Nr. C 3 4 6 / 1 2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3 1 . 12. 82
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses
7 9 / 7 8 3 / E W G des Rates vom 1 1 . September 1979 zur Festlegung eines Mehrjahrespro-
gramms (1979-1983) auf dem Gebiet der Datenverarbeitung
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war , ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr . C 193 vom 26. Juli 1982 auf Seite 4 veröffentlicht worden.
A. R E C H T S G R U N D L A G E DER S T E L L U N G N A H M E
Am 2 3 . Juli 1982 beschloß der Rat , den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund von Artikel
198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um Abgabe einer
Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. S T E L L U N G N A H M E DES WIRTSCHAFTS- U N D SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema auf
seiner 202. Plenartagung am 2 4 . / 2 5 . November 1982 in Brüssel verabschiedet.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europäischen
Gemeinschaften vom 23 . Juli 1982 um Stellungnahme zu
dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ände-
rung des Beschlusses 7 9 / 7 8 3 / E W G des Rates vom
1 1 . September 1979 zur Festlegung eines Mehrjahres-
programms (1979-1983) auf dem Gebiet der Datenverar-
beitung,
gestützt auf den Beschluß seines Präsidenten vom 9. Au-
gust 1982, die Fachgruppe Industrie, Handel , Handwerk
und Dienstleistungen mit der Ausarbeitung einer Stel-
lungnahme und eines Berichtes zu diesem Thema zu
beauftragen,
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer Sitzung am 3 . November annahm,
gestützt auf den von dem Berichterstatter, Herrn Nier-
haus, vorgetragenen Bericht,
gestützt auf die Beratungen anläßlich seiner 202 . Plenar-
tagung am 2 4 . / 2 5 . November 1982 (Sitzung vom
25 . November) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE STELLUNGNAHME
einstimmig:
1. Allgemeine Bemerkungen
1.1. Aus dem vorliegenden Entwurf für einen
Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 7 9 /
7 8 3 / E W G zur Festlegung eines Mehrjahresprogramms
(1979-1983) auf dem Gebiet der Datenverarbeitung wird
deutlich, daß die Förderung der Datenverarbeitung auf
der Grundlage der beschlossenen Zielsetzungen über das
Jahr 1982 hinaus fortgeführt werden soll. Der Ausschuß
ist sich der herausragenden und zukunftsweisenden
Bedeutung dieser technologischen Entwicklung für die
Binnen- und Außenwirtschaft der Gemeinschaft bewußt
und begrüßt die Ausweitung des Mehr Jahresprogramms
deshalb im Grundsatz .
1.2. Der Ausschuß erkennt ebenfalls die Notwendig-
keit an, die Umsetzung neuer Technologien in die
praktische Anwendung bis zur Marktreife besonders zu
fördern, um im Wettbewerb mit den Vereinigten Staaten
und Japan aufzuholen.
1.3. Es muß dafür Sorge getragen werden, daß auch
zukünftig der EDV-Sektor der Gemeinschaft sich die
Erfahrungen solcher Firmen aus Drittländern zunutze
machen kann, die zum Teil beträchtliches Kapital in
einzelnen Mitgliedstaaten investiert haben. Auf jeden Fall
muß dafür Sorge getragen werden, daß die Ergebnisse
von gemeinschaftlich geförderten Forschungsprojekten
tatsächlich der Gemeinschaft zugute kommen.
1.4. Da die Software-Entwicklung gegenwärtig und
mit großer Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten
Zukunft einen Engpaßsektor in der DV-Technologie
darstellt, betont der Ausschuß die Notwendigkei t , daß
hier die Weiterentwicklung verstärkt ansetzen muß .
