19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/27
EG-Industrie von den Ergebnissen des Pro-
gramms profitiert?
Wird sich in die Verträge mit Universitäten und
Forschungsinstituten eine Klausel einbauen las-
sen, die eine angemessene Weitergabe der For-
schungsergebnisse sicherstellt?
3. Besondere Bemerkungen zum Anhang
Forschungsaktionen
Ziffer 1.1.
Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag, die Biore-
aktortechnologie der zweiten Generation auf die
Arzneimittel- und Feinchemikalienindustrie auszu-
dehnen. Dies ist der einzige Bereich, in dem das wis-
senschaftliche Betätigungsfeld gegenüber der ersten
Programmphase ausgedehnt wurde. Dieser Bereich
wurde einbezogen, weil bereits eine Reihe bahnbre-
chender Erkenntnisse gewonnen wurde und die
Industrie beträchtliches Interesse daran bekundet
hat. Der weiter gesteckte Rahmen ist somit nur eine
logische Entwicklung.
Ziffer 1.3.
Der Wortlaut dieser Textstelle sollte allgemeiner
gehalten werden, denn die Gemeinschaft finanziert
hier ein Forschungsprogramm, in dem insbesondere
einfache Produkte der Landwirtschaft in Zucker und
Stärke umgewandelt werden, Produkte für die ohne-
hin ein Überschuß in der Gemeinschaft besteht,
während andere Produkte, wie Fette und Öle, in
höherwertiger Form fehlen und importiert werden
müssen. Man sollte also hier ein Programm aufstel-
len, in dem auch andere natürlich nachwachsende
Produkte der Landwirtschaft durch Anwendung der
Biomolekulartechnik in höherwertige Produkte
umgewandelt werden.
Ziffer 1.4.
Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß im gesam-
ten Programm der Schwerpunkt bei der Landwirt-
schaft liegt. Er betont, daß die molekularbiologische
Technik nicht nur für die Landwirtschaft, sondern
auch für die Industrie große Bedeutung hat, und
regt daher an, im ersten Satz dieser Textstelle die
Worte „und in der Industrie" anzufügen.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 1983.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines
Forschung»- und Entwicklungsprogramms über nichtnukleare Energie (1983—1987)
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 218 vom 13. August 1983 auf Seite 4 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 6. Juli 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund von
Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
Nr. C 341/28 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12. 83
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europä-
ischen Gemeinschaften vom 6. Juli 1983 um Abgabe
einer Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen
Beschluß des Rates zur Festlegung eines For-
schungs- und Entwicklungsprogramms für nichtnu-
kleare Energie (1983—1987) ('),
gestützt auf seinen Beschluß vom 28. September
1983, Herrn Roseingrave zum Hauptberichterstatter
zu bestellen,
gestützt auf den mündlichen Bericht von Herrn
Roseingrave, Hauptberichterstatter,
gestützt auf die Beratungen im Rahmen der 210.
Plenartagung am 28./29. September 1983 (Sitzung
vom 28. September) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE
STELLUNGNAHME
mit großer Mehrheit bei 2 Stimmenthaltungen:
1. Allgemeines
1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt
diesen Vorschlag für ein Forschungs- und Entwick-
lungsprogramm für nichtnukleare Energie
(1983—1987). Das Programm sieht vor, daß die For-
schungs- und Entwicklungsarbeiten über nichtnu-
kleare Energie fortgesetzt werden; gleichzeitig wird
vorgeschlagen, umfassendere Pilotexperimente
durchzuführen, die jedoch kostenaufwendiger sind,
sowie den Arbeitsbereich dahin auszuweiten, daß
erhebliche Tätigkeiten in Gebieten durchgeführt
werden, die bisher nur in dem kurzfristigen EGKS-
Programm erfaßt waren: feste Brennstoffe und neue
Energieträger.
1.2. Der Ausschuß bejaht die Begründung des Pro-
grammvorschlags. Er weist besonders auf das Ziel
hin, eine angemessene Energieversorgung sicherzu-
stellen und die verfügbaren Technologien für die
Erfordernisse der Regionalentwicklung innerhalb
der Gemeinschaft zu nutzen.
1.3. Der Ausschuß begrüßt es, daß der Vorschlag
im Einklang mit dem Geltungsbereich und den Prio-
ritäten des Rahmenprogramms der Tätigkeiten der
Gemeinschaft im Bereich der Forschung, der Ent-
wicklung und der Demonstration (1984—1987)
steht, das von ihm einstimmig gebilligt wurde (2).
