Avis juridique important
Verordnung (EWG) Nr. 4087/86 der Kommission vom 22. Dezember 1986 zur Verlängerung der gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren von Magnetbandgeräten mit Ursprung in Südkorea
Amtsblatt Nr. L 371 vom 31/12/1986 S. 0059
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VERORDNUNG (EWG) Nr. 4087/86 DER KOMMISSION
vom 22. Dezember 1986
zur Verlängerung der gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren von Magnetbandgeräten mit Ursprung in Südkorea
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 288/82 des Rates vom 5. Februar 1982 betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1243/86 (2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,
nach Anhörung des in der genannten Verordnung vorgesehenen Ausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 235/86 der Kommission (3) ist bis zum 31. Dezember 1986 eine gemeinschaftliche Überwachung der Einfuhren von Magnetbandgeräten mit Ursprung in Südkorea eingeführt worden.
Hinsichtlich der Magnetbandgeräte sind die Gründe, auf die sich die Verordnung (EWG) Nr. 235/86 stützt, im wesentlichen weiterhin zutreffend. Es ist deshalb angebracht, die Überwachungsregelung für diese Erzeugnisse zu verlängern -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EWG) Nr. 235/86 wird wie folgt geändert:
In Artikel 3 wird das Datum »31. Dezember 1986" ersetzt durch »31. Dezember 1987".
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 1987.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. Dezember 1986
Für die Kommission
Willy DE CLERCQ
Mitglied der Kommission
(1) ABl. Nr. L 35 vom 9. 2. 1982, S. 1.
(2) ABl. Nr. L 113 vom 30. 4. 1986, S. 1.
(3) ABl. Nr. L 29 vom 4. 2. 1986, S. 12.
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