19. 12.83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/51
Verwirklichung dieser Programme heranzuziehen, soweit dadurch nicht bestehende Arbeits-
plätze gefährdet werden (z. B. getrennte Altstoffsammlung, Anlegung, Instandsetzung und
Pflege von Grünflächen, Parks, Spielplätzen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten,
Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs von Bächen und Flüssen, Rekultivierungsmaß-
nahmen, Durchführung planmäßiger weiträumiger Messungen der Schadstoffbelastung von
Luft, Wasser und Boden, Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, Mitwirkung am Denkmal-
schutz usw.)."
Begründung
Es erscheint zweckmäßig, durch Aufstellung konkreter Ziele für die Verbesserung der Umwelt-
und der Lebensqualität sowohl der privaten Wirtschaft als auch staatlichen Stellen Orientierungs-
hilfen zu geben.
Ergebnis der Abstimmung
Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 36, Stimmenthaltungen: 7.
Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an den Rat über die Strukturen und
Verfahren der gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie
mit Entwürfen für Beschlüsse des Rates über
I. die Beschlußfassungsstrukturen und -verfahren auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Technologie
IL die Verwaltungs- und Koordinierungsstrukturen und -verfahren der Forschungs-,
Entwicklungs- und Demonstrationstätigkeiten der Gemeinschaft
Die Vorlage, die Gegenstand der Befassung war, ist im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. C 113 vom 27. April 1983 auf Seite 4 und 5 veröffentlicht worden.
A. RECHTSGRUNDLAGE DER STELLUNGNAHME
Am 7. April 1983 beschloß der Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß aufgrund
von Artikel 198 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-
schaft um Abgabe einer Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu ersuchen.
B. STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat seine Stellungnahme zu dem vorgenannten
Thema auf seiner 210. Plenartagung am 28./29. September 1983 in Brüssel verabschie-
det.
Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä-
ischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf
Artikel 198,
gestützt auf das Ersuchen des Rates der Europä-
ischen Gemeinschaften vom 7. April 1983 um Stel-
lungnahme zu der Mitteilung der Kommission an
den Rat über Strukturen und Verfahren der gemein-
samen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Technologie mit Entwürfen für Beschlüsse des
Rates über die Beschlußfassungsstrukturen und
-verfahren auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Technologie sowie über die Verwaltungs- und Koor-
dinierungsstrukturen und -verfahren der For-
Nr. C 341/52 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19.12.83
schungs-, Entwicklungs- und Demonstrationstätig-
keiten der Gemeinschaft ('),
gestützt auf den Beschluß des Präsidiums vom
26. April 1983, die Fachgruppe Energie und Atom-
fragen mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu
diesem Thema zu betrauen,
gestützt auf die Stellungnahme, die die vorgenannte
Fachgruppe in ihrer 82. Sitzung am 9. September
1983 annahm,
gestützt auf den mündlichen Bericht von Herrn de
Normann, Berichterstatter,
gestützt auf die Beratungen im Rahmen seiner
210. Plenartagung am 28./29. September 1983 (Sit-
zung vom 29. September) —
VERABSCHIEDETE FOLGENDE
STELLUNGNAHME
einstimmig:
1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß befürwor-
tet im wesentlichen die Vorschläge der Kommission
und unterstützt insbesondere:
— die Einsetzung eines Hohen Ausschusses für die
Politik im Bereich der Wissenschaft und Tech-
nik (HAWT),
— die Einsetzung beratender Verwaltungs- und
Koordinierungsausschüsse (BVKA),
— die Auflösung des Ausschusses für wissen-
schaftliche und technische Forschung (AWTF/
CREST) sowie die Abschaffung der in Anlage 3
des Entwurfs für einen Beschluß des Rates
genannten sektoralen Ausschüsse und der Aus-
schüsse mit Querschnittsaufgaben.
Der Ausschuß ist sich darüber im klaren, daß kein
strukturelles und verfahrensmäßiges Instrumenta-
rium perfekt sein kann. Der letztendliche Erfolg
hängt von der Fähigkeit der Kommission ab, die
richtige Wahl zu treffen und ihre Verwaltungsauf-
gabe zu meistern, sowie vom politischen Willen des
Rates, dieses Instrumentarium zu unterstützen.
