Hausanschrift: Internet - und E - Mail - Adresse: Tele fon (Zentrale): Telefax: Herrenstr. 45a poststelle@ (07 21) 1 59 - 0 (07 21) 1 59 25 12 76133 Karlsruhe www.B V ZB 206/11 Schreibfehlerberichtigung Der Leitsatz vom 1. März 2012 wird dahin berichtigt, dass es richtig heiß en muss : AsylVfG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Wird der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aufgrund der vom Amtsgericht a n geordnete n vorläufigen Freiheitsentziehung von der Polizei festgenommen, befindet er sich zunächst in Polizeigewahrsam und damit in "sonstigem öffentlichen Gewah r sam" im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVerfG; ein daraus gestellter Asylantrag steht der Anordn ung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft entg e gen. Karlsruhe, den 31. Mai 2012 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des V. Zivilsenats Lesniak, Justizangestellte
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