9 . 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 347/35
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3480/83 DER KOMMISSION
vom 8 . Dezember 1983
zur Aufhebung von Zusatzbeträgen für Eiererzeugnisse
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2771 /75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame
Marktorganisation für Eier ('), zuletzt geändert durch
die Verordnung (EWG) Nr. 3643/81 (2), insbesondere
auf Artikel 8 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Für bestimmte in Artikel 1 der Verordnung (EWG)
Nr. 2771 /75 genannte Erzeugnisse sind durch die
Verordnung (EWG) Nr. 3253/83 der Kommission vom
17. November 1983 zur Festsetzung von Zusatzbe
trägen für Eiererzeugnisse (3) Zusatzbeträge festgesetzt
worden .
Die laufende Überprüfung d,.-r Angaben, die der Fest
stellung der durchschnittlichen Angebotspreise für die
genannten Erzeugnisse zugrunde liegen, hat ergeben,
daß die Angebotspreise frei Grenze bei diesen Erzeug
nissen nicht mehr den Einschleusungspreis unter
schreiten . Die Voraussetzungen des Artikels 8 Absatz 4
der Verordnung (EWG) Nr. 2771 /75 liegen nicht vor.
Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3253/83 festge
setzten Zusatzbeträge müssen daher aufgehoben
werden .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Geflügelfleisch und Eier —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Die Verordnung (EWG) Nr. 3253/83 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 9 . Dezember 1983 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Brüssel , den 8 . Dezember 1983
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(') ABl . Nr. L 282 vom 1 . 11 . 1975, S. 49 .
(2) ABl . Nr. L 364 vom 19 . 12. 1981 , S. 1 .
O ABl. Nr. L 321 vom 18 . 11 . 1983, S. 24.
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