19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/25
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die zweite Phase
(Januar 1984—März 1986) des mehrjährigen Forschungs- und Ausbildungsprogramms
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der molekularbiologischen
Technik
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 180 vom 7. Juli 1983 auf Seite 10 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 29. Juni 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund
von Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europä-
ischen Gemeinschaften vom 29. Juni 1983 um Stel-
lungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß
des Rates über die zweite Phase (Januar 1984—März
1986) des mehrjährigen Forschungs- und Ausbil-
dungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsge-
meinschaft auf dem Gebiet der molekularbiologi-
schen Technik ('),
gestützt auf seinen Beschluß vom 28. September
1983, Herrn Low als Hauptberichterstatter zu bestel-
len,
gestützt auf den mündlichen Bericht von Herrn
Low, Hauptberichterstatter,
gestützt auf die Beratungen im Rahmen seiner
210. Plenartagung am 28./29. September 1983 (Sit-
zung vom 28. September) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE
STELLUNGNAHME
einstimmig:
1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt
diesen Vorschlag für ein mehrjähriges Forschungs-
(i) ABl. Nr. C 180 vom 7. 7. 1983, S. 10.
Programm auf dem Gebiet der molekularbiologi-
schen Technik (Januar 1984—März 1986), das die
zweite Phase eines im Dezember 1981 vom Rat
beschlossenen, seit April 1982 laufenden Pro-
gramms darstellt. Das Programm erstreckt sich auf
Forschung und Ausbildung. Der Ausschuß befür-
wortet das mit dem Forschungsprogramm ange-
strebte Ziel, die Wissenschaft und die Industrie
Europas in einem gemeinsamen Bemühen zu verei-
nen, um spezifische Engpässe der biotechnologi-
schen Entwicklung zu beseitigen und auf diese
Weise zu einer Verringerung des Rückstands in der
Spitzentechnologie gegenüber Ländern wie den
USA und Japan beizutragen. Der Ausbildungs-
aspekt ist nach Meinung des Ausschusses ein sehr
wesentlicher Punkt, weil er den Wissenschaftlern die
Möglichkeit eröffnet, die erforderlichen Fähigkeiten
für multidisziplinäre Forschung zu erwerben, und
außerdem den Informationsaustausch zwischen
öffentlichen und privaten Unternehmen erleichtert.
Aus diesem Grunde befürwortet der Ausschuß den
Kommissionsvorschlag vorbehaltlich einiger allge-
meiner und besonderer Bemerkungen.
2. Allgemeine Bemerkungen
2.1. Mit Ausnahme der Ausbildungsaktionen, die
sich auf das gesamte Spektrum der molekularbiolo-
gischen Technik erstrecken können, beschränkt sich
das Programm auf Landwirtschaft und Nahrungs-
mittelerzeugung. Das Budget beläuft sich lediglich
auf 7 Mill. ECU. Die erste Phase des Programms hat
überzeugend belegt, daß ein Bedarf für ein solches
Programm besteht. Der relativ kurze Zeitraum seit
Beginn der ersten Programmstufe und der Umfang
der Forschungsaktivitäten (kritische Masse) reichten
Nr. C 341/26 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19.12.83
nach Meinung der Kommission nicht aus, um in
den einzelnen Sektoren zu den gewünschten Ergeb-
nissen zu gelangen. Angesichts der beschränkten
Mittel unterstützt der Ausschuß daher die von der
Kommission gewählte Konzeption, die Arbeiten zu
bereits laufenden Projekten zu intensivieren, anstatt
die Forschungsaktionen auf neue Bereiche der
molekularbiologischen Technik auszudehnen.
