BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10 8 /1 4 v om 3. März 201 5 in der Überstell ungshaftsache - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. März 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof. Dr. Schmidt - Räntsch und die Richter Dr. Czub , Dr. Kazele und Dr. Göbel beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde wird festgestellt, dass die Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 1 4 . Mai 2014 und der 2 9 . Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Mai 201 4 den B etroffenen in seinen Rechten verletzt ha ben . Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden dem Land Hessen au f- erlegt. Der Gegenstandswe rt des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5 .000 Gründe: Die Rechtsbeschwerde ist mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG statthaft, auch im Übrigen zulässig und begründet. Die Verlängerung der Haft durch das Amtsgericht und ihre Aufrechterhaltung durch das B e- schwerdegericht haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, weil abz u- sehen war, dass die Haft weiterhin in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG 1 - 3 - vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10). Diese Richtlinie ist auf die Haft zur Sicherstellung von Rücküberstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013 (ABl. Nr. L 180 S. 31 - sog. Dublin - I I I - Verordnung) ebenfalls anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2014 V ZB 54/14, juris Rn. 8). Von einer weiteren Begründung wird abges e- hen ( § 74 Abs. 7 FamFG). Stresemann Schmidt - Ränt sch Czub Kazele G ö bel Vorinstanzen: AG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 14.05.2014 - 934 XIV 812 /1 4 - LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 28.05.2014 - 2 - 29 T 118/14 -
Full & Egal Universal Law Academy