Amtsblatt
der Europäischen Union
DE
Reihe C
C/2026/370
16.1.2026
Veröffentlichung der Mitteilung einer genehmigten Standardänderung der Produktspezifikation einer geografischen Angabe gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission (1)
(C/2026/370)
MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG
(Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143)
„Schrobenhausener Spargel / Spargel aus dem Schrobenhausener Land / Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“
EU-Referenznummer: PGI-DE-0678-AM01 — 17.10.2025
1. Name des Erzeugnisses
„Schrobenhausener Spargel / Spargel aus dem Schrobenhausener Land / Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“
2. Art der geografischen Angabe
☐
g.U.
☑
g.g.A.
☐
g.A.
3. Sektor
☑
Landwirtschaftliche Erzeugnisse
☐
Wein
☐
Spirituosen
4. Land, zu dem das geografische Gebiet gehört
Deutschland
5. Behörde des Mitgliedstaats, die die Standardänderung mitteilt
Name
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
6. Einstufung als Standardänderung
Die vorgeschlagenen Änderungen sind gemäß Art. 24 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 2024/1143 als geringfügig einzustufen. Sie enthalten - im Sinne des Art. 24 Abs. 3lit a) VO (EU) 2024/1143 - weder Änderungen des Namens, der Verwendung des Namens oder weitere Beschränkungen der Vermarktung des Erzeugnisses noch bergen sie die Gefahr, dass der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet verloren geht, auf das sich das einzige Dokument bezieht.
7. Beschreibung der genehmigten Standardänderung(en)
Titel
Schrobenhausener Spargel“/„Spargel aus dem Schrobenhausener Land“/„Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“
Beschreibung
Änderungen der Produktspezifikation
—
Abschnitt b) Beschreibung
In Absatz 2 wird der Satz „Schrobenhausener Spargel darf bei Bleichspargel einschließlich der Farbtypen weiß und violett eine Länge von 22 cm und bei Grünspargel eine Länge von 27 cm nicht überschreiten.“ gestrichen.
Begründung
Die Längenangabe bezog sich auf die alte UNECE-Norm FFV04. Mit der neuen Veröffentlichung vom 20.12.2023 wurde die zulässige Gesamtlänge verändert. Da Schrobenhausener Spargel laut der Spezifikation ebenfalls gemäß UNECE-Norm aufbereitet wird, muss auch hier die zulässige Gesamtlänge angepasst werden. Um zukünftig unterschiedliche Angaben in der Spezifikation und der jeweils gültigen UNECE-Norm zu vermeiden, wird auf die Doppelnennung der Gesamtlängen verzichtet.
☑
Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.
—
Punkt 3.2 (Beschreibung des Erzeugnisses)
Der Absatz 2 „ ‚Schrobenhausener Spargel‘ darf bei Bleichspargel einschließlich der Farbtypen weiß und violett eine Länge von 22 cm und bei Grünspargel eine Länge von 27 cm nicht überschreiten“ wird gestrichen.
—
Abschnitt e) Herstellungsverfahren
Der Satz „Für die Vermarktung gelten mindestens die Qualitätsnormen der EU (VO (EG) Nr. 2377/99).“ wird geändert in „Für die Vermarktung gelten mindestens die Qualitätsnormen der jeweils gültigen Fassung des UNECE-Standards FFV04 (Asparagus).“
Der Satz „Die maximale Stangenlänge beträgt 22 cm bei Bleichspargel bzw. 27 cm bei Grünspargel“ wird gestrichen.
Der Satz „Beim Erzeuger-Verbraucher-Direktverkauf ist ebenfalls eine maximale Stangenlänge rechtwinklig geschnitten von 22 cm (Bleichspargel) bzw. 27 cm (Grünspargel) einzuhalten.“ wird geändert in „Beim Erzeuger-Vermarkter-Direktverkauf ist ebenfalls die maximale Stangenlänge gemäß gültigen UNECE-Standards FFV04 (Asparagus) einzuhalten.
