31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 1
I
(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
VERORDNUNG (EWG) Nr. 4130 / 86 DES RATES
vom 22 . Dezember 1986
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2072 / 84 über die gemeinsame Einfuhrregelung für
bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China
DER RAT DER EUROPAISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,
auf Vorschlag der Kommission ,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Gemäß den Artikeln 183 und 370 der Akte über den Beitritt
Spaniens und Portugals hat die Gemeinschaft ein Anpas
sungsprotokoll zu dem bilateralen Abkommen zwischen der
Gemeinschaft und der Volksrepublik China über den Handel
mit Textilwaren ausgehandelt .
Gemäß Artikel 27 der Beitrittsakte und ihres Anhangs II muß
die Verordnung (EWG) Nr . 2072 / 84 ( J ), zuletzt geändert
durch die Verordnung (EWG) Nr . 3714 / 85 der Kommis
sion ( 2 ), angepaßt werden —
sowie die Einfuhren nach Spanien und Portugal
zugrunde gelegt . Ausgeschlossen von diesen Mengen
ist der Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und
Spanien und Portugal sowie zwischen Spanien und
Portugal .
( 3b ) Liegen bei der Festsetzung der Höchstmengen
für die Gemeinschaft und für die Gebiete der Gemein
schaft außer Spanien und Portugal die zur Berechnung
der Gesamteinfuhren in die Gemeinschaft gemäß
Absatz 3a erforderlichen Angaben nicht vor , oder sind
diese Mengen niedriger als die nach den vor dem
Beitritt geltenden Regeln berechneten Mengen , so
bleiben die letzteren weiterhin anwendbar .
Liegen bei der Festsetzung der Höchstmengen für die
Gebiete Spanien und Portugal keine statitistischen
Zahlen für das Jahr 1985 vor , so werden die Gesamt
einfuhren in die Gemeinschaft in der gleichen Weise
wie in Absatz 3a auf der Grundlage der 1984 getätig
ten Einfuhren berechnet ."
2 . Die in Anhang III aufgeführten Höchstmengen werden
für die Jahre 1986 , 1987 und 1988 gemäß dem Anhang
der vorliegenden Verordnung abgeändert .
3 . In Anhang V Artikel 18 Absatz 3 erhält der zweite
Gedankenstrich folgende Fassung :
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
BL = Benelux
DE = Bundesrepublik Deutschland
DK = Dänemark
FR = Frankreich
GB = Vereinigtes Königreich
GR = Griechenland
IE = Irland
IT = Italien
ES = Spanien
PT = Portugal
Artikel 1
Die Verordnung (EWG ) Nr . 2072 / 84 wird wie folgt geän
dert :
1 . In Artikel 12
a ) Absatz 3 werden folgende Gebiete und Prozentsätze
hinzugefügt :
„Spanien 7,5 v . H.
Portugal 1,5 v . H. "
b ) Die folgenden Absätze werden nach Absatz 3 einge
fügt :
„( 3a ) Zur Anwendung der Absätze 2 und 3 im Jahr
1986 werden bei der Berechnung der Gesamteinfuh
ren in die Gemeinschaft im Laufe des vorhergehenden
Kalenderjahres die Einfuhren in die Gemeinschaft in
ihrer Zusammensetzung am 31 . Dezember 1985
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach ihrer Veröf
fentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
in Kraft .
(!) ABl . Nr . L 198 vom 27 . 7 . 1984 , S. 1 .
( 2 ) ABl . Nr . L 357 vom 31 . 12 . 1985 , S. 1 .
Nr . L 383 / 2 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Geschehen zu Brüssel am 22 . Dezember 1986 .
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. SHAW
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 3
ANHANG
„ANHANG III
GRUPPE I A
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
1 55.05 55.05-13 , 19 , 21 ,
25 , 27 , 29 , 33 , 35 ,
37 , 41 , 45 , 46 , 48 ,
51 , 53 , 55 , 57 , 61 ,
65 , 67 , 69 , 72 , 78 ,
81 , 83 , 85 , 87
Baumwollgarne , nicht in Aufma
chungen für den Einzelverkauf
China E
P
EWG
Tonnen 115
40
2 938
116
40
2 956
116
40
2 973
2 55.09 Andere Gewebe aus Baumwolle : China E Tonnen 125 126 126
55.09-03 , 04 , 05 ,
06 , 07 , 08 , 09 , 10 ,
11 , 12 , 13 , 14 , 15 ,
16 , 17 , 19 , 21 , 29 ,
32 , 34 , 35 , 37 , 38 ,
39 , 41 , 49 , 51 , 52 ,
53 , 54 , 55 , 56 , 57 ,
59 , 61 , 63 , 64 , 65 ,
66 , 67 , 68 , 69 , 70 ,
71 , 73 , 75 , 76 , 77 ,
78 , 79 , . 80 , 81 , 82 ,
83 , 84 , 85 , 87 , 88 ,
89 , 90 , 91 , 92 , 93 ,
98 , 99
Gewebe aus Baumwolle , andere
als Drehgewebe , Schlingengewe
be (Frottiergewebe ), Bänder ,
Samt , Plüsch , Schlingengewebe ,
Chenillegewebe , Tülle und ge
knüpfte Netzstoffe
P
EWG
n
75
20 805
75
20 909
76
21 013
2a ) .
