Avis juridique important
Verordnung (EWG) Nr. 3621/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Amtsblatt Nr. L 382 vom 31/12/1982 S. 0021 - 0021
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VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 3621/82 DES RATES
vom 21 . Dezember 1982
über die Anwendung des Beschlusses Nr . 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zum Protokoll Nr . 3 über die Bestimmung des Begriffs " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,
auf Vorschlag der Kommission ,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland ( 1 ) ist am 5 . Oktober 1973 unterzeichnet worden und am 1 . Januar 1974 in Kraft getreten .
Gemäß Artikel 28 des Protokolls Nr . 3 über die Bestimmung des Begriffs " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen , des Bestandteil des Abkommens ist , hat der Gemischte Ausschuß den Beschluß Nr . 1/82 zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zu diesem Protokoll gefasst .
Dieser Beschluß ist in der Gemeinschaft anzuwenden -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
Artikel 1
Zur Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland findet der Beschluß Nr . 1/82 des Gemischten Ausschusses in der Gemeinschaft Anwendung .
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .
Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1982 .
Im Namen des Rates
Der Präsident
O . MÖLLER
( 1 ) ABl . Nr . L 328 vom 28 . 11 . 1973 , S . 2 .
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