Nr . L 383 / 10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
VERORDNUNG (EWG) Nr. 4131 / 86 DER KOMMISSION
vom 23 . Dezember 1986
zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EWG) Nr. 182 / 86 des Rates und (EWG)
Nr. 3714 / 85 bezüglich der Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in der Volksre
publik China
anzupassen ist und die für Spanien und Portugal vorgesehe
nen Höchstmengen in den Anhang aufzunehmen sind .
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ent
sprechen der Stellungnahme des Textilausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :
DIE KOMMISSION DER EUROPAISCHEN
GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft ,
gestützt auf die Verordnung (EWG ) Nr . 2072 / 84 des Rates
vom 29 . Juni 1984 über die gemeinsame Einfuhrregelung für
bestimmte Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik
China (•), zuletzt geändert durch die. Verordnung (EWG )
Nr . 4130 / 86 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 18 ,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr . 182 / 86 des Rates
vom 14 . Januar 1986 zur Festsetzung von Höchstmengen für
die Einfuhren von Textilwaren mit Ursprung in bestimmten
Drittländern nach Spanien und Portugal ( 3 ), insbesondere
auf Artikel 3 ,
in Erwägung nachstehender Gründe :
Gemäß den Artikeln 183 und 370 der Akte über den Beitritt
Spaniens und Portugals hat die Gemeinschaft ein Anpas
sungsprotokoll mit der Volksrepublik China bezüglich der
Einfuhren bestimmter Textilwaren ausgehandelt .
Daraus folgt , daß die Anhänge der Verordnung (EWG )
Nr . 182 / 86 geändert werden müssen .
Es folgt weiterhin , daß die in Anhang A der Verordnung
(EWG ) Nr . 3714 / 85 der Kommission ( 4 ) für das Jahr 1986
veröffentlichte Verteilung zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 1
Die Verordnung (EWG) Nr . 182 / 86 wird wie folgt geän
dert :
a ) In Anhang II wird der Bezug auf China gestrichen .
b ) Die in Anhang III genannten Höchstmengen für China
werden gestrichen .
Artikel 2
Der Anhang dieser Verordnung wird in den Anhang A der
Verordnung (EWG) Nr . 3714 / 85 aufgenommen .
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach ihrer Veröf
fentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
in Kraft .
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat .
Brüssel , den 23 . Dezember 1986
Für die Kommission
Willy DE CLERCQ
Mitglied der Kommission
H ABl . Nr . L 198 vom 27 . 7 . 1984 , S. 1 .
( 2 ) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts .
( 3 ) ABl . Nr . L 26 vom 31 . 1 . 1986 , S. 1 .
( 4 ) ABl . Nr . L 357 vom 31 . 12 . 1985 , S. 1 .
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 11
ANHANG
HÖCHSTMENGEN FÜR 1986
GRUPPE I A
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
1 55.05 55.05-13 , 19 , 21 ,
25 , 27 , 29 , 33 , 35 ,
37 , 41 , 45 , 46 , 48 ,
51 , 53 , 55 , 57 , 61 ,
65 , 67 , 69 , 72 , 78 ,
81 , 83 , 85 , 87
Baumwollgarne , nicht in Auf
machungen für den Einzelverkauf
China E
P
EWG
Tonnen 115
40
2 938
2 55.09
55.09-03 , 04 , 05 ,
06 , 07 , 08 , 09 , 10 ,
11 , 12 , 13 , 14 , 15 ,
16 , 17 , 19 , 21 , 29 ,
32 , 34 , 35 , 37 , 38 ,
39 , 41 , 49 , 51 , 52 ,
53 , 54 , 55 , 56 , 57 ,
59 , 61 , 63 , 64 , 65 ,
66 , 67 , 68 , 69 , 70 ,
71 , 73 , 75 , 76 , 77 ,
78 , 79 , 80 , 81 , 82 ,
83 , 84 , 85 , 87 , 88 ,
89 , 90 , 91 , 92 , 93 ,
98 , 99
Andere Gewebe aus Baumwolle :
Gewebe aus Baumwolle , andere
als Drehgewebe , Schlingengewe
be ( Frottiergewebe ), Bänder ,
Samt , Plüsch , Schlingengewebe ,
Chenillegewebe , Tülle und ge
knüpfte Netzstoffe
China E
P
EWG
H
Tonnen 125
75
20 805
2 a )
55.09-06 , 07 , 08 ,
09 , 51 , 52 , 53 , 54 ,
55 , 56 , 57 , 59 , 61 ,
63 , 64 , 65 , 66 , 67 ,
70 , 71 , 73 , 83 , 84 ,
85 , 87 , 88 , 89 , 90 ,
91 , 92 , 93 , 98 , 99
a ) davon :
andere als roh oder ge
bleicht
China E
P
Tonnen 13
8
3 56.07
A
56.07-01 , 04 , 05 ,
07 , 08 , 10 , 12 , 15 ,
19 , 20 , 22 , 25 , 29 ,
30 , 31 , 35 , 38 , 39 ,
40 , 41 , 43 , 45 , 46 ,
47 , 49
Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnfasern :
A. aus synthetischen Spinnfasern :
Gewebe aus synthetischen
Spinnfasern , andere als Bänder ,
Samt , Plüsch , Schlingengewebe
(einschließlich Frottiergewebe )
und Chenillegewebe
China E
P
EWG
Tonnen 75
75
3 996
( 1 ) Siehe Anlage .
