Nr. L 362/ 14 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 17. 12. 81
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3611/81 DER KOMMISSION
vom 14 . Dezember 1981
über Lieferungen von Getreide und/oder Reis an das Internationale Komitee
vom Roten Kreuz im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
treidemengen an Drittländer und gemeinnützige Orga
nisationen zu liefern .
Die Durchführung dieser Maßnahme ist gemäß den
Regeln der Verordnung (EWG) Nr. 1974/80 der Kom
mission vom 22. Juli 1980 über allgemeine Durchfüh
rungsbestimmungen für bestimmte Nahrungsmittelhil
feaktionen auf dem Getreide- und Reissektor (8), zu
letzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr.
3323/81 (9), vorzusehen . Es ist erforderlich, für die ge
plante gemeinschaftliche Maßnahme die Merkmale
der zu liefernden Erzeugnisse sowie die Lieferbedin
gungen genau vorzuschreiben , die in den Anhängen
dieser Verordnung aufgeführt sind .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen
entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsaus
schusses für Getreide —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europä
ischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame
Marktorganisation für Gerreide ( J ), zuletzt geändert
durch die Verordnung (EWG) Nr. 1949/81 (2), insbe
sondere auf Artikel 28 ,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 des
Rates vom 21 . Juni 1976 über die gemeinsame Markt
organisation für Reis (3), zuletzt geändert durch die
Akte über den Beitritt Griechenlands (4), insbesondere
auf Artikel 25 ,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2750/75 des
Rates vom 29 . Oktober 1975 über die Kriterien für die
Bereitstellung von Getreide für die Nahrungsmittel
hilfe (5), insbesondere auf Artikel 6 ,
gestützt auf die Verordnung Nr. 129 des Rates vom
23 . Oktober 1962 über den Wert der Rechnungsein
heit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpoli
tik anzuwendenden Umrechnungskurse (6), zuletzt ge
ändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2543/73 (7),
insbesondere auf Artikel 3 ,
nach Stellungnahme des Währungsausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Am 8 . Mai 1979 und am 28 . Mai 1980 äußerte der Rat
der Europäischen Gemeinschaften seine Absicht, im
Rahmen gemeinsamer Maßnahmen verschiedene Ge
Artikel 1
Die in den Anhängen genannten Interventionsstellen
sind gemäß den Bestimmungen der Verordnung
(EWG) Nr. 1974/80 und den in den Anhängen aufge
führten Bedingungen mit der Durchführung der Be
reitstellungs- und Lieferverfahren beauftragt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli
chung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf
ten in Kraft .
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Brüssel , den 14. Dezember 1981
Für die Kommission
Poul DALSAGER
Mitglied der Kommission
(!) ABl . Nr. L 281 vom 1 . 11 . 1975, S. 1 .
(2 ) ABl . Nr. L 198 vom 20 . 7. 1981 , S. 2 .
(3 ) ABl . Nr. L 166 vom 25. 6 . 1976, S. 1 .
(4 ) ABl . Nr . L 291 vom 19 . 11 . 1979, S. 17 .
(5) ABl . Nr. L 281 vom 1 . 11 . 1975, S. 89 .
() ABl . Nr . 106 vom 30 . 10 . 1962, S. 2553/62. (8 ) ABl . Nr . L 192 vom 26 . 7 . 1980 , S. 11 .
(7 ABl . Nr. L 263 vom 19 . 9 . 1973, S. 1 . (9) ABl . Nr. L 334 vom 21 . 11 . 1981 , S. 27 .
17. 12. 81 Nr. L 362/ 15Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
ANHANG I
1 . Programm : 1980
2. Empfänger : Internationales Komitee vom Roten Kreuz
3 . Bestimmungsort oder -land : Sudan
4. Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizenmehl
5 . Gesamtmenge : 550 Tonnen (830 Tonnen Weichweizen)
6 . Anzahl Partien : 1
7. Mit dem Verfahren beauftragte Interventionsstelle : OBEA, rue de Treves 82, B-1040 Bru
xelles, (Telex 24076)
8 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft
9 . Merkmale der Ware :
— Mehl von gesunder und handelsüblicher Qualität, von gesundem Geruch und frei von Schäd
lingen
— Feuchtigkeitsgehalt : höchstens 14 v. H.
— Proteingehalt : mindestens 10,5 v. H. (N x 6,25, bezogen auf die Trockenmasse)
— Aschegehalt : höchstens 0,52 v. H., bezogen auf die Trockenmasse
10 . Aufmachung :
— in neuen Säcken ( ! )
—^ Jutesäcke, gefüttert mit Baumwollsäcken, mit einem Gewicht von mindestens 600 g oder
— Säcke aus einer Mischung von Jute und Polypropylen mit einem Gewicht von minde
stens 335 g
— Eigengewicht der Säcke : 50 kg
— Beschriftung der Säcke :
Die Säcke werden auf der äußeren Umschließung wie folgt gekennzeichnet : mit einem roten
Kreuz in der Größe von 1 5 cm x 15 cm sowie der Aufschrift :
„ERY-81 / WHEAT FLOUR / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY /
ACTION OF THE INTERNATIONAL COMMITTEE OF THE RED CROSS / FOR FREE
DISTRIBUTION"
1 1 . Ladehafen : ein Hafen der Gemeinschaft
1 2 . Lieferungsstufe : cif
13 . Löschhafen : Port Sudan
14. Verfahren zur Feststellung der Lieferungskosten : Ausschreibung
15. Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote : 8 . Januar 1982 um 12 Uhr
16. Verladefrist : Februar 1982
17. Kaution : 12 ECU/Tonne
(') Im Hinblick auf eine eventuelle Umfüllung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke dersel
ben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen außer der Auf
schrift auch ein großes R tragen .
