Nr. L 368 / 14 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 28 . 12 . 82
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3506/82 DER KOMMISSION
vom 21 . Dezember 1982
über die Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 300 000 Tonnen
Brotweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle
Ausfuhr von 300 000 Tonnen Brotweizen aus ihren
Beständen vornehmen .
Artikel 2
( 1 ) Die Ausschreibung betrifft eine Höchstmenge
von 300 000 Tonnen Brotweizen , die nach allen Dritt
ländern auszuführen sind .
(2) Die Gebiete, in denen die 300 000 Tonnen Brot
weizen lagern , sind in Anhang I angegeben .
Artikel 3
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame
Marktorganisation für Getreide ('), zuletzt geändert
durch die Verordnung (EWG) Nr. 1451 /82 (2), insbe
sondere auf Artikel 7 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2738 /75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die Grundregeln für
die Intervention bei Getreide (3) bestimmt, daß die
Abgabe des Getreides , das sich bei den Interventions
stellen befindet, durch Ausschreibung erfolgt .
Die Verordnung (EWG) Nr. 1836/82 der Kommission
vom 7 . Juli 1982 (4) legt das Verfahren und die Bedin
gungen für die Abgabe des Getreides, das sich im
Besitz der Interventionsstelle befindet, fest .
Mit Mitteilung vom 24 . November 1982 hat die Fran
zösische Republik der Kommission ihren Wunsch
mitgeteilt, zum Zweck der Ausfuhr in die Drittländer
300 000 Tonnen Brotweizen zum Verkauf zu stellen ,
die sich im Besitz ihrer Interventionsstelle befinden .
Diesem Antrag kann stattgegeben werden .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Getreide —
Die Ausfuhrlizenzen gelten vom Zeitpunkt ihrer
Ausstellung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung
(EWG) Nr. 1836/82 bis zum Ablauf des zweiten da
rauffolgenden Monats .
Artikel 4
( 1 ) Der Termin für die Einreichung der Angebote
für die erste Teilausschreibung läuft am 12. Januar
1983 um 13 Uhr (Brüsseler Zeit) aus .
(2) Der Termin für die Einreichung der Angebote
für die letzte Teilausschreibung läuft am 25 . Mai 1983
um 13 Uhr (Brüsseler Zeit) aus .
(3) Die Angebote müssen bei der französischen
Interventionsstelle eingereicht werden .
Artikel 5
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Die französische Interventionsstelle teilt der Kommis
sion spätestens zwei Stunden nach Ablauf des Termins
für die Einreichung der Angebote die erhaltenen
Angebote mit . Sie müssen gemäß dem Schema im
Anhang II übermittelt werden .
Die französische Interventionsstelle kann unter den in
der Verordnung (EWG) Nr. 1836/82 festgelegten
Bedingungen eine Dauerausschreibung für die Artikel 6
(') ABl . Nr . L 281 vom 1 . 11 . 1975, S. 1 .
O ABl . Nr. L 164 vom 14. 6 . 1982, S. 1 .
( 3) ABl . Nr. L 281 vom 1 . 11 . 1975, S. 49 .
(*) ABl . Nr. L 202 vom 9 . 7 . 1982, S. 23 .
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli
chung im Amtsblatt der Europäischen Gemein
schaften in Kraft .
28 . 12 . 82 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 368/ 15
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Brüssel , den 21 . Dezember 1982
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
ANHANG I
Lagerort Menge(Tonnen)
Region Dijon 39 900
Region Chalons 90 000
Region Orleans 94 915
Region Amiens 34 950
Region Paris 40 235
ANHANG II
Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 300 000 Tonnen Brotweizen aus Beständen der fran
zösischen Interventionsstelle
(Verordnung (EWG) Nr. 3506/82)
1 2 3 4 5 6 7
Numerierung
der Bieter
Partie
nummer
Menge
in Tonnen
Angebots
preis
in ECU/t
Zuschlag ( -f )
Abschläge (—)
in ECU/t
Handels
kosten
in ECU/t
Bestimmung
1
2
3
usw.
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