55.09-06 , 07 , 08 ,
09 , 51 , 52 , 53 , 54 ,
55 , 56 , 57 , 59 , 61 ,
63 , 64 , 65 , 66 , 67 ,
70 , 71 , 73 , 83 , 84 ,
85 , 87 , 88 , 89 , 90 ,
91 , 92 , 93 , 98 , 99
a ) davon :
andere als roh oder gebleicht
China E
P
Tonnen 13
8
13
8
13
8
3 56.07
A
56.07-01 , 04 , 05 ,
07 , 08 , 10 , 12 , 15 ,
19 , 20 , 22 , 25 , 29 ,
30 , 31 , 35 , 38 , 39 ,
40 , 41 , 43 , 45 , 46 ,
47 , 49
Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnfasern :
A. aus synthetischen Spinnfasern :
Gewebe aus synthetischen
Spinnfasern , andere als Bänder ,
Samt , Plüsch , Schlingengewebe
( einschließlich Frottiergewebe )
und Chenillegewebe )
China E
P
EWG
H
Tonnen 75
75
3 996
77
77
4 115
80
80
4 240
3 a )
56.07-01 , 05 , 07 ,
08 , 12 , 15 , 19 , 22 ,
25 , 29 , 31 , 35 , 38 ,
40 , 41 , 43 , 46 , 47 ,
49
a ) davon :
andere als roh oder gebleicht
China E
P
Tonnen 8
8
8
8
8
8
(') Siehe Anlage .
Nr . L 383 / 4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
GRUPPE I B
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
4 60.04
B I
II a )
b )
c)
IV b ) 1 aa )
dd )
2 ee )
d ) 1 aa )
dd )
2 dd )
60.04-19 , 20 , 22 ,
23 , 24 , 26 , 41 , 50 ,
58 , 71 , 79 , 89
Unterkleidung aus Gewirken , we
der gummielastisch noch kautschu
tiert :
Oberhemden , T-Shirts , Unter
ziehpullis , Unterhemden und
dergleichen , aus Gewirken , we
der gummielastisch noch kau
tschutiert , andere als Säuglings
kleidung , aus Baumwolle oder
synthetischen Spinnstoffen ;
T-Shirts und Unterziehpullis
aus künstlichen Spinnstoffen ,
andere als Säuglingskleidung
China E
P
EWG
1 000 Stück 150
17
6 116
156
18
6 361
162
18
6 614
5 60.05
A. I
IIb)4bb) 11 aaa )
bbb)
ccc)
ddd )
eee)
22 bbb )
ccc )
ddd )
eee )
fff)
60.05-01 , 31 , 33 ,
34 , 35 , 36 , 39 , 40 ,
41 , 42 , 43
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
Pullover , Slipover , Twinsets ,
Westen und Strickjacken , aus
Gewirken , aus Wolle , Baum
wolle , synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen (we
der gummielastisch noch kau
tschutiert )
China E
P
EWG
1 000 Stück 85
14
6 048
88
15
6 290
92
15
6 541
6 61.01
B V d) 1
2
3
e ) 1
2
3
61.02
B II e ) 6 aa )
bb )
cc )
61.01-62 , 64 , 66 ,
72 , 74 , 76
61.02-66 , 68 , 72
Oberkleidung für Männer und
Knaben
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Shorts und andere kurze Hosen
und lange Hosen , aus Gewe
ben , für Männer und Knaben ;
lange Hosen aus Geweben für
Frauen , Mädchen und Klein
kinder ; aus Wolle , Baumwolle ,
synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 120
20
7 746
124
21
8 017
129
21
8 297
7 60.05
A II b ) 4 aa ) 22
33
44
55
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
II . andere
China E
P
EWG
1 000 Stück 40
10
1 871
41
10
1 908
42
10
1 946
31 . 12 . 86 Nr . L 383 / 5Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
7
(Forts .)
