Amtsblatt
der Europäischen Union
DE
Reihe C
C/2026/417
20.1.2026
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.12226 — MULTIPLY / PENINSULA / ISEM)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2026/417)
1.
Am 13. Januar 2026 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
—
Multiply Group PJSC („Multiply“, Vereinigte Arabische Emirate), kontrolliert von Royal Group Holding LLC (Vereinigte Arabische Emirate),
—
Peninsula Europe II GP SARL („Peninsula“, Luxemburg), Teil der Peninsula-Gruppe (Luxemburg),
—
ISEM S.r.l. („ISEM“, Italien), Teil der Peninsula-Gruppe (Luxemburg).
Multiply und Peninsula werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ISEM erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:—
Multiply ist eine Investmentholdinggesellschaft mit Sitz in Abu Dhabi, die über ihre beiden Geschäftsbereiche in transformative Unternehmen investiert: i) Multiply ist in langfristig strategischen, vertikalen Sektoren (derzeit Energie und Versorgungsunternehmen, Mobilität, Schönheit und Wellness, Einzelhandel und Bekleidung sowie Medien und Kommunikation) tätig und investiert in diese; ii) Multiply+ ist eine flexible, branchenunabhängige und opportunistische Investmentgesellschaft.
—
Peninsula ist ein Private-Equity-Investmentfonds, der auf direkte Kapitalbeteiligungen in ganz Europa in verschiedenen Wirtschaftszweigen spezialisiert ist, insbesondere in den Bereichen Industrie, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Technologie, Medien, Telekommunikation, Unternehmensdienstleistungen und Finanztechnologien.
3.
Isem ist in Entwurf, Herstellung und B2B-Vermarktung von Luxus- und Premium-Zweitverpackungen für Parfümeriewaren, Kosmetika, Mode, Weine und Spirituosen, Luxusgüter, Brillen, Nahrungsergänzungsmitteln, Arzneimitteln und Feinkost tätig.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.12226 — MULTIPLY / PENINSULA / ISEM
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb
Registratur Fusionskontrolle
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/417/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)
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