19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/43
Stellungnahme zu der Durchführung von beschäftigungswirksamen Unweltschutzmaß-
nahmen
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Aufseiner 202. Plenartagung vom 24./25. November 1982 beschloß der Ausschuß auf
Vorschlag seines Präsidiums, gemäß Artikel 20 Absatz 4 der Geschäftsordnung, aus
eigener Initiative eine Stellungnahme zu vorgenanntem Thema abzugeben.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf seinen Beschluß vom 25. November
1982, die Fachgruppe Umweltschutz, Gesundheits-
wesen und Verbrauch mit der Ausarbeitung einer
Stellungnahme zum Thema „Durchführung von
beschäftigungswirksamen Umweltschutzmaßnah-
men" zu beauftragen,
gestützt auf den von der vorgenannten Fachgruppe
anläßlich ihrer 70. Sitzung am 17. September 1982
angenommenen Informationsbericht,
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer 76. Sitzung am 12. Juli 1983
annahm,
gestützt auf den mündlichen Bericht von Herrn
De Grave, Berichterstatter,
gestützt auf die Beratungen im Rahmen seiner
210. Plenartagung am 28./29. September 1983 (Sit-
zung vom 29. September) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE
STELLUNGNAHME
mit 41 gegen 2 Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen:
1. Einleitung: Die Beschäftigungslage
1.1. Im Februar 1983 erreichte die Arbeitslosen-
quote in der Gemeinschaft 10,9 %. Sie stieg damit in
der Neunergemeinschaft (ohne Griechenland) inner-
halb von zwölf Jahren von 2 auf 11,1 %. Im Dezem-
ber 1982 entfielen 38,9 % dieser Gesamtziffer (Grie-
chenland ausgenommen) auf Jugendliche unter
25 Jahren.
1.2. Dieses Phänomen, das ein in jüngster Vergan-
genheit unbekanntes Ausmaß erreicht hat, betrifft in
unterschiedlichem Maße sämtliche Regionen der
Gemeinschaft (die Zahlen entsprechen den nicht
immer einheitlichen offiziellen Begriffsbestimmun-
gen der einzelnen Mitgliedstaaten; Februar 1983):
Irland
Niederlande
Belgien
Vereinigtes Königreich
Italien
Dänemark
Bundesrepublik Deutschland
Frankreich
Griechenland
Luxemburg
15,1,
14,5,
14,1,
12,4,
12,0,
10,7,
9,6,
9,2,
2,5,
1,6.
1.3. Die anhaltende Tendenz sämtlicher Mitglied-
staaten zu immer höheren Arbeitslosenquoten bringt
ein neues Element in die Gemeinschaftspolitik ein.
Von Mitte 1979 bis Ende 1982 stieg die Arbeitslosig-
keit in den Mitgliedstaaten um folgende Prozent-
sätze an:
Griechenland
Niederlande
Bundesrepublik Deutschland
Vereinigtes Königreich
Dänemark
Luxemburg
Irland
Belgien
Frankreich
Italien
133%,
132%,
122%,
121 %,
105%,
104%,
64 %,
53 %,
49 %,
33%
1.4. Die Absatzmöglichkeiten im In- und Ausland
für Güter und Dienstleistungen (im Bereich des Ver-
brauchs, der Produktionsgüter, im Tertiärsektor)
haben nicht den Umfang erreichen können, der für
die Schaffung einer größeren Anzahl von Arbeits-
plätzen notwendig gewesen wäre. Ferner dürfte der
Dienstleistungssektor, der bisher traditionsgemäß
Nr. C 341/44 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
die effektiven Arbeitsplatzkürzungen in den ande-
ren Sektoren auffing (wie im 19. Jahrhundert
zahlreiche Arbeitnehmer aus der Landwirtschaft all-
1.5. Wie aus dem FAST-Dokument (S. 138, franzö-
sische Fassung) hervorgeht, trifft der Begriff „Krise"
auf Unternehmen zu, deren Zukunft und gar Glaub-
würdigkeit in dem Sinne fraglich zu sein scheint,
daß sie auf Vollbeschäftigung bauen, diese jedoch
nicht mehr gewährleisten: Zweifellos wird die
Beschäftigungskrise die 80er Jahre kennzeichnen
und die Energie-„Krise" überflügeln ('). Die Pro-
bleme im Zusammenhang mit Arbeit und Beschäfti-
gungslage werden — in wesentlich stärkerem Maße
als bisher — im Mittelpunkt der Entwicklung der
mitgliedstaatlichen Politiken für die kommenden
Jahre stehen . . . In zahlreichen Teil- bzw. umfassen-
den Analysen stimmen verschiedene europäische
Forschungszentren darin überein, daß sie für die
nahe und weitere Zukunft die Fortdauer, ja sogar
vielfach die Verschärfung der Arbeitslosigkeit vor-
aussehen (2).
1.6. Indessen bleiben im Bereich des Umwelt-
schutzes und der Verbesserung der Lebensqualität
noch so viele Bedürfnisse zu befriedigen, daß man
einfach nicht umhin kann, zwischen dieser Situation
und der Beschäftigungslage eine Beziehung herzu-
stellen.
2. Beschäftigung und Umweltpolitik
2.1. Diese Stellungnahme dreht sich daher um die
Frage: Wie kann in einer Wirtschaft, in der zahlrei-
che noch unbefriedigte Bedürfnisse und hohe
Arbeitslosigkeit nebeneinander existieren, die
Umweltpolitik als wachstumsfördernder und
arbeitsplatzschaffender Faktor eingesetzt werden?