Wenngleich der Ausschuß grundsätzlich die Vor-
schläge der Kommission billigt, möchte er doch
einige allgemeine Bemerkungen vorbringen, sodann
erläutern, welche Kriterien er seiner Stellungnahme
zugrunde gelegt hat, und schließlich eine Reihe
besonderer Bemerkungen zu den Kommissionsvor-
schlägen äußern, die sich auf bestimmte Unklarhei-
ten und Säumnisse beziehen, die seines Erachtens
unbedingt behoben werden sollten.
2. Allgemeine Bemerkungen
2.1. Der Ausschuß begrüßt generell die von der
Kommission vorgeschlagene Revision des bestehen-
(') ABl. Nr. C 113 vom 27. 4. 1983.
den Instrumentariums für die Beschlußfassung über
Aktionen im wissenschaftlichen und technischen
Bereich (die unter das Rahmenprogramm fallen)
sowie über einzelne sektorale Forschungsaktions-
programme.
2.2. Angesichts der neuen F+E-Strategie für die
80er Jahre und der im vorgeschlagenen Rahmenpro-
gramm 1984—1987 dargelegten neuen Konzeption
für gemeinschaftliche F-I-E-Aktivitäten sind nach
Ansicht des Ausschusses jetzt die Voraussetzungen
für derartige Änderungen gegeben.
2.3. Der Ausschuß erkennt an, daß das bestehende
Instrumentarium funktioniert, von denjenigen, die
daran mitwirken, verstanden wird und auf wissen-
schaftlicher Ebene zu einem effizienten Netz von
Kontakten zwischen der Kommission und den Mit-
gliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten
untereinander geführt hat.
2.4. Die entscheidenden Nachteile des bestehen-
den Instrumentariums resultieren aus der sehr star-
ren und komplexen Ausschußstruktur auf Ebene der
Kommission und einer zusätzlichen Ausschußstruk-
tur auf AStV-Ebene. Insgesamt vergeht daher von
der Konzipierung von Forschungsaktionen bis zu
ihrer Verabschiedung viel mehr Zeit als nötig.
3. Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen
Änderungen der Strukturen und Verfahren
Die Kommission hat umfassende Änderungen vor-
geschlagen, die vor ihrer Durchführung so gründlich
wie möglich geprüft werden müssen. Nach Ansicht
des Ausschusses sollte bei der Bewertung der vorge-
schlagenen Änderungen berücksichtigt werden, ob
gewährleistet ist, daß
3.1. der Gemeinschaftshaushalt für F+E in effi-
zienter Weise auf sehr gut vorbereitete Vorschläge
verwandt wird: d.h., daß die gemeinschaftliche
F+E von kompetenter Seite verwaltet und in regel-
mäßigen Abständen überprüft wird und daß Aktio-
nen, die sich als ineffizient erweisen, gestoppt wer-
den;
3.2. die Arbeiten nach ihrer Vollendung ausgewer-
tet und beurteilt werden und die Auswertungsergeb-
nisse bei der Festlegung neuer Programme und der
Überprüfung laufender Aktionen berücksichtigt
werden;
3.3. die Verfahren den Regierungen der Mitglied-
staaten, der Industrie, den Beschäftigten und ande-
ren Interessengruppen hinreichend Zeit und Gele-
genheit bieten, ihre Haltung zu der Festlegung von
F+E-Zielsetzungen sowie zur Konzipierung des
Rahmenprogramms und der wesentlichen For-
schungsaktionsprogramme zum Ausdruck zu brin-
gen. Vor allem müßten die Industriezweige gehört
19. 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 341/53
werden, auf die die Gemeinschaft in bezug auf die
praktische Durchführung angewiesen ist;
3.4. den Mitgliedstaaten hinreichend Gelegenheit
gegeben wird, ihren Beitrag zu Vorschlägen in der
Vorbereitungsphase einzubringen, bevor diese von
der Kommission endgültig in einer Kommissions-
vorlage abgefaßt werden. Dadurch soll sichergestellt
werden, daß den nationalen Forschungsprogram-
men und -ausgaben Rechnung getragen wird;
3.5. die Mitgliedstaaten in großen Zügen ständig
über den Fortgang der wichtigsten Forschungspro-
gramme auf dem laufenden gehalten werden;
3.6. die neuen Verfahren die Effizienz des beste-
henden wissenschaftlichen Netzes, das inzwischen
in der Gemeinschaft aufgebaut werden konnte,
nicht beeinträchtigen;
3.7. die Verfahren so ausgelegt sind, daß die Mit-
gliedstaaten über die erforderliche Sachkompetenz
und Zuständigkeit ihrer Vertreter in den Ausschüs-
sen im Bilde sind;
3.8. die neuen Verfahren transparent, verständlich
und möglichst frei von Überschneidungen und
Unklarheiten sind: daß jeder Ausschuß klar abge-
grenzte Aufträge, Befugnisse und Kompetenzen
besitzt und, soweit irgend möglich, Grauzonen ver-
mieden werden;
3.9. die Kommission eine flexible Politik
beschließt, deren Instrumentarium sicherstellt, daß
Verfahren, die sich nach einer gewissen Erprobungs-
zeit als nicht funktionell erweisen, geändert werden.