Nr . L 383 / 12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
3 a )
56.07-01 , 05 , 07 ,
08 , 12 , 15 , 19 , 22 ,
25 , 29 , 31 , 35 , 38 ,
40 , 41 , 43 , 46 , 47 ,
49
a ) davon :
andere als roh oder ge
bleicht
China E
P
Tonnen 8
8
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 13
GRUPPE I B
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
4 60.04
B I
II a )
b )
c )
IV b ) 1 aa )
dd )
2 ee )
d ) 1 aa )
dd )
2 dd )
60.04-19 , 20 , 22 ,
23 , 24 , 26 , 41 , 50 ,
58 , 71 , 79 , 89
Unterkleidung aus Gewirken , we
der gummielastisch noch kautschu
tiert :
Oberhemden , T-Shirts , Unter
ziehpullis , Unterhemden und
dergleichen , aus Gewirken , we
der gummielastisch noch kau
tschutiert , andere als Säuglings
kleidung , aus Baumwolle oder
synthetischen Spinnstoffen ;
T-Shirts und Unterziehpullis aus
künstlichen Spinnstoffen , andere
als Säuglingskleidung
China E
P
EWG
1 000 Stück 150
17
6 116
5 60.05
A Ia )
II b ) 4 bb ) 11 aaa )
bbb )
ccc )
ddd )
eee )
22 bbb )
ccc )
ddd )
eee )
fff)
60.05-01 , 31 , 33 ,
34 , 35 , 36 , 39 , 40 ,
41 , 42 , 43
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
Pullover , Slipover , Twinsets ,
Westen und Strickjacken , aus
Gewirken , aus Wolle , Baum
wolle , synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen (we
der gummielastisch noch kau
tschutiert )
China E
P
EWG
1 000 Stück 85
14
6 048
6 61.01
B Vd ) 1
2
3
e ) 1
2
3
61.02
B II e ) 6 aa )
bb )
cc )
61.01-62 , 64 , 66 ,
72 , 74 , 76
61.02-66 , 68 , 72
Oberkleidung für Männer und
Knaben
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Shorts und andere kurze Hosen
und lange Hosen , aus Gewe
ben , für Männer und Knaben ;
lange Hosen aus Geweben für
Frauen , Mädchen und Klein
kinder ; aus Wolle , Baumwolle ,
synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 120
20
7 746
Nr . L 383 / 14 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
7 60.05
A II b ) 4 aa ) 22
33
44
55
61.02
B II e ) 7 bb )
cc)
dd )
60.05-22 , 23 , 24 ,
25
61.02-78 , 82 , 84
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
II . andere :
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Blusen und Hemdblusen aus
Gewirken (weder gummiela
stisch noch kautschutiert ) oder
Geweben , für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder , aus Wol
le , Baumwolle , synthetischen
oder künstlichen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 40
10
1 871
8 61.03
A
61.03-11 , 15 , 19
Unterkleidung (Leibwäsche ) für
Männer und Knaben , auch Kragen ,
Vorhemden und Manschetten :