Dies bedeutet selbstverständlich nicht, daß die
Umweltschutzpolitik der Beschäftigungspolitik
(') Die Beschäftigungskrise kann nicht als ein unglückli-
cher Ausläufer der Energie-„Krise" betrachtet werden,
denn Mechanismen, Verantwortliche und soziale Vor-
aussetzungen weichen grundlegend voneinander ab,
und der Anstieg der Energiepreise zählt — langfristig
gesehen — gewiß nicht zu den Hauptursachen der
Arbeitlosigkeit oder der Inflation.
(2) Le Programme FAST — „Resultats et Recommanda-
tions" (Band 1) Dezember 1982 (liegt nicht in deut-
scher Sprache vor).
mählich in die Industrie abwanderten), gegenwärtig
nicht mehr in der Lage sein, diese Funktion, zumin-
dest im gleichen Maße wie zuvor, wahrzunehmen.
(Prozentsatz der Erwerbsbevölkerung)
unterzuordnen wäre oder umgekehrt — jede Politik
muß ja ihre eigenen Ziele verfolgen —, sondern viel-
mehr, daß Maßnahmen, die „beide Fliegen mit
einer Klappe treffen", besonderes Interesse verdie-
nen und zu den prioritären Aktionen zählen sollten.
2.2. In dieser Hinsicht muß man über den Rahmen
der Umweltschutzpolitik hinausgehen, die im übri-
gen in weiterem Sinne und nicht nur als Bekämp-
fung der Umweltbelastung zu verstehen ist. Auf dem
Gebiet der Verbesserung der Lebensqualität (Betreu-
ung und Pflege älterer Menschen, Betreuung von
Jugendlichen und Zuwanderern, Wohnverhältnisse,
Raumordnung und Stadtsanierung, Freizeitpolitik
usw.) gibt es noch viele unbefriedigte Bedürfnisse.
Die Geschichte hat bereits mehrfach gezeigt, daß die
Freisetzung von Arbeitskräften durch Produktivi-
tätssteigerung in den vorhandenen Sektoren zu einer
Diversifizierung des Produktionsapparats und der
Bedürfnisse führte (aufeinanderfolgende Entwick-
lung des Primär-, des Sekundär- und des Tertiärsek-
tors). Abgesehen von bestimmten Sektoren, vor
allem denjenigen, die von der Verlängerung der
Freizeit profitieren (Freizeitangebote, Do-it-yourself
usw.), stellen diese neuen, oft schwer zu befriedigen-
den Bedürfnisse die Staaten vor heikle Finanzie-
rungsprobleme. Nicht alle vom menschlichen und
sozialen Standpunkt aus wünschenswerten Leistun-
gen können über den Haushalt finanziert werden
(ungeachtet, ob es sich um gemeinschaftliche, natio-
nale, regionale oder kommunale Haushalte han-
delt).
2.3. Eine beschäftigungsfördernde Politik im
Bereich des Umweltschutzes und der Lebensqualität
muß natürlich der Arbeitslosigkeitsstruktur Rech-
nung tragen. Außerdem werden mit den Kosten der
Arbeitslosigkeit nicht nur die Arbeitnehmer, son-
dern auch die Staatshaushalte unmittelbar belastet.
Ein Arbeitsloser bedeutet für den Staat oft direkt
und indirekt eine Belastung, die fast genauso hoch
ist wie das Einkommen eines Arbeitnehmers.
2.4. Auch die nichtbudgetären Kosten der Arbeits-
losigkeit müssen immer stärker berücksichtigt wer-
den, insbesondere menschliche, soziale und politi-
sche Kosten.
Land
Bundesrepublik Deutschland
Vereinigtes Königreich
Schweden
Japan
USA
Frankreich
Industriesektor
1955
60
49
42
24
35
37
1975
45
42
37
35
28
38
Dienstleistungssektor
1955
35
46
43
35
54
35
1975
46
55
56
50
70
50
19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/45
2.5. Es darf nicht vergessen werden, daß eine Poli-
tik der Verbesserung der Lebensqualität neben ihren
menschlichen und sozialen Aspekten häufig als
Investition mit positiven wirtschaftlichen Auswir-
kungen betrachtet werden kann:
— Rückgang des Fernbleibens vom Arbeitsplatz,
der psychischen Störungen und Berufskrankhei-
ten und der Unfälle;
— mehr Freude an der Arbeit und folglich bessere
berufliche Motivation und Anpassung an die
Arbeitserfordernisse;
— Reduzierung der Kosten und Schäden der
Umweltverschmutzung für bestimmte Unterneh-
men, für den Gebäude- und Bodenschutz, für
das Gesundheitswesen und für andere Bereiche
(Erfordernis der Trinkwasserklärung, saurer
Regen, Schwefeldioxid, Erkrankungen der
Atemwege, Reinigung der ölverschmutzten
Strände, Schäden im Bereich der Fischzucht,
des Fremdenverkehrs usw.);
— Erhaltung des kulturellen Erbes;
— Senkung von Kosten jeglicher Art, die in
Zusammenhang stehen mit mangelnder sozialer
Anpassungsfähigkeit, Außenseitertum in all sei-
nen Formen, Alkoholismus, Drogenabhängig-
keit, Arbeitsunfähigkeit usw.);
— Kostenreduzierung im Versicherungsbereich
(Schadensfälle, Prämien).
Es wäre folglich falsch, eine Politik zur Verbesse-
rung der Lebensqualität als Luxus anzusehen, die zu
Krisenzeiten in den Hintergrund zu treten hat.