4. Besondere Bemerkungen
Im Lichte der vorgenannten Bewertungskriterien
möchte der Ausschuß nachstehende besondere
Bemerkungen vorbringen.
4.1. Zusammenhang mit der nationalen Forschungs-
politik:
Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß das Rah-
menprogramm Leitlinien für eine umfangreiche und
zunehmende finanzielle Verpflichtung seitens der
Gemeinschaft enthält. Er drängt die Kommission,
alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um
— sicherzustellen, daß die Mitgliedstaaten frühzei-
tig auf mögliche Veränderungen bei den finan-
ziellen Verpflichtungen aufmerksam gemacht
werden,
— einen engeren Zusammenhang zwischen der
Gemeinschaftspolitik und einzelstaatlichen
Maßnahmen herzustellen, damit die Strukturen
und Verfahren für die wissenschaftliche und
technologische Forschung einander entspre-
chend angepaßt werden können.
4.2. Abgrenzung der Kompetenzen:
Nach Meinung des Ausschusses müssen die Kom-
petenzen der BVKA und des HAWT gegenüber der
Kommission und dem Rat klar abgesteckt werden.
Es müßte eine finanzielle Obergrenze geben, bis zu
der die Kommission unabhängig innerhalb des Rah-
menprogramms und der jährlichen Programmhaus-
halte Entscheidungen über Ausgaben treffen kann.
4.3. Entwurf för einen Beschluß des Rates über die
Beschlußfassungsstrukturen und -verfahren
(Einsetzung des Hohen Ausschusses für die
Politik im Bereich der Wissenschaft und Tech-
nik):
Nach Ansicht des Ausschusses bedürfen einige
Aspekte im Zusammenhang mit dem HAWT weite-
rer Überlegungen und Präzisierungen.
4.3.1. Der HAWT sollte so konzipiert sein, daß
der Ausschuß der Ständigen Vertreter die Stellung-
nahme dieses Gremiums zu akzeptieren bereit ist,
ohne sich vorher an die bestehende Forschungs-
gruppe des AStV zu wenden. Dann könnte der
HAWT die Funktion der bestehenden beiden Aus-
schüsse, d. h. des AWTF/CREST und des Unteraus-
schusses des AStV, übernehmen.
4.3.2. Auf den ersten Blick erscheint der turnusmä-
ßige Wechsel des Vorsitzes im HAWT parallel zum
Vorsitz im Rat für die im F+ E-Bereich erforderliche
Kontinuität nicht die beste Lösung. Bei der Betrach-
tung alternativer Lösungsmöglichkeiten kam der
Ausschuß jedoch zu dem Schluß, daß der vorge-
schlagene Modus für den Vorsitz im HAWT zumin-
dest vorläufig eine realistische Lösung darstellt.
4.3.3. Der HAWT sollte mit klar definierten Befug-
nissen und Kompetenzen ausgestattet werden,
damit er dem AStV eine umfassende Stellungnahme
zu den Aspekten der Politik im wissenschaftlich-
technologischen Bereich, den finanziellen Gesichts-
punkten sowie dem spezifischen technischen Inhalt
der Vorschläge für Rahmen und Forschungsaktions-
programme vorlegen kann. In Artikel 2 sollten der
Auftrag, die Befugnisse und die Zuständigkeiten
dieses Ausschusses klarer beschrieben werden.
4.3.4. Andernfalls dürfte es den Mitgliedstaaten
schwerfallen, Vertreter mit der erforderlichen Sach-
kompetenz zu benennen und die entsprechenden
Änderungen in ihren nationalen Instrumentarien
(Artikel 3) vorzunehmen.
4.3.5. Eine gewisse Verbindung zwischen dem
HAWT, der Kommission und den BVKA erscheint
geboten. Neben der Entwicklung informeller Berüh-
rungspunkte im Zuge des „Reifungsprozesses" der
neuen Strukturen sollte die Kommission auch
gewisse offizielle Verbindungen in die nähere Über-
legung einbeziehen.