Begründung
Die Verordnung (EG) Nr. 2377/1999 wurde mittlerweile außer Kraft gesetzt. Da es sich bisher um eine starre Verweisung handelt, müssen die Vorgaben dieser Verordnung dennoch eingehalten werden. Unter anderem beinhaltet die VO (EG) Nr. 2377/1999 eine maximale Stangenlänge für Bleichspargel von 22 cm. Um unterschiedliche An-/Vorgaben innerhalb der Spezifikation zu vermeiden, muss die starre Verweisung auf eine nicht mehr gültige Verordnung gestrichen und durch den Verweis auf die jeweils gültigen, maßgeblichen Normen (UNECE-Standards) ersetzt werden.
Im Übrigen bezog sich die in der Spezifikation bisher angegebene Länge von 22 cm bei Bleichspargel auf die alte UNECE-Norm FFV04. Mit der neuen Veröffentlichung vom 20.12.2023 wurde die zulässige Gesamtlänge geändert. Da Schrobenhausener Spargel laut Spezifikation gemäß UNECE-Norm aufbereitet wird, muss auch hier die zulässige Gesamtlänge angepasst werden. Um zukünftig abweichende Angaben zwischen der Spezifikation und der jeweils gültigen UNECE-Norm zu vermeiden, wird auf die Doppelnennung der Gesamtlängen verzichtet.
☐
Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.
—
Abschnitt f) Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet [(2) Besonderheiten des Erzeugnisses]
Absatz 3 Satz 1, „Der Spargelerzeugerverband Südbayern e.V. empfiehlt diejenigen Sorten, die den agronomischen (Feldversuche) und geschmacklichen Anforderungen, basierend auf einer sensorischen Testung in Hinsicht auf die Spezifikation, in besonderer Weise nachkommen.“, wird geändert in „Der Spargelerzeugerverband Südbayern e.V. empfiehlt diejenigen Sorten, die den Anforderungen der Spezifikation in besonderer Weise nachkommen.“
Begründung
Die ausführlichen Feldversuche und sensorischen Testungen können durch den Spargelverband Südbayern e.V. nicht mehr gewährleistet werden. Auch die Sortenauflistung auf der Homepage
des Verbandes findet aus diesen Gründen nicht mehr statt. Sortenempfehlungen können durch die Berater des Verbandes im direkten Kontakt ausgesprochen werden, daher ist eine Listung nicht mehr notwendig. Aus diesen Gründen sind die Passagen entsprechend anzupassen bzw. zu streichen.
Änderungen im Einzigen Dokument
—
Punkt 5.2 Besonderheiten des Erzeugnisses
Im Absatz 3 wird der Satz „Der Spargelerzeugerverband Südbayern e.V. empfiehlt diejenigen Sorten, die den agronomischen (Feldversuche) und geschmacklichen Anforderungen, basierend auf einer sensorischen Testung in Hinsicht auf die Spezifikation, in besonderer Weise nachkommen.“ wie folgt geändert: „Der Spargelerzeugerverband Südbayern e.V. empfiehlt diejenigen Sorten, die den Anforderungen der Spezifikation in besonderer Weise nachkommen.“
Der Satz „Er listet diese Sorten auf der Homepage http://www.spargel.de/anbau_des_Verbandes auf und aktualisiert die Angaben jährlich.“ wird gestrichen.
☑
Die Änderung betrifft das Einzige Dokument.
EINZIGES DOKUMENT
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
„Schrobenhausener Spargel / Spargel aus dem Schrobenhausener Land / Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“
EU-Referenznummer: PGI-DE-0678-AM01 — 17.10.2025
1. Name(n)
„Schrobenhausener Spargel / Spargel aus dem Schrobenhausener Land / Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“
2. Art der geografischen Angabe
☐
g.U.
☑
g.g.A.
☐
g.A.