2.6. Wie im Schulwesen, in der Forschung und bei
Ausgaben für Sachinvestitionen können sich die
Ausgaben für die Verbesserung der Lebensqualität
erst auf lange Sicht als wirtschaftlich rentabel erwei-
sen und sind es auch nur makroökonomisch, was im
übrigen eine kurzfristige Finanzierung häufig pro-
blematisch werden läßt.
2.6.bis Eine Umweltpolitik nach dem Verursacher-
prinzip bzw. die Durchführung von Maßnahmen zur
Einschränkung umweltverschmutzender Abfälle
können zur Folge haben, daß wirtschaftliche Tätig-
keiten in bestimmte Drittländer ausgelagert werden.
Eine einfache geographische Verlagerung der Ver-
schmutzungsursache ist jedoch keine zufriedenstel-
lende Lösung, denn sie würde für die EG den Ver-
lust von Arbeitsplätzen und eine Zunahme von Ein-
fuhren aus Drittländern bedeuten. Dieses Problem
erinnert an ein bereits bekanntes Phänomen: das
Sozialdumping. Der Ausschuß ersucht daher die
Kommission, nach Mitteln und Wegen zu suchen,
um diesen negativen Auswirkungen vorzubeugen.
2.7. Eine Politik zur Verbesserung der Umwelt als
Wachstumsfaktor muß in die Suche nach einem
neuen Angebot und einer neuen Nachfrage inte-
griert werden, die ein Wachstum der Beschäftigung
und des Wohlstands gewährleistet, ohne die Infla-
tion zu beschleunigen. In einer Dienstleistungsindu-
strie, in der es nicht so aussieht, als ob die Entwick-
lung des Welthandels diese Erwartungen erfüllen
könnte, gilt es, alle neuen Wachstumsmodalitäten
zu prüfen, und zwar insbesondere jene Wachstums-
modelle, die die örtlichen Gegebenheiten und Mög-
lichkeiten stärker berücksichtigen, bei denen das
qualitative Moment eine größere Rolle spielt, bei
denen weniger Wert auf eine rasche Zunahme des
Verbrauchs an materiellen Gütern mit einem hohen
Rohstoff- und/oder Einfuhranteil und mehr Wert
auf die Steigerung produktiver Leistungen gelegt
wird, die einen wirtschaftlichen und sozialen Nut-
zen bringen. Die allgemeine Bejahung dieses
Wachstumstyps setzt ein besseres Gleichgewicht
zwischen den Regionen und den Zugang der weni-
ger Begünstigten zu einer Mindestmenge an mate-
riellen Gütern voraus. Dies bedeutet, daß der
Lebensstandard in bestimmten Regionen und bei
bestimmten Bevölkerungsgruppen verbessert wer-
den muß. Die einkommensstärkeren Gruppen der
Gesellschaft scheinen übrigens zu begrüßen, daß die
Wachstumssteigerung in Zukunft mehr nach quali-
tativen Kriterien erfolgt.
2.8. Im Hinblick auf diese neue Wirtschaftslage
haben zahlreiche Mitgliedstaaten und Drittländer
ihre Gesetzgebungen geändert.
2.9. Auf internationaler Ebene hat die Internatio-
nale Naturschutzunion (IUCN), eine 1948 unter der
Schirmherrschaft der UNESCO gegründete private
Organisation, vor kurzem ein Naturschutzprogramm
von beispiellosem Umfang und Anspruch gestartet.
Etwa 450 Regierungsstellen und Naturschutzorgani-
sationen in mehr als 100 Ländern wurden dazu auf-
gerufen, an der Ausarbeitung des Programms mitzu-
wirken. Die „Weltnaturschutzstrategie", wie dieses
Programm heißt, wurde im Rahmen des Umweltpro-
gramms der Vereinten Nationen (UNEP) entwickelt,
von dem es finanziell unterstützt wird. UNEP wird
seinerseits durch die UN-Organisation für Ernäh-
rung und Landwirtschaft (FAO) und die UNESCO
unterstützt.
2.10. Ziel der Strategie ist es, die Auffassung zu
widerlegen, daß es zum Schutze der Umwelt genügt,
für den Schutz der Natur und des Bodens zu sorgen,
und dem Gedanken entgegenzutreten, daß dieser
Schutz die Entwicklung der Wirtschaft behindern
könnte. Die Strategie geht vielmehr davon aus, daß
Wachstum in Ländern, die nicht gleichzeitig ihre
natürlichen Ressourcen schützen, unerreichbar ist.
Daher wird die Notwendigkeit einer Politik betont,
die Schutz- und Entwicklungsprojekte miteinander
in Einklang bringt und nicht abwartet, bis die
Umwelt bereits bedroht ist.
Nr. C 341/46 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
3. Die Lage auf Gemeinschaftsebene
In diesem Bereich ist die Gemeinschaft wohl etwas
zu saumselig gewesen. Nichtsdestotrotz sollten drei
Aspekte ihrer Initiative hervorgehoben werden:
a) Einer Studie der Kommission ('), der immerhin
eine ganze Reihe von sehr aufschlußreichen ein-
zelstaatlichen Experimenten vorausgegangen
sind, kommt in diesem Zusammenhang beson-
dere Bedeutung zu. In dieser Studie wird die
Durchführung von Umweltprogrammen durch
den privaten und öffentlichen Sektor vorge-
schlagen. Diese Programme sind so ausgewählt,
daß der örtlichen Beschäftigungslage und den
Durchführungsbedingungen Rechnung getragen
werden kann, die ausreichende Impulse für
indirekte Beschäftigungsmöglichkeiten geben
sollten.