Oberhemden , auch Sport- und
Arbeitshemden , aus Geweben ,
für Männer und Knaben , aus
Wolle , Baumwolle oder syntheti
schen oder künstlichen Spinn
stoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 120
17
7 555
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 15
GRUPPE II A
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
Staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
9 55.08
62.02
B III a ) 1
55.08-10 , 30 , 50 ,
80
62.02-71
Schlingengewebe (Frottiergewebe )
aus Baumwolle
Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche
zur Körperpflege und andere Haus
haltswäsche ; Vorhänge , Gardinen
und andere Gegenstände zur Innen
ausstattung :
B. andere :
Schlingengewebe (Frottierge
webe ) aus Baumwolle ; Wäsche
zur Körperpflege und andere
Haushaltswäsche aus Schlin
gengeweben (Frottiergeweben )
aus Baumwolle
China E
P
EWG
Tonnen 27
5
3 043
20 62.02
Bla )
c )
62.02-12 , 13 , 19
Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche
zur Körperpflege und andere Haus
haltswäsche ; Vorhänge , Gardinen
und andere Gegenstände zur Innen
ausstattung :
B. andere :
Bettwäsche aus Geweben
China E
P
EWG
Tonnen
- (')
23 56.05
B
56.05-51 , 55 , 61 ,
65 , 71 , 75 , 81 , 85 ,
91 , 95 , 99
Garne aus synthetischen oder
künstlichen Spinnfasern ( oder aus
Abfällen von synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen), nicht in
Aufmachungen für den Einzelver
kauf:
B. aus künstlichen Spinnfasern :
Garne aus künstlichen Spinnfa
sern , nicht in Aufmachungen
für den Einzelverkauf
China E
P
EWG
Tonnen 65
12
5 479
32 ex 58.04
58.04-07 , 11 , 15 ,
18 , 41 , 43 , 45 , 61 ,
63 , 67 , 69 , 71 , 75 ,
77 , 78
Samt , Plüsch , Schlingengewebe
und Chenillegewebe , ausgenom
men Gewebe der Tarifnrn . 55.08
und 58.05 :
Samt , Plüsch , Schlingengewebe
und Chenillegewebe , ausgenom
men Frottiergewebe aus Baum
wolle , und Bänder , aus Wolle ,
Baumwolle oder synthetischen
oder künstlichen Spinnstoffen
China E
P
EWG
Tonnen 18
14
2 564
(*) Siehe Anlage .
Nr. L 383 / 16 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
39 62.02
B II a )
c )
III a ) 2
c )
62.02-40 , 42 , 44 ,
46 , 51 , 59 , 65 , 72 ,
74 , 77
Bettwäsche , Tischwäsche , Wäsche
zur Körperpflege und andere Haus
haltswäsche ; Vorhänge , Gardinen
und andere Gegenstände zur Innen
ausstattung :
B. andere :
Tischwäsche , Wäsche zur Kör
perpflege und andere Haus
haltswäsche , aus Geweben , an
dere als Wäsche aus Frottierge
weben aus Baumwolle
China EP)
P
EWG
Tonnen 200
21
4 620
(') Siehe Anlage .