Nr. C 341/54 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 19. 12.83
4.3.6. Der HAWT sollte eine deutlicher umrissene
Rolle bei der Überprüfung des Fortgangs der Arbei-
ten innerhalb des Rahmenprogramms besitzen.
4.3.7. Ferner sollte die Beziehung zwischen HAWT
und dem GFS-Beratungsgremium für Direktpro-
gramme und kostenteilig konzipierte Programme
klarer zum Ausdruck gebracht werden.
4.3.8. Es wäre zu erwägen, ob die Zielsetzung einer
verbesserten industriellen Wettbewerbsfähigkeit
nicht leichter verwirklicht werden könnte, wenn die
Zusammensetzung des HAWT — zumindest für
Erörterungen über das Rahmenprogramm, aber
möglicherweise auch in anderen Fällen — durch
einen nichtstaatlichen Vertreter pro Mitgliedstaat
erweitert würde.
4.3.9. Zu Artikel 5 ist folgendes zu bemerken:
— In der Geschäftsordnung sollten Leitlinien für
die Behandlung von solchen Vorschlägen fest-
gelegt werden, in denen keine Einstimmigkeit
erreicht werden kann.
— Es wäre zu erwägen, die Kompetenzen des
HAWT bezüglich der strategischen Bewertung
und Auswertung erforderlichenfalls durch ein
unabhängiges Team zu stärken.
— Der HAWT müßte mit entsprechenden Befug-
nissen für die Überwachung des Informations-
flusses ausgestattet werden, um seiner Verant-
wortung für Auswertung und Beurteilung
gerecht werden zu können.
4.4. Entwurf für einen Beschluß des Rates über die
Verwaltungs- und Koordinierungsstrukturen
und -verfahren der Forschungs-, Entwicklungs-
und Demonstrationstätigkeiten (Einsetzung der
Beratenden Verwaltungs- und Koordinierungs-
ausschüsse) (BVKA):
Im Zusammenhang mit den BVKA wären nach
Meinung des Ausschusses einige Punkte noch wei-
ter zu erörtern und zu präzisieren.
4.4.1. Die Befugnisse und Kompetenzen der
BVKA sollten im Entwurf für einen Beschluß des
Rates deutlicher zum Ausdruck gebracht werden.
4.4.2. In Artikel 2 wird der Schwerpunkt zu stark
auf die beratenden Funktionen der BVKA auf
Antrag der Kommission gelegt und keine klar
umrissene kontinuierliche Zuständigkeit herausge-
stellt. Aufgabe der BVKA ist dem Entwurfstext
zufolge, der Kommission eine umfassende und klare
Analyse ihres Standpunktes zu geben, die dann
einen Teil des Kommissionsdossiers bildet, welches
an den HAWT und den Rat weitergeleitet wird. Die
BVKA können dieser Aufgabe nicht gerecht werden,
wenn sie nur von Zeit zu Zeit auf Ersuchen der
Kommission tätig werden.
4.4.3. Zu der organisatorischen Struktur spezieller
BVKA für FAST und andere Programme mit Quer-
schnittcharakter sollte die Kommission weitere
Überlegungen anstellen.
4.4.4. Die im Entwurf vorgesehene beschränkte
Anzahl von BVKA ist zwar geringer als die der der-
zeit bestehenden Beratungsgremien, würde aber
bewirken, daß sich die Vertreter der Mitgliedstaaten
in Zukunft mit einem sehr weiten wissenschaftli-
chen Arbeitsfeld befassen müssen. Dies würde einer
eingehenden Prüfung von Kommissionsvorschlägen
entgegenwirken, wie sie die bestehenden Beraten-
den Programmausschüsse (BPA) gegenwärtig besor-
gen, was wiederum den Einfluß der Mitgliedstaaten
bei der Festlegung und Durchführung von F+E-
Programmen beschneiden könnte. Die in der Mittei-
lung der Kommission und speziell in der Anlage zu
einem Ratsbeschluß aufgeführte Liste der BVKAs
sollte so abgeändert werden, daß sie der Forschung
über Lebens- und Arbeitsbedingungen stärker Rech-
nung trägt.