Hieraus könnten sich folgende Effekte ergeben:
— direkte Auswirkungen durch Weiterbeschäf-
tigung von Stammpersonal;
— indirekte Auswirkungen durch Lieferbezie-
hungen zwischen verschiedenen Wirt-
schaftszweigen ;
— induzierte Effekte durch höhere Ver-
brauchsausgaben der zusätzlich Beschäftig-
ten;
— bessere Befriedigung der Produktionsbe-
dürfnisse.
Die Studie enthält eine Reihe von Vorschlägen
zur Durchführung von Projekten
— durch den privaten Sektor (Ausrichtung der
Innovation und der Investitionstätigkeit auf
den Umweltschutz und die Beschäftigungs-
förderung) ;
— durch freie private Träger (oft kleine Pro-
jekte);
— durch öffentliche Träger im Wege von
Beschäftigungsförderungsmaßnahmen und
durch große öffentliche Vorhaben.
Der Studie der Kommission zufolge hätten die
durch solche Programme entstehenden zusätzli-
chen Kosten einen Multiplikatoreffekt für die
Arbeitsplätze, während die Finanzierung keinen
Inflationseffekt haben dürfte.
Bei den Initiativen freier Träger würde es sich
vor allem um Projekte handeln, bei denen
Jugendliche im Rahmen wenig kapitalintensiver
Maßnahmen mit geringem technischen Auf-
wand (Verbesserung öffentlicher und privater
Grünanlagen) beschäftigt würden. Mit der Aus-
führung der öffentlichen Vorhaben, die eine ent-
scheidende Rolle zu spielen hätten, würden teil-
weise Privatunternehmen beauftragt. Derartige
Vorhaben hätten einen Multiplikatoreffekt für
die Beschäftigung.
In der Studie der Kommission sind folgende
Projekte vorgesehen:
— Verbesserungen der Kanalisationen und
Kläranlagen, Dammbauten und Anlagen
zur Wasserspeicherung, Naturschutzgebiete,
Grünanlagen, Wälder usw.;
— Wiedergewinnung ungenutzter Flächen (in
Stadt- und Industriegebieten);
— Beseitigung wilder Deponien;
— Restaurierung historischer Stätten und Bau-
ten;
— Erfassung und Auswertung von Umweltda-
ten.
b) Ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates
über gemeinschaftliche Umweltaktionen
(GUA), der dem Rat jüngst übermittelt wurde.
In Anbetracht der vom Europäischen Parlament
ergriffenen Initiative, im Haushaltsplan der
Gemeinschaften Mittel für die Finanzierung
dessen vorzusehen, was in Zukunft ein Umwelt-
schutzfonds werden könnte, und um den Zielen
der gemeinschaftlichen Umweltprogramme
gerecht zu werden, schlägt die Kommission vor,
bestimmte spezifische Aktionen in diesem
Bereich finanziell zu unterstützen.
Es handelt sich insbesondere um Aktionen, die
einerseits auf die Entwicklung „sauberer" Tech-
nologien — d. h. von Technologen, mit denen
die Umweltverschmutzung eingedämmt und der
Verbrauch natürlicher Ressourcen vermindert
werden können — und andererseits auf den
Schutz der natürlichen Umwelt in Gebieten von
gemeinschaftlichem Interesse ausgerichtet sind.
Der Ausschuß verweist in diesem Zusammen-
hang auf seine Stellungnahme vom 27. April
1983 (2).
c) Ein Programm von Pilotvorhaben und -Studien
zur Bekämpfung der durch Arbeitslosigkeit
bedingten Armut.
Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Vor-
haben zur Förderung der Berufsausbildung,
Wiedereingliederung und Umschulung, berufli-
chen Fortbildung und Mobilität der Arbeits-
kräfte sowie zur Erleichterung des frühzeitigen
(') „Studie über die Eigenschaften eines beschäftigungs-
wirksamen Umweltprogramms für die Gemeinschaft" (1978). (2) ABl. Nr. C 176 vom 4. 7. 1983, S. 1.
19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/47
Ausscheidens aus dem Erwerbsleben und zur
Schaffung neuer, sozial nützlicher Arbeitsplätze
in Angriff genommen. Dabei werden sie von der
Gemeinschaft durch verschiedene Finanzinstru-
mente unterstützt.
Die hohe Arbeitslosigkeit in Europa und der
große Anteil der jugendlichen Arbeitslosen, die
noch nie einen Arbeitsplatz hatten, stellt eine
Form der Verdrängung aus der Gesellschaft dar,
die auf lange Sicht schädliche Kumulationsef-
fekte haben kann. Außerdem gibt es in den ein-
zelnen Ländern eine Minderheit, die nicht
durch das soziale Netz geschützt wird.
Aus diesen Gründen wurde ein Programm zur
Bekämpfung der Armut aufgestellt.
Für dieses Programm wurden zwischen 1976
und 1980 Mittel in Höhe von 20 Millionen ECU
zur Verfügung gestellt.
Ein Schlußbericht wurde am 15. Dezember 1979
veröffentlicht. Von der Gemeinschaft und den
Mitgliedstaaten wurde ein Katalog von Pilot-
vorhaben unterstützt und finanziert.
Die Hebung des Lebensstandards in der
Gemeinschaft (Artikel 2 des Vertrages von Rom)
ist sowohl in qualitativer als in quantitativer
Beziehung beabsichtigt. Dieses Programm hat in
verschiedener Hinsicht einen direkten Bezug zur
Umwelt (z. B. bezüglich der Renovierung von
Wohnungen) und kann Arbeitsplätze schaffen.
