Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 247 233 Fc Ein Rechtsanwalt darf grunds344tzlich darauf vertrauen, dass eine B374roangestell-te, die sich bisher als zuverl344ssig erwiesen hat, die konkrete Einzelanweisung befolgt, die von ihm unterzeichnete Berufungsschrift dahin zu berichtigen, dass auf der durchgestrichenen ersten Seite die Adresse des Landgerichts durch die Adresse des Oberlandesgerichts ersetzt und die Berufungsschrift anschlie337end per Fax an dieses Gericht 374bermittelt wird. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - VI ZB 65/08 - OLG Naumburg LG Magdeburg
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