2.2. Die molekularbiologische Technik ist ein
Bereich, dem die Gemeinschaft in ihrer Forschungs-
strategie sehr hohe Priorität einräumen sollte. Nach
Ansicht des Ausschusses sollte das gesamte For-
schungsbudget aufgestockt werden. Er bedauert,
daß im Haushalt nicht mehr finanzielle Mittel der
Gemeinschaft für diese Bereiche zur Verfügung
gestellt werden. Im Lichte der Haushaltsprobleme
der Gemeinschaft erhebt sich jedoch die Frage, ob
nicht durch Übertragung von Mitteln für andere
Forschungsprogramme mehr Gelder für die moleku-
larbiologische Forschung bereitgestellt werden soll-
ten. Im Ratsbeschluß vom Dezember 1981 wurden
sechs Forschungsbereiche genannt, von denen
einige vor allem wegen fehlender Finanzmittel ver-
nachlässigt werden. Falls weitere Mittel für die
molekularbiologische Technik bereitgestellt werden
sollten, müßten andere Bereiche, wie etwa die
Humanmedizin, baldmöglichst in das Programm
einbezogen werden.
2.3. Der Kommissionsvorschlag basiert auf den
nach Maßgabe des Ratsbeschlusses von Dezember
1981 festgelegten Prioritäten. Nach Meinung des
Ausschusses wäre es gleichwohl ratsam, eine Priori-
tätenliste für künftige Programme aufzustellen.
Bislang ist keine Bewertung der Programmergeb-
nisse durch unabhängige Sachverständige vorgese-
hen. Der Ausschuß hält eine derartige Bewertung für
erforderlich.
2.4. Das erste Programmstadium entbehrte jegli-
cher Flexibilität (Mittel für außerordentliche Auf-
wendungen), und auch im vorliegenden Vorschlag
ist nichts dergleichen vorgesehen. Bei sämtlichen in
der Industrie durchgeführten Forschungsprojekten
wird mit einer Flexibilitätsmarge gearbeitet, die
erforderlich ist, um unerwartet anfallende neue Ent-
deckungen und Erkenntnisse nutzen zu können.
Nach Ansicht des Ausschusses sollten wenigstens
5 % des gesamten Budgets für solche Fälle in
Reserve gehalten werden.
2.5. Der Ausschuß befürwortet die Bestimmungen,
die das vorliegende Programm bezüglich der Ausbil-
dung enthält, und würde sogar vorschlagen, die Mit-
tel für Maßnahmen in diesem Bereich aufzustocken.
Insbesondere betont er den Wert der Ausbildungs-
aktionen als möglichen Weg für einen besseren
Informationstausch zwischen europäischen For-
schungszentren.
2.6. Der Ausschuß stellt fest, daß das Programm
nur eine beschränkte Anzahl von konzertierten
Aktionen vorsieht, obwohl keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Anwendung einer solchen
Konzeption vorzubringen sein dürften. Nach seinem
Dafürhalten könnten in Bereichen wie Datenbanken
und Risikoanalyse durch eine verbindende Funk-
tion der gemeinschaftlichen Forschung, die in kon-
zertierten Aktionen ihren Niederschlag findet, For-
schungsmittel freigesetzt werden, was in stärkerem
Maße eine Finanzierung kostenteiliger Programme
gestatten würde. Die Zunahme konzertierter Aktio-
nen darf jedoch nicht Anlaß für Kürzungen des
ohnehin schon sehr bescheidenen Budgets sein.
2.7. Der Ausschuß nimmt die Betonung mittel-
und langfristiger Forschung im vorliegenden Pro-
gramm zur Kenntnis. Nach seinem Dafürhalten sind
jedoch auch einige kurzfristige Forschungsarbeiten
erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der euro-
päischen Industrie zu verbessern. In diesem Zusam-
menhang ist deshalb die Impfstoff- und Hormonfor-
schung von erheblicher Bedeutung, damit im Rah-
men dieses Programms einige greifbare Ergebnisse
erzielt werden können.