Eine Reihe von Projekten ließen sich als Maß-
nahmen eines gemeinschaftlichen Entwick-
lungsvorhabens einstufen; dabei machte man
sich örtliche Initiativen, beispielsweise im
Bereich des Wohnungsbaus und des Umwelt-
schutzes, zunutze oder es wurden neue Initiati-
ven ins Leben gerufen. Mehrere Vorhaben
bestanden im Bau neuer Wohnungen, während
andere die Verbesserung der bestehenden Woh-
nungen und der Umwelt zum Gegenstand hat-
ten. Insgesamt wurden durch das Programm 300
bis 400 Arbeitsplätze geschaffen, wobei jeder
Arbeitsplatz jährlich 10 000 ECU kostete.
4. Schlußfolgerungen: Von der Gemeinschaft zu
ergreifende oder auszubauende Maßnahmen
Der Ausschuß möchte der Kommission einige Anre-
gungen geben, die keine endgültigen Vorschläge,
sondern vielmehr Hinweise sein sollen, die zu unter-
suchen, erörtern und präzisieren sind. Dies bedeutet
jedoch keineswegs, daß ihre Untersuchung nicht
dringlich wäre.
Die Wirtschaft hat zum Ziel, den Bedarf zu decken.
Der Umfang der Bedürfnisse, die auf dem Gebiet
der Verbesserung der Umwelt und der Lebensbedin-
gungen mit begrenzten Mitteln und unter Berück-
sichtigung der sich zunehmend verschlechternden
Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu befriedigen
sind, verdient, daß die Kommission diesem Problem
angemessene Aufmerksamkeit und entsprechend
sorgfältige Überlegungen widmet.
Ferner sind auch die Auswirkungen für das Wohl-
ergehen künftiger Generationen zu bedenken.
Die Kommission müßte mit den Sozialpartnern im
weitesten Sinne, d. h. einschließlich der Umwelt-
schutzorganisationen, über dieses Thema einen
regelmäßigen und intensiven Dialog führen.
Daß der Ausschuß nicht alle nachstehend angegebe-
nen Orientierungen in konkrete Einzelmaßnahmen
umformuliert hat, ist darauf zurückzuführen, daß er
sich nicht in der Lage sah, alle Auswirkungen dieser
Maßnahmen abzuschätzen.
Die Kommission sollte sich mit den notwendigen
Mitarbeitern und Untersuchungsinstrumenten aus-
rüsten, um den Regierungen der Mitgliedstaaten
laufend praktische Vorschläge für Maßnahmen
zuleiten zu können, die sowohl umweltpolitisch als
auch beschäftigungspolitisch gleichermaßen gün-
stige Folgen versprechen.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, daß
diese Maßnahmen
— in erster Linie die Problemgruppen des Arbeits-
marktes erfassen,
— ggf. auf eine Art und Weise finanziert werden,
die keine negativen Beschäftigungswirkungen
an anderer Stelle hervorruft,
— mit den anderen prioritären Aufgaben der
Gemeinschaft konfrontiert werden, damit die
verschiedenen Ziele nicht mit eventuell sich
widersprechenden Instrumenten, sondern mög-
lichst mit Hilfe sich gegenseitig ergänzender
Maßnahmen verfolgt werden.
Die geplanten Maßnahmen sind auf ihre Wirkungen
sorgfältig abzuschätzen und einer späteren Erfolgs-
kontrolle zu unterziehen.
Jeder Vorschlag sollte möglichst einer Kosten-Nut-
zen-Analyse unterzogen werden, die über die rein
finanziellen Aspekte hinausgeht. Eine solche Bewer-
tung ist natürlich nicht immer einfach: Wie berech-
net man beispielsweise den Nutzen der Erhaltung
des genetischen Erbes einer Tier- oder Pflanzengat-
tung, des Wohlergehens, der Sicherheit in Großstäd-
ten, des sozialen Konsensus usw.?
Nach Ansicht des Ausschusses müßte die Gemein-
schaft auf fünf verschiedenen Gebieten aktiv wer-
den:
4.1. Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung
der Lebensqualität
4.1.1. Die Kommission sollte — was noch nicht
geschehen ist — die Sachverständigen der Mitglied-
Nr. C 341/48 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
Staaten zusammenrufen, um mit ihnen die Maßnah-
men zu untersuchen, die auf nationaler Ebene zur
Verbesserung sowohl der Beschäftigungslage als
auch der Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Lärm, Tier-
und Pflanzenwelt, Landschaft usw.) und der
Lebensqualität (Wohnverhältnisse, psychologische
und medizinische Betreuung, sozialer Bereich, spezi-
fische Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen
usw.) durchgeführt werden.
Es dürfte freilich schwerfallen, zwischen den reinen
Umweltschutzmaßnahmen und den in einem viel
weiteren Sinne verstandenen Belangen der Lebens-
qualität zu unterscheiden.
4.1.2. Eine solche vergleichende Untersuchung
könnte die positiven Ergebnisse und die Schwach-
stellen der einzelstaatlichen Experimente ans Tages-
licht bringen, so daß die Maßnahmen in den Mit-
gliedstaaten aufgrund dieser Erfahrungen verbessert
werden könnten.
