Avis juridique important
Verordnung (EG) Nr. 1431/2000 der Kommission vom 30. Juni 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 zur Festlegung der den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen gemäß den Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Bulgarien, Rumänien und Slowenien sowie zu der Regelung gemäß den Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und den baltischen Staaten
Amtsblatt Nr. L 161 vom 01/07/2000 S. 0053 - 0054
Verordnung (EG) Nr. 1431/2000 der Kommission
vom 30. Juni 2000
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 zur Festlegung der den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen gemäß den Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Bulgarien, Rumänien und Slowenien sowie zu der Regelung gemäß den Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und den baltischen Staaten
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1349/2000 des Rates vom 19. Juni 2000 über Zugeständnisse in Form von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die autonome, befristete Anpassung bestimmter Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß dem Europa-Abkommen mit Estland(1), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2508/97 der Kommission zur Festlegung der den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen gemäß den Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Bulgarien, Rumänien und Slowenien sowie zu der Regelung gemäß den Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und den baltischen Staaten(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2631/1999(3), wurden die den Sektor Milch und Milcherzeugnisse betreffenden Durchführungsbestimmungen zu den in den Europa-Abkommen zwischen der Gemeinschaft und bestimmten Ländern Mittel- und Osteuropas, einschließlich Slowenien, vorgesehenen Regelungen festgelegt. Diese Verordnung sollte geändert werden, um den in der Verordnung (EG) Nr. 1349/2000 ab dem 1. Juli 2000 für Milcherzeugnisse vorgesehenen Zugeständnissen Rechnung zu tragen.
(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Teil "G" des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2508/97, wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab 1. Juli 2000.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Juni 2000
Für die Kommission
Franz Fischler
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 155 vom 28.6.2000, S. 1.
(2) ABl. L 345 vom 16.12.1997, S. 31.
(3) ABl. L 321 vom 14.12.1999, S. 13.
ANHANG
"G. Erzeugnisse mit Ursprung in Estland
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>"
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