3. Land, zu dem das abgegrenzte geografische Gebiet gehört
Deutschland
4. Beschreibung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses
4.1. Klassifizierung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit Position und Code der Kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143
0709 20 — Spargel
4.2. Beschreibung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses, für das der eingetragene Name gilt
„Schrobenhausener Spargel, Spargel aus dem Schrobenhausener Land, Spargel aus dem Anbaugebiet Schrobenhausen“ — im folgenden „Schrobenhausener Spargel“ genannt — sind die essbaren Sprossen der Spargelstaude (Asparagus officinalis), die in ungeschältem oder geschältem Zustand zum Verkauf angeboten werden. „Schrobenhausener Spargel“ wird umweltschonend, nach den Regeln der guten fachlichen Praxis erzeugt.
„Schrobenhausener Spargel“ wird gemäß dem UNECE-Standard FFV04 (Asparagus) auf bereitet.
Der Geschmack des „Schrobenhausener Spargels“ ist gekennzeichnet durch sein typisch kräftiges, leicht nussartiges Aroma des Spargels.
Ein- bis zweimaliges Stechen pro Tag sowie eine entsprechend sorgfältige und produktgerechte Behandlung nach der Ernte des Spargels garantieren dem Verbraucher die Frische des „Schrobenhausener Spargels“, unabhängig von der Wahl des Absatzweges.
4.3. Ausnahmeregelungen bezüglich der Beschaffung von Futtermitteln (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs mit einer geschützten geografischen Angabe) und Ausnahmeregelungen bezüglich der Beschaffung von Rohstoffen (nur für Verarbeitungserzeugnisse mit einer geschützten geografischen Angabe)
-
4.4. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
„Schrobenhausener Spargel“ darf ausschließlich auf den abgegrenzten definierten Flächen angebaut werden.
4.5. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Verpacken, Schneiden, Reiben usw. des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen
Zur Qualitätserhaltung muss der gestochene Spargel nach der Ernte einer Schock-Kühlung unterzogen werden. Die Stangen werden fachgerecht auf Länge geschnitten und sortiert. Die anschließende Lagerung hat bei 1—2 Grad Celsius mit hoher Luftfeuchtigkeit stattzufinden. Die Kühlkette darf beim Erzeuger nicht unterbrochen werden.
Der Inhalt je Packstück muss gleichmäßig sein, das heißt, jede Einheit darf nur Spargel aus der Schrobenhausener Region in gleicher Güte, Farbgruppe und Größe enthalten. Der sichtbare Teil des Packstücks muss darüber hinaus repräsentativ für den Gesamtinhalt sein.
4.6. Besondere Vorschriften zur Kennzeichnung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses, auf das sich der eingetragene Name bezieht
Im Verkauf ist „Schrobenhausener Spargel“ ergänzend mit folgender Grafik zu kennzeichnen:
4.7. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das bayerische Anbaugebiet, in dem Schrobenhausener Spargel erzeugt wird, umfasst die Gemeinden Aichach, Aresing, Berg im Gau, Brunnen, Gachenbach, Geisenfeld, Gerolsbach, Hohenwart, Inchenhofen, Karlskron, Kühbach, Langenmosen, Pfaffenhofen an der Ilm, Pörnbach, Pöttmes, Reichertshofen, Rohrbach, Schrobenhausen und Waidhofen, welche in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen, Aichach-Friedberg und Pfaffenhofen an der Ilm liegen.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Der ursächliche Zusammenhang mit dem geografischen Ursprung beruht auf
☑
Ansehen
☑
Eine bestimmte Qualität
☐
Andere Eigenschaften
Zusammenfassung des Zusammenhangs
Der Name der Stadt Schrobenhausen ist untrennbar mit seinem berühmtesten Produkt, dem „Schrobenhausener Spargel“, verknüpft. Dies beweist die jahrzehntelange Nutzung eines Logos mit der Stadt Schrobenhausen als Silhouette. Das bisher älteste Dokument, das auf Schrobenhausener Spargelanbau hinweist, stammt aus dem Jahr 1851 (Artikel aus dem Wochenblatt vom 12. Juli 1851). Bereits im Jahr 1856 lieferte Graf von Sandizell Spargel an die herrschaftliche Küche nach München. 1913 pflanzte dann der aus Groß-Gerau stammende Christian Schad eine erste Anlage im großräumigen Feldanbau.