4.1.3. Die Kommission könnte ferner an diejeni-
gen Mitgliedstaaten, die diesen Weg noch nicht ein-
geschlagen haben, die Empfehlung richten, eine
Politik zu betreiben, die es ihnen im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten gestattet, Arbeitssu-
chende für nützliche Vorhaben einzusetzen.
4.1.4. Außer dieser gegenseitigen Information und
der Aufforderung zur Entwicklung einzelstaatlicher
Maßnahmen könnte die Kommission auch finan-
zielle Anreize schaffen. Selbst ein bescheidener
finanzieller Beitrag in Form einer Unterstützung von
Pilotvorhaben wäre willkommen.
4.1.5. Insbesondere könnten beschäftigungswirk-
same Entwicklungsmodellvorhaben gefördert wer-
den, die sich besser in die Landschaft einfügen, sich
vorrangig auf die natürlichen Ressourcen der
Umwelt stützen (alternative Landwirtschaft, Bio-
masse, Landwirtschaft in Berggebieten, Wald) oder
auf die Erhaltung der Umwelt, vor allem in den von
Verödung oder einer Störung des Wasserhaushalts
usw. bedrohten Gegenden, abzielen.
4.1.6. Was die Neuerungsmaßnahmen in Stadt
und Land (Errichtung von Freizeitgebieten), die
Sanierung stillgelegter Industrieanlagen sowie den
Schutz, die Erhaltung und die kulturelle Aufwertung
von Denkmälern und historischen Stätten betrifft,
so bieten sich beachtliche Möglichkeiten. Auch Ver-
besserungsmaßnahmen wie Beschilderung und
Kennzeichnung, Fußgänger- und Fahrradwege usw.
wären dankbare Projekte.
4.1.6. a) Als umweltpolitisch erwünscht sind ins-
besondere solche Ziele anzusehen, die in der Wie-
derherstellung oder Neugestaltung naturnaher
Landschaften bestehen, soweit sie als Erholungsge-
biete für den Menschen, als Lebensräume gefährde-
ter Tiere und Pflanzen sowie als ökologische Aus-
gleichsräume gegenüber hochbelasteten Ballungsge-
bieten in Betracht kommen.
4.1.7. In diesen Bereichen sollte die Bereitstellung
von Finanzmitteln der Gemeinschaft erleichtert wer-
den, da die wirtschaftlichen Auswirkungen beacht-
lich sind.
4.2. Information und Verbreitung
4.2.1. Schon die Information über das sowohl auf
nationaler Ebene als auch von den örtlichen Behör-
den Erreichte könnte Vorbehalte überwinden oder
die Verwirklichung potentieller Vorhaben erleich-
tern helfen. Daher bittet der Ausschuß die Kommis-
sion darum, diese auf die breite Öffentlichkeit und
die betreffenden Behörden gerichtete Informations-
kampagne zu fördern und dabei mit den internatio-
nalen Organisationen zusammenzuarbeiten, die sich
mit den Kommunalbehörden befassen. Außerdem
sollte die Kommission die im Bereich der Bildung
und Ausbildung tätigen Instanzen unterstützen.
4.2.2. Besonders vonnöten ist eine Information
und ein Betroffenmachen des Verbrauchers, damit
er bei seiner Nachfrage über den Markt — außer
dem Preis — auch die Auswirkungen seines Verhal-
tens auf die Umwelt mitbedenkt.
4.3. Mittelfristige Wirtschaftspolitik
4.3.1. Die derzeitige Wirtschaftslage ist insbeson-
dere gekennzeichnet durch eine hohe strukturelle
Arbeitslosigkeit, eine ungünstige Zahlungsbilanzsi-
tuation, eine Konkurrenz auf dem Weltmarkt, unter
der vor allem ein großer Teil der Industrie leidet,
ferner durch die Unmöglichkeit der Befriedigung
bestimmter Bedürfnisse, die unzureichende Investi-
tionstätigkeit, die schwache Binnennachfrage und
die geringe Kapazitätsauslastung in zahlreichen Pro-
duktionssektoren.
4.3.2. Die Gemeinschaft ist es sich schuldig, im
Rahmen der mittelfristigen Wirtschaftspolitik den
notwendigen Strukturwandel unter Verwendung der
besten Instrumente für die Wirtschaftsanalyse zu
unterstützen, um den Herausforderungen unserer
Zeit entgegenzutreten.
4.3.2. a) In die volkswirtschaftliche Gesamtrech-
nung sind die langfristigen Auswirkungen des wirt-
schaftlichen Schaffens auf das gesellschaftliche
Zusammenleben einzubeziehen, so daß positive wie
negative Langzeitwirkungen auf die Umwelt und
Höhe des BSP zum Ausdruck kommen.
Dieser Grundsatz ist insbesondere durch die
Besteuerung umweltfeindlicher Tätigkeiten konse-
quent anzuwenden.
4.3.3. Die rationellere Verwaltung der natürlichen
Ressourcen sollte ein wesentlicher Bestandteil einer
Wachstumspolitik sein. Es bedarf eines Umdenkens
19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/49
in bezug auf Kreislauf und Art der Rohstoff- und
Energieverwendung, Recycling, Abfallverwertung,
Langlebigkeit der Güter usw.