1.5. Der Ausschuß erwartet , daß die Arbeiten zur
Forschung und Entwicklung sowie zum Umfeld des
Sektors (strukturelle Veränderungen im Beschäftigungs-
system, Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und
auf Aus- und Weiterbildung, Akzeptanz der Technologie
durch die Beschäftigten, Datenschutz usw.) , d. h. zum
ersten Teil des Programms
— im Rahmen der beschlossenen Ausgaben verstärkt
fortgesetzt werden,
— gegebenenfalls auch hier zu einem späteren Zei tpunkt
eine Mittelaufstockung erfolgt, wenn zusätzlich not-
wendige Aufgaben dies erfordern,
31. 12. 82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 346/13
— dieses Umfeld - soweit im einzelnen möglich und
sinnvoll - bei der konkreten Ausgestaltung der
Förderungsprogramme zum zweiten Teil des Ratsbe-
schlusses einbezogen wird.
2. Besondere Bemerkungen
2.1. Wegen der relativ geringen Förderungsmittel von
rd. 5 % der einzelstaatlichen europäischen Programme ist
eine weitgehende Konzentrierung auf wenige Schwer-
punktbereiche dringend notwendig, um Impulse für die
Weiterentwicklung wirksam werden zu lassen. Dabei
müssen Projekte im Mittelpunkt stehen, die von nationa-
len Programmen nur unzureichend erfaßt werden, da sie
in ihrer Zielsetzung den Gemeinsamen Markt fördern
sollen. Diese Voraussetzung ist nach Meinung des Aus-
schusses bei den vorgeschlagenen Vorhaben erfüllt.
2.2. Die Weiterentwicklung der Programmierspra-
chen, insbesondere die internationale Standardisierung,
ist eine vorrangige Aufgabe für die Software-Industrie in
den nächsten Jahren. Die Programmiersprache ADA
bietet'dazu in der Tat gute Voraussetzungen, insbeson-
dere für die Systemprogrammierung. Der Ausschuß weist
jedoch darauf hin, daß bei der Auswahl der Projekte
besonders die bereits erbrachten Vorleistungen in
bestimmten Industriebereichen eine Rolle spielen sollten,
um die Effizienz zu steigern. Aus demselben Grund
sollten nationale Entwicklungen beobachtet und in das
Förderungskonzept einbezogen werden.
2.3. Durch die finanzielle Förderung muß sicherge-
stellt werden, daß die Ergebnisse der Förderungsprojekte
zu einem möglichst frühen Zeitpunkt dokumentiert und
verbreitet werden, um sie so der Wirtschaft und der
Wissenschaft zugänglich und nutzbar zu machen. Bei den
Pilotanwendungen sollten insbesondere auch Projekte
gefördert werden, die die Ausbildung von Multiplikato-
ren für die Aus- und Weiterbildung von DV-Spezialisten
beinhalten.
2.4. Die Förderung und Entwicklung transnationaler
Informationssysteme wird als wichtige Voraussetzung für
den Informationsaustausch innerhalb der Gemeinschaft
und damit für die zunehmende Integration der Volkswirt-
schaften grundsätzlich bejaht.
2.5. Im Zusammenhang mit der Wahl der Endgeräte
sind der ergonomische Aspekt und die Benutzerfreund-
lichkeit in die Entwicklungsarbeiten einzubeziehen. Hier
ergeben sich besondere Möglichkeiten, auch die Fragen
des ersten Teils des Förderungsprogramms (Umfeld des
Sektors) (siehe Ziffer 1.5 dieser Stellungnahme) weiterzu-
verfolgen.
2.6. Von zentraler Bedeutung erscheint dem Aus-
schuß die Lösung der Datenschutzprobleme, insbesonde-
re im Bereich dezentraler Datenbanken für das öffentliche
Gesundheitswesen. Die konsequente Sicherstellung des
Schutzes personenbezogener Daten sollte hier vor der
Beteiligung am Vorhaben feststehen.
2.7. Es wird erwartet, daß vor der Entscheidung über
die Förderung anwendungsbezogener Projekte der aktu-
elle Bedarf sorgfältig untersucht wird, um Fehlinvestitio-
nen zu vermeiden.
Geschehen zu Brüssel am 24. November 1982.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
Stellungnahme zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über eine Vorbereitungsphase für
ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Informationstechnologien
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist .im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 314 vom 30. November 1982 auf Seite 44 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 16. November 1982 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund von
Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft um
Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
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