23 . 12. 80 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 349/ 17
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3330/80 DER KOMMISSION
vom 22. Dezember 1980
zur vierten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 149/80 hinsichtlich der Voraus
festsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Geflügelfleisch und Eiern
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2771 /75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame
Marktorganisation für Eier (*), geändert durch die Ver
ordnung (EWG) Nr. 368/76 (2 ), insbesondere auf Arti
kel 15,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame
Marktorganisation für Geflügelfleisch (3 ), geändert
durch die Verordnung (EWG) Nr. 369/76 (4), insbeson
dere auf Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 15,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 149/80 der Kom
mission (5), zuletzt geändert durch die Verordnung
(EWG) Nr. 2478/80 (6), wurde die Vorausfestsetzungsre
gelung für die Ausfuhrerstattungen bei Geflügelfleisch
und Eiern gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2043/75
der Kommission (7) für die Zeit bis 31 . Dezember
1980 geändert. Die Umstände, die zu der genannten
Verordnung Anlaß gaben, bestehen weiterhin . Infolge
dessen ist es notwendig, die Geltungsdauer der Verord
nung (EWG) Nr. 149/80 bis 31 . März 1981 zu verlän
gern .
Der Verwaltungsausschuß für Geflügelfleisch und Eier
hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden
gesetzten Frist Stellung genommen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
In Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 149/80 wird
das Datum „31 . Dezember 1980" durch „31 . März
1981 " ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 31 . Dezember 1980 in
Kraft .
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Brüssel , den 22. Dezember 1980
Für die Kommission
Finn GUNDELACH
Vizepräsident
(') ABl . Nr. L 282 vom 1 . 11 . 1975, S. 12 .
(2 ) ABl . Nr. L 45 vom 21 . 2 . 1976, S. 2 .
(>) ABl . Nr. L 282 vom 1 . 11 . 1975, S. 77 .
(«) ABl . Nr. L 45 vom 21 . 2 . 1976, S. 3 .
(5 ) ABl . Nr. L 19 vom 25. 1 . 1980, S. 37 .
(6) ABl . Nr. L 255 vom 30 . 9 . 1980 , S. 8 . Q ABl . Nr. L 213 vom 11 . 8 . 1975, S. 12.
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