4.3.4. Es müßte beispielsweise erforscht werden,
wie sich eine Verbesserung der Produktqualität und
eine Verlängerung der Produktlebensdauer und ins-
besondere die Förderung von Reparaturen oder
Instandsetzungen (Wohnungen, Kraftfahrzeuge
usw.) anstelle des Wegwerfens, Zerstörens und
Ersetzens von Produkten global auf die Wirtschaft
auswirken würden (Auswirkungen auf den Rück-
gang der Einfuhren und Abbau des Handelsdefizits,
auf die Beschäftigung in arbeitsintensiven und dem
internationalen Wettbewerb weniger ausgesetzten
Sektoren wie dem Dienstleistungs- und Bausektor,
auf die Verringerung der Abfälle und der Kosten für
ihre Beseitigung, auf die Devisen- und Rohstoffein-
sparungen usw.). Sollten die Wirtschaftsmodelle
und die einzelstaatlichen Erfahrungen zu positiven
Erwartungen Anlaß geben, so müßte über die zur
Erreichung dieser Ziele geeignetsten Mittel nachge-
dacht und ihr Einsatz vorgeschlagen werden.
In Ermangelung jeglicher Vergleichsanalyse ist es
schwierig festzustellen, ob die bisher verfolgten Poli-
tiken die besten sind. Auf jeden Fall ist gewiß, daß
die Restaurierung von Altbauten, historischen Stät-
ten usw. quasi unbegrenzt Beschäftigungsmöglich-
keiten bietet. In bezug auf die zwangsläufig durch
lokale KMB betriebene Reparatur kurzlebiger Ver-
brauchsgüter wie z. B. von Automobilen, die nur
zum Teil in der Gemeinschaft hergestellt werden
(und in der Automobilherstellung werden Arbeits-
plätze immer stärker reduziert), könnten ebenfalls in
allen Regionen zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen
werden.
4.3.5. Zur Verbesserung der Umwelt in Stadt und
Land sind ferner folgende Maßnahmen denkbar:
— Nutzung des Potentials an sauberen Technolo-
gien;
— Produktverwendung und Abfallverwertung:
— Abfallsammlung und Recycling;
— giftige und gefährliche Abfälle;
— Maßnahmen zur Verringerung des Abfallvo-
lumens und damit der Kosten für ihre
Behandlung;
— Beseitigung unerlaubter Mülldeponien.
4.3.6. Die rationelle Energienutzung (REN) sollte
in der Industriepolitik, Verkehrspolitik, der Stadt-
planung, der Wohnungspolitik (Neubauten und
Sanierungen), Raumplanung usw. gefördert werden.
4.4. Bessere Bewertung der Umweltindustrie
4.4.1. Laut Dokument der FAST-Gruppe (S. 13,
französische Fassung) gehen wahrscheinlich 1,25%
des BIP auf die Umweltindustrie zurück, die 1,3
Mill. Arbeitsplätze bietet.
4.4.2. Nach dem FAST-Dokument liegen die jähr-
lichen Ausgaben dieses Industriebereichs zur
Umweltvorsorge unter den Jahreskosten der Schä-
den, die die Umweltverschmutzung anrichtet. Es
kann also davon ausgegangen werden, daß sich
diese Industrie sowohl ökologisch als auch wirt-
schaftlich rechtfertigt. Dieser Sachverhalt wird in
den Umweltpolitiken der europäischen Länder nicht
genügend berücksichtigt (').
4.4.3. Die europäische Position in diesem Sektor
— unsere Erfahrungen werden bereits weitgehend
„exportiert" — sollte verstärkt werden.
4.4.4. In diesem Zusammenhang sei vermerkt, daß
die Mitgliedstaaten in den Sektoren, wo die Bekämp-
fung der Umweltverschmutzung auf eine lange Tra-
dition zurückblickt und sich bestens bewährt hat
(Beispiel: Wasseraufbereitung in Fr-ankreich), weit-
gehend Exporteure geworden sind; dagegen sind sie
in den Bereichen Importeure geblieben, wo Drittlän-
der aufgrund schärferer Gesetzesvorschriften schon
früher Verfahren entwickeln mußten wie beispiels-
weise die Abgasentschwefelung in den Vereinigten
Staaten und in Japan, die maschinelle Kontrolle der
Umweltverschmutzung sowie die Informationskon-
trolle anhand von Mikroprozessoren.
4.4.5. Das „Nein" zur Umweltverschmutzung
kann also die Innovationstechnik beflügeln. Der
Export europäischer Technologie kann zur Schaf-
fung zahlreicher Arbeitsplätze beitragen.
4.5. Berücksichtigung von umweit- und beschäfti-
gungspolitischen Belangen bei den verschiede-
nen Gemeinschaftspolitiken
4.5.1. Die gemeinsame Agrarpolitik, die For-
schungspolitik, die Verkehrspolitik, die Sozialpoli-
tik, die Energiepolitik, die Wirtschaftspolitik usw.
können einen Einfluß auf die Beschäftigung und
die Umwelt haben.
4.5.2. Die Maßnahmen im Bereich der Landwirt-
schaft und bestimmte Infrastrukturvorhaben stehen
in direktem Zusammenhang mit der Umweltpolitik
(Korrelationsuntersuchungen).
4.5.3. In einigen seiner früheren Stellungnahmen
hat der Ausschuß außerdem das Fehlen einer
(') Le Programme FAST — „Les 36 recherches en bref"
(Band 2), Dezember 1982 (liegt nicht in deutscher
Sprache vor).
Nr. C 341/50 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12. 83
gemeinsamen Forstwirtschaftspolitik bedauert,
zumal die Gemeinschaft ein großes forstwirtschaftli-
ches Handelsdefizit aufweist, das an zweiter Stelle
nach demjenigen bei Erdölprodukten liegt. Sowohl
in der Forstwirtschaft als auch in der Holzverarbei-
tungsindustrie könnten Arbeitsplätze geschaffen
werden.
