BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZA 20/05 vom 25. April 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-zenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch am 25. April 2006 beschlossen: Die Anh366rungsr374ge des Kl344gers gegen den Senatsbe-schluss vom 8. M344rz 2006 wird zur374ckgewiesen. Die Kosten des R374geverfahrens hat der Kl344ger zu tragen. Gr374nde: Der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, ist gem344337 247247 127 Abs. 2, 567 ZPO unanfechtbar. Er bedarf daher keiner Begr374ndung; eine Geh366rsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt darin nicht. Im 334brigen h344tte der Senat auch bei Zur374ckweisung der Nichtzu-lassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren zu einer Begr374ndung sei-ner Entscheidung keinen Anlass gehabt, weil dies nicht geeignet gewe-sen w344re, zur Kl344rung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen die Revision zuzulassen ist (247 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO). Die Anh366rungs-r374ge verpflichtet dazu ebenfalls nicht, weil es eine Partei ansonsten in der Hand h344tte, auf diesem Wege die vorgenannte Bestimmung auszu-hebeln (Senatsbeschluss vom 16. November 2005 - IV ZR 7/05; BGH, 1 - 3 - Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 unter II 2). Im Verfahren 374ber die Gew344hrung von Prozesskostenhilfe und eine daran anschlie337ende Anh366rungsr374ge k366nnen sich weitergehende Pflich-ten nicht ergeben. Unbeschadet dessen hat der Senat die vom Kl344ger gegen das Be-rufungsurteil erhobenen R374gen s344mtlich gepr374ft und schon aus Rechts-gr374nden f374r nicht durchgreifend erachtet. Dieses Pr374fungsergebnis liegt seiner Entscheidung zugrunde; die vom Kl344ger beanstandete Behand-lung seiner Tatbestandsberichtigungsantr344ge (247 319 ZPO) durch das Be-rufungsgericht hat darauf keinen Einfluss. 2 Terno Seiffert Wendt Dr. Kessal-Wulf Felsch Vorinstanzen: LG Magdeburg, Entscheidung vom 24.05.2005 - 9 O 48/04 - OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 5 U 74/05 -
Full & Egal Universal Law Academy