Berichtigung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 247 116 Satz 1 Nr. 2 Will die Wohnungseigent374mergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch s344mtliche Mitglieder die Kosten aufbringen k366nnen. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10 - LG Hamburg AG Hamburg-Wandsbek
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