31 . 12 . 86 Nr . L 383 / 17Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
GRUPPE II B
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
12 60.03
A
B I
II b )
C
D
60.03-11 , 19 , 20 ,
27 , 30 , 90
Strümpfe , Unterziehstrümpfe , Sok
ken , Söckchen , Strumpfschoner
und ähnliche Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
andere als Damenstrümpfe aus
synthetischen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Paar 250
65
10 698
18 61.03
B
C
61.03-51 , 55 , 59 ,
81 , 85 , 89
Unterkleidung (Leibwäsche ) für
Männer und Knaben , auch Kragen ,
Vorhemden und Manschetten :
Unterkleidung aus Geweben , an
dere als Oberhemden , auch
Sport- und Arbeitshemden , für
Männer und Knaben , aus Wolle ,
Baumwolle oder synthetischen
oder künstlichen Spinnfasern
China E
P
EWG
Tonnen 14
5
576
19 61.05
A
C
61.05-10 , 99 Taschentücher und Ziertaschen
tücher
China E
P
EWG
1 000 Stück 800
75
61 012
21 61.01
B IV
61.02
B II d )
61.01-29 , 31 , 32
61.02-25 , 26 , 28
Oberkleidung für Männer und
Knaben
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Parkas ; Anoraks , Windjacken
und dergleichen , aus Geweben ,
aus Wolle , Baumwolle oder
synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 125
25
4 736
26 60.05
A II b ) 4 cc) 11
22
33
44
61.02
B II e ) 4 bb )
cc)
dd )
ee )
60.05-45 , 46 , 47 ,
48
61.02-48 , 52 , 53 ,
54
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
II . andere
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Kleider aus Geweben und aus
Gewirken , für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder (ausge
nommen Säuglinge ), aus Wolle ,
Baumwolle oder synthetischen
oder künstlichen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 88
20
2 557
Nr. L 383 / 18 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31 . 12 . 86
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
73 60.05
A II b ) 3
60.05-16 , 17 , 19
Oberkleidung , Bekleidungszube
hör und andere Wirkwaren , weder
gummielastisch noch kautschu
tiert :
A. Oberkleidung und Beklei
dungszubehör :
II . andere :
Trainingsanzüge aus Ge
wirken , weder gummiela
stisch noch kautschutiert ,
aus Wolle , Baumwolle oder
synthetischen oder künstli
chen Spinnstoffen
China E
P
EWG
1 000 Stück 35
10
1 620
76 61.01
B I
61.02
B II a )
61.01-13 , 15 , 17 ,
19
61.02-12 , 14
Oberkleidung für Männer und
Knaben
Oberkleidung für Frauen , Mäd
chen und Kleinkinder :
B. andere :
Arbeits- und Berufskleidung
aus Geweben , für Männer und
Knaben ; Schürzen , Kittel und
andere Arbeits- und Berufsklei
dung , aus Geweben , für
Frauen , Mädchen und Klein
kinder , aus Wolle , Baumwolle
oder synthetischen oder künstli
chen Spinnstoffen
China E
P
EWG
Tonnen 35
8
2 571
GRUPPE III A
Kategorie
Nr.
Tarifnummer
NIMEXE
Kennziffer
( 1986 )
Warenbezeichnung Drittländer
Mit
glied-
staaten
Einheiten
Höchst
mengen
vom
1 . Januar bis
31 . Dezember
1986
37 56.07
B
56.07-50 , 51 , 55 ,
56 , 59 , 60 , 61 , 65 ,
67 , 68 , 69 , 70 , 71 ,
72 , 73 , 74 , 77 , 78 ,
82 , 83 , 84 , 87
56.07-50 , 55 , 56 ,
59 , 61 , 65 , 67 , 69 ,
70 , 71 , 73 , 74 , 77 ,
78 , 83 , 84 , 87
Gewebe aus synthetischen oder
künstlichen Spinnfäden :
B. aus künstlichen Spinnfasern :
Gewebe aus künstlichen Spinn
fasern , andere als Bänder ,
Samt , Plüsch und Schlingenge
webe (einschließlich Frottierge
webe ) und Chenillegewebe :
a ) davon :
andere als roh oder ge
bleicht
China
China
E
P
EWG
E
P
Tonnen
Tonnen
140
40
6 806
42
12
31 . 12 . 86 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 383 / 19
Anlage
Kategorie Nr. Lieferland Bestimmungen
2 China Möglichkeit einer Übertragung aus dieser Kategorie auf Kategorie 3 oder
umgekehrt , und zwar bis zu 40 % der jeweiligen Kategorie , auf die übertragen
wird
3 China Möglichkeit einer Übertragung aus dieser Kategorie auf Kategorie 2 oder
umgekehrt , und zwar bis zu 40% der jeweiligen Kategorie , auf die übertragen
wird
20 China Vergleiche Kategorie 39
39 China Die im Anhang vorgeschriebenen Höchstmengen schließen Bettwäsche der
Kategorie 20 ein .
Nachstehende Teilmengen für Bettwäsche gelten innerhalb der im Anhang für
Spanien vorgeschriebenen Höchstmengen :
(Tonnen)
1986
E 50
Full & Egal Universal Law Academy