Nr. L 362/ 16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 17. 12. 81
ANHANG II
1 . Programm : 1979 (380 Tonnen Getreide); 1980 (180 Tonnen Getreide)
2 . Empfänger : Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
3 . Bestimmungsort oder -land : El Salvador
4 . Bereitzustellendes Erzeugnis : geschliffener langkörniger Reis
5 . Gesamtmenge : 194 Tonnen
6. Anzahl Partien : 1
7 . Mit dem Verfahren beauftragte Interventionsstelle : Ente Nazionale Risi , Piazza Pio XI, 1 ,
Milano (Telex 260 32)
8 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft
9 . Merkmale der Ware :
— Reis von gesunder und handelsüblicher Qualität von gesundem Geruch und frei von Schäd
lingen
— Feuchtigkeitsgehalt : 15 v. H.
— Bruchreis : höchstens 5 v. H.
— kreidige Körner : höchstens 5 v. H.
— Körner mit roten Rillen : höchstens 3 v. H.
— gefleckte Körner : höchstens 1,5 v. H.
— fleckige Körner : höchstens 1 v . H.
— gelbe Körner : höchstens 0,050 v. H.
— bernsteinfarbene Körner : höchstens 0,20 v. H.
10 . Aufmachung :
— in Säcken (')
— Qualität der Säcke : synthetisch, gewebt
— Eigengewicht der Säcke : 50 kg
— Beschriftung der Säcke : ein großes Kreuz in der Größe von 15x15 cm sowie der Aufschrift
(Beschriftung mit Buchstaben von 5 cm Höhe) :
ELS-6 / ARROZ / DONACION DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / AC
CIÓN DEL COMITÉ INTERNACIONAL DE LA CRUZ ROJA / DESTINADO A LA DI
STRIBUCIÓN GRATUITA / ACAJUTLA"
11 . Ladehafen : ein Hafen der Gemeinschaft
1 2 . Lieferungsstufe : cif
13 . Löschhafen : Aiacutla
14 . Verfahren zur Feststellung der Lieferungskosten : Ausschreibung
15 . Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote : 11 . Januar 1982 um 12 Uhr
16 . Verladefrist : Februar 1982
17 . Kaution : 12 ECU/Tonne
18 . Auf Wunsch des IKRK muß der Zuschlagsempfänger dem Empfänger bei der Lieferung fol
gende Dokumente überreichen :
— Ursprungserzeugnis
— Pflanzengesundheitliches Zeugnis
— Zeugnis über Beräucherung
— Rechnung pro-forma, mit dem Vermerk :
(') Im Hinblick auf eine eventuelle Umfüllung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke dersel
ben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen außer der Auf
schrift auch ein großes R tragen .
17. 12. 81 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 362/ 17
» los productos mencionados llegan a El Salvador como donativo al pueblo de este pais. Según el acu
erdo de sede firmado el 12 de septiembre de 1980 (Art. n° 11 ) el Gobierno autoriza su introducción
libre de todo tipo de impuestos"
Nr. L 362/ 18 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 17. 12. 81
ANHANG III
1 . Programm : 1980
2. Empfänger : Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
3 . Bestimmungsort oder -land : Nicaragua
4. Bereitzustellendes Erzeugnis : geschliffener langkörniger Reis
5 . Gesamtmenge : 100 Tonnen (= 290 Tonnen Getreide)
6 . Anzahl Partien : 1
7. Mit dem Verfahren beauftragte Intrventionsstelle : Ente Nationale Risi, Piazza Pio XI, 1 ,
Milano (Telex 260 32)
8 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft
9 . Merkmale der Ware :
— Reis von gesunder und handelsüblicher Qualität von gesundem Geruch und frei von Schäd
lingen
— Feuchtigkeitsgehalt : 1 5 v. H.
— Bruchreis : höchstens 5 v. H.
— kreidige Körner : höchstens 5 v . H.
— Körner mit roten Rillen : höchstens 3 v. H.
— gefleckte Körner : höchstens 1,5 v. H.
— fleckige Körner : höchstens 1 v. H.
— gelbe Körner : höchstens 0,050 v. H.
— bernsteinfarbene Körner : höchstens 0,20 v. H.
10 . Aufmachung :
— in Säcken (')
— Qualität der Säcke : synthetisch, gewebt
— Eigengewicht der Säcke : 50 kg
— Beschriftung der Säcke : ein rotes Kreuz in der Größe von 15 x 1 5 cm sowie der Aufshrift
(Beschriftung mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe) :
„NIC-83 / ARROZ / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA /
ACCIÓN DEL COMITÉ INTERNACIONAL DE LA CRUZ ROJA / DESTINADO A LA
DISTRIBUCIÓN GRATUITA / CORINTO"
1 1 . Ladehafen : ein Hafen der Gemeinschaft
12 . Lieferungsstufe : cif
13 . Löschhafen : Corinto
14. Verfahren zur Feststellung der Lieferungskosten : Ausschreibung
15 . Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote : 11 . Januar 1982 um 12 Uhr
16 . Verladefrist : Februar 1982
17 . Kaution : 12 ECU/Tonne
18 . Auf Wunsch des IKRK muß der Zuschlagsempfänger dem Empfänger bei der Lieferung fol
gende Dokumente überreichen (in Spanisch) :
— Ursprungszeugnis
— Pflanzengesundheitliches Zeugnis
— Zeugnis über Beräucherung
— Rechnung pro-forma
Im Hinblick auf eine eventuelle Umfüllung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke dersel
ben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen außer der Auf
schrift auch ein großes R tragen .
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