Nr. L 347/36 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 9 . 12. 83
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3481/83 DER KOMMISSION
vom 8 . Dezember 1983
zur Aufhebung der Zusatzbeträge für Eieralbumin und Milchalbumin
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2783/75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame
Handelsregelung für Eieralbumin und Milchal
bumin ('), geändert durch die Akte über den Beitritt
Griechenlands (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Für bestimmte in Artikel 1 der Verordnung (EWG)
Nr. 2783/75 genannte Erzeugnisse sind durch die
Verordnung (EWG) Nr. 3255/83 der Kommission vom
17. November 1983 zur Festsetzung von Zusatzbe
trägen für Eieralbumin und Milchalbumin (3) Zusatz-
beträge festgesetzt worden .
Die laufende Überprüfung der Angaben, die der Fest
stellung der durchschnittlichen Angebotspreise für die
genannten Erzeugnisse zugrunde liegen, hat ergeben ,
daß die Angebotspreise frei Grenze bei diesen Erzeug
nissen nicht mehr den Einschleusungspreis unter
schreiten . Die Voraussetzungen des Artikels 5 Absatz 3
der Verordnung (EWG) Nr. 2783/75 liegen nicht vor.
Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3255/83 festge
setzten Zusatzbeträge müssen daher aufgehoben
werden .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Geflügelfleisch und Eier —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Die Verordnung (EWG) Nr. 3255/83 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 9. Dezember 1983 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Brüssel , den 8 . Dezember 1983
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(') ABl . Nr. L 282 vom 1 . 11 . 1975, S. 104.
O ABl . Nr. L 291 vom 19 . 11 . 1979, S. 17 .
(3) ABl . Nr. L 321 vom 18 . 11 . 1983, S. 28 .
Full & Egal Universal Law Academy