Daher sollte die Kommission unbedingt gebeten
werden zu erwägen, ob den Mitgliedstaaten nicht
die Möglichkeit eingeräumt werden könnte, die per-
sonelle Besetzung wenigstens eines ihrer drei Man-
date in den BVKA nach Maßgabe der Tagesord-
nung für die jeweilige Sitzung zu variieren. Ferner
sollte festgelegt werden, daß die Vertreter sich von
Sachverständigen begleiten lassen können, die zwar
nicht das Wort bei den Beratungen ergreifen dürfen,
aber während der Tagungen Informationen geben
können. Damit wären Kontinuität und fachkundige
Beratung gewährleistet.
4.4.5. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Kom-
mission auch die Zusammensetzung der Ausschüsse
noch einmal überdenken sollte (Artikel 3).
— Für die Mitgliedstaaten könnte es sinnvoller
sein, ihre Vertreter für die Ernennung selbst vor-
zuschlagen (siehe Ziffer 4.4.4 zweite Einrük-
kung).
— Um sicherzustellen, daß die Industrie in diesen
Gremien ein angemessenes Gewicht hat, sollten
nicht alle Vertreter staatlichen Stellen der Mit-
gliedstaaten angehören. Ein Vertreter pro Mit-
gliedstaat sollte aus der Industrie kommen.
Damit würde einer der Hauptzielsetzungen der
gemeinschaftlichen F+E entsprochen, d. h. daß
die wissenschaftlich-technische Strategie im
engen Einklang zur innovativen Praxis steht.
— Außerdem sollte sichergestellt werden, daß die
Arbeitnehmer in diesen Gremien angemessen
vertreten sind, da ihre Arbeits- und Lebensbe-
dingungen direkt und indirekt berührt werden.
Der Ausschuß dringt darauf, daß in die neuen
Verfahren auch* ein System einbezogen wird,
daß eine hinreichende Anhörung gewährleistet.
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4.4.6. Die Kommission sollte ersucht werden, die
in den BVKA anzuwendenden Verfahren näher zu
umreißen. Andernfalls wird es sehr schnell zu
Abweichungen bei den von den BVKA gewählten
Verfahren kommen.
Die Stellungnahmen der BVKA sind Teil der Doku-
mentation, die die Kommission an den HAWT wei-
terleitet, und daher sollte eine gewisse Einheitlich-
keit der operationeilen Grundregeln bestehen, schon
deshalb, weil damit dem HAWT und dem Rat die
Beurteilung des Aussagewertes dieser Stellungnah-
men erleichert würde.
4.4.7. Wenngleich das Verfahren für die Auswer-
tung von F+E-Programmen die BVKA-Verfahren
nicht unmittelbar berührt, sollte die Kommission
den Informationsfluß so organisieren, daß die
BVKA bei ihren Gutachten über neue Forschungs-
aktionsprogramme auf diesen Informationsfluß
zurückgreifen können.
4.4.8. Der Ausschuß unterstützt den Vorschlag der
Kommission, zwischen den BVKA und anderen
Beratungsgremien wie CODEST und CORDI Ver-
bindungen herzustellen.
Geschehen zu Brüssel am 29. September 1983
4.5. A uswertung der Ergebnisse:
Nach Auffassung des Ausschusses ist ein effizientes
Verfahren für die Auswertung der F+E-Ergebnisse
von entscheidender Bedeutung. Er nimmt zur
Kenntnis, daß diese Auswertung unter der Regie der
Kommission durch unabhängige Sachverständige
unter Einbeziehung des Parlaments und des Rech-
nungshofes erfolgen soll. Der Ausschuß denkt dabei
an den Entwurf für eine Entschließung des Rates
betreffend die Förderung der Nutzung der Ergeb-
nisse gemeinschaftlich finanzierter F+ E-Aktivitäten
(Dok. KOM(83) 18 endg. und KOM(83) 526 endg.).
Die Kommission sollte unbedingt sicherstellen, daß
die Verfahren zur Bewertung der laufenden Arbeiten
sowie zur Auswertung abgeschlossener Arbeiten als
Ausgangspunkt für weitere Aktionsprogramme prä-
zise, effizient und zeitsparend konzipiert sind.
Insbesondere die Ergebnisse der Bewertung und
Auswertung sollten in einheitlicher Weise in sämtli-
chen Vorschlägen zur Verlängerung laufender Pro-
gramme oder zur Durchführung neuer damit zusam-
menhängender Programme erscheinen. Diese Infor-
mation muß im frühesten Stadium des Entschei-
dungsprozesses vorliegen, d. h. den BVKA zur Ver-
fügung stehen.
Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses
Francis CEYRAC
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