Avis juridique important
Verordnung (EWG) Nr. 3408/82 des Rates vom 13. Dezember 1982 zur Festsetzung der Menge Ölsaaten und pflanzlicher Öle für das Jahr 1983, bei deren Einfuhr die Republik Griechenland zur Anwendung einer Kontrollregelung ermächtigt ist
Amtsblatt Nr. L 360 vom 21/12/1982 S. 0001 - 0001
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VERORDNUNG (EWG) Nr. 3408/82 DES RATES
vom 13. Dezember 1982
zur Festsetzung der Menge Ölsaaten und pflanzlicher Öle für das Jahr 1983, bei deren Einfuhr die Republik Griechenland zur Anwendung einer Kontrollregelung ermächtigt ist
DER RAT DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Beitrittsakte von 1979,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 39/81 des Rates vom 1. Januar 1981 zur Ermächtigung der Republik Griechenland, bei der Einfuhr von Ölsaaten und pflanzlichen Ölen vorübergehend eine Kontrollregelung anzuwenden (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Nach der Verordnung (EWG) Nr. 39/81 ist Griechenland ermächtigt, bis zum 31. Dezember 1983 eine Regelung mit Einfuhrdokumenten für Ölsaaten und pflanzliche Öle, die in das griechische Hoheitsgebiet eingeführt werden, anzuwenden. Die Hoechstmenge, bei deren Überschreitung Griechenland die Ausstellung von Einfuhrdokumenten aussetzen kann, ist für 1981 auf 25 000 Tonnen und für 1982 auf 30 000 Tonnen festgesetzt worden. Für das Jahr 1983 muß diese Hoechstmenge nunmehr festgesetzt werden -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Menge Ölsaaten und pflanzlicher Öle gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 39/81 wird für das Jahr 1983 auf 35 000 Tonnen festgesetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 1982.
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. A. KOFÖD
(1) ABl. Nr. L 3 vom 1. 1. 1981, S. 9.
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