Vom Aufschwung des Spargels in der Schrobenhausener Region zeugen redaktionelle Beiträge im Schrobenhausener Wochenblatt von 1914 bzw. Anzeigen aus den 20er Jahren. 1933 war der gute Ruf des „Schrobenhausener Spargels“ bis nach München gedrungen. In den 50er Jahren bauten viele kleinere Betriebe das Edelgemüse an. Mitte der 70er Jahre und Ende der 80er Jahre erlebte das Schrobenhausener Spargelanbaugebiet seinen größten Aufschwung.
Die im geografischen Gebiet ansässigen Erzeuger geben ihr Wissen und ihre Erfahrung im Spargelbau seit über 90 Jahren von Generation zu Generation weiter. Dieses Wissen und diese Erfahrung sorgen für beste Qualitäten, die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung sind.
Die Spargelsaison ist in der Region „fünfte Jahreszeit“ und lockt viele Tagesausflügler und Touristen aus nah und fern an. Ein Ausflugsatlas mit Spargelrad- und Spargelwanderweg durch die Region widmet sich dem Thema Spargel.
Sowohl private Küchen als auch die Gastronomie stellen in dieser Zeit Spargel kulinarisch in den Mittelpunkt. Einheimische und ca. 40 000 Besucher pro Jahr, die anlässlich der Spargelzeit nach Schrobenhausen strömen, werden mit immer kreativeren Rezepten überrascht. Wochen- und Spargelmärkte erzielen in dieser Zeit einen Großteil ihres Umsatzes mit Spargelprodukten.
Einen starken Zulauf hat darüber hinaus auch das Europäische Spargelmuseum in Schrobenhausen. Dieses fördert die Verbindung des Spargels mit der Region Schrobenhausen und zieht pro Jahr ca. 10 000 Besucher aus aller Welt an.
Seit 1975 wird jedes Jahr eine Schrobenhausener Spargelkönigin gekrönt. Sie nimmt zahlreiche Termine mit Funk, Presse, Fernsehen wahr und trägt den guten Namen des „Schrobenhausener Spargels“ weit über die Region hinaus.
Das Ansehen wird auch durch Studien der TU München sowie die Preisdaten der ZMP belegt und basiert auf den dort produzierten Qualitäten.
Im Anbaugebiet herrschen günstige Standortbedingungen. Man findet überwiegend Flugsandböden mit Übergang zu leichten Tertiärböden vor, die einen typischen Schluff- und Lehmanteil beinhalten. Diese erwärmen im Frühjahr schnell, sind leicht zu bearbeiten und erlauben den Spargelstangen ein zügiges, gerades Wachstum. Hierbei handelt es sich um leichte sandige tiefgründige Böden mit einer hohen Luftdurchlässigkeit. Im Besonderen beschränkt sich der Anbau von „Schrobenhausener Spargel“ auf folgende Bodenarten:
1.
Sand (S)
2.
Anlehmiger Sand (SI)
3.
Lehmiger Sand (IS)
4.
Stark lehmiger Sand (SL)
Das Schrobenhausener Anbaugebiet liegt auf einer Höhenlage von ca. 400 m über NN. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 7,5 °C; jährlich regnet es im Mittel 827 mm (Niederschlagsmenge der letzten 25 Jahre), wobei zwischen Juni und August durchschnittlich 280 mm Regen fallen.
Die Qualität des „Schrobenhausener Spargels“ beruht auf den beschriebenen klimatischen Voraussetzungen sowie dem im abgegrenzten Gebiet vorzufindenden Bodenarten.
Elektronische Fundstelle (URL) der Veröffentlichung der Produktspezifikation
https://register.dpma.de/DPMAregister/geo/detail.detailtabelle.pdfdownload/42802
(1) Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 (ABl. L, 2025/27, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/27/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/370/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)
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