19. 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/9
b) erwarteter Entlastung von Ballungsgebieten oder ihrer Verbindungen untereinander.
9. Umweltwirkungen nach erwarteter Verminderung der Umweltbelastung (Lärm, Abgase,
Landverbrauch) in
a) Ballungsgebieten,
b) Erholungsgebieten.
10. Wirkungen auf den Energieverbrauch nach erwarteter Verminderung des Energieeinsatzes je
Einheit der Verkehrsleistung, besonders an knappen Energiearten (Mineralöl)
11. soziale Wirkungen durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen der im Verkehr Tätigen
12. Verteilung der Wirkungen insgesamt auf
a) das Inland bzw. den inländischen Verkehr,
b) die Gemeinschaft bzw. den grenzüberschreitenden Verkehr.
Die Antworten auf die einzelnen Fragen sollten, soweit wie möglich, durch tabellarische
Darstellungen erläutert werden.
12. Ist für das Vorhaben eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (Kosten-Nutzen-Analyse, Kosten-
Wirksamkeitsanalyse, Multidimensionale Wirkungsanalyse o. ä.) durchgeführt worden, und
welchen Inhalt hat diese gegebenenfalls?
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein von der
Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft und für die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durchzuführendes Forschungsprogramm
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 225 vom 23. August 1983 auf Seite 7 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 24. Juni 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund
von Artikel 7 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und
von Artikel 235 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Arti-
kel 7, und auf den Vertrag zur Gründung der Euro-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere
Artikel 235,
gestützt auf das vom Rat der Europäischen Gemein-
schaften am 1. Juli 1983 ergangene Ersuchen um
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen
Beschluß des Rates über ein von der Gemeinsamen
Forschungsstelle für die Europäische Atomgemein-
schaft und für die Europäische Wirtschaftsgemein-
schaft durchzuführendes Forschungsprogramm
(1984—1987) (i),
(') ABl. Nr. C 225 vom 23. 8. 1983, S. 7.
Nr. C 341/10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
gestützt auf den Beschluß des Präsidiums vom
5. Juli 1983, die Fachgruppe Energie und Atomfra-
gen mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu
diesem Thema zu beauftragen,
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer 82. Sitzung am 9. September
1983 annahm,
gestützt auf den mündlichen Bericht von Herrn von
der Decken, Berichterstatter,
gestützt auf die Beratungen im Rahmen seiner
210. Plenartagung am 28./29. September 1983 (Sit-
zung vom 28. September) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE
STELLUNGNAHME
einstimmig:
1. Eingliederung in eine gemeinsame Forschungs-
politik
1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hält For-
schung und Entwicklung für eines der wichtigsten
Elemente für eine zukünftige positive Wirtschafts-
entwicklung der Gemeinschaft und eine Verbesse-
rung des Arbeitsmarktes. Er mißt deshalb einer For-
schungspolitik und einer Forschungsstrategie erheb-
liche Bedeutung zu und begrüßt es, daß die Kom-
mission dabei ist, eine solche gemeinsame For-
schungspolitik zu entwickeln.
1.2. Der Ausschuß begrüßt es, daß die Forschung
in der Gemeinsamen Forschungsstelle der Gemein-
schaft (GFS) innerhalb eines Gesamtrahmenpro-
gramms für F -I- E der Gemeinschaft und innerhalb
neuer Organisationsformen, der „Aktionspro-
gramme", eingebunden ist. So kann die GFS in
Zukunft stärker ihre Rolle als Katalysator, Koordi-
nator und Steuerungsiristrument im Rahmen einer
gesamteuropäischen F+E-Politik spielen. Er
begrüßt es deshalb auch, daß die Kommission die
Gemeinsame Forschungsstelle insbesondere als
Instrument ansieht, das sie einsetzt, um bestehende
Ziele ihrer Forschungsstrategie zu erreichen.
1.3. Die Eingliederung der GFS in die Aktionspro-
gramme wird in Zukunft eine stärkere Wechselwir-
kung und gegenseitige Befruchtung zwischen der
GFS und den nationalen Forschungsstätten bewir-
ken. Hier sollte auch der Kontakt zwischen der GFS
und den großen privaten Forschungsstätten intensi-
viert werden.
2. Hauptthemen des Programms
2.1. Nachdem der Rat auf seiner Tagung am
10. März 1983 beschlossen hatte, das Projekt „Super
Sara" nicht mehr weiterzuführen, die Personalstärke
der GFS auf 2 260 Personen festgelegt sowie den
Rahmen der Mittel vorgegeben hatte, mußte die
Kommission ein vollständig neues Programm erar-
beiten. Zu dem neuen Programm nimmt der Aus-
schuß wie folgt Stellung:
2.2. Der Ausschuß begrüßt die Konzentration des
neuen Programms für die GFS auf die beiden
Hauptthemen:
— Sicherheit und Umwelt,
— Normen und Standards.
Gerade weil die GFS ein Instrument der For-
schungsstrategie der Gemeinschaft sein soll, muß
eine Verzettelung unbedingt vermieden werden. Im
gleichen Sinne bejaht der Ausschuß die Konzentra-
tion auf die Aktionsprogramme:
— industrielle Technologien,
— Fusion,
— Kernspaltung,
— nichtnukleare Energie,
— Umwelt.
Der Ausschuß fragt sich allerdings, ob diese Kon-
zentration, die sich die Kommission zum Ziel
gesetzt hat, auch unter Berücksichtigung der von der
Kommission gewollten Kriterien, wie sie in Ziffer
1.2 zum Ausdruck kommen, in dem vorliegenden
Programmentwurf hinreichend gelungen ist.
2.3. Er begrüßt die Tatsche, daß einige For-
schungstätigkeiten, die nur wegen des Großprojek-
tes „Super Sara" aufgegeben werden mußten, nun
reaktiviert werden können.
