ECL I:DE:BGH:2016:210116BVZB66.15.1 Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 4 Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine von ihm nachgeholte Zula s- sungsentscheidung zu begründen. Unterbleibt eine Begründung oder ist sie auf einzelne Aspekte beschr änkt, lässt dies deshalb nicht den Schluss zu, das B e- rufungsgericht habe einen von § 511 Abs. 4 ZPO abweichenden Maßstab ang e- legt oder nicht alle Zulassungsgründe geprüft. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15 - LG Gera AG Jena
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