Gestaltung der
Arbeitsplätze, auf den Arbeitsmarkt insgesamt —
und zwar in qualitativer und quantitativer Hinsicht
19. 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/37
—, sowie auf das Bildungssystem deutlich. For-
schung und Entwicklung in diesem Bereich dürfen
deshalb nicht allein ökonomischen und technologi-
schen Zielsetzungen folgen; sie müssen vielmehr
sowohl hinsichtlich ihrer Zielsetzung als auch hin-
sichtlich ihrer Auswirkungen die sozialen Folgen in
die Betrachtung einbeziehen.
4.2. Der Ausschuß geht davon aus, daß die Kom-
mission Korrektive zu einer ausschließlich ökono-
mischen und technologischen Betrachtung und
Bewertung der Forschungs- und Entwicklungspro-
jekte vorsieht. Damit wäre die Chance gegeben, in
einem engen Bezug zu bestimmten technologischen
Entwicklungen den politisch Verantwortlichen in
einem frühen Stadium Hinweise zu geben für not-
wendige Veränderungen der sozialen Rahmenbedin-
gungen insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik und
der Bildungspolitik. Andernfalls besteht die Gefahr,
daß hochspezifische Forschungs- und Entwick-
lungsergebnisse zu spät in ihren sozialen Auswir-
kungen erkannt werden und deshalb zu Konflikten
führen.
Der Ausschuß erwartet, daß die Kommission diesen
Aspekt insbesondere bei der Zusammensetzung der
Beratungs- und Konsultationsgremien berücksich-
tigt.
4.3. Der Ausschuß sieht die Gefahr, daß die Aus-
und Fortbildung der erforderlichen Fachkräfte
quantitativ und vor allem qualitativ nicht Schritt
hält mit den raschen Fortschritten in den Bereichen
der Spitzentechnologien. Es muß deshalb soweit wie
möglich die Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses in das strategische Konzept einbezo-
gen werden. Neben der industriegebundenen For-
schung müssen deshalb auch Hochschulen und wis-
senschaftliche Einrichtungen in das Förderungsvor-
haben einbezogen werden.
Dieser Gesichtspunkt sollte als ein weiteres Krite-
rium für die Bewertung der Vorhaben aufgenommen
werden und ggf. auch einen höheren Förderungsan-
teil rechtfertigen.
4.4. Aus bestimmten technologischen Entwicklun-
gen ergibt sich fast zwangsläufig eine Veränderung
der erforderlichen Qualifikationsstruktur der
Beschäftigten. So werden z. B. die Entwicklungen
auf dem Felde des Software-Engineering den Bedarf
an Programmierern qualitativ und quantitativ verän-
Geschehen zu Brüssel am 29. September
dem. Dasselbe gilt mit noch weitergreifenden Folge-
wirkungen für Bürotätigkeiten im Gefolge der Büro-
automation. Der Ausschuß erwartet, daß die Erfor-
schung dieser Auswirkungen in das strategische
Programm neben der technologischen Forschung
und Entwicklung einbezogen wird.
Die Berücksichtigung dieser Auswirkungen schon
zu Beginn der Entwicklungsarbeiten, insbesondere
in den anwendungsnäheren Bereichen „Bürosy-
stem" und „computerintegrierte Fertigung", kann
vor allem die Gefahr von teuren Fehlentwicklungen
mindern, die sich daraus ergeben könnten, daß Pro-
dukte sich aus sozialen Gründen als nicht durchsetz-
bar erweisen. Der Ausschuß stimmt hier mit der
Kommission voll überein, daß es sinnlos wäre,
„intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
über die Mensch-Maschine-Kopplung einzuleiten,
ohne auch deren weiteren Einfluß auf das Indivi-
duum (z. B. Ausbildung, Selbstachtung des Men-
schen), auf die berufliche Umgebung (z. B. Anzahl
der Arbeitsplätze, Qualität der Arbeit) und auf die
Gesellschaft (z. B. Auswirkungen auf das Bildungs-
system und das demokratische Verfahren der Wil-
lensbildung) zu untersuchen" (Dok. KOM(83) 258
Anhang, Seite 40).
4.5. Besonders die anwendungsnäheren Bereiche
des ESPRIT-Programms, nämlich Fertigungstechnik
und Büroautomation, haben unmittelbare Auswir-
kungen auf die Anzahl und die Ausgestaltung der
Arbeitsplätze. Der Ausschuß regt deshalb an, bei der
Konkretisierung der Einzelprojekte und bei der Aus-
wertung der Ergebnisse rechtzeitig Vertreter der
Arbeitgeber und Gewerkschaften zu beteiligen,
damit neben den technologischen Aspekten auch
die Auswirkungen auf die Beschäftigten gleicherma-
ßen untersucht und beurteilt werden können.
Damit könnten eventuelle soziale Konflikte bei der
Einführung neuer Technologien durch rechtzeitiges
Reagieren der Sozialpartner gemildert werden.
4.6. Zusammenfassend ist festzustellen, daß der
Ausschuß das ESPRIT-Programm mit seinen Aus-
wirkungen auf zukünftige Wirtschaftsstrukturen und
die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft für
eines der bedeutendsten Forschungs- und Entwick-
lungsprojekte der Gemeinschaft hält und davon
ausgeht, daß die Hauptphase spätestens
Anfang 1984 in Angriff genommen wird.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
Nr. C 341/38 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12. 83
ANHANG
zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Abgelehnter Änderungsantrag
Folgender nach Maßgabe der Geschäftsordnung eingebrachter Änderungsantrag wurde vom
Ausschuß im Verlauf der Beratungen abgelehnt:
Seite 12 Ziffer 4.5
Im letzten Absatz dieser Ziffer sollte folgendes hinzugefügt werden:
„Es ist hier auch den Interessen der Nutzer und der Lieferanten, insbesondere von Compu-
ter-Software, Rechnung zu tragen."
Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 35, Stimmenthaltungen: 11.
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Preisbildung
im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 265 vom 9. Oktober 1982 auf Seite 5 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 5. Oktober 1982 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund
von Artikel 75 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 75,
gestützt auf das Ersuchen des Rates vom 5. Oktober
1982 um Stellungnahme zu dem obengenannten
Vorschlag ('),
gestützt auf den Beschluß des Präsidiums vom
13. Oktober 1982, die Fachgruppe Verkehr und
Kommunikationsmittel gemäß Artikel 22 der
Geschäftsordnung mit der Ausarbeitung eines
Berichts und einer Stellungnahme zu diesem Thema
zu betrauen,
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer 151. Sitzung am 14. September
1983 annahm,
(') ABl'. Nr. C 265 vom 9. 10. 1982, S. 5.
gestützt auf den vom Berichterstatter, Herrn Bos,
vorgelegten Bericht,
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