2.4. Der Ausschuß bedauert jedoch, daß der Trend
der Umstrukturierung, die Aktivitäten der GFS auf
dem Gebiet der Kernspaltung zugunsten anderer
Aktivitäten zu reduzieren, der in der Zeit zwischen
1972 bis 1983 trotz aller Schwierigkeiten gut begon-
nen hatte, nun ganz zum Stehen gekommen ist.
Noch immer werden mehr als 50 % an Personal und
Mitteln im Sektor Kernspaltung eingesetzt. Der
Ausschuß hatte schon in seiner Stellungnahme zum
revidierten Mehrjahres-Forschungsprogramm der
GFS (') bedauert, daß es seinerzeit durch das große
„Super-Sara-Projekt" nicht möglich war, den Trend
der Umstrukturierung fortzusetzen. Nachdem das
Projekt „Super Sara" nun nicht mehr fortgeführt
wird, hatte er hier eine Trendwende erwartet.
2.5. Insbesondere bedauert der Ausschuß, daß die
Aktivitäten auf dem Gebiet der nichtnuklearen
(') ABl. Nr. C 326 vom 13. 12. 1982.
19. 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/11
Energie so stark reduziert wurden. Wenn auch die
Entscheidung, die Arbeiten zur thermochemischen
Wasserspaltung einzustellen, richtig sein mag, so
erhebt sich doch die Frage, ob nicht andere Arbeiten
auf dem Gebiet der nichtnuklearen Energie aufge-
griffen werden könnten. Der Ausschuß ist auch der
Meinung, daß die Aktivitäten der GFS auf dem
Gebiet des Umweltschutzes noch weiter ausgebaut
werden sollten, wobei streng darauf zu achten ist,
daß Doppelarbeit zu den nationalen und sonstigen
internationalen Forschungsstellen vermieden wird.
3. Kompetenzen des Verwaltungsrats
3.1. Der Ausschuß verkennt nicht die Schwierig-
keiten, nach einem derart drastischen Einschnitt wie
dem Wegfall des Projekts „Super Sara" so schnell
ein ausgewogenes Programm aufzustellen. Er hält
deshalb auch eine hohe Flexibilität für unbedingt
erforderlich. Der Ausschuß begrüßt mithin den Vor-
schlag der Einrichtung eines Verwaltungsrates,
betont aber die Notwendigkeit, die Kompetenzen
dieses Verwaltungsrates sehr klar festzulegen. Er
regt an zu prüfen, ob ein Vertreter der Wissenschaft-
ler als Gast in den Verwaltungsrat berufen werden
kann.
3.2. Weiterhin befürwortet der Ausschuß auch aus
Gründen der Flexibilität die Festsetzung von 5 %
der Mittel für sondierende Forschungsarbeiten und
die Aufnahme vielversprechender neuartiger Tätig-
keiten.
4. Großprojekte
4.1. Die Großprojekte, über die gegenwärtig Stu-
dien angefertigt werden, stehen z. Z. noch nicht zur
Entscheidung an. Hier sollten die Fehler des Projek-
tes „Super Sara" nicht wiederholt werden. Insbeson-
dere sollte eine anfängliche Unterschätzung des
Aufwandes vermieden werden. Bei der Prüfung der
drei Großprojekte „Plasma-Experiment Ignitor",
„Tritium-Labor" und „Rütteltisch" sollten die
nationalen und internationalen Einrichtungen und
Erfahrungen mit in die Überlegungen einbezogen
werden. Bei den dann notwendigen Entscheidungen
sollte man sich möglichst nicht von politischem
Druck beeinflussen, sondern von sachlichen Erwä-
gungen leiten lassen.
Geschehen zu Brüssel am 28. September
5. Beratende Programmausschüsse (BPA)
5.1. Der Ausschuß hofft, daß die Programmver-
waltung durch die neue Konzeption auf der Basis
von Forschungsaktionsprogrammen wirkungsvoller
gestaltet werden kann und damit weniger schwerfäl-
lig wird.
5.2. Nach Meinung des Ausschusses sollten die
nach dem neuen System vorgesehenen Beratenden
Verwaltungs- und Koordinierungsausschüsse noch
gezielter neben ihrer programmberatenden Funktion
ihre Rolle als Informationsträger zwischen der GFS
und den nationalen Forschungsstellen wahrnehmen.
6. Personal
Die Personalproblematik hat die GFS mit praktisch
allen nationalen Großforschungszentren gemein-
sam. Zu dem Problem der zunehmenden Überalte-
rung kommt noch die Notwendigkeit einer verstärk-
ten Änderung der Forschungsprogramme.
Der Ausschuß hält zwar prinzipiell die von der
Kommission vorgeschlagene Maßnahme für geeig-
net, durch Freistellungen und einen vorübergehen-
den Personalüberschuß dem Problem beizukom-
men. Dies ist aber natürlich ein finanzielles Pro-
blem. Der Ausschuß weist aber auch darauf hin, daß
diese Maßnahmen nicht ein langfristiges personal-
politisches Konzept ersetzen können. Ein solches ist
bisher jedoch nicht erkennbar; es muß dringend
erarbeitet werden. Hierbei muß auch das Problem
der Zeitverträge mitdiskutiert werden.
7. Allgemeines
Der Ausschuß befürwortet unter Berücksichtigung
der aufgeführten Bemerkungen den Vorschlag der
Kommission über ein von der Gemeinsamen For-
schungsstelle für die Europäische Wirtschaftsge-
meinschaft durchzuführendes Forschungsprogramm
(1984—1987).
Er geht davon aus, daß das Programm nach drei
Jahren überarbeitet wird.
1983.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
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