4.5.4. Die verschiedenen Gemeinschaftspolitiken
und die verschiedenen Finanzinstrumente der EG
könnten — ohne Verlagerung ihrer eigentlichen
Ziele — besser als in der Vergangenheit dazu
genutzt werden, um zu der Verwirklichung der in
dieser Stellungnahme genannten Ziele beizutragen.
4.5.5. So müßten als Kriterien für die Durchfüh-
rung der Vorhaben (im Rahmen des EFRE, des EEF
usw.) u. a. auch Umwelt- und Beschäftigungsge-
sichtspunkte herangezogen werden. Auf diese Weise
könnte beispielsweise vermieden werden, daß erst
Rodungsbeihilfen gewährt und einige Jahre später
Wiederaufforstungsbeihilfen beantragt werden, wie
dies unlängst im Rahmen der Beziehungen zu einem
AKP-Staat geschehen ist.
4.5.6. Schließlich müßte die Forschungs- und Ent-
wicklungspolitik darauf abzielen, die Stellung der
Gemeinschaft im Bereich der sauberen Technolo-
gien und der neuen Materialien (z. B. pflanzliche
Bindung des Luftstickstoffs, Materialien, die die
Lärmbelästigung in städtischen Gebieten verrin-
gern) zu verbessern. Die Gemeinschaft ist leider
bereits heute der Hauptimporteur technologisch
anspruchsvollen Materials für die Bekämpfung der
Umweltverschmutzung (Kläranlagen, Luftfilter, Iso-
lationsmaterialien, Meßgeräte, Rauchentstaubungs-
anlagen, Verfahren der Rückstandverwertung usw.).
5. Der Ausschuß ist davon überzeugt, daß die
Kommission diese verschiedenen Vorschläge prüfen
und alles daran setzen wird, damit die Umweltpoli-
tik und ihr möglicher wachstumsfördernder Effekt
nicht vernachlässigt werden. Die Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen kann und sollte,
wie alle Gemeinschaftspolitiken, einen Beitrag zur
Lösung des beängstigenden Arbeitslosenproblems
leisten.
6. Gleichzeitig mit der Vorlage dieser Stellung-
nahme beim Rat und bei der Kommission richtet
der Ausschuß an letztere und an die Regierung der
Mitgliedstaaten den eindringlichen Appell,
— zur raschen Verwirklichung konkreter Aktionen
für die Verbesserung der Umwelt- und Beschäf-
tigungslage zusammenzuarbeiten und
— mittel- und langfristige Ziele festzulegen, damit
die Risiken, die unsere Gesellschaft gegenwärtig
belasten, ausgeschaltet werden können.
Geschehen zu Brüssel am 29. September 1983.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
ANHANG
zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Folgender, nach Maßgabe der Geschäftsordnung eingebrachter Änderungsantrag wurde vom
Ausschuß im Verlauf der Beratungen abgelehnt:
Seite 16
Ziffer 4.1.3 ist wie folgt zu fassen:
„Die Kommission sollte anregen, daß die Mitgliedstaaten — soweit dies noch nicht gesche-
hen ist — mittelfristige Programme zur Verbesserung der Umwelt- und der Lebensqualität
mit konkreten Zielvorgaben in sachlicher und zeitlicher Hinsicht für die einzelnen Gebiete
aufstellen. Diese Programme sollten sowohl der Wirtschaft als Anregung für zukunftsorien-
tierte Investitionen dienen als auch richtungsweisend für staatliche Maßnahmen zur Arbeits-
beschaffung sowie allgemein für öffentliche Planungen sein. Die Kommission könnte ferner
an diejenigen Mitgliedstaaten, die diesen Weg noch nicht eingeschlagen haben, die Empfeh-
lung richten, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Arbeitsuchende für Vorhaben zur
19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/51
Verwirklichung dieser Programme heranzuziehen, soweit dadurch nicht bestehende Arbeits-
plätze gefährdet werden (z. B. getrennte Altstoffsammlung, Anlegung, Instandsetzung und
Pflege von Grünflächen, Parks, Spielplätzen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten,
Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs von Bächen und Flüssen, Rekultivierungsmaß-
nahmen, Durchführung planmäßiger weiträumiger Messungen der Schadstoffbelastung von
Luft, Wasser und Boden, Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, Mitwirkung am Denkmal-
schutz usw.)."
Begründung
Es erscheint zweckmäßig, durch Aufstellung konkreter Ziele für die Verbesserung der Umwelt-
und der Lebensqualität sowohl der privaten Wirtschaft als auch staatlichen Stellen Orientierungs-
hilfen zu geben.
Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 36, Stimmenthaltungen: 7.
Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an den Rat über die Strukturen und
Verfahren der gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie
mit Entwürfen für Beschlüsse des Rates über
I. die Beschlußfassungsstrukturen und -verfahren auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Technologie
IL die Verwaltungs- und Koordinierungsstrukturen und -verfahren der Forschungs-,
Entwicklungs- und Demonstrationstätigkeiten der Gemeinschaft
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 113 vom 27. April 1983 auf Seite 4 und 5 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 7. April 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund
von Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europä-
ischen Gemeinschaften vom 7. April 1983 um Stel-
lungnahme zu der Mitteilung der Kommission an
den Rat über Strukturen und Verfahren der gemein-
samen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Technologie mit Entwürfen für Beschlüsse des
Rates über die Beschlußfassungsstrukturen und
-verfahren auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Technologie sowie über die Verwaltungs- und Koor-
dinierungsstrukturen und -verfahren der For-
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