Nr. L 333/24 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 11 . 12. 85
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3479/85 DER KOMMISSION
vom 10 . Dezember 1985
zur Änderung des Grundbetrags der Einfuhrabschöpfung für Sirup und andere
Erzeugnisse des Zuckersektors
Abschöpfung für Sirup und andere Erzeugnisse des
Zuckersektors, wie in dieser Verordnung angegeben —
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des Rates
vom 30 . Juni 1981 über die gemeinsame Marktorganisa
tion für Zucker ('), zuletzt geändert durch die Verordnung
(EWG) Nr. 1482/85 (2), insbesondere auf Artikel 16 Absatz
8 ,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Die Einfuhrabschöpfungen für Sirup und andere Erzeug
nisse des Zuckersektors wurden durch die Verordnung
(EWG) Nr. 3354/85 (3) festgesetzt.
Die Anwendung der in der Verordnung (EWG) Nr.
3354/85 enthaltenen Bestimmungen auf die Angaben,
von denen die Kommission Kenntnis hat, führt zu einer
Änderung des zur Zeit gültigen Grundbetrags der
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Die Grundbeträge der Abschöpfung bei der Einfuhr der
in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d) der Verordnung
(EWG) Nr. 1785/81 genannten Erzeugnisse, festgesetzt im
Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3354/85 werden
gemäß den im Anhang zu dieser Verordnung genannten
Beträgen abgeändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 11 . Dezember 1985 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Brüssel , den 10 . Dezember 1985
Für die Kommission
Frans ANDRIESSEN
Vizepräsident
(') ABl . Nr. L 177 vom 1 . 7 . 1981 , S. 4 .
O ABl. Nr. L 151 vom 10. 6. 1985, S. 1 .
(3) ABl . Nr. L 321 vom 30 . 11 . 1985, S. 18 .
11 . 12. 85 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 333/25
ANHANG
zur Verordnung der Kommission vom 10 . Dezember 1985 zur Änderung des Grundbetrags
der Einfuhrabschöpfung für Sirup und andere Erzeugnisse des Zuckersektors
(in ECU)
Nummer des
Gemeinsamen
Zolltarifs
Bezeichnung der Erzeugnisse
Grundbetrag je 1 v. H.
Saccharosegehalt
je 100 kg des
betreffenden
Erzeugnisses
Betrag
der Abschöpfung
für 100 kg
Trockenstoff
17.02 Andere Zucker, fest : Zuckersirupe ohne Zusatz von Aromaten
oder Farbstoffen ; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem
Honig vermischt ; Zucker und Melassen, karamelisiert :
C. Ahornzucker und Ahornsirup 0,4687 —
D. andere Zucker und Sirupe (andere als Laktose, Glukose und
Malto-Dextrin) :
I. Isoglukose
ex II . andere 0,4687
55,81
E. Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt 0,4687 —
F. I. Zucker und Melassen karamelisiert, mit einem Trockenge
wichtsanteil von mindestens 50 v. H. Saccharose ' 0,4687 —
21.07 Lebensmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen :
F. Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt :
III . Isoglukosesirupe, aromatisiert oder gefärbt
IV. andere 0,4687
55,81
Full & Egal Universal Law Academy