Avis juridique important
Verordnung (EWG) Nr. 3482/82 des Rates vom 23. Dezember 1982 zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 596/82 zur Änderung der Einfuhrregelung für bestimmte Waren mit Ursprung in der UdSSR für das Jahr 1983
Amtsblatt Nr. L 365 vom 24/12/1982 S. 0049 - 0049
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VERORDNUNG (EWG) Nr. 3482/82 DES RATES
vom 23. Dezember 1982
zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 596/82 zur Änderung der Einfuhrregelung für bestimmte Waren mit Ursprung in der UdSSR für das Jahr 1983
DER RAT DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 596/82 (1) wurde für das Jahr 1982 die Einfuhrregelung für bestimmte Waren mit Ursprung in der Sowjetunion geändert.
Die Ursachen, die diesen Maßnahmen zugrunde lagen, bestehen nach wie vor; infolgedessen empfiehlt es sich, die genannte Verordnung für das Jahr 1983 zu verlängern -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) In Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 596/82 wird das Datum »31. Dezember 1982" durch das Datum »31. Dezember 1983" ersetzt.
(2) Artikel 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
»Der Rat setzt die Prüfung der Frage fort. Wenn er es für zweckmässig hält, kann er diese Verordnung auf Vorschlag der Kommission ändern, verlängern oder aufheben."
(3) Diese Verordnung ändert nicht die Verordnung (EWG) Nr. 597/82 (2), die weiterhin Anwendung findet.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 23. Dezember 1982.
Im Namen des Rates
Der Präsident
O. MÖLLER
(1) ABl. Nr. L 72 vom 16. 3. 1982, S. 15.
(2) ABl. Nr. L 72 vom 16. 3. 1982, S. 19.
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