9 . 12. 83 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 347/41
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3485/83 DER KOMMISSION
vom 8 . Dezember 1983
zur Änderung des Grundbetrags der Einfuhrabschöpfung für Sirup und andere
Erzeugnisse des Zuckersektors
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des
Rates vom 30 . Juni 1981 über die gemeinsame Markt
organisation für Zucker ('), zuletzt geändert durch die
Verordnung (EWG) Nr. 606/82 (2), insbesondere auf
Artikel 16 Absatz 8 ,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Die Einfuhrabschöpfungen für Sirup und andere
Erzeugnisse des Zuckersektors wurden mit Verord
nung (EWG) Nr. 3371 /83 (3), festgesetzt.
Die Anwendung der in der Verordnung (EWG) Nr.
3371 /83 enthaltenen Bestimmungen auf die Angaben,
von denen die Kommission Kenntnis hat, führt zu
einer Änderung des zur Zeit gültigen Grundbetrags
der Abschöpfung für Sirup und andere Erzeugnisse des
Zuckersektors, wie in dieser Verordnung ange
geben —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Die Grundbeträge der Abschöpfung bei der Einfuhr
der in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d) der Verordnung
(EWG) Nr. 1785/81 genannten Erzeugnisse, festgesetzt
im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3371 /83,
werden gemäß den im Anhang zu dieser Verordnung
genannten Beträgen abgeändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 9 . Dezember 1983 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Brüssel , den 8 . Dezember 1983
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(') ABl . Nr. L 177 vom 1 . 7 . 1981 , S. 4.
f2) ABl . Nr. L 74 vom 18 . 3 . 1982, S. I.
(3) ABl . Nr. L 336 vom 1 . 12 . 1983, S. 17 .
Nr. L 347/42 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 9 . 12. 83
ANHANG
zur Verordnung der Kommission vom 8 . Dezember 1983 zur Änderung des Grundbetrags
der Einfuhrabschöpfung für Sirup und andere Erzeugnisse des Zuckersektors
(in ECU)
Nummer des
Gemeinsamen
Zolltarifs
Bezeichnung der Erzeugnisse
Grundbetrag je 1 v. H.
Saccharosegehalt
je 100 kg des
betreffenden
Erzeugnisses
Betrag
der Abschöpfung
für 100 kg
Trockenstoff
17.02 Andere Zucker, fest : Zuckersirupe ohne Zusatz von Aromaten
oder Farbstoffen ; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem
Honig vermischt ; Zucker und Melassen, karamelisiert :
- C. Ahornzucker und Ahornsirup 0,3844 —
D. andere Zucker und Sirupe (andere als Laktose, Glukose und
Malto-Dextrin) :
I. Isoglukose
ex II . andere 0,3844
47,21
E. Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt 0,3844 —
F. I. Zucker und Melassen karamelisiert, mit einem Trockenge
wichtsanteil von mindestens 50 v. H. Saccharose 0,3844 —
21.07 Lebensmittelzubereitungen , anderweitig weder genannt noch
inbegriffen :
F. Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt :
III . Isoglukosesirupe, aromatisiert oder gefärbt
IV. andere 0,3844
47,21
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