61.02
B II e ) 7 bb )
cc )
dd )
60.05-22 , 23 , 24 ,
25
61.02-78 , 82 , 84
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Blusen und Hemdblusen aus
Gewirken (weder gummiela
stisch noch kautschutiert ) oder
Geweben , für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder , aus Wol
le , Baumwolle , synthetischen
oder künstlichen Spinnstoffen
8 61.03
A
61.03-11 , 15 , 19
Unterkleidung (Leibwäsche ) für
Männer und Knaben , auch Kragen ,
Vorhemden und Manschetten :
Oberhemden , auch Sport- und
Arbeitshemden , aus Geweben ,
für Männer und Knaben , aus
Wolle , Baumwolle oder synthe
tischen oder künstlichen Spinn
stoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 120
17
7 555
122
17
7 668
125
18
7 785
GRUPPE II A
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
9 55.08
62.02
B III a ) 1
55.08-10 , 30 , 50 ,
80
62.02-71
Schlingengewebe (Frottiergewebe )
aus Baumwolle
Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche
zur Körperpflege und andere Haus
haltswäsche ; Vorhänge , Gardinen
und andere Gegenstände zur Innen
ausstattung :
B. andere
Schlingengewebe (Frottierge
webe ) aus Baumwolle ; Wäsche
zur Körperpflege und andere
Haushaltswäsche aus Schlin
gengeweben (Frottiergeweben )
aus Baumwolle
China E
P
EWG
Tonnen 27
5
3 043
29
5
3 226
30
6
3 419
20 62.02
B I a )
c )
62.02-12 , 13 , 19
Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche
zur Körperpflege und andere Haus
haltswäsche ; Vorhänge , Gardinen
und andere Gegenstände zur Innen
ausstattung :
B. andere :
Bettwäsche aus Geweben
China E
P
EWG
Tonnen
y n n V )
(') Siehe Anlage .
Nr . L 383 / 6 31 . 12 . 86Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
Staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
23 56.05
B
56.05-51 , 55 , 61 ,
65 , 71 , 75 , 81 , 85 ,
91 , 95 , 99
Garne aus synthetischen oder
künstlichen Spinnfasern ( oder aus
Abfällen von synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen ), nicht in
Aufmachungen für den Einzelver
kauf:
B. aus künstlichen Spinnfasern :
Garne aus künstlichen Spinnfa
sern , nicht in Aufmachungen
für den Einzelverkauf
China E
P
EWG
Tonnen 65
12
5 479
68
13
5 753
72
13
6 041
32 ex 58.04
58.04-07 , 11 , 15 ,
18 , 41 , 43 , 45 , 61 ,
63 , 67 , 69 , 71 , 75 ,
77 , 78
Samt , Plüsch , Schlingengewebe
und Chenillegewebe , ausgenom
men Gewebe der Tarifnrn . 55.08
und 58.05 :
Samt , Plüsch , Schlingengewebe
und Chenillegewebe , ausge
nommen Frottiergewebe aus
Baumwolle und Bänder , aus
Wolle , Baumwolle oder synthe
tischen oder künstlichen Spinn
stoffen
China E
P
EWG
Tonnen 18
14
2 564
19
15
2 693
20 .
15
2 827
39 62.02
B II a )
c )
III a ) 2
c )
62.02-40 , 42 , 44 ,
46 , 51 , 59 , 65 , 72 ,
74 , 77
Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche
zur Körperpflege und andere Haus
haltswäsche ; Vorhänge , Gardinen
und andere Gegenstände zur Innen
ausstattung :
B. andere :
Tischwäsche , Wäsche zur Kör
perpflege und andere Haus
haltswäsche , aus Geweben , an
dere als Wäsche aus Frottierge
weben aus Baumwolle
China E
P
EWG
Tonnen 200 «
21
4 620
210 0)
22
4 851
" 221 C)
23
5 094
(') Siehe Anlage .