(i) ABl. Nr. C 218 vom 13. 8. 1983, S. 4.
O ABl. Nr. C 211 vom 8. 8. 1983, S. 28.
Der Ausschuß begrüßt es ferner, daß der Vorschlag
in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Rah-
menprogramms steht, insbesondere mit dem Ziel der
besseren Bewirtschaftung der Energiequellen.
1.4. Die in den budgetären Vorschriften des Vor-
schlags genannten Gesamtbeträge (226 Millionen
ECU für erneuerbare Energien und 192 Millionen
ECU für die Energienutzung) bleiben innerhalb der
im Rahmenprogramm festgelegten Budget-Eckwerte
von 310 bzw. 520 Millionen ECU, die als erforder-
lich erachtet wurden, um auf Gemeinschaftsebene
jene Effizienzschwelle zu erreichen, die erforderlich
ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die
Produktivität der Landwirtschaft und eine wesentli-
che Hilfe für die Entwicklungsländer zu fördern.
Der Ausschuß billigt daher den Vorschlag vorbe-
haltlich der nachstehenden besonderen Bemerkun-
gen.
2. Besondere Bemerkungen
2.1. Der Ausschuß hätte es begrüßt, wenn der Vor-
schlag auch eine kurze Vorgeschichte sowie eine
kurze Zusammenfassung, der letzten Programme ent-
halten hätte. Während drei der Teilprogramme neu
oder praktisch neu sind, sind die Arbeiten im
Zusammenhang mit den übrigen sieben Teilpro-
grammen, die schon im Rahmen von früheren Rats-
programmen durchgeführt wurden, bereits seit meh-
reren Jahren im Gange. Hilfreich wären hier ein
kurzer Bericht über die bisherigen Arbeiten sowie
eine Beurteilung der bisher erzielten Fortschritte
durch die Kommission zur Erhärtung ihrer Argu-
mente für eine Fortsetzung der bisherigen Arbeiten
gewesen.
2.2. Die vorgeschlagene Verdoppelung der Mittel
für die Forschung und Entwicklung im Bereich der
nichtnuklearen Energie bewirkt, daß die Ausgaben
in diesem Bereich künftig einen bedeutenden Teil
des Gesamtbudgets der Gemeinschaft für Forschung
ausmachen werden. Zumal angesichts der gegenwär-
tigen Haushaltsschwierigkeiten der Gemeinschaft ist
es daher erforderlich, daß jeder Programmpunkt der
einzelnen Teilprogramme einer genauen Prüfung
unterzogen wird, um sicherzustellen, daß nur dort
Arbeiten unternommen werden, wo angemessene
Erfolgsaussichten bestehen, und nur dort, wo die
erzielten Ergebnisse einen wesentlichen Beitrag zur
Erreichung der Energieziele der Gemeinschaft lei-
sten werden.
2.3. Der Grad der jeweiligen Priorität und die Mit-
telausstattung der einzelnen Vorhaben im Rahmen
der verschiedenen Teilprogramme müssen dem
Urteil der Kommission überlassen werden. Der Aus-
schuß stellt lediglich fest, daß Kontext und Größe
der Teilprogramme im Verlauf ihrer Durchführung
genau und kontinuierlich bewertet werden sollen.
19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/29
2.4. Der Beschluß, die Arbeiten zu einem spezifi-
schen Forschungsprojekt einzustellen, kann sich
vielfach als sehr schwierig erweisen. Der Ausschuß
begrüßt daher den Beschluß der Kommission, die
Arbeiten zur Erzeugung und Nutzung von Wasser-
stoff jetzt zu beenden, weil in diesem langfristigen
Bereich ihres Erachtens inzwischen ein ausreichen-
der Kenntnisstand erreicht ist.
2.5. Der Ausschuß ist sich im klaren über die wich-
tige Rolle, die den Generatoren für photovoltaische
Umwandlung entsprechend der Aussage des Vor-
schlags zukommt, sowie über die beträchtlichen
Rentabilitätsmöglichkeiten und über die Aussichten
für die industrielle Herstellung von Ausrüstungen
zur Sonnenenergienutzung. Seines Erachtens wäre
es u. U. zweckmäßig gewesen, einen noch größeren
Anteil der für das Teilprogramm Sonnenenergie vor-
gesehenen finanziellen Mittel für photovoltaische
Generatoren bereitzustellen.