2.8. Wie bereits erwähnt, soll mit diesem Pro-
gramm mittel- und langfristig ein Beitrag zum allge-
meinen Kenntnisschatz der Forschung im Bereich
der molekularbiologischen Technik geleistet und die
technologische Lücke zwischen der Gemeinschaft
und anderen Ländern wie z. B. den USA und Japan
überbrückt werden. Im Kommissionsvorschlag feh-
len deutliche Angaben darüber, wie die Ergebnisse
der im Rahmen dieses Programms durchgeführten
und von der Gemeinschaft finanzierten Forschungs-
arbeiten genutzt werden sollen. Daher sollte nach
Ansicht des Ausschusses unbedingt ein klares Kon-
zept für eine Patentrechts- und Lizenzpolitik
beschlossen werden. Aus diesem Grund kann der
Ausschuß die Mitteilung der Kommission betref-
fend eine bessere Nutzung der Ergebnisse gemein-
schaftsgeförderter F + E-Aktivitäten nur begrüßen,
zu der er im übrigen noch eine gesonderte Stellung-
nahme verabschieden wird. An dieser Stelle sei
lediglich festgestellt, daß seines Erachtens eine
Patentrechts- und Lizenzpolitik wenigstens eine
Antwort auf folgende Fragen geben müßte:
— Werden Einnahmen aus solchen Patenten und
Lizenzen zur Finanzierung weiterer Forschungs-
arbeiten auf diesem Gebiet zur Verfügung ste-
hen?
— Sollte nicht überlegt werden, wie ein Rückfluß
der Mittel der Gemeinschaft durch Anteile an
der kommerziellen Verwertung der Untersu-
chungs- und Forschungsergebnisse herbeige-
führt werden kann?
— Wie kann sichergestellt werden, daß nicht die
Industrie außerhalb der EG, sondern die
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EG-Industrie von den Ergebnissen des Pro-
gramms profitiert?
Wird sich in die Verträge mit Universitäten und
Forschungsinstituten eine Klausel einbauen las-
sen, die eine angemessene Weitergabe der For-
schungsergebnisse sicherstellt?
3. Besondere Bemerkungen zum Anhang
Forschungsaktionen
Ziffer 1.1.
Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag, die Biore-
aktortechnologie der zweiten Generation auf die
Arzneimittel- und Feinchemikalienindustrie auszu-
dehnen. Dies ist der einzige Bereich, in dem das wis-
senschaftliche Betätigungsfeld gegenüber der ersten
Programmphase ausgedehnt wurde. Dieser Bereich
wurde einbezogen, weil bereits eine Reihe bahnbre-
chender Erkenntnisse gewonnen wurde und die
Industrie beträchtliches Interesse daran bekundet
hat. Der weiter gesteckte Rahmen ist somit nur eine
logische Entwicklung.
Ziffer 1.3.
Der Wortlaut dieser Textstelle sollte allgemeiner
gehalten werden, denn die Gemeinschaft finanziert
hier ein Forschungsprogramm, in dem insbesondere
einfache Produkte der Landwirtschaft in Zucker und
Stärke umgewandelt werden, Produkte für die ohne-
hin ein Überschuß in der Gemeinschaft besteht,
während andere Produkte, wie Fette und Öle, in
höherwertiger Form fehlen und importiert werden
müssen. Man sollte also hier ein Programm aufstel-
len, in dem auch andere natürlich nachwachsende
Produkte der Landwirtschaft durch Anwendung der
Biomolekulartechnik in höherwertige Produkte
umgewandelt werden.
Ziffer 1.4.
Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß im gesam-
ten Programm der Schwerpunkt bei der Landwirt-
schaft liegt. Er betont, daß die molekularbiologische
Technik nicht nur für die Landwirtschaft, sondern
auch für die Industrie große Bedeutung hat, und
regt daher an, im ersten Satz dieser Textstelle die
Worte „und in der Industrie" anzufügen.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 1983.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines
Forschung»- und Entwicklungsprogramms über nichtnukleare Energie (1983—1987)
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 218 vom 13. August 1983 auf Seite 4 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 6. Juli 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund von
Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
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