GRUPPE II B
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
12 60.03
A
B I
II b )
C
D 60.03-11 , 19 , 20 ,
27 , 30 , 90
Strümpfe , Unterziehstrümpfe , Sok
ken , Söckchen , Strumpfschoner
und ähnliche Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
andere als Damenstrümpfe aus
synthetischen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Paar 250
65
10 698
260
68
11 127
270
70
11 571
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 7
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
18 61.03
B
C
61.03-51 , 55 , 59 ,
81 , 85 , 89
Unterkleidung (Leibwäsche ) für
Männer und Knaben , auch Kragen ,
Vorhemden und Manschetten :
Unterkleidung aus Geweben , an
dere als Oberhemden , auch
Sport- und Arbeitshemden , für
Männer und Knaben , aus Wolle ,
Baumwolle oder synthetischen
oder künstlichen Spinnfasern
China E
P
EWG
Tonnen 14
5
576
15
5
605
15
6
635
19 61.05
A
C
61.05-10 , 99 Taschentücher und Ziertaschen
tücher
China E
P
EWG
1 000 Stück 800
75
61 012
832
78
63 452
865
81
65 990
21 61.01
B IV
61.02
Bild )
61.01-29 , 31 , 32
61.02-25 , 26 , 28
Oberkleidung für Männer und
Knaben
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Parkas , Anoraks , Windjacken
und dergleichen , aus Geweben ,
aus Wolle , Baumwolle oder
synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 125
25
4 736
131
26
4 950
137
27
5 173
26 60.05
A II b ) 4 cc ) 11 .
22
33
44
61.02
B II e ) 4 bb )
cc )
dd )
ee ) 60.05-45 , 46 , 47 ,
48
61.02-48 , 52 , 53 ,
54
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
II . andere
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Kleider aus Geweben und aus
Gewirken , für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder ( ausge
nommen Säuglinge ), aus Wolle ,
Baumwolle oder synthetischen
oder künstlichen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 88
20
2 557
92
21
2 660
95
22
2 766
73 60.05
A II b ) 3
60.05-16 , 17 , 19
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
II . andere :
Trainingsanzüge aus Ge
wirken , weder gummiela
stisch noch kautschutiert ,
aus Wolle , Baumwolle oder
synthetischen oder künstli
chen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 35
10
1 620
36
10
1 684
38
11
1 752
Nr . L 383 / 8 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
Kate
gorie
Nr .
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
1986 1987 1988
China76 Tonnen 35
8
37
8
61.01
B I
61.02
B II a )
E
P
EWG
38
9
2 8082 571 2 687
Oberkleidung für Männer und
Knaben :
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Arbeits- und Berufskleidung
aus Geweben , für Männer und
Knaben ; Schürzen , Kittel und
andere Arbeits- und Berufsklei
dung , aus Geweben , für
Frauen , Mädchen und Klein
kinder , aus Wolle , Baumwolle
oder synthetischen oder künstli
chen Spinnstoffen
61.01-13 , 15 , 17 ,
19
61.02-12 , 14
GRUPPE III A
Kate
gorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchstmengen vom
1 . Januar bis 31 . Dezember
1986 1987 1988
„ 37 56.07
B
56.07-50 , 51 , 55 ,
56 , 59 , 60 , 61 , 65 ,
67 , 68 , 69 , 70 , 71 ,
72 , 73 , 74 , 77 , 78 ,
82 , 83 , 84 , 87
Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnfäden :
B. aus künstlichen Spinnfasern :
Gewebe aus künstlichen Spinn
fasern , andere als Bänder ,
Samt , Plüsch und Schlingenge
webe ( einschließlich Frottierge
webe ) und Chenillegewebe :
China E
P
EWG
Tonnen 140
40
6 806
148
42
7 213
157
45
7 647
56.07-50 , 55 , 56 ,
59 , 61 , 65 , 67 , 69 ,
70 , 71 , 73 , 74 , 77 ,
78 , 83 , 84 , 87
a ) davon :
andere als roh oder ge
bleicht
China E
P
Tonnen 42
12
44
13
47
14
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 9
Anlage
Kategorie Nr . Lieferland Bestimmungen
Möglichkeit einer Übertragung aus dieser Kategorie auf Kategorie 3 oder
umgekehrt , und zwar bis zu 40% der jeweiligen Kategorie , auf die übertragen
wird
Möglichkeit einer Übertragung aus dieser Kategorie auf Kategorie 2 oder
umgekehrt , und zwar bis zu 40% der jeweiligen Kategorie , auf die übertragen
wird
2
3
20
39
China
China
China
China
Vergleiche Kategorie 39
Die im Anhang vorgeschriebenen Höchstmengen schließen Bettwäsche der
Kategorie 20 ein .
Nachstehende Teilmengen für Bettwäsche gelten innerhalb der im Anhäng für
Spanien vorgeschriebenen Höchstmengen :
(Tonnen)
1986 1987 1988
E 50 53 55
Full & Egal Universal Law Academy