2.6. Der Ausschuß nimmt die Aussage der Kom-
mission zur Kenntnis, daß sich das Teilprogramm
Biomasse und das Agrarforschungsprogramm nicht
überschneiden, weil sich das Teilprogramm Bio-
masse auf die Nutzung der Biomasse, nicht jedoch
auf deren Erzeugung konzentriert.
2.7. Es erhebt sich die Frage, ob in Anbetracht des-
sen, daß andernorts mit fortgeschrittenen Multi-
Megawatt-Windgeneratoren bislang nur minimale
Erfolge erzielt wurden, die Entwicklung solcher
Generatoren sehr sinnvoll ist. Zweckmäßiger
erscheint dem Ausschuß eine stärkere finanzielle
Förderung der Verbesserung von kleinen und mittel-
großen Generatoren, bei denen in Europa beträchtli-
che Erfolge verbucht werden konnten.
2.8. Besondere Anstrengungen hält der Ausschuß
in bezug auf die Ausbildung von Technologieexper-
ten im Bereich der geothermischen Energie für erfor-
derlich.
2.9. Mit Bedauern nimmt der Ausschuß das Feh-
len der Wellenenergie in den Teilprogrammen zur
Kenntnis. Er hält die Wellenenergie nämlich für
einen Bereich, wo die Kommission die Rolle der
Gemeinschaft für die mittelfristige Entwicklung
eines Energieträgers sorgfältig prüfen sollte, denn
trotz des Risikos, daß die Entwicklung wegen der
hohen Investitionskosten, die in den ersten Jahren
erforderlich sind, verzögert wird, eröffnet dieser
Energiebereich sehr gute Aussichten. Der Ausschuß
empfiehlt daher der Kommission, im Rahmen der in
Geschehen zu Brüssel am 28. September
der zweiten Jahreshälfte von 1985 erfolgenden
Überprüfung des Forschungsaktionsprogramms
erneut die Frage zu behandeln, ob nicht ein Teilpro-
gramm Wellenenergie zweckmäßig wäre.
2.10. Der Ausschuß wiederholt die von ihm in sei-
ner Stellungnahme zur Rolle der Kohle (Mai
1982) (') geäußerte Auffassung, daß zwar zweifellos
ein Bedarf an weiteren Forschungsarbeiten über die
grundlegenden Prinzipien und Prozesse der Verflüs-
sigung und Vergasung von festen Brennstoffen
besteht, daß aber die Aussichten für eine rentable
Umwandlung von festen Brennstoffen in flüssige
und gasförmige Erzeugnisse nach wie vor unsicher
sind.
2.11. Der Ausschuß stellt fest, daß im Rahmenpro-
gramm die Bedeutung der rechtlichen, sozialen und
Umweltfaktoren als Hemmnisse für den Markterfolg
der erneuerbaren Energien deutlich gesehen wird.
Im jetzigen Vorschlag ist jedoch keine entspre-
chende Aussage enthalten. Der Ausschuß betont
daher in Übereinstimmung mit Stellungnahmen, die
von ihm in der Vergangenheit zu ähnlichen Themen
abgegeben wurden, daß das soziokulturelle Umfeld,
in das die neuen Technologien eingebracht werden
sollen, berücksichtigt werden muß, wenn man will,
daß die Innovationen auch voll zum Tragen kom-
men.
2.12. Der Ausschuß hält es ferner für zweckmäßig,
daß die Kommission bei der Durchführung der Teil-
programme im Rahmen der Entwicklung der ver-
schiedenen Technologien auch den örtlichen Merk-
malen angemessen Rechnung trägt und sich um die
Entwicklung angemessener örtlicher Infrastrukturen
bemüht, damit die örtlichen Energiequellen, insbe-
sondere im Nahbereich, genutzt werden können.
2.13. Gewisse Zweifel hegt der Ausschuß daran,
ob ein einziger Beratender Verwaltungs- und Koor-
dinationsausschuß (BVKA) in der Lage sein wird,
das Gesamtprogramm so gut zu verwalten, wie dies
die früheren Beratenden Programmausschüsse getan
hätten. Es kann daher durchaus sein, daß Unter-
BVKA geschaffen werden müssen.
2.14. Der Ausschuß nimmt die Vorschläge der
Kommission für die Verbreitung der Informationen
über die Ergebnisse des Programms zur Kenntnis.
Besonders positiv wird von ihm die Absicht beur-
teilt, von unabhängiger Seite durchgeführte Bewer-
tungsberichte über Effizienz und Resultate des Pro-
gramms vorzulegen.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francois CEYRAC
(') ABl. Nr. C 205 vom 9. 